|
Nachfolgendes Dokument ist zugeordnet der Rubrik Pädagogik

Hinweise zum Übertritt schwerhöriger Schüler an die Realschule
und ans Gymnasium
I. Was ist am Gymnasium bzw. an der Realschule anders?
- Es herrscht das Fachlehrerprinzip, d.h. in jedem Fach unterrichtet ein
anderer Lehrer. Die Schüler-Lehrer-Beziehung ist nicht mehr so eng. Es
ist nicht selbstverständ-lich, dass die Lehrer auf Bedürfnisse eines
einzelnen Schülers eingehen. Auch wenn es einen Klassenleiter gibt, so
sollte trotzdem jeder einzelne Lehrer über die Bedürfnisse des schwerhörigen
Schülers informiert werden.
- Die Klassen sind neu, nicht immer werden die Schüler aus der Grundschule
zusammen bleiben. Es kann länger dauern, bis sich eine Klassengemeinschaft
herausbil-det. Deshalb ist es hilfreich, die Anbahnung von Freundschaften
von Seiten des El-ternhauses aktiv zu unterstützen.
- Das Lerntempo ist an den weiterführenden Schulen wesentlich höher.
Auch wenn einmal keine schriftlichen Hausaufgaben gestellt werden, gibt es
im Prinzip zu jeder Stunde etwas zu wiederholen oder zu lernen. Damit die
Schüler merken, worauf es bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung
des Unterrichts ankommt, benötigen sie zu-mindest anfangs eine Anleitung
in ihrer Organisation und in ihrer Lerntechnik. Ziel ist, sie zur selbständigen
Erledigung der Arbeiten zu befähigen.
- Durch das G8 ist die zeitliche Beanspruchung und die physich-psychische
Belas-tung der Kinder enorm. Deshalb rechtzeitig an Möglichkeiten des
Ausgleichs und der Entspannung denken.
- Ein eventuell nötiger Wechsel vom Gymnasium an die Realschule wird
erleichtert, wenn die erste Fremdsprache Englisch ist.
II. Welche Möglichkeiten der Förderung und des Nachteilsausgleichs
gibt es?
- Der MSD berät sowohl die Schulleitung als auch die Lehrer, er besucht
einzelne Unterrichtsstunden und führt Fortbildungsveranstaltungen an
der Schule durch. Die Beratung beginnt am besten bereits nach erfolgter Einschreibung.
Setzen Sie sich bald mit dem zuständigen MSD Lehrer in Verbindung.
- Es ist sehr zu empfehlen, dass die schwerhörigen Schüler FM-Übertragungsanlagen
einsetzen. Diese müssen vom ersten Schultag an funktionieren. Deshalb
sollte die technische Überprüfung bzw. die Anschaffung und Anpassung
rechtzeitig vorher geschehen und im Elternhaus geübt werden.
- Die akustische Beschaffenheit der Klassenzimmer ist oft sehr unterschiedlich.
Es gilt für den schwerhörigen Schüler ein geeignetes Zimmer
auszuwählen. Unter Um-ständen kann ein Zimmer vor Schuljahresbeginn
sogar akustisch saniert werden. Der MSD berät und beantragt unter Umständen
eine diesbezügliche Maßnahme.
- Für den Erfolg eines schwerhörigen Kindes am Gymnasium ist eine
ganz wichtige Voraussetzung eine kleine Klassengröße. Staatliche
Schulen bekommen unter Umständen zusätzliche Mittel zur Verfügung
gestellt, um die Klassengröße zu reduzieren. Es kann auch eine
zusätzliche Intensivierungsstunde angeboten werden oder eine Einzel-Förderstunde.
Der MSD unterstützt diese Form des Nachteilsausgleichs mit för-derpädagogischen
Stellungnahmen.
- Auch bei Leistungsnachweisen gibt es verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs
(Zeitzugaben, Modifikationen bei Diktaten etc.). Der MSD berät in dieser
Frage und unterstützt ggf. einen Antrag der Eltern mit einer förderpädagogischen
Stellungnahme.
III. Welche Schule ist geeignet für das schwerhörige Kind?
- Es ist laut EUG Aufgabe jeder Schule, Schüler mit Behinderungen aufzunehmen
und nach ihren Möglichkeiten zu fördern. Im EUG ist auch festgehalten,
dass der MSD die Schulen darin unterstützt. Es empfiehlt sich allerdings,
vorher abzuklären, ob und wie dies an der Schule der Wahl umgesetzt werden
kann.
- Im persönlichen Gespräch mit dem Direktor oder seinem Stellvertreter
(alternativ mit dem Schulpsychologen oder Beratungslehrer) können die
Eltern die Möglichkei-ten und die Bereitschaft der Schule im Vorfeld
erkunden. Sie sollten über die Schwerhörigkeit des Kindes ehrlich
und offen sprechen. Z.B. kann man nach der Klassengrö-ße fragen
oder danach, ob es weitere Schüler mit Behinderung gibt. Es sollte deutlich
gesagt werden, dass das schwerhörige Kind eventuell eine besondere Förderung
brauchen könnte. Hilfreich für die Schule ist es, zu wissen, dass
sie vom MSD beraten wird und dass sich die Integration hörgeschädigter
Schüler vielfach bewährt hat.
An der Reaktion der Schulleitung können die Eltern erkennen, wie die
Schule sich verhalten wird, falls es wirklich einmal zu Problemen kommen sollte.
- Staatliche oder private Schulen?
- Staatliche Schulen können für die besondere Förderung
von Schülern mit Behinderungen eine Entlastung bekommen. Bei Schulen
in privater oder kommunaler Trägerschaft geht dies in der Regel nicht.
- Private Schulen bieten oft: kleinere Klassen, intensivere Zusammenarbeit
zwischen Lehrern und Schülern, Ganztagesangebote, besondere Förderung
der sozialen Integration.
- Mögliche Nachteile von Privatschulen: eventuell viele „Problemkinder“,
die die Aufmerksamkeit der Lehrer auf sich ziehen.
- Die vom Einkommen unabhängige Übernahme der Kosten einer privaten
Schule aus Mitteln der Eingliederungshilfe ist nur in Einzelfällen
möglich, die Übernahme von Fahrtkosten ist u.U. verhandelbar.
In beiden Fällen ist in der Regel eine Stellungnahme des MSD erforderlich.
- Die Realschule für Hörgeschädigte in München ist
eine Alternative, die alle höheren Schulabschlüsse unter „schwerhörigengerechten“
Bedingungen ermöglicht.
[aktualisiert im Mai 2008]
Link-Tipp:
Die aktuellen Übertrittsregelungen zur Realschule und ans Gymnasium in
Bayern finden Sie auf dieser WebSite übersichtlich zusammengefasst: http://www.note1plus.de/
|