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Hinweise zum Übertritt schwerhöriger Schüler an die Realschule und ans Gymnasium

I. Was ist am Gymnasium bzw. an der Realschule anders?

  1. Es herrscht das Fachlehrerprinzip, d.h. in jedem Fach unterrichtet ein anderer Lehrer. Die Schüler-Lehrer-Beziehung ist nicht mehr so eng. Es ist nicht selbstverständ-lich, dass die Lehrer auf Bedürfnisse eines einzelnen Schülers eingehen. Auch wenn es einen Klassenleiter gibt, so sollte trotzdem jeder einzelne Lehrer über die Bedürfnisse des schwerhörigen Schülers informiert werden.
  2. Die Klassen sind neu, nicht immer werden die Schüler aus der Grundschule zusammen bleiben. Es kann länger dauern, bis sich eine Klassengemeinschaft herausbil-det. Deshalb ist es hilfreich, die Anbahnung von Freundschaften von Seiten des El-ternhauses aktiv zu unterstützen.
  3. Das Lerntempo ist an den weiterführenden Schulen wesentlich höher. Auch wenn einmal keine schriftlichen Hausaufgaben gestellt werden, gibt es im Prinzip zu jeder Stunde etwas zu wiederholen oder zu lernen. Damit die Schüler merken, worauf es bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ankommt, benötigen sie zu-mindest anfangs eine Anleitung in ihrer Organisation und in ihrer Lerntechnik. Ziel ist, sie zur selbständigen Erledigung der Arbeiten zu befähigen.
  4. Durch das G8 ist die zeitliche Beanspruchung und die physich-psychische Belas-tung der Kinder enorm. Deshalb rechtzeitig an Möglichkeiten des Ausgleichs und der Entspannung denken.
  5. Ein eventuell nötiger Wechsel vom Gymnasium an die Realschule wird erleichtert, wenn die erste Fremdsprache Englisch ist.

II. Welche Möglichkeiten der Förderung und des Nachteilsausgleichs gibt es?

  1. Der MSD berät sowohl die Schulleitung als auch die Lehrer, er besucht einzelne Unterrichtsstunden und führt Fortbildungsveranstaltungen an der Schule durch. Die Beratung beginnt am besten bereits nach erfolgter Einschreibung. Setzen Sie sich bald mit dem zuständigen MSD Lehrer in Verbindung.
  2. Es ist sehr zu empfehlen, dass die schwerhörigen Schüler FM-Übertragungsanlagen einsetzen. Diese müssen vom ersten Schultag an funktionieren. Deshalb sollte die technische Überprüfung bzw. die Anschaffung und Anpassung rechtzeitig vorher geschehen und im Elternhaus geübt werden.
  3. Die akustische Beschaffenheit der Klassenzimmer ist oft sehr unterschiedlich. Es gilt für den schwerhörigen Schüler ein geeignetes Zimmer auszuwählen. Unter Um-ständen kann ein Zimmer vor Schuljahresbeginn sogar akustisch saniert werden. Der MSD berät und beantragt unter Umständen eine diesbezügliche Maßnahme.
  4. Für den Erfolg eines schwerhörigen Kindes am Gymnasium ist eine ganz wichtige Voraussetzung eine kleine Klassengröße. Staatliche Schulen bekommen unter Umständen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um die Klassengröße zu reduzieren. Es kann auch eine zusätzliche Intensivierungsstunde angeboten werden oder eine Einzel-Förderstunde. Der MSD unterstützt diese Form des Nachteilsausgleichs mit för-derpädagogischen Stellungnahmen.
  5. Auch bei Leistungsnachweisen gibt es verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs (Zeitzugaben, Modifikationen bei Diktaten etc.). Der MSD berät in dieser Frage und unterstützt ggf. einen Antrag der Eltern mit einer förderpädagogischen Stellungnahme.

III. Welche Schule ist geeignet für das schwerhörige Kind?

  1. Es ist laut EUG Aufgabe jeder Schule, Schüler mit Behinderungen aufzunehmen und nach ihren Möglichkeiten zu fördern. Im EUG ist auch festgehalten, dass der MSD die Schulen darin unterstützt. Es empfiehlt sich allerdings, vorher abzuklären, ob und wie dies an der Schule der Wahl umgesetzt werden kann.
  2. Im persönlichen Gespräch mit dem Direktor oder seinem Stellvertreter (alternativ mit dem Schulpsychologen oder Beratungslehrer) können die Eltern die Möglichkei-ten und die Bereitschaft der Schule im Vorfeld erkunden. Sie sollten über die Schwerhörigkeit des Kindes ehrlich und offen sprechen. Z.B. kann man nach der Klassengrö-ße fragen oder danach, ob es weitere Schüler mit Behinderung gibt. Es sollte deutlich gesagt werden, dass das schwerhörige Kind eventuell eine besondere Förderung brauchen könnte. Hilfreich für die Schule ist es, zu wissen, dass sie vom MSD beraten wird und dass sich die Integration hörgeschädigter Schüler vielfach bewährt hat.
    An der Reaktion der Schulleitung können die Eltern erkennen, wie die Schule sich verhalten wird, falls es wirklich einmal zu Problemen kommen sollte.
  3. Staatliche oder private Schulen?
    1. Staatliche Schulen können für die besondere Förderung von Schülern mit Behinderungen eine Entlastung bekommen. Bei Schulen in privater oder kommunaler Trägerschaft geht dies in der Regel nicht.
    2. Private Schulen bieten oft: kleinere Klassen, intensivere Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Schülern, Ganztagesangebote, besondere Förderung der sozialen Integration.
    3. Mögliche Nachteile von Privatschulen: eventuell viele „Problemkinder“, die die Aufmerksamkeit der Lehrer auf sich ziehen.
    4. Die vom Einkommen unabhängige Übernahme der Kosten einer privaten Schule aus Mitteln der Eingliederungshilfe ist nur in Einzelfällen möglich, die Übernahme von Fahrtkosten ist u.U. verhandelbar. In beiden Fällen ist in der Regel eine Stellungnahme des MSD erforderlich.
    5. Die Realschule für Hörgeschädigte in München ist eine Alternative, die alle höheren Schulabschlüsse unter „schwerhörigengerechten“ Bedingungen ermöglicht.

[aktualisiert im Mai 2008]

Link-Tipp:

Die aktuellen Übertrittsregelungen zur Realschule und ans Gymnasium in Bayern finden Sie auf dieser WebSite übersichtlich zusammengefasst: http://www.note1plus.de/




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