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Servicestellen unterstützen hörgeschädigte Studierende in Berlin
Das Berliner Hochschulgesetz verpflichtet die Berliner Hochschulen, jedem behinderten
Studierenden die erforderlichen Hilfen zur Integration zur Verfügung zu
stellen. Dazu gehören auch individuelle Hilfen. Für die Bewilligung
individueller Hilfen waren in Berlin früher die Sozialämter zuständig,
wie dies in andren Bundesländern nach wie vor der Fall ist.
Das hat sich im Jahr 2001 geändert, als die Berliner Hochschulen mit dem
Studentenwerk und dem Land Berlin vereinbarten, die Bewilligung und Bereitstellung
von individuellen Integrationshilfen für Studierende mit Behinderungen
dem Studentenwerk Berlin zu übertragen. Anspruch auf Integrationshilfen
- Studienassistenz, Gebärdendolmetscher, Schriftdolmetscher, individuelle
technische Hilfsmittel u.a.m. - .haben alle an Berliner Universitäten ordentlich
immatrikulierten behinderten Studierenden, also auch Promotionsstudierende,
Studierende in einem Zweitstudium und internationale Studierende; und zwar für
die Dauer des Studiums. Die Konzentrierung der Bewilligung und Bereitstellung
der Hilfen auf eine Stelle ermöglicht kurze Bearbeitungszeiten und einheitliche
Entscheidungen.
Die besonderen Angebote für hörgeschädigte Studierende am Beispiel
der Technischen Universität in Berlin
Mit ihren 27.900 Studierenden zählt die TU Berlin zu den größten
technischen Universitäten in Deutschland. Sie bietet mehr als 50 Studiengänge
an. Der Schwerpunkt liegt auf den Ingenieur- und Naturwissenschaften, es gibt
jedoch auch einige geistes-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fächer.
Rund 15 % aller Studierenden bezeichnen sich als behindert, davon über
10 % als chronisch krank Dieser hohe Anteil unterstreicht die Notwendigkeit,
angemessene Bedingungen für ein chancengleiches Studium zu schaffen.
Etwas Besonders ist die Servicestelle für behinderte Studierende in der
Universitätsbibliothek. Zwei Tutorinnen bieten hier umfassende, an individuellen
Bedürfnissen orientierte Unterstützung an. Vor allem Hörbehinderte
und gehörlose Studierende haben einen größeren Literatur-Bedarf
als ihre nichtbehinderten Kommilitonen, sie müssen häufig nachlesen,
was sie nicht gehört haben. Daher profitieren sie besonders von diesen
Dienstleistungen:
· Literatur- und Medienbeschaffung aus den Bibliotheken der Technischen
Universität und der Universität der Künste (Standortermittlung,
Ausleihe, Rückgabe): Über die Servicestelle können Bücher
für 3 Monate ausgeliehen werden.
· Hilfe bei der Benutzung der Präsenzbestände (Nachschlagewerke,
Bibliographien, Zeitschriften
· Unterstützung bei der Katalogbenutzung
· Literatur- und Medienbeschaffung aus anderen Bibliotheken
· Fernleihbestellungen.
Weiterhin gibt es an der TU eine offene studentische Sprechstunde in Deutscher
Gebärdensprache, jeden Donnerstag von 15-16 Uhr und nach Vereinbarung.
Das soll vor allem eine Hilfe für Studieninteressierte sein, die sich sonst
zu einem Beratungsgespräch erst mal einen Gebärdendolmetscher organisieren
müssten. Die offene Sprechstunde hat den Vorteil, dass sie in die TU-Studienberatung
integriert ist, dass also kompetente Beraterinnen und Berater zur Verfügung
stehen, sie hat außerdem den Vorteil, dass sie von „Insidern“
durchgeführt wird: von hörbehinderten TU-Tutoren, die wissen, wovon
sie reden bzw. gebärden.
Die großen Hörsäle an der TU sind oder werden mit visuellen
Medien und mit Infrarottechnik ausgestattet, wobei die Akustiker die besonderen
Bedürfnisse hörbehinderter Studierender berücksichtigen.
Es gibt reservierte Sitzplätze in den großen Hörsälen mit
gutem Blick auf die Tafel und den/die Dozenten.
Während der jährlichen TU-Infotage gibt es eine zusätzliche Veranstaltung
für hörbehinderte Schülerinnen und Schüler. Diese Veranstaltung
ist in jedem Jahr sehr gut besucht, viele Schülerinnen und Schüler
der Berliner Hörbehindertenschule sind dabei, oft begleitet von den Lehrenden
ihrer Schule.
Ebenso stellt die TU jedem hörbehinderten Studenten für die Dauer
seines Studiums unentgeltlich eine Mikroport-Anlage zur Verfügung. Weitere
technische Hilfen erhalten Hörgeschädigte direkt über die Servicestelle
beim Studentenwerk Berlin.
Brigitte Lengert, M.A.
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen der TU Berlin
Kontakt und weiter Infos:
Studienberatung der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin,
Tel. 314-25607, Fax 314-24805, brigitte.lengert@tu-berlin.de
[Januar 2007]
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