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Telesign:

Das Modellprojekt der
Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen
wird erwachsen!

WELCHE IDEE VERFOLGT TELESIGN?

Stellen Sie sich vor: Sie sind gehörlos, ertaubt oder so stark hörgeschädigt, dass Sie nicht auf akustischem Weg telefonieren können. Sie beherrschen die Deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden und Sie haben ein Bildtelefon. Damit Sie über Bildtelefon mit hörenden Menschen telefonieren können, haben Sie sich der Nutzergruppe von Telesign angeschlossen.Nun wählen Sie über eine spezielle Telefonnummer eine Bildtelefon-Dolmetschstation von Telesign an. Die dort arbeitenden Dolmetscherinnen und Dolmetscher „verbinden“ Sie mit der hörenden Person, die Sie sprechen möchten, indem sie Ihre Gebärdenspra-che oder lautsprachbegleitenden Gebärden in Lautsprache übertragen und Ihnen das Gesagte bzw. Gehörte über das Bildtelefon in Gebärdensprache oder lautsprachbeglei-tenden Gebärden zurückübersetzen. Es ist übrigens auch möglich, dass Sie von hörende Menschen über die Bildtelefon-Dolmetschstationen angerufen werden.

Vorgeschichte

Das oben kurz vorgestelte Konzept entwickelte Dr. Andreas Heinecke aus Frankfurt, der 1997 an die Deutsche Gesellschaft unter dem damaligen Vorsitzenden Peter Donath mit der Bitte herantrat, einen Projektantrag zur Umsetzung dieses Konzeptes im Berufs- und Arbeitsleben beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu stellen.
Die Deutsche Gesellschaft erkannte die Wichtigkeit dieses Vorhabens und folgte dem Plan von Andreas Heinecke. Der Antrag beim Bundesministerium verlief erfolgreich, und so konnten in einem durch dieses Ministerium geförderten Projekt vom 1. 1. 1999 bis zum 30. 9. 2001 die Grundlagen für den Betrieb des Tele-Dolmetschdienstes Telesign entwickelt werden.

Zunächst wurden die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Der nächste Schritt war, bundesweit 5 Dolmetsch-Stationen mit 14 durch ein Prüfverfahren ausgesuchten hochqualifizierten Gebärdensprachdolmetsche-rinnen und – dolmetschern aufzubauen.
In den Folgezeit erprobte eine geschlossene Nutzergruppe von bundesweit 85 gehörlosen, aber auch an Taubheit grenzend schwerhörigen Menschen das Angebot von Telesign.

Die auf diese Weise gewonnenen Erfahrungen sowie die zwischenzeitlich mit kompetenten Dolmetscherinnen und Dolmetschern aufgebauten Stationen ermutigten die Deutsche Gesellschaft zu Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft deutscher In-tegrationsämter und Hauptfürsorgestellen mit dem Ziel, diesen Dienst zu einem Regelangebot auszubauen.
Das Ergebnis seit März 2001: Integrationsämter können das Bildtelefon-Dolmetschen durch Telesign im Einzelfall aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX fördern.
Damit waren die Weichen für einen Neustart von Telesign nach Abschluss der Förderphase im September 2001 gestellt.
Wer nun den Telesign-Dolmetschdienst nutzen möchte, kann die Übernahme der Kosten für Telesign über das zuständige Integrationsamt beantragen.

Erfahrungen

Insgesamt hat das Angebot von Telesign eine überaus erfreuliche Resonanz gefunden. Es hat sich gezeigt, dass durch Telesign erhebliche Kommunikationsbarrieren abgebaut werden. Chancengleichheit rückt näher und Arbeitsplätze werden sicherer. Außerdem verbessern sich die Zukunftschancen und es wird die Selbstständigkeit am Arbeitsplatz gefördert!

Dieses belegen zahlreiche Rückmeldungen von gehörlosen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
In diesen Rückmeldungen werden unter anderem folgende positive Effekte deutlich:

  • Die Möglichkeit, selbstständiger arbeiten zu können und die Arbeit leichter planen zu können,
  • deutlich geringere Abhängigkeit von hörenden Kollegen, nicht mehr lange warten zu müssen, bis diese Zeit haben, ein Telefonat für den gehörlosen Kollegen zu erledigen,
  • hierdurch Zunahme an Wertschätzung bzw. Respekt durch Kollegen und Vorgesetzte,
  • die neu geschaffene Chance, nicht aufgrund schriftsprachlicher Unsicherheiten in der Kommunikation benachteiligt zu sein,
  • schnellere Arbeitsabläufe,
  • und angesichts relativ kurzer zu dolmetschender Situationen nicht extra einen Dolmetsch-Termin vereinbaren zu müssen.

Ähnlich positiv fällt auch die Kritik vieler Arbeitgeber aus.
Angeregt wurde von vielen, dass die Dolmetschzeiten deutlich ausgebaut werden sollten, was aufgrund steigender Nutzerzahlen auch umgesetzt werden konnte.
Außerdem werden Seminare für Nutzerinnen und Nutzer sowie für Dolmetscherinnen und Dolmetscher gewünscht, um spezifische Fachgebärden aus den jeweiligen Berufsbereichen zu trainieren.

Die immer wieder an uns herangetragene Sorge, dass Telesign aus finanziellen Gründen nicht bestehen bleiben könnte, belegt, wie sehr Telesign mittlerweile für viele unserer Nutzerinnen und Nutzer eine unverzichtbare Hilfe im Berufsleben geworden ist.

Wann nutzt man Telesign?

Telesign eignet sich hervorragend für Rückfragen, Terminabsprachen, Kurzgespräche, aber auch vor Ort für kurze Besprechungen oder um Arbeitsanweisungen zweifelsfrei zu vermitteln. Letzteres ist dann wichtig, wenn in Anbetracht der Kürze der Zeit keine Dolmetscherin bzw. kein Dolmetscher bestellt werden kann.
Längere Besprechungen mit mehreren Personen (z.B. Betriebsversammlungen oder Teambesprechungen) können nicht über Telesign gedolmetscht werden. Hierzu sind nach wie vor Gebärdensprachdolmetscherinnen oder – dolmetscher zu bestellen, die die Inhalte vor Ort dolmetschen.

Denn natürlich soll und kann Telesign das Gebärdensprachdolmetschen vor Ort nicht ersetzen.
Hörende Menschen haben Besprechungen an ihren Arbeitsplätzen oder Außentermine - und sie telefonieren auch. Es wird Chancengleichheit verwirklicht, wenn auch hörgeschädigte bzw. gehörlose Menschen dieses tun können.

Telesign stellt nicht nur für hörgeschädigte Menschen im Berufsleben eine wichtige Hilfe dar.
Dieser Bildtelefon-Dolmetschdienst bietet auch einen wichtigen Beitrag zur Beratungsarbeit von Servicestellen, Arbeitsämtern oder anderen Stellen, die hörgeschädigte Men-schen beraten.
Ebenso kann Telesign große Bedeutung für die Arbeit von Berufsförderungswerken oder Berufsbildungswerken haben.

Telesign steht zur Zeit Montag, Dienstag und Mittwoch von 09.00 – 16.00 Uhr, Donners-tag von 09.00 – 20.00 Uhr und Freitag von 9 – 12 Uhr zur Verfügung.

Die durchschnittliche monatliche Nutzungszeit beträgt 100 Minuten bei einem Entgelt von € 307,-. Wird Telesign gar nicht oder unter 20 Minuten monatlich genutzt, so verrin-gert sich das Entgelt auf € 154,-.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

  • Gehörlose, ertaubte oder an Taubheit grenzend schwerhörige Personen, die nicht auf akustischem Wege telefonieren können und die Gebärdensprache bzw. lautsprachbegleitende Gebärden können.
  • Ein Arbeitsplatz ist vorhanden. Auch selbstständig tätige Hörgeschädigte können Telesign beim Integrationsamt beantragen! Das Telefonieren sollte für die berufliche Tätigkeit wichtig sein.
  • Ein Bildtelefon ist installiert. Übrigens stellt die Tatsache, dass Telekom keine Bildtelefone mehr herstellt, kein Hindernis dar. Denn es gibt verschiedene Hersteller aus dem Ausland, die Bildtelefone, die auch in Deutschland genutzt werden können, herstellen. Telesign berät gerne zur Anschaffung eines Bildtelefones und zur Instal-lation am Arbeitsplatz. Auch die Kosten für das Bildtelefon können aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden.
  • Es wurde ein Antrag beim zuständigen Integrationsamt gestellt und bewilligt. Mit der Antragstellung muss die Einwilligung des Arbeitgebers vorliegen.


Weitere Informationen:

Telesign Deutschland GmbH
Paradeplatz 3
24768 Rendsburg
Tel. 04331/ 589722
Fax: 04331/ 589741
mail: telesign@deutsche-gesellschaft.de

Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie auch über www.deutsche-gesellschaft.de

Dr. Ulrich Hase




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