WELCHE IDEE VERFOLGT TELESIGN?
Stellen Sie sich vor: Sie sind gehörlos, ertaubt oder so stark hörgeschädigt,
dass Sie nicht auf akustischem Weg telefonieren können. Sie beherrschen
die Deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden
und Sie haben ein Bildtelefon. Damit Sie über Bildtelefon mit hörenden
Menschen telefonieren können, haben Sie sich der Nutzergruppe von
Telesign angeschlossen.Nun wählen Sie über eine spezielle Telefonnummer
eine Bildtelefon-Dolmetschstation von Telesign an. Die dort arbeitenden
Dolmetscherinnen und Dolmetscher „verbinden“ Sie mit der hörenden
Person, die Sie sprechen möchten, indem sie Ihre Gebärdenspra-che
oder lautsprachbegleitenden Gebärden in Lautsprache übertragen
und Ihnen das Gesagte bzw. Gehörte über das Bildtelefon in Gebärdensprache
oder lautsprachbeglei-tenden Gebärden zurückübersetzen.
Es ist übrigens auch möglich, dass Sie von hörende Menschen
über die Bildtelefon-Dolmetschstationen angerufen werden.
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Vorgeschichte
Das oben kurz vorgestelte Konzept entwickelte Dr. Andreas Heinecke aus Frankfurt,
der 1997 an die Deutsche Gesellschaft unter dem damaligen Vorsitzenden Peter
Donath mit der Bitte herantrat, einen Projektantrag zur Umsetzung dieses Konzeptes
im Berufs- und Arbeitsleben beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
zu stellen.
Die Deutsche Gesellschaft erkannte die Wichtigkeit dieses Vorhabens und folgte
dem Plan von Andreas Heinecke. Der Antrag beim Bundesministerium verlief erfolgreich,
und so konnten in einem durch dieses Ministerium geförderten Projekt vom
1. 1. 1999 bis zum 30. 9. 2001 die Grundlagen für den Betrieb des Tele-Dolmetschdienstes
Telesign entwickelt werden.
Zunächst wurden die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen
geschaffen. Der nächste Schritt war, bundesweit 5 Dolmetsch-Stationen mit
14 durch ein Prüfverfahren ausgesuchten hochqualifizierten Gebärdensprachdolmetsche-rinnen
und – dolmetschern aufzubauen.
In den Folgezeit erprobte eine geschlossene Nutzergruppe von bundesweit 85 gehörlosen,
aber auch an Taubheit grenzend schwerhörigen Menschen das Angebot von Telesign.
Die auf diese Weise gewonnenen Erfahrungen sowie die zwischenzeitlich mit kompetenten
Dolmetscherinnen und Dolmetschern aufgebauten Stationen ermutigten die Deutsche
Gesellschaft zu Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft deutscher In-tegrationsämter
und Hauptfürsorgestellen mit dem Ziel, diesen Dienst zu einem Regelangebot
auszubauen.
Das Ergebnis seit März 2001: Integrationsämter können das Bildtelefon-Dolmetschen
durch Telesign im Einzelfall aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX
fördern.
Damit waren die Weichen für einen Neustart von Telesign nach Abschluss
der Förderphase im September 2001 gestellt.
Wer nun den Telesign-Dolmetschdienst nutzen möchte, kann die Übernahme
der Kosten für Telesign über das zuständige Integrationsamt beantragen.
Erfahrungen
Insgesamt hat das Angebot von Telesign eine überaus erfreuliche Resonanz
gefunden. Es hat sich gezeigt, dass durch Telesign erhebliche Kommunikationsbarrieren
abgebaut werden. Chancengleichheit rückt näher und Arbeitsplätze
werden sicherer. Außerdem verbessern sich die Zukunftschancen und es wird
die Selbstständigkeit am Arbeitsplatz gefördert!
Dieses belegen zahlreiche Rückmeldungen von gehörlosen Teilnehmerinnen
und Teilnehmern.
In diesen Rückmeldungen werden unter anderem folgende positive Effekte
deutlich:
- Die Möglichkeit, selbstständiger arbeiten zu können und die
Arbeit leichter planen zu können,
- deutlich geringere Abhängigkeit von hörenden Kollegen, nicht
mehr lange warten zu müssen, bis diese Zeit haben, ein Telefonat für
den gehörlosen Kollegen zu erledigen,
- hierdurch Zunahme an Wertschätzung bzw. Respekt durch Kollegen und
Vorgesetzte,
- die neu geschaffene Chance, nicht aufgrund schriftsprachlicher Unsicherheiten
in der Kommunikation benachteiligt zu sein,
- schnellere Arbeitsabläufe,
- und angesichts relativ kurzer zu dolmetschender Situationen nicht extra
einen Dolmetsch-Termin vereinbaren zu müssen.
Ähnlich positiv fällt auch die Kritik vieler Arbeitgeber aus.
Angeregt wurde von vielen, dass die Dolmetschzeiten deutlich ausgebaut werden
sollten, was aufgrund steigender Nutzerzahlen auch umgesetzt werden konnte.
Außerdem werden Seminare für Nutzerinnen und Nutzer sowie für
Dolmetscherinnen und Dolmetscher gewünscht, um spezifische Fachgebärden
aus den jeweiligen Berufsbereichen zu trainieren.
Die immer wieder an uns herangetragene Sorge, dass Telesign aus finanziellen
Gründen nicht bestehen bleiben könnte, belegt, wie sehr Telesign mittlerweile
für viele unserer Nutzerinnen und Nutzer eine unverzichtbare Hilfe im Berufsleben
geworden ist.
Wann nutzt man Telesign?
Telesign eignet sich hervorragend für Rückfragen, Terminabsprachen,
Kurzgespräche, aber auch vor Ort für kurze Besprechungen oder um Arbeitsanweisungen
zweifelsfrei zu vermitteln. Letzteres ist dann wichtig, wenn in Anbetracht der
Kürze der Zeit keine Dolmetscherin bzw. kein Dolmetscher bestellt werden
kann.
Längere Besprechungen mit mehreren Personen (z.B. Betriebsversammlungen
oder Teambesprechungen) können nicht über Telesign gedolmetscht werden.
Hierzu sind nach wie vor Gebärdensprachdolmetscherinnen oder – dolmetscher
zu bestellen, die die Inhalte vor Ort dolmetschen.
Denn natürlich soll und kann Telesign das Gebärdensprachdolmetschen
vor Ort nicht ersetzen.
Hörende Menschen haben Besprechungen an ihren Arbeitsplätzen oder
Außentermine - und sie telefonieren auch. Es wird Chancengleichheit verwirklicht,
wenn auch hörgeschädigte bzw. gehörlose Menschen dieses tun können.
Telesign stellt nicht nur für hörgeschädigte Menschen im Berufsleben
eine wichtige Hilfe dar.
Dieser Bildtelefon-Dolmetschdienst bietet auch einen wichtigen Beitrag zur Beratungsarbeit
von Servicestellen, Arbeitsämtern oder anderen Stellen, die hörgeschädigte
Men-schen beraten.
Ebenso kann Telesign große Bedeutung für die Arbeit von Berufsförderungswerken
oder Berufsbildungswerken haben.
Telesign steht zur Zeit Montag, Dienstag und Mittwoch von 09.00 – 16.00
Uhr, Donners-tag von 09.00 – 20.00 Uhr und Freitag von 9 – 12 Uhr
zur Verfügung.
Die durchschnittliche monatliche Nutzungszeit beträgt 100 Minuten bei
einem Entgelt von € 307,-. Wird Telesign gar nicht oder unter 20 Minuten
monatlich genutzt, so verrin-gert sich das Entgelt auf € 154,-.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
- Gehörlose, ertaubte oder an Taubheit grenzend schwerhörige Personen,
die nicht auf akustischem Wege telefonieren können und die Gebärdensprache
bzw. lautsprachbegleitende Gebärden können.
- Ein Arbeitsplatz ist vorhanden. Auch selbstständig tätige Hörgeschädigte
können Telesign beim Integrationsamt beantragen! Das Telefonieren sollte
für die berufliche Tätigkeit wichtig sein.
- Ein Bildtelefon ist installiert. Übrigens stellt die Tatsache, dass
Telekom keine Bildtelefone mehr herstellt, kein Hindernis dar. Denn es gibt
verschiedene Hersteller aus dem Ausland, die Bildtelefone, die auch in Deutschland
genutzt werden können, herstellen. Telesign berät gerne zur Anschaffung
eines Bildtelefones und zur Instal-lation am Arbeitsplatz. Auch die Kosten
für das Bildtelefon können aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden.
- Es wurde ein Antrag beim zuständigen Integrationsamt gestellt und bewilligt.
Mit der Antragstellung muss die Einwilligung des Arbeitgebers vorliegen.
Weitere Informationen:
Telesign Deutschland GmbH
Paradeplatz 3
24768 Rendsburg
Tel. 04331/ 589722
Fax: 04331/ 589741
mail: telesign@deutsche-gesellschaft.de
Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie auch über
www.deutsche-gesellschaft.de
Dr. Ulrich Hase