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Zur Studienfinanzierung


Überblick

Der langjährige Leiter des BAföG-Amtes in München, Herr Wolff Wölffing, hielt anlässlich der best-Infotage 2009 ein Überblicksreferat über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung, das hier als pdf-Datei downgeloadet werden kann.

BAföG

Wie funktioniert BAföG?

Im Jahr 2006 bezogen 818 000 Studenten in Deutschland (2005 waren es noch 507 000) ein Stipendium nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz, kurz BAföG. Im Durchschnitt erhielt jeder geförderte Student knapp 350 € im Monat (2005: 375 €). Den Höchstsatz erhielt knapp die Hälfte der Geförderten - er beträgt ab Wintersemester 2008/09 643 € monatlich. Die Berechtigung, das Stipendium zu beziehen, ist an bestimmte Einkommensgrenzen der Eltern gekoppelt. Außerdem muss der Antragsteller eigenes Vermögen, das 5 600 € übersteigt, für sein Studium aufwenden. Das Stipendium wird über die gesamte Regelstudienzeit gewährt. Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird als Darlehen vergeben. Fünf Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer muss mit der Rückzahlung des Darlehensanteils begonnen werden. Darlehensbezüge, die eine Summe von 10 000 € überschreiten, müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Monatsraten für die Rückzahlung betragen mindestens 105 €. Einen Aufschub erhält, wer ein bestimmtes Mindesteinkommen (z.B. 960 € für Alleinstehende) nicht erreicht.

Vorzeitige Rückzahlung

Für vorzeitige Rückzahlung gibt es Nachlässe von bis zu 50,5 % der BAföG-Schulden. Die Stiftung Wartentest empfiehlt:

"Je höher der Ablösungsbetrag, desto höher die erlassene Summe. Das Bafög-Amt gewährt allerdings nur dann einen Nachlass bei vorzeitiger Tilgung, wenn die Exstudenten vorher einen Antrag – am einfachsten per Telefon – ­stellen. Daraufhin schickt das Bundesverwaltungsamt ihnen ein unverbindliches Angebot mit dem genauen Nachlass.( ... ) Zurzeit lohnt es sich also auf jeden Fall, die Bafög-Schulden auf einen Schlag zurückzuzahlen. Denn die Kreditzinsen sind momentan sehr günstig." (Stiftung Warentest, Bafög-Schulden mit einem Kredit tilgen)

Besonderheiten für Studierende mit Behinderung

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen sind in der BAföG-Förderung nicht enthalten. D.h. es wird nur der Grundbedarf eines Studierenden abgedeckt. Aber die Einkommensgrenzen zur Bestimmung der BAföG-Berechtigung können um einen Härtefreibetrag erhöht werden. Die Einkommensgrenze der Eltern erhöht sich um Pauschbeträge nach dem Einkommenssteuergesetz §33, wenn der Antragsteller, sein Ehegatte, die Eltern oder ein unterhaltspflichtiges Familienmitglied behindert ist.

Wenn die Behinderung Ursache für ein Überschreiten der Regelstudienzeit ist, kann eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer beantragt werden. Die danach geleisteten BAföG-Stipendien sind reine Zuschusszahlungen, d.h. sie sind ohne Darlehensanteil und müssen nicht zurückgezahlkt werden..

Bei Rückzahlung des Darlehensanteils erhöht sich die Einkommensgrenze, bei deren Unterschreitung der BAföG-Empfänger von einer Rückzahlung befreit wird, um die behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Unter http://www.bafoeg.bmbf.de/ findet man einen Rechner, der einem in Windeseile das voraussichtliche Stipendium präsentiert. Das Antragsformular lässt sich im Anschluss downloaden.

Auch Schüler können BAföG beziehen. Infos hierzu finden Sie unter:

Schüler-BAföG

Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz: "Eingliederungshilfe" bzw. "Hochschulhilfen"

Der überörtliche Sozialhilfeträger leistet Hilfe für behinderungsbedingten Mehrbedarf bei einem Studium. Die Eingliederungshilfe umfasst technische und personelle Ausbildungshilfen. Häufig beantragt werden z.B. Büchergeld, Lernhilfen, Mitschreibkräfte, Tutoren und Gebärdensprachdolmetscher. Die Bearbeitung dauert lange und Kosten werden nur ab Antragstellung gewährt - deshalb: baldmöglichst den Antrag stellen!
Ein Anspruch auf Eingliederunghilfe besteht aber nur, solange der Bewerber nicht als "in das Berufsleben integriert" gilt. Wer also vor einem Studium eine Berufsausbildung abgeschossen hat, bekommt meist keine Unterstützung mehr. Auch wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine bestimmte Grenze überschreiten - der Antragsteller darf nicht mehr als 2.600 € auf dem Sparkonto haben! - ist der Sozialhilfeträger gesetzlich nicht zu Leistungen verpflichtet.
Gehörlose Studierende, die ohne Dolmetscher nicht studieren können, werden somit erst unterstützt, wenn sie ihre Erspranisse aufgebraucht haben und unter die Armutsgrenze rutschen. Darüber, wie man als "Härtefall" vielleicht doch Eingleiderungshilfe beziehen kann, informiert Andreas Kammerbauer in einem eigenen Fachbeitrag zur Eingliederungshilfe.

Überörtlicher Sozialhilfeträger des Bezirks Oberbayern
Prinzregentenstraße 14 (Eingang Bruderstraße)
Postfach 220015, D-80538 München
Tel: +49 (0) 89 / 21980 - 1
Link zur Hochschulhilfe des Bezirks Obb - hier liegt ein Antragsformular zum Download

 

Studiengebühren - auch für Hörgeschädigte?

Die Einführung von Studienbeitragen gestaltet sich in jedem Bundesland anders. Von besonderem Interesse ist für uns, wie die Härtefallregelungen für Studierende mit Behinderungen aussehen. Wir berichten hier über die Regelungen in Bayern, wo die Studiengebühren Studienbeiträge heißen. Für weitere Informationen aus anderen Bundesländern sind wir dankbar.

Die bayerische Staatsregierung führt ab SS 2007 nach einer Änderung des Hochschulgesetzes Studienbeiträge ein. Dabei gelten folgende Beträge:

Universitäten / Kunsthochschulen: 300,00 € – 500,00 € je Semester
Fachhochschulen: 100,00 € – 500,00 € je Semester

Jede Hochschule legt selbst fest, in welcher Höhe Studienbeiträge eingefordert werden. Des weiteren ist es möglich, dass für verschiedene Studiengänge an einer Hochschule unterschiedliche Gebühren anfallen. D. h. ein Studienanfänger muss sich vor Aufnahme des Studiums an der gewünschten Hochschule informieren, wie viel Gebühren für den angestrebten Studiengang erhoben werden.

Bei einem Studium an zwei Hochschulen ist der Studienbeitrag an jeder Hochschule in voller Höhe zu entrichten. Eine Ausnahme bilden Studiengänge, bei denen es nach der Prüfungsordnung bzw. Studienordnung notwendig ist, an zwei oder mehr Hochschulen immatrikuliert sein zu müssen. Dann wird der Beitrag an der Hochschule entrichtet, bei der der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt.

[Geregelt ist dies in der Neufassung des Hochschulgesetzes vom 23.5.2006 (in Kraft getreten 1.6.2006), Art. 71 Studienbeiträge und Gebühren.]

Schwerbehinderte können sich nach einem vereinfachten Verfahren von der Beitragspflicht befreien lassen. Hierfür genügt die Vorlage eines Behindertenausweises mit einem GdB von mindestens 50%. Der Antrag ist bei der jeweiligen Hochschule zu stellen.

Es gibt weitere Befreiungsmöglichkeiten, für deren Inanspruchnahme man sich auf Art. 71 V 4 HochSchG berufen kann. Hier ist geregelt, dass ein Studierender einen Antrag auf Befreiung stellen kann, wenn die Erhebung eines Studienbeitrags für ihn als Einzelfall auf Grund besonderer Umstände eine unzumutbare Härte darstellt. Als zweites notwendiges Kriterium gilt, dass es auch eine unzumutbare Härte für den Einzelfall darstellt, ein Studienbeitragsdarlehen zu erwerben (Art. 71 VII Satz 3). Ein Studienbeitragsdarlehen kann beantragt werden bei der LfA Förderbank Bayern als Verwalterin des Sicherungsfonds (Sondervermögen).

Nach dem bayerischen Hochschulgesetz ist es notwendig, dass sich jeder Studierende bei seiner Hochschule informiert, in welcher Höhe der Studienbeitrag für einen Studiengang erhoben wird und an welcher Stelle ein Antrag auf Befreiung gestellt werden kann.

Weitere Infos:

Information der Studentenkanzlei an der LMU (Februar 2007)

Abi-Magazin Heft 6&7/2006 mit weiteren Links zum Thema, vor allem zu Studienkrediten.

[Info von Holger Berneth und dem best-Team]

Auslandsstipendien

Allen, die im Ausland studieren möchten, sei die Stipiendien-Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes empfohlen: DAAD

Mit dem Fulbright-Stipendium können jährlich maximal 240 Uni- oder FH-Studenten ein Studienjahr in den USA verbringen. Wer das strenge Auswahlverfahren besteht, kann mit bis zu 30.000 € Förderung rechnen. Einer, der es geschafft hat, berichtet hier über sein Studienjahr.

Mit dem Erasmus-Programm der EU kommen jährlich über 150000 Studierende in Europa für ein bis zwei Semester ins europäische Ausland. Voraussetzung ist, dass die eigene Fakultät am Austausch teilnimmt. Es gibt bis zu 200 € Zuschuss.

Über Leonardo da Vinci werden Hochschulabsolventen während eines Auslandpraktikums in der EU und in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Türkei unterstützt.

Außerdem gibt es seit 2002 auch im Ausland BAföG: AuslandsBAföG

Stipendien von Stiftungen

Alle für ein Stipendium wichtigen Stiftungen in Deutschland sind hier aufgelistet: Stifterverband ; oder: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ein Internetportal für alle Schüler und Studierende, die als erste in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben: Arbeiterkind

Stipendium Plus - Begabtenförderung im Hochschulbereich

Für Hörgeschädigte sind insbesondere interessant:

  • Dr.-Willy-Reblein-Stiftung
    Bauvereinstraße 10
    90489 Nürnberg
    Diese Stiftung vergibt an behinderte Studierende bei Nachweis der Bedürftigkeit Zuschüsse zur Finanzierung von sachlichen oder personellen Hilfen.
  • Georg-Gottlob-Stiftung
    Langenbergerstraße 480
    45277 Essen-Überruhr
    Tel. 0 201 42 06 84
    Zweck dieser Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von körperbehinderten Personen, vor allem solcher, die an Multipler Sklerose erkrankt sind.
  • Die Hans Böckler-Stiftung ist eine gewerksschaftsnahe Stiftung, die Stipendien für gesellschaftspolitisch aktive Studierende vergibt. Mit der"Böckler-Aktion Bildung" richtet sie sich auch an begabte junge Menschen aus Familien, die sich ein Studium ihrer Kinder nicht leisten können. Durch ein Stipendium sollen sie ermutigt werden, an die Universität oder Fachhochschule zu gehen, statt eine betriebliche Ausbildung anzustreben.



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