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Zur Studienfinanzierung
Überblick
Der langjährige Leiter des BAföG-Amtes in München, Herr Wolff
Wölffing, hielt anlässlich der best-Infotage 2009 ein Überblicksreferat
über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung, das hier als pdf-Datei
downgeloadet werden kann.
BAföG
Wie funktioniert BAföG?
Im Jahr 2006 bezogen 818 000 Studenten in Deutschland (2005 waren es noch
507 000) ein Stipendium nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz,
kurz BAföG. Im Durchschnitt erhielt jeder geförderte Student knapp
350 € im Monat (2005: 375 €). Den Höchstsatz erhielt knapp
die Hälfte der Geförderten - er beträgt ab Wintersemester 2008/09
643 € monatlich. Die Berechtigung, das Stipendium zu beziehen, ist an
bestimmte Einkommensgrenzen der Eltern gekoppelt. Außerdem muss der
Antragsteller eigenes Vermögen, das 5 600 € übersteigt, für
sein Studium aufwenden. Das Stipendium wird über die gesamte Regelstudienzeit
gewährt. Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss,
der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird als
Darlehen vergeben. Fünf Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer
muss mit der Rückzahlung des Darlehensanteils begonnen werden. Darlehensbezüge,
die eine Summe von 10 000 € überschreiten, müssen nicht zurückgezahlt
werden. Die Monatsraten für die Rückzahlung betragen mindestens
105 €. Einen Aufschub erhält, wer ein bestimmtes Mindesteinkommen
(z.B. 960 € für Alleinstehende) nicht erreicht.
Vorzeitige Rückzahlung
Für vorzeitige Rückzahlung gibt es Nachlässe von bis zu 50,5
% der BAföG-Schulden. Die Stiftung Wartentest empfiehlt:
"Je höher der Ablösungsbetrag, desto höher die erlassene
Summe. Das Bafög-Amt gewährt allerdings nur dann einen Nachlass
bei vorzeitiger Tilgung, wenn die Exstudenten vorher einen Antrag –
am einfachsten per Telefon – stellen. Daraufhin schickt das Bundesverwaltungsamt
ihnen ein unverbindliches Angebot mit dem genauen Nachlass.( ... ) Zurzeit
lohnt es sich also auf jeden Fall, die Bafög-Schulden auf einen Schlag
zurückzuzahlen. Denn die Kreditzinsen sind momentan sehr günstig."
(Stiftung Warentest, Bafög-Schulden mit einem Kredit tilgen)
Besonderheiten für Studierende mit Behinderung
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen sind in der BAföG-Förderung
nicht enthalten. D.h. es wird nur der Grundbedarf eines Studierenden abgedeckt.
Aber die Einkommensgrenzen zur Bestimmung der BAföG-Berechtigung können
um einen Härtefreibetrag erhöht werden. Die Einkommensgrenze
der Eltern erhöht sich um Pauschbeträge nach dem Einkommenssteuergesetz
§33, wenn der Antragsteller, sein Ehegatte, die Eltern oder ein unterhaltspflichtiges
Familienmitglied behindert ist.
Wenn die Behinderung Ursache für ein Überschreiten der Regelstudienzeit
ist, kann eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer
beantragt werden. Die danach geleisteten BAföG-Stipendien sind reine
Zuschusszahlungen, d.h. sie sind ohne Darlehensanteil und müssen
nicht zurückgezahlkt werden..
Bei Rückzahlung des Darlehensanteils erhöht sich
die Einkommensgrenze, bei deren Unterschreitung der BAföG-Empfänger
von einer Rückzahlung befreit wird, um die behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Unter http://www.bafoeg.bmbf.de/
findet man einen Rechner, der einem in Windeseile das voraussichtliche Stipendium
präsentiert. Das Antragsformular lässt sich im Anschluss downloaden.
Auch Schüler können BAföG beziehen. Infos hierzu finden Sie unter:
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz: "Eingliederungshilfe"
bzw. "Hochschulhilfen"
Der überörtliche Sozialhilfeträger leistet Hilfe für
behinderungsbedingten Mehrbedarf bei einem Studium. Die Eingliederungshilfe
umfasst technische und personelle Ausbildungshilfen. Häufig beantragt
werden z.B. Büchergeld, Lernhilfen, Mitschreibkräfte, Tutoren und
Gebärdensprachdolmetscher. Die Bearbeitung dauert lange und Kosten werden
nur ab Antragstellung gewährt - deshalb: baldmöglichst den Antrag
stellen!
Ein Anspruch auf Eingliederunghilfe besteht aber nur, solange der Bewerber
nicht als "in das Berufsleben integriert" gilt. Wer also vor einem
Studium eine Berufsausbildung abgeschossen hat, bekommt meist keine Unterstützung
mehr. Auch wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine bestimmte
Grenze überschreiten - der Antragsteller darf nicht mehr als 2.600 €
auf dem Sparkonto haben! - ist der Sozialhilfeträger gesetzlich nicht
zu Leistungen verpflichtet.
Gehörlose Studierende, die ohne Dolmetscher nicht studieren können,
werden somit erst unterstützt, wenn sie ihre Erspranisse aufgebraucht
haben und unter die Armutsgrenze rutschen. Darüber, wie man als "Härtefall"
vielleicht doch Eingleiderungshilfe beziehen kann, informiert Andreas Kammerbauer
in einem eigenen Fachbeitrag
zur Eingliederungshilfe.
| Überörtlicher Sozialhilfeträger des
Bezirks Oberbayern |
Prinzregentenstraße 14 (Eingang Bruderstraße)
Postfach 220015, D-80538 München
Tel: +49 (0) 89 / 21980 - 1 |
Link
zur Hochschulhilfe des Bezirks Obb - hier liegt ein Antragsformular
zum Download |
Studiengebühren - auch für Hörgeschädigte?
Die Einführung von Studienbeitragen gestaltet sich in jedem Bundesland
anders. Von besonderem Interesse ist für uns, wie die Härtefallregelungen
für Studierende mit Behinderungen aussehen. Wir berichten hier über
die Regelungen in Bayern, wo die Studiengebühren
Studienbeiträge heißen. Für weitere
Informationen aus anderen Bundesländern sind wir dankbar.
Die bayerische Staatsregierung führt ab SS 2007 nach einer Änderung
des Hochschulgesetzes Studienbeiträge ein. Dabei gelten folgende Beträge:
Universitäten / Kunsthochschulen: 300,00 € – 500,00 €
je Semester
Fachhochschulen: 100,00 € – 500,00 € je Semester
Jede Hochschule legt selbst fest, in welcher Höhe Studienbeiträge
eingefordert werden. Des weiteren ist es möglich, dass für verschiedene
Studiengänge an einer Hochschule unterschiedliche Gebühren anfallen.
D. h. ein Studienanfänger muss sich vor Aufnahme des Studiums an der
gewünschten Hochschule informieren, wie viel Gebühren für den
angestrebten Studiengang erhoben werden.
Bei einem Studium an zwei Hochschulen ist der Studienbeitrag an jeder Hochschule
in voller Höhe zu entrichten. Eine Ausnahme bilden Studiengänge,
bei denen es nach der Prüfungsordnung bzw. Studienordnung notwendig ist,
an zwei oder mehr Hochschulen immatrikuliert sein zu müssen. Dann wird
der Beitrag an der Hochschule entrichtet, bei der der Schwerpunkt des Lehrangebots
liegt.
[Geregelt ist dies in der Neufassung des Hochschulgesetzes vom 23.5.2006
(in Kraft getreten 1.6.2006), Art. 71 Studienbeiträge und Gebühren.]
Schwerbehinderte können sich nach einem vereinfachten Verfahren
von der Beitragspflicht befreien lassen. Hierfür genügt die Vorlage
eines Behindertenausweises mit einem GdB von mindestens 50%. Der Antrag ist
bei der jeweiligen Hochschule zu stellen.
Es gibt weitere Befreiungsmöglichkeiten, für deren Inanspruchnahme
man sich auf Art. 71 V 4 HochSchG berufen kann. Hier ist geregelt, dass ein
Studierender einen Antrag auf Befreiung stellen kann, wenn die Erhebung eines
Studienbeitrags für ihn als Einzelfall auf Grund besonderer Umstände
eine unzumutbare Härte darstellt. Als zweites notwendiges Kriterium gilt,
dass es auch eine unzumutbare Härte für den Einzelfall darstellt,
ein Studienbeitragsdarlehen zu erwerben (Art. 71 VII Satz 3). Ein Studienbeitragsdarlehen
kann beantragt werden bei der LfA Förderbank Bayern als Verwalterin des
Sicherungsfonds (Sondervermögen).
Nach dem bayerischen Hochschulgesetz ist es notwendig, dass sich jeder Studierende
bei seiner Hochschule informiert, in welcher Höhe der Studienbeitrag
für einen Studiengang erhoben wird und an welcher Stelle ein Antrag auf
Befreiung gestellt werden kann.
Weitere Infos:
Information der Studentenkanzlei
an der LMU (Februar 2007)
Abi-Magazin
Heft 6&7/2006 mit weiteren Links zum Thema, vor allem zu Studienkrediten.
[Info von Holger Berneth und dem best-Team]
Auslandsstipendien
Allen, die im Ausland studieren möchten, sei die Stipiendien-Datenbank
des Deutschen Akademischen Austauschdienstes empfohlen: DAAD
Mit dem Fulbright-Stipendium
können jährlich maximal 240 Uni- oder FH-Studenten ein Studienjahr
in den USA verbringen. Wer das strenge Auswahlverfahren besteht, kann mit
bis zu 30.000 € Förderung rechnen. Einer, der es geschafft hat,
berichtet hier
über sein Studienjahr.
Mit dem Erasmus-Programm
der EU kommen jährlich über 150000 Studierende in Europa für
ein bis zwei Semester ins europäische Ausland. Voraussetzung ist, dass
die eigene Fakultät am Austausch teilnimmt. Es gibt bis zu 200 € Zuschuss.
Über Leonardo
da Vinci werden Hochschulabsolventen während eines Auslandpraktikums
in der EU und in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Türkei unterstützt.
Außerdem gibt es seit 2002 auch im Ausland BAföG: AuslandsBAföG
Stipendien von Stiftungen
Alle für ein Stipendium wichtigen Stiftungen in Deutschland sind hier aufgelistet:
Stifterverband ; oder: Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Ein Internetportal für alle Schüler und Studierende, die als erste
in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben:
Arbeiterkind
Stipendium Plus
- Begabtenförderung im Hochschulbereich
Für Hörgeschädigte sind insbesondere interessant:
- Dr.-Willy-Reblein-Stiftung
Bauvereinstraße 10
90489 Nürnberg
Diese Stiftung vergibt an behinderte Studierende bei Nachweis der Bedürftigkeit
Zuschüsse zur Finanzierung von sachlichen oder personellen Hilfen.
- Georg-Gottlob-Stiftung
Langenbergerstraße 480
45277 Essen-Überruhr
Tel. 0 201 42 06 84
Zweck dieser Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von körperbehinderten
Personen, vor allem solcher, die an Multipler Sklerose erkrankt sind.
- Die Hans Böckler-Stiftung
ist eine gewerksschaftsnahe Stiftung, die Stipendien für gesellschaftspolitisch
aktive Studierende vergibt. Mit der"Böckler-Aktion Bildung"
richtet sie sich auch an begabte junge Menschen aus Familien, die sich ein
Studium ihrer Kinder nicht leisten können. Durch ein Stipendium sollen
sie ermutigt werden, an die Universität oder Fachhochschule zu gehen,
statt eine betriebliche Ausbildung anzustreben.
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