|
Nachfolgendes Dokument ist zugeordnet der Rubrik Studium

Stolpersteine im Studium :
Einerseits gilt ein Studium unter hörgeschädigten Abiturienten heute
als eine ziemlich normale Option. Immerhin gibt es ein Paket an Maßnahmen,
mit denen die Erfolgschancen hörbehinderter Studenten erhöht werden
sollen – Studienberater sprechen vom Nachteilsausgleich. Hierzu zählen
die bevorzugte Vergabe von Studienplätzen, die Finanzierung von Dolmetschern,
Tutoren und Mitschreibkräften sowie die Gewährung einer Zeitverlängerung
bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
Andererseits stellt sich bei vielen Studienanfängern dann doch schnell
Ernüchterung ein, manche brechen sogar ihr Studium ab. Warum eigentlich?
Das best-Team sprach mit verschiedenen hörbehinderten Studenten, die ihr
Studium vorzeitig beendet haben.
- falsche Erwartungen
Bisweilen scheinen falsche Erwartungen an die wohlklingenden Bezeichnungen
der Studiengänge eine Ursache zu sein. Katrin schrieb sich in Medienmanagement
ein. Schon im ersten Semester stellte sie fest, „dass die Fächer,
die dort unterrichtet werden, nun doch nicht mit meinen Vorstellungen übereinstimmen,
und ich habe das Gefühl, dass ich diese vier Jahre nur widerwillig durchstehen
könnte“. – Gut, man kann sich mal täuschen, darin unterscheiden
sich die Probleme hörgschädigter Studenten nicht von denen ihrer hörenden
Kommilitonen.
- starke Selektion
Anders ist das aber bei manchen organisatorischen Problemen, die den Hörgeschädigten
das Studium stärker erschweren als ihren guthörenden Kommilitonen.
So wurde uns beispielsweise von einer Fachhochschule erzählt, die die Umstellung
auf die neuen Abschlüsse Bachelor und Master recht widerwillig vollzogen
habe und dies auch den Studenten durch strengste Auslese dokumentierte. Von
den rund 600 Bewerbern für den Studiengang in BWL wurden knapp 50 aufgenommen,
darunter der hörgeschädigte Konrad. Er verspürte besonderen Druck,
denn er hatte nicht nur für die Prüfungen zu lernen, sondern musste
sich parallel um die Beschaffung einer FM-Anlage kümmern und sich mit Dozenten
um die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen streiten.
Am Ende des zweiten Semesters waren nur noch 10 Studenten übrig –
Konrad war nicht darunter.
- ungünstige Rahmenbedingungen
Ein anderes Beispiel dafür, dass sich die „normalen“ organisatorischen
Schwierigkeiten während eines Studiums zu Barrieren auswachsen können,
liefert eine Fachhochschule in Nordbayern, die aufgrund akuter Raumnot den gesamten
Vorlesungsbetrieb einer Studienwoche auf nur zweieinhalb Tage zusammenlegte,
da die Räumlichkeiten mit einer weiteren Fakultät geteilt werden mussten!
Früher Vorlesungsbeginn und komprimierter Betrieb bis in den Abend waren
die Konsequenzen. Für die einzige schwerhörige Studentin an dieser
Fakultät war das nicht zu bewältigen. Denn für Hörgeschädigte
bedeutet die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ein Vielfaches an Konzentration
und Aufmerksamkeit.
Auch die Gewährung von Nachteilsausgleichen funktioniert nicht immer so.
wie es nach dem Hochschulrahmengesetz vorgesehen ist: "Prüfungsordnungen
müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer
Chancengleichheit berücksichtigen." Der oben erwähnte BWL-Student
erhielt während seiner zwei Semester keinen Nachteilsausgleich in Form
von Prüfungszeitverlängerung, obwohl er dies rechtzeitig beantragt
hatte. Er fühlte sich dabei auch von der Beratung durch den Behindertenbeauftragten
im Stich gelassen: „Er versprach viel, erreichte aber nichts“, bemerkt
Konrad dazu rückblickend.
- Mangel an Dolmetschern
Eine weitere organisatorische Schwierigkeit kennen ausschließlich gehörlose
Studenten: Sie sind auf Dolmetscher angewiesen, die für sie in Deutsche
Gebärdensprache übersetzen. An vielen Universitätsorten sind
jedoch keine hierfür qualifizierten Kräfte verfügbar. So musste
beispielsweise ein darauf angewiesener Student aus Würzburg Anfragen an
die Dolmetscherzentralen in Frankfurt oder Nürnberg richten!
Ein zusätzlicher Stolperstein sind kurzfristig angesetzte Termine, etwa
von Projekt- und Arbeitsgruppen, zu denen kein Dolmetscher geladen werden kann:
„Nicht zuletzt treffen sich die Kommilitonen häufig kurzfristig außerhalb
der Vorlesungszeiten, um sich über die Vorlesungen zu beraten oder an Projekten
zu arbeiten, woran ich dann nicht teilnehmen kann, da ich so kurzfristig keine
Dolmetscher/in mehr engagieren kann und ohne Dolmetscher/in die Diskussion zu
ermüdend ist“, schreibt uns dazu Katrin.
und Sparmaßnahmen
Die personellen Hilfen für hörbehinderte Studierende – neben
Dolmetschern sind das Mitschreibkräfte und Tutoren – sollten eigentlich
aus den Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert werden können. Tatsächlich
sehen sich viele Sozialbehörden dazu nicht mehr in der Lage, was zur Folge
hat, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung laufend ansteigen und
das Genehmigungsverfahren selbst immer aufwändiger wird und länger
dauert. Wenn ein Antragsteller beispielsweise mehr als 2600.- € angespart
hat, hat er keinen Anspruch mehr auf Unterstützuung durch den Sozialhilfeträger.
(siehe hierzu den Beitrag von Andreas
Kammerbauer) Viele hörgeschädigte Antragsteller fühlen sich
im Stich gelassen.
Irgendwie ist es wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip werden hörgeschädigte
Studenten akzeptiert, aber mit ihren spezifischen Bedürfnisses treffen
sie nicht überall auf Verständnis. So verlangte eine Hochschule für
die Gewährung des Nachteilsausgleichs eine amtsärztliche Untersuchung
des Antragstellers. Die Amtsärztin gab dem Schwerhörigen dann den
gut gemeinten, aber wenig hilfreichen Ratschlag: „Machen Sie doch lieber
ein Fernstudium!“
Wolfgang Hinrichs und Walter Kern (März 2007)
|