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Stolpersteine im Studium :

Einerseits gilt ein Studium unter hörgeschädigten Abiturienten heute als eine ziemlich normale Option. Immerhin gibt es ein Paket an Maßnahmen, mit denen die Erfolgschancen hörbehinderter Studenten erhöht werden sollen – Studienberater sprechen vom Nachteilsausgleich. Hierzu zählen die bevorzugte Vergabe von Studienplätzen, die Finanzierung von Dolmetschern, Tutoren und Mitschreibkräften sowie die Gewährung einer Zeitverlängerung bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen.

Andererseits stellt sich bei vielen Studienanfängern dann doch schnell Ernüchterung ein, manche brechen sogar ihr Studium ab. Warum eigentlich? Das best-Team sprach mit verschiedenen hörbehinderten Studenten, die ihr Studium vorzeitig beendet haben.

- falsche Erwartungen

Bisweilen scheinen falsche Erwartungen an die wohlklingenden Bezeichnungen der Studiengänge eine Ursache zu sein. Katrin schrieb sich in Medienmanagement ein. Schon im ersten Semester stellte sie fest, „dass die Fächer, die dort unterrichtet werden, nun doch nicht mit meinen Vorstellungen übereinstimmen, und ich habe das Gefühl, dass ich diese vier Jahre nur widerwillig durchstehen könnte“. – Gut, man kann sich mal täuschen, darin unterscheiden sich die Probleme hörgschädigter Studenten nicht von denen ihrer hörenden Kommilitonen.

- starke Selektion

Anders ist das aber bei manchen organisatorischen Problemen, die den Hörgeschädigten das Studium stärker erschweren als ihren guthörenden Kommilitonen. So wurde uns beispielsweise von einer Fachhochschule erzählt, die die Umstellung auf die neuen Abschlüsse Bachelor und Master recht widerwillig vollzogen habe und dies auch den Studenten durch strengste Auslese dokumentierte. Von den rund 600 Bewerbern für den Studiengang in BWL wurden knapp 50 aufgenommen, darunter der hörgeschädigte Konrad. Er verspürte besonderen Druck, denn er hatte nicht nur für die Prüfungen zu lernen, sondern musste sich parallel um die Beschaffung einer FM-Anlage kümmern und sich mit Dozenten um die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen streiten. Am Ende des zweiten Semesters waren nur noch 10 Studenten übrig – Konrad war nicht darunter.

- ungünstige Rahmenbedingungen

Ein anderes Beispiel dafür, dass sich die „normalen“ organisatorischen Schwierigkeiten während eines Studiums zu Barrieren auswachsen können, liefert eine Fachhochschule in Nordbayern, die aufgrund akuter Raumnot den gesamten Vorlesungsbetrieb einer Studienwoche auf nur zweieinhalb Tage zusammenlegte, da die Räumlichkeiten mit einer weiteren Fakultät geteilt werden mussten! Früher Vorlesungsbeginn und komprimierter Betrieb bis in den Abend waren die Konsequenzen. Für die einzige schwerhörige Studentin an dieser Fakultät war das nicht zu bewältigen. Denn für Hörgeschädigte bedeutet die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ein Vielfaches an Konzentration und Aufmerksamkeit.

Auch die Gewährung von Nachteilsausgleichen funktioniert nicht immer so. wie es nach dem Hochschulrahmengesetz vorgesehen ist: "Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen." Der oben erwähnte BWL-Student erhielt während seiner zwei Semester keinen Nachteilsausgleich in Form von Prüfungszeitverlängerung, obwohl er dies rechtzeitig beantragt hatte. Er fühlte sich dabei auch von der Beratung durch den Behindertenbeauftragten im Stich gelassen: „Er versprach viel, erreichte aber nichts“, bemerkt Konrad dazu rückblickend.

- Mangel an Dolmetschern

Eine weitere organisatorische Schwierigkeit kennen ausschließlich gehörlose Studenten: Sie sind auf Dolmetscher angewiesen, die für sie in Deutsche Gebärdensprache übersetzen. An vielen Universitätsorten sind jedoch keine hierfür qualifizierten Kräfte verfügbar. So musste beispielsweise ein darauf angewiesener Student aus Würzburg Anfragen an die Dolmetscherzentralen in Frankfurt oder Nürnberg richten!
Ein zusätzlicher Stolperstein sind kurzfristig angesetzte Termine, etwa von Projekt- und Arbeitsgruppen, zu denen kein Dolmetscher geladen werden kann: „Nicht zuletzt treffen sich die Kommilitonen häufig kurzfristig außerhalb der Vorlesungszeiten, um sich über die Vorlesungen zu beraten oder an Projekten zu arbeiten, woran ich dann nicht teilnehmen kann, da ich so kurzfristig keine Dolmetscher/in mehr engagieren kann und ohne Dolmetscher/in die Diskussion zu ermüdend ist“, schreibt uns dazu Katrin.

und Sparmaßnahmen

Die personellen Hilfen für hörbehinderte Studierende – neben Dolmetschern sind das Mitschreibkräfte und Tutoren – sollten eigentlich aus den Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert werden können. Tatsächlich sehen sich viele Sozialbehörden dazu nicht mehr in der Lage, was zur Folge hat, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung laufend ansteigen und das Genehmigungsverfahren selbst immer aufwändiger wird und länger dauert. Wenn ein Antragsteller beispielsweise mehr als 2600.- € angespart hat, hat er keinen Anspruch mehr auf Unterstützuung durch den Sozialhilfeträger. (siehe hierzu den Beitrag von Andreas Kammerbauer) Viele hörgeschädigte Antragsteller fühlen sich im Stich gelassen.

Irgendwie ist es wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip werden hörgeschädigte Studenten akzeptiert, aber mit ihren spezifischen Bedürfnisses treffen sie nicht überall auf Verständnis. So verlangte eine Hochschule für die Gewährung des Nachteilsausgleichs eine amtsärztliche Untersuchung des Antragstellers. Die Amtsärztin gab dem Schwerhörigen dann den gut gemeinten, aber wenig hilfreichen Ratschlag: „Machen Sie doch lieber ein Fernstudium!“

Wolfgang Hinrichs und Walter Kern (März 2007)




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