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wird vom Verein zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter e.V. gefördert. Durch Ihre Zuwendung unterstützen Sie die berufs- und studienbegleitende Beratung von Menschen mit Hörschädigung.

Der Verein zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter e.V. ist im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes als eine Körperschaft zur Förderung mildtätiger Zwecke anerkannt.

Bei Spenden ab 100,- Euro erhalten Sie eine Bestätigung über die Zuwendung im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes. Vergessen Sie deshalb nicht, auf dem Überweisungsträger unter "Verwendungszweck" Ihre Postanschrift anzugeben.

Bei Beträgen unter 100,- Euro gilt Ihr Kontoauszug als Spendennachweis.




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