|
Nachfolgendes Dokument ist zugeordnet der Rubrik Beruf

Soziale Berufe für Hörgeschädigte
Schule für Physiotherapie
Das Berufsförderungswerk
in Mainz ist eigentlich eine Einrichtung zur Weiterbildung für sehgeschädigte
Rehabilitanten. 2009 öffnete es die Ausbildung zum Physiotherapeuten auch
für hörgeschädigte Schulabsolventen. Interessant ist, dass dieser
Personenkreis auch aus Mitteln der Arbeitsförderung unterstützt werden
kann.
Frau Graff, die Projektleiterin, stellte diesen Ausbildungsgang während
der best-Berufsinfotage schon mehrfach vor - hier
zum Nachlesen .
Arbeitserzieher und Heilerziehungspfleger – zwei Ausbildungsgänge
in Wilhelmsdorf
Die Gotthilf-Vöhringer-Schule in Wilhelmsdorf (Baden-Württemberg)
ist eine Fachschule für Berufe im sozialen Bereich sowie in Fächern
wie Betriebswirtschaft oder Informationstechnologie. Sie wird unter der privaten
Trägerschaft der Zieglerschen Anstalten geführt, zu der auch Schulen,
Schulkindergärten und Beratungsstellen für Sprach- und Hörgeschädigte
im Südosten Baden-Württembergs gehören. Die Fachschule in Wilhelmsdorf
bietet für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige zwei besondere
Berufsausbildungen an:
Die Ausbildung zum Arbeitserzieher ist ein zweijähriges
Weiterbildungsangebot, gefolgt von einem einjährigen Praktikum. Arbeitserzieher
arbeiten mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Ihre Aufgaben sind ausbilden,
anleiten, anlernen und die berufliche Rehabilitation. Hierfür arbeiten
sie in sonder- und sozialpädagogischen Einrichtungen. Voraussetzung ist
bei Realschulabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung, bei Hauptschulabschluss
zusätzlich zweijährige Berufserfahrung. Die Ausbildung ist staatlich
anerkannt. Die Ausbildungskosten – knapp 20000.-€ - können teilweise
über öffentliche Stipendien oder durch Reha-Träger finanziert
werden. Nächster Kursbeginn siehe uner "Aktuelles".
Zum Heilerziehungspfleger wird man innerhalb von drei Jahren
ausgebildet. Heilerziehungspfleger arbeiten in der stationären Behindertenhilfe
und auch in Bereichen der ambulant betreuten Hilfen und begleiten Menschen mit
Behinderung in verschiedenen Lebensphasen individuell mit dem Ziel der größtmöglichen
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Voraussetzung ist Realschulabschluss
und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einjährige berufliche
Tätigkeit im sozialen Bereich. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt.
Die Ausbildungskosten können teilweise über öffentliche Stipendien
oder durch Reha-Träger finanziert werden. Nächster Kursbeginn "Aktuelles".
Die Gotthilf-Vöhringer-Schule hat bei den gehörlosen Absolventen eine
Vermittlungsquote auf dem ersten Arbeitsmarkt von 75%.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der Fachschule:
http://www.zieglerscheanstalten.de/GVS/
Gehörlosenfachschule für soziale Berufe in Schleswig-Holstein
Auch an der Gehörlosenfachschule in Rendsburg können Gehörlose
und hochgradig Schwerhörige soziale Berufe erlernen. Der Unterricht wird
von hörgeschädigten und hörenden Lehrkräften erteilt. Die
Ausbildung findet in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und deutscher Schriftsprache
statt. Im Kommunikationstraining lernen die Schüler einen bewussten Umgang
mit der Hörschädigung.
Der Schulträger ist das Institut zur beruflichen Aus- und Weiterbildung
und gehört zur Diakonie Schleswig-Holsteins.
Angeboten werden vier Ausbildungsgänge: Erzieher, Sozialpädagogischer
Assistent, Altenpfleger und Altenpflegehelfer, die jeweils zu einem
staatlich anerkannten Abschluss führen.
Über Eingangsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer und -inhalte sowie Abschlüsse
erfahren Sie auf der WebSite
der Gehörlosenfachschule alles Wichtige.
Ausbildung für Gehörlose, Schwerhörige und Spachbehinderte
zum Altenpfleger in Winnenden
Voraussetzung ist ein Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig
anerkannter Bildungsabschluss. Die Ausbildung findet dual statt, d.h. an der
Berufsfachschue
für Altenpflege der Paulinenpflege Winnenden und in Einrichtungen der Altenpflege.
Zur Anmeldung als BBW-Ausbildung ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit
erforderlich. Andernfalls benötigen Sie einen Vertrag mit einer von der
Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe, in dem sich die Einrichtung bereit
erklärt, die Bewerberin praktisch auszubilden.
|