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Zur Situation hörgeschädigter Studenten
Wie viele Hörschädigte sind eigentlich an deutschen Hochschulen eingeschrieben?
An den deutschen Universitäten und Fachhochschulen waren im Sommersemester
2000 1.6 Millionen Studierende eingeschrieben. Aus der 16. Sozialerhebung des
Deutschen Studentenwerks lässt sich der Anteil hörgeschädigter Studierender
daran mit 0,78 % ermitteln, das entspricht 12.500 Studenten. Aus demographischer
Sicht wären in der Altersgruppe der Studenten aber mit ca 2 % hörgeschädigten
bzw. hörbehinderten Personen zu rechnen.

Warum wird das Potential hörgeschädigter Hochbegabter nicht genutzt?
In Zeiten, in denen vor einem zu geringen Akademikeranteil in Deutschland gewarnt
wird, sollte man eigentlich meinen, dass alle Ressourcen genutzt werden, um
den Anteil der Studierenden zu vergrößern. Wenn Bildungsministerin Bulmahn heute
zu mehr Chancengleichheit aufruft, dann hat sie vor allem die zahlenmäßig große
Gruppe der Studenten aus einkommensschwachen Haushalten im Auge. Ihr Instrument
der Wahl, um hier etwas zu bewegen, ist bekanntermaßen das BAföG. In diesem
Zusammenhang vermisst man allerdings konkrete Bemühungen der Bildungsministerin,
um auch den Anteil der behinderten Studierenden zu erhöhen. Warum erhalten diese
ihren behinderungsbedingten Mehraufwand noch immer nicht im Rahmen eines Stipendiums
erstattet?
Unsere Hoffnung, dass sich die Situation hörgeschädigter Studierender
in diesem Punkt mit dem Gleichstellungsgesetz verbessern würde, haben
sich leider nicht erfüllt.
Wo bleiben die Studiendienste für hörgeschädigte Studierende?Die Belange hörbehinderter Studierender sind eigentlich seit langem
bekannt. So ist ihre Situation in den vergangenen Jahren Gegenstand
zahlreicher Studien- und Forschungsprojekte gewesen.
Cremer (1991) stellte auf dem Heidelberger Symposium "Studienförderung
für Hörbehinderte - Entwicklung weiterführender Strukturen" die
Ergebnisse einer Befragung von 130 hörgeschädigten Studenten vor.
In den "Heidelberger Leitlinien" wurde daraufhin der Aufbau eines
Netzes von regionalen Studiendiensten vorgeschlagen.
Meister (1998) ging in seiner empirischen Studie über
"Studienverhalten, Studienbedingungen und Studienorganisation
behinderter Studierender in Deutschland" ausführlich auf
hörgeschädigte Studenten ein.
Übereinstimmendes Ergebnis dieser und vieler weiterer Studien ist:
Hörgeschädigte Studierende sind aufgrund des höheren Aufwands zur
Bewältigung ihres Studiums benachteiligt.
Sie könnten durch Beratungs- und Studiendienste in ihrer
Auseinandersetzung mit der Behinderung unterstützt und hinsichtlich
der Organisation ihres Studiums entlastet werden.
Nur am Rande erwähnt sei, dass auch best für hörgeschädigte regelmäßig
von Diplomanden, Lehramtskandidaten, Doktoranden und Mitarbeitern von
Forschungsprojekten mehr oder weniger intensiv über die Bewältigung
des Studiums von hörgeschädigten Personen befragt wird.
Der Vielzahl solcher Forschungsprojekte steht aber die erstaunliche
Tatsache gegenüber, dass es noch immer keine universitäre Institution
gibt, die sich primär der Beratung dieser Studentengruppe annimmt! Es
werden sogar - ganz im Gegenteil - vorhandene
Beratungsdienste für behinderte Studierende abgebaut:
So stehen behinderten Absolventen von Fachoberschulen und Gymnasien
bisher in den Arbeitsämtern besonders qualifizierte Berufsberater zu
Seite. Der unter dem Titel "Arbeitsamt 2000" angelaufenen
Umorganisation des Arbeitsamtes sollen in den kommenden Jahren diese
Fachberaterstellen zum Opfer fallen. Ihre Arbeit wird dann von Reha-
Beratern übernommen, die für die Beratung von Akademikern allerdings
nicht qualifiziert sind.
Man kann somit zu der Auffassung gelangen, dass die Integration
hörbehinderter Studierender unserer Gesellschaft nur ein
theoretisches, aber kein praktisches Anliegen ist.
Um aber nicht allgemeiner Resignation Vorschub zu leisten, sei hier in
vier Thesen eine mögliche Perspektive aufgezeigt.
Was lässt sich realistischer Weise erreichen?
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Die stark fluktuierenden Zahlen hörgeschädigter Studierender an den
Hochschulstandorten, den einzelnen Hochschulen und Fakultäten machen
den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen vor Ort
oft ineffektiv.
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Beratungs- bzw. Studiendienste lassen sich aber schnell und mit wenig
Aufwand an vorhandenen Institutionen einrichten. Z.B. an jenen Schulen
für Hörgeschädigte, die zur Hochschulreife führen. Konkret ist hier an
eine Ausdehnung der Zuständigkeiten der an diesen Schulen tätigen
mobilen bzw. ambulanten Beratungsdienste zu denken.
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Die ideelle Unterstützung hörgeschädigter Studierender sollte
verstärkt werden. Diese wichtige Aufgabe von Studien-/
Beratungsdiensten kann unter Verwendung moderner Medien zentral und
mit vertretbarem Aufwand erfolgen. Zu denken ist an die Herausgabe
einer bundesweiten Zeitschrift und an eine attraktive Internetpräsenz.
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Dazu sollten sich bestehende bzw. noch zu initiierende Studiendienste
an Universitäten und Schulen, Behindertenbeauftragte an den
Hochschulen und im Deutschen Studentenwerk sowie Selbsthilfegruppen
hörgeschädigter Studierender miteinander vernetzen.
(Aus dem Beitrag von Walter Kern am 16. November 2001 auf der internationalen
Fachtagung der Stiftung zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter in Vaduz
- korrigiertes Zahlenmaterial.
Literaturhinweis: Jäger, Michael; Jussen, Heribert: Förderung
körper- und sinnesbehinderter Hochbegabter - Erkenntnisse und Notwendigkeiten.
Villingen-Schwenningen, 2002)
Leserkommentar
"Dem Artikel über die Situation der hörgeschädigten
Studenten kann ich nur zustimmen. Ich habe an der FH München Architektur
studiert und habe es im September 2002 mit Erfolg abgeschlossen. Durch Ersparnisse,
Erbschaft und Unterstützung meines Vaters könnte ich mir mein Studium
finanzieren. Ein Stipendium war wegen meines mäßigen Fachabiturs
damals nicht möglich. Nebenbei habe ich auch einige freiberufliche Aufträge
von Architekten angenommen, um meine finanzielle Situation aufzubessern. Was
mir unmöglich war, ist einen regelmäßigen Job neben meinem
Studium zu bewältigen. Je nach Semestersituation habe ich einige Jobs
vorzeitig aufgegeben, damit mein Studium nicht durch Zeitdefizit leidet. Bei
Architektur waren Semesterarbeiten in großem Umfang angesagt. In den
letzten Semestern habe ich mich immer mehr für mein Studium einsetzen
müssen. An einen Job war nicht zu denken. Mein Resultat ist dafür
der erfolgreiche Abschluss, mit dem ich sehr zufrieden bin. In der jetzigen
Situation der Architekturbüros ist es heute fast unmöglich, eine
Stelle zu bekommen. Auch bei meinen Studienkollegen sehe ich das gleiche.
Nach einem freiberuflichen Auftrag im Oktober 2002, der unerwartet beendet
worden ist, bin ich zum Arbeitsamt gegangen, um meine soziale Situation abzusichern
lassen. Jedoch musste ich mir dort anhören, dass mir nach einem seit
2000 bestehenden Gesetz keine Arbeitslosenunterstützung zusteht, weil
ich in den letzten zwei Jahren nicht mindestens ein Jahr im Sozialversicherungsverhältnis
gearbeitet habe. Mit mindestens einem Jahr Arbeit zusätzlich neben dem
Studium wäre ich aufgrund meiner Behinderung überfordert gewesen
und hätte nicht den Abschluss erreichen können. Ich sehe da für
mich und für alle behinderten Studenten eine starke Benachteiligung.
Trotz erfolgreichem Abschluss ist der Staat nicht bereit, uns für den
Übergang vom Studium zum Beruf zu helfen. Bei endlos vielen Bewerbungen
werden nur die Leute mit mind. 3- 5 jähriger Berufserfahrung bevorzugt.
Anfänger haben da heutzutage kaum eine Chance. Und beim Stipendium soll
man die Abiturnote nicht als Garant für das erfolgreiche Bewältigen
des Studium ansehen, sondern sich immer jedes Semester nach seine Leistungen
erkundigen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung."
Thomas Mariaschk im November 2003
Anmerkung der Redaktion: Thomas Mariaschk lebt heute als freier Grafiker
in Wien
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