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Zur Situation hörgeschädigter Studenten

^ Wie viele Hörschädigte sind eigentlich an deutschen Hochschulen eingeschrieben?

An den deutschen Universitäten und Fachhochschulen waren im Sommersemester 2000 1.6 Millionen Studierende eingeschrieben. Aus der 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks lässt sich der Anteil hörgeschädigter Studierender daran mit 0,78 % ermitteln, das entspricht 12.500 Studenten. Aus demographischer Sicht wären in der Altersgruppe der Studenten aber mit ca 2 % hörgeschädigten bzw. hörbehinderten Personen zu rechnen.

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Warum wird das Potential hörgeschädigter Hochbegabter nicht genutzt?

In Zeiten, in denen vor einem zu geringen Akademikeranteil in Deutschland gewarnt wird, sollte man eigentlich meinen, dass alle Ressourcen genutzt werden, um den Anteil der Studierenden zu vergrößern. Wenn Bildungsministerin Bulmahn heute zu mehr Chancengleichheit aufruft, dann hat sie vor allem die zahlenmäßig große Gruppe der Studenten aus einkommensschwachen Haushalten im Auge. Ihr Instrument der Wahl, um hier etwas zu bewegen, ist bekanntermaßen das BAföG. In diesem Zusammenhang vermisst man allerdings konkrete Bemühungen der Bildungsministerin, um auch den Anteil der behinderten Studierenden zu erhöhen. Warum erhalten diese ihren behinderungsbedingten Mehraufwand noch immer nicht im Rahmen eines Stipendiums erstattet?

Unsere Hoffnung, dass sich die Situation hörgeschädigter Studierender in diesem Punkt mit dem Gleichstellungsgesetz verbessern würde, haben sich leider nicht erfüllt.

^ Wo bleiben die Studiendienste für hörgeschädigte Studierende?

Die Belange hörbehinderter Studierender sind eigentlich seit langem bekannt. So ist ihre Situation in den vergangenen Jahren Gegenstand zahlreicher Studien- und Forschungsprojekte gewesen.

Cremer (1991) stellte auf dem Heidelberger Symposium "Studienförderung für Hörbehinderte - Entwicklung weiterführender Strukturen" die Ergebnisse einer Befragung von 130 hörgeschädigten Studenten vor.

In den "Heidelberger Leitlinien" wurde daraufhin der Aufbau eines Netzes von regionalen Studiendiensten vorgeschlagen.

Meister (1998) ging in seiner empirischen Studie über "Studienverhalten, Studienbedingungen und Studienorganisation behinderter Studierender in Deutschland" ausführlich auf hörgeschädigte Studenten ein.

Übereinstimmendes Ergebnis dieser und vieler weiterer Studien ist:
Hörgeschädigte Studierende sind aufgrund des höheren Aufwands zur Bewältigung ihres Studiums benachteiligt.

Sie könnten durch Beratungs- und Studiendienste in ihrer Auseinandersetzung mit der Behinderung unterstützt und hinsichtlich der Organisation ihres Studiums entlastet werden.

Nur am Rande erwähnt sei, dass auch best für hörgeschädigte regelmäßig von Diplomanden, Lehramtskandidaten, Doktoranden und Mitarbeitern von Forschungsprojekten mehr oder weniger intensiv über die Bewältigung des Studiums von hörgeschädigten Personen befragt wird.

Der Vielzahl solcher Forschungsprojekte steht aber die erstaunliche Tatsache gegenüber, dass es noch immer keine universitäre Institution gibt, die sich primär der Beratung dieser Studentengruppe annimmt! Es werden sogar - ganz im Gegenteil - vorhandene Beratungsdienste für behinderte Studierende abgebaut:

So stehen behinderten Absolventen von Fachoberschulen und Gymnasien bisher in den Arbeitsämtern besonders qualifizierte Berufsberater zu Seite. Der unter dem Titel "Arbeitsamt 2000" angelaufenen Umorganisation des Arbeitsamtes sollen in den kommenden Jahren diese Fachberaterstellen zum Opfer fallen. Ihre Arbeit wird dann von Reha- Beratern übernommen, die für die Beratung von Akademikern allerdings nicht qualifiziert sind.

Man kann somit zu der Auffassung gelangen, dass die Integration hörbehinderter Studierender unserer Gesellschaft nur ein theoretisches, aber kein praktisches Anliegen ist.

Um aber nicht allgemeiner Resignation Vorschub zu leisten, sei hier in vier Thesen eine mögliche Perspektive aufgezeigt.

^ Was lässt sich realistischer Weise erreichen?

  • Die stark fluktuierenden Zahlen hörgeschädigter Studierender an den Hochschulstandorten, den einzelnen Hochschulen und Fakultäten machen den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen vor Ort oft ineffektiv.
  • Beratungs- bzw. Studiendienste lassen sich aber schnell und mit wenig Aufwand an vorhandenen Institutionen einrichten. Z.B. an jenen Schulen für Hörgeschädigte, die zur Hochschulreife führen. Konkret ist hier an eine Ausdehnung der Zuständigkeiten der an diesen Schulen tätigen mobilen bzw. ambulanten Beratungsdienste zu denken.
  • Die ideelle Unterstützung hörgeschädigter Studierender sollte verstärkt werden. Diese wichtige Aufgabe von Studien-/ Beratungsdiensten kann unter Verwendung moderner Medien zentral und mit vertretbarem Aufwand erfolgen. Zu denken ist an die Herausgabe einer bundesweiten Zeitschrift und an eine attraktive Internetpräsenz.
  • Dazu sollten sich bestehende bzw. noch zu initiierende Studiendienste an Universitäten und Schulen, Behindertenbeauftragte an den Hochschulen und im Deutschen Studentenwerk sowie Selbsthilfegruppen hörgeschädigter Studierender miteinander vernetzen.

(Aus dem Beitrag von Walter Kern am 16. November 2001 auf der internationalen Fachtagung der Stiftung zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter in Vaduz - korrigiertes Zahlenmaterial.

Literaturhinweis: Jäger, Michael; Jussen, Heribert: Förderung körper- und sinnesbehinderter Hochbegabter - Erkenntnisse und Notwendigkeiten. Villingen-Schwenningen, 2002)


Leserkommentar

"Dem Artikel über die Situation der hörgeschädigten Studenten kann ich nur zustimmen. Ich habe an der FH München Architektur studiert und habe es im September 2002 mit Erfolg abgeschlossen. Durch Ersparnisse, Erbschaft und Unterstützung meines Vaters könnte ich mir mein Studium finanzieren. Ein Stipendium war wegen meines mäßigen Fachabiturs damals nicht möglich. Nebenbei habe ich auch einige freiberufliche Aufträge von Architekten angenommen, um meine finanzielle Situation aufzubessern. Was mir unmöglich war, ist einen regelmäßigen Job neben meinem Studium zu bewältigen. Je nach Semestersituation habe ich einige Jobs vorzeitig aufgegeben, damit mein Studium nicht durch Zeitdefizit leidet. Bei Architektur waren Semesterarbeiten in großem Umfang angesagt. In den letzten Semestern habe ich mich immer mehr für mein Studium einsetzen müssen. An einen Job war nicht zu denken. Mein Resultat ist dafür der erfolgreiche Abschluss, mit dem ich sehr zufrieden bin. In der jetzigen Situation der Architekturbüros ist es heute fast unmöglich, eine Stelle zu bekommen. Auch bei meinen Studienkollegen sehe ich das gleiche. Nach einem freiberuflichen Auftrag im Oktober 2002, der unerwartet beendet worden ist, bin ich zum Arbeitsamt gegangen, um meine soziale Situation abzusichern lassen. Jedoch musste ich mir dort anhören, dass mir nach einem seit 2000 bestehenden Gesetz keine Arbeitslosenunterstützung zusteht, weil ich in den letzten zwei Jahren nicht mindestens ein Jahr im Sozialversicherungsverhältnis gearbeitet habe. Mit mindestens einem Jahr Arbeit zusätzlich neben dem Studium wäre ich aufgrund meiner Behinderung überfordert gewesen und hätte nicht den Abschluss erreichen können. Ich sehe da für mich und für alle behinderten Studenten eine starke Benachteiligung.

Trotz erfolgreichem Abschluss ist der Staat nicht bereit, uns für den Übergang vom Studium zum Beruf zu helfen. Bei endlos vielen Bewerbungen werden nur die Leute mit mind. 3- 5 jähriger Berufserfahrung bevorzugt. Anfänger haben da heutzutage kaum eine Chance. Und beim Stipendium soll man die Abiturnote nicht als Garant für das erfolgreiche Bewältigen des Studium ansehen, sondern sich immer jedes Semester nach seine Leistungen erkundigen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung."

Thomas Mariaschk im November 2003

Anmerkung der Redaktion: Thomas Mariaschk lebt heute als freier Grafiker in Wien

 




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Mit der Repräsentanz von Studierenden mit Hörschädigung im Vergleich Großbritannien - Deutschland befasst sich ein weiterer Artikel aus best-news


             
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