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SGB IX

Das Sozialgesetzbuch IX ist seit Juli 2001 in Kraft. - Was bringt es für Hörgeschädigte?

  • Ansprechpartner für Menschen, denen Leistungen nach der Sozialgesetzgebung zur Rehabilitation zustehen, ist nun das Integrationsamt.
  • Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger vereinfachen und beschleunigen die Verfahren zur Eingliederungshilfe und zur gesundheitlichen sowie beruflichen Rehabilitation.
  • Hörgeschädigte Berufstätige - auch Selbständige - können bei den Integrationsämtern eine Arbeitsassistenz beantragen, gegebenenfalls auch einen Gebärdensprachdolmetscher.
  • Beim Kontakt mit den Sozialbehörden haben Gehörlose einen Anspruch darauf, Dolmetscher hinzuzuziehen.
  • Bei Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz sollen Behinderungen berücksichtigt werden.
Erläuterungen von Andreas Kammerbauer (BHSA) zum SGB IX finden Sie hier.


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