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Servicestellen für Rehabilitation
Hörgeschädigte Fachschüler, Berufsschüler und Studierende
können ein Lied davon singen: wie oft werden sie von einem Amt oder Kostenträger
zum anderen geschickt, wenn es darum geht, notwendige technische Hilfen oder
Dolmetscher für die Ausbildung zu beantragen. Wer hier nicht mehr ein noch
aus weiß, der kann sich nach Sozialgesetzbuch IX an die Gemeinsamen Servicestellen
für Rehabilitation wenden.
Deren Grundsatz ist, dass kein Betroffener an eine andere Stelle verwiesen
wird, sondern in der Servicestelle umfassend, qualifiziert und zeitnah beraten
wird.
In der Servicestelle wird der Ratsuchende über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit
und Erfolgsaussicht möglicher Leistungen zur Teilhabe beraten. Es wird
der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geklärt, welcher Rehabilitationsträger
für die Leistungen zuständig ist. Sind Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger
angezeigt, koordiniert die Servicestelle die Zusammenarbeit dieser Träger.
Außerdem helfen die Mitarbeiter der gemeinsamen Servicestelle bei der
Antragstellung und Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Rehabilitationsträger
und stehen dem Betroffenen bis zur Leistungserbringung unterstützend zu
Seite.
Über 500 Servicestellen werden bundesweit von den Reha-Trägern (Bundesagentur
für Arbeit, Krankenkassen, Landkreise, Landwirtschaftliche Sozialversicherung,
Rentenversicherung, Sozialhilfe, Städte und Gemeinden sowie Unfallversicherung)
geführt.
Bedauerlicherweise weiß fast niemand, wo man sie finden kann!
Deshalb hier der ultimative Link zu der nächsten Reha-Servicestelle.
Helfen Sie mit, die Servicestellen aus ihrem Schattendasein zu führen,
indem Sie sie in Anspruch nehmen! Sollten Sie dabei positive Erfahrungen machen
können, würden wir uns um einen kurzen Kommentar dazu freuen.
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