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Begleitende Hilfe zur schulischen Integration
Die Einzelintegration von hörgeschädigten Schüler in Regelschulen wird durch Lehrkräfte
der Förderschulen für Hörgeschädigte unterstützt. Das Beratungsangebot
umfasst:
für Schüler:
- Hilfe zur Verbesserung der Kommunikationsbedingungen in der Schule und zu
Hause
- Unterstützung bei der Entwicklung von Lern- und Arbeitsstrategien
- Hilfestellung bei der Bewältigung psycho-sozialer Probleme
für Eltern:
- Umfassende Informationen über die Hörschädigung des Kindes und ihre Folgen
- Informationen über Erkenntnisse und Entwicklungen im medizinischen und technischen
Bereich
- Beratung in Schullaufbahnfragen
für Lehrkräfte:
- Informationen über die Auswirkungen der Hörschädigung
- Informationen über den Einsatz und Gebrauch technischer Hilfsmittel
- Raumakustische Beratung
- Informationen zum Nachteilsausgleich
- Sonderpädagogische Beratung
Entsprechende Unterstützung erhalten Sie in allen Bundesländern
- allerdings werden diese Dienste unterschiedlich bezeichnet:
- Mobiler Sonderpädagogischer Dienst,
- Ambulanzlehrer,
- Stützlehrer,
- Integrationslehrer,
- Lehrer im Gemeinsamen Unterricht ...
Wir haben die jeweils zuständigen Ansprechpartner in einer Adressenliste
erfasst. Sollten Sie aus Ihrem Bundesland bzw. Ihrem Regierungsbezirk keine
Angaben finden, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Schule für
Hörgeschädigte. Zur Adressenliste.
Schulische Integration Schwerhöriger in Bayern
Integrative Bestrebungen wurden in der Bildungspolitik lange Zeit vernachlässigt.
Man strebte möglichst homogene Lerngruppen an. So entstand in Bayern bis Ende
der 70er Jahre ein System von zehn verschiedenen Sonderschularten - darunter auch
die Schule für Gehörlose und diejenige für Schwerhörige. Offiziell hielt man an
der Segregation von Hörgeschädigten bis Mitte der 90er Jahre fest. Mit der Einführung
des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (1994) wurden die – an einzelnen
Schulen schon entwickelten - integrativen Wege dann aber konsequent ausgebaut.
Heute stehen hörgeschädigten Schülern verschiedene Formen der Integration offen:
- Einzelintegration an allgemeinen Schulen
- gruppenweise Integration an wenigen Schwerpunktschulen
- konträre Integration an den Förderschulen
Über die Formen des integrativen Unterrichts, Vorteile für hörende
und schwerhörige Schüler, mögliche Schwierigkeiten und Erfolgsaussichten
können Sie sich hier näher
informieren.
Fragen zum Übertritt
schwerhöriger Schüler von der Grundschule an die Realschule oder ans
Gymnasium werden hier beantwortet.
Wenn Sie Unterstützung durch den MSD-Hören wünschen, vereinbaren
Sie bitte einen Termin in der koordinierenden Beratungsstelle. (siehe unter Adressen, Bayern, Oberbayern)
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