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Begleitende Hilfe zur schulischen Integration

Die Einzelintegration von hörgeschädigten Schüler in Regelschulen wird durch Lehrkräfte der Förderschulen für Hörgeschädigte unterstützt. Das Beratungsangebot umfasst:

für Schüler:

  • Hilfe zur Verbesserung der Kommunikationsbedingungen in der Schule und zu Hause
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lern- und Arbeitsstrategien
  • Hilfestellung bei der Bewältigung psycho-sozialer Probleme
für Eltern:
  • Umfassende Informationen über die Hörschädigung des Kindes und ihre Folgen
  • Informationen über Erkenntnisse und Entwicklungen im medizinischen und technischen Bereich
  • Beratung in Schullaufbahnfragen
für Lehrkräfte:
  • Informationen über die Auswirkungen der Hörschädigung
  • Informationen über den Einsatz und Gebrauch technischer Hilfsmittel
  • Raumakustische Beratung
  • Informationen zum Nachteilsausgleich
  • Sonderpädagogische Beratung

Entsprechende Unterstützung erhalten Sie in allen Bundesländern - allerdings werden diese Dienste unterschiedlich bezeichnet:

  • Mobiler Sonderpädagogischer Dienst,
  • Ambulanzlehrer,
  • Stützlehrer,
  • Integrationslehrer,
  • Lehrer im Gemeinsamen Unterricht ...

Wir haben die jeweils zuständigen Ansprechpartner in einer Adressenliste erfasst. Sollten Sie aus Ihrem Bundesland bzw. Ihrem Regierungsbezirk keine Angaben finden, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Schule für Hörgeschädigte. Zur Adressenliste.

Schulische Integration Schwerhöriger in Bayern

Integrative Bestrebungen wurden in der Bildungspolitik lange Zeit vernachlässigt. Man strebte möglichst homogene Lerngruppen an. So entstand in Bayern bis Ende der 70er Jahre ein System von zehn verschiedenen Sonderschularten - darunter auch die Schule für Gehörlose und diejenige für Schwerhörige. Offiziell hielt man an der Segregation von Hörgeschädigten bis Mitte der 90er Jahre fest. Mit der Einführung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (1994) wurden die – an einzelnen Schulen schon entwickelten - integrativen Wege dann aber konsequent ausgebaut. Heute stehen hörgeschädigten Schülern verschiedene Formen der Integration offen:
  • Einzelintegration an allgemeinen Schulen
  • gruppenweise Integration an wenigen Schwerpunktschulen
  • konträre Integration an den Förderschulen

Über die Formen des integrativen Unterrichts, Vorteile für hörende und schwerhörige Schüler, mögliche Schwierigkeiten und Erfolgsaussichten können Sie sich hier näher informieren.

Fragen zum Übertritt schwerhöriger Schüler von der Grundschule an die Realschule oder ans Gymnasium werden hier beantwortet.

Wenn Sie Unterstützung durch den MSD-Hören wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin in der koordinierenden Beratungsstelle. (siehe unter Adressen, Bayern, Oberbayern)




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