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Forum - Archiv
Leserzuschriften und ggf. Antworten der Redation aus den Jahren
2004, 2005, 2006, 2007 werden hier archiviert.
2008
Zuschrift vom 11.12.2008 zum Erfahrungsbericht "Physiotherapie"
Hallo Eike,
ich bin hochgradig schwerhörig und besuche eine Schule für Ergotherapie.
Man sagte mir, dass ich ein hohes Potential als Ergotherapeutin habe, aber
da ich zu schlecht höre und komisch spreche (was ich nicht finde), riet
man mir, nach der dreimonatigen Probezeit abzubrechen. Im Praktikumsjahr würde
ich sehr große Probleme bekommen.
Ich weiß nicht, was tun soll.
Soll ich am Ball bleiben? Oder kann ich fordern, dass ich nur im Bereich der
Sonderpädagogik praktizieren will.?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Aus der Antwort von Eike
hallo,
was ich da gerade gelesen habe, find ich schon etwas traurig.... aber ich
habe die letzten jahre auch die erfahrung gemacht, das wir schwerhöris
besonders im sozialen bereich immer mehr kämpfen müssen. (...)
nun ich weiß nicht was ich dir raten soll? ich für mich komme auch
immer wieder an den punkt, dass ich mir denk, vielleicht hätte ich doch
was anderes machen sollen.... denn ich empfinde es bei allem spass, immer wieder
sehr anstrengend genau "hören" zu müssen- gerade in der
arbeit mit kindern. aber dann sag ich mir, genau deswegen ist es wichtig, unsere
mitmenschen haben sich einfach auch anzupassen..... wenn auch es nicht alle
machen!!!
also, nach der ausbildung, das muss dir klar sein, wirst du sicher nicht sofort
eine stelle bekommen- persönliches vorstellen, bewerbung persönlich
abgeben ist sehr sehr wichtig, sie müssen sich ein bild von dir machen,
unterlagen allein machen nix und freie praxen haben sowieso ein problem behinderte
einzustellen (wg. kündigungsschutz) hier bin ich eigentlich nur mit verbindungen
und hartnäckigkeit reingekommen.
was die praktika bei dir an der schule betreffen..... mach die erfahrung,
dann weißt du es, was geht und was nicht..... empfehlungen von außen
find ich kann man sich anhören, aber erfahren muss man es am eigenen
leib- ganz einfach!
wenn es in der ausbildungsstätte immerhin ein paar leute gibt die hinter
dir stehn und dich unterstützen, dann hör auf dein bauchgefühl....
wenn dir danach ist, weiterzumachen, dann lass dich nicht "abwimmeln"
wenn DIR die arbeit spass macht und du es selbst ausprobieren willst was
dir taugt und was nicht, dann bleib am ball. denn erst erfahrungen machen
deutlich, was stärken sind und schwächen sind- mit denen gilt es
dann offen und ehrlich umzugehen und vorallem darf die eigene schwerhörigkeit
in dem therapeutenberuf nicht vertuscht werden !sag auch den patienten was
du brauchst für eine gute zusammenarbeit- aber stelle sie nie über
den Patienten.
keine ahnung, ob ich dir jetzt weiterhelfen konnte !? ich hoffe doch sehr,
dass du deinen weg findest.....
viele grüße, eike
Herr L. , Azubi, schreibt am 8.12.2008 zum Artikel Nachteilsausgleich
Hallo,
möchte erstmal der Website ein großes Lob aussprechen, die sehr
übersichtlich und hilfreich ist! Besonderes Die Hinweise auf Paragraphen
waren mir ein große Hilfe.
Bin Auszubildender (beidseitig hochgradig Schwerhörig) und hatte für
meinse Abschlussprüfung einen Nachteilsausgleich beantragt, der auch
sofort vom Prüfungsausschuss zugesagt wurde. Jedoch meinte dieses Gremium,
dass nur die Paragraphen (die ich aus der website ersucht habe) ein überzeugendes
Argument waren... Obwohl ich den Schwerbehindertenausweis und ein ärztlich
beglaubigtes Audiogramm vorgelegt habe!!! Irre!!!
Daher ein kleiner Tipp von mir, bei Beantragungen von Nachteilsausgleiche
o. ähnliches, sich immer auf Paragraphen berufen/stützen, die schrecken
so manch unwissenden Laien, auf diesem Gebiet, auf.
Schöne Grüße
Frau Riedel schreibt am 24.10.2008 zum Artikel Nachteilsausgleich
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Sohn, der schwer hörbehindert ist. Aktuell besucht er
die 6. Klasse des Gymnasiums. Leider habe ich mich bisher noch nicht weiter
mit der Thematik Nachteilsausgleich an Schulen auseinandergesetzt. Auch an
der Schule meines Sohnes wurde mir bisher keine Information gegeben. Deshalb
habe ich mit großem Interesse die Informationen Ihrer HP gelesen. Sie
zeigen strukturiert und gut die Möglichkeiten und Wege für Menschen
mit Hörbehinderung auf. Ich bin absolut begeistert!!!
Viele Grüße, T.Riedel
Frau Petra P. schreibt am 23. Oktober 2008
Betreff: Unterstützung in NRW
Hallo guten Morgen.
auf der Suche nach Hilfe und Unterstützung für meine schwerhörige
Tochter bin ich auf Ihre Seite gestoßen. Meine Tochter studiert in NRW
Jura und kommt natürlich nicht so schnell voran wie "normale"
Studenten. Zu ihrer Behinderung kommt nun noch ein ungeheuerer Frust und Selbstzweifel,
so dass sie sogar daran denkt das Studium aufzugeben. Gibt es in NRW evtl.
Stellen wo man Hilfe finden kann? Ich wäre für jeden Hinweis sehr
dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Petra P.
Antwort:
Sehr geehrte Frau P.,
für Hörgeschädigte ist ein Studium deutlich belastender als
für gut hörende Studenten. Insofern ist es wichtig, sich Unterstützung
von dritter Seite zu holen: Beauftragte für Studierende mit Behinderungen
kontaktieren [http://www.studentenwerk.de/adressen/bfb.asp], Nachteilsausgleiche
nutzen [http://www.best-news.de/?stud_regelungen] und Kontakt zu anderen Studierenden
mit Hörbehinderung suchen. Für Ihre Tochter haben wir hierfür
zwei Empfehlungen:
1. Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium / Fakultät 13, z.H. Andrea
Hellbusch, Emil-Figge-Str. 50, 44227 Dortmund
E-Mail: andrea.hellbusch@tu-dortmund.de Tel.: 0231/ 755-6565, Fax: 0231/ 755-7451
2. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörgeschädigter Studenten und Absolventen
(BHSA e.V.) und Servicestelle STUGHS veranstalten vom 15.-18.11.2008 zwei
Seminare und das "Schnupperstudium" für Hörgeschädigte
an der Universität Hamburg. Siehe: http://www.best-news.de/?aktuelles
Mit besten Grüßen, das best-Team
Kostenübernahme für FM-Anlage durch Beihilfe
Hallo liebes best-team,
mein Sohn ist beidseitig hochgradig schwerhörig und hat mit Hörgeräten
und FM-Anlage versehen die Regelgrundschule mit Erfolg hinter sich gebracht.
Er besucht jetzt die 5. Klasse eines Regelgymnasiums und hat vor kurzem neue
Hörgeräte bekommen. Dazu braucht er nun leider auch neue Fm-Empfänger,
da die alten nicht auf die neuen Hörgeräte passen. Der Kostenvoranschlag
wurde von der Beihilfestelle abgelehnt mit der Begründung, eine Fm-anlage
wäre ein Kommunikationssystem und somit nicht beihilfefähig.
Kann mir da jemand mit Urteilen oder sonstigen Tips weiterhelfen?
Vielen Dank, Sylvia H.
Antwort des best-Teams
Sehr geehrte Frau H.,
FM-Anlagen gehören nach den "Hilfsmittelrichtlinien" des Bundesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen zu den Hörhilfen. Ihre Verordnung bedarf
aber einer "besonderen Begründung" (Punkt 65.4). Für Kinder
und Jugendliche ist diese Art der Versorgung besonders wichtig, da diese Hilfsmittel
der Hör- und Spracherziehung dienen. Zudem wäre der Besuch einer
allgemeinen Schule ohne Einsatz von FM-Anlagen gefährdet. Deshalb sind
bei der Kinderversorgung in der o.g. Verordnung unter Punkt 67.2.3 Audioeingänge
für den Anschluss von FM-Anlagen bei der Hörgeräteanpassung
ab einer mittelgradigen Hörschädigung vorgeschrieben. FM Anlagen
werden auch explizit im "Hilfsmittelverzeichnis" in der "Produktgruppe
13" aufgeführt.
FM-Anlagen sind bei Kindern und Jugendlichen somit keinesfalls als Kommunikationshilfen
einzustufen, sondern immer in Einheit mit dem Hörgerät als Hilfsmittel
zur Kompensation der Sinnesbeeinträchtigung zu sehen. FM-Anlagen gehören
somit zum Leistungsumfang von Krankenkassen. Dies sollte eigentlich auch für
die Beihilfe gelten.
Sie sollten sich deshalb überlegen, bei negativem Bescheid der Beihilfebehörde
fristgerecht (!) Widerspruch einzulegen und einen Rechtsanwalt mit der Einreichung
einer Klage zu beauftragen.
Mit besten Grüßen,
das best-Team
Kurz zu meiner Person: ich bin 31 Jahre, hörbeeinträchtigt und
Diplompädagogin in der Grundschule für Normalhörende Kinder.
Seit einiger Zeit versuche ich meine Behinderung als einen Teil von mir zu
akzeptieren, offener umzugehen und mich mehr damit auseinanderzusetzen.
Zugegeben es ist meistens schwierig sich zu "outen", da ich auch
sehr auf mein Äußeres achte, verdecke ich oft die Hörgeräte.
Ich denke, dass jeder Hörbeinträchtigte Lehrer Angst davor hat,
abqualiviziert zu werden, auch muss man sich viel mehr beweisen als ein Normalhörender.
Mein Beruf macht mir sehr viel Spaß (habe die Ausbildung schließlich
im zweiten Bildungsweg absolviert), doch für die Zukunft stelle ich mir
vor, in einer Hörbeinträchtigten Schule zu unterrichten.
Zu diesem Zitat:
"Nicht nur braucht der einzelne Mensch mit Beeinträchtigung die
Gesellschaft, sondern auch braucht die Gesellschaft den Menschen mit Beinträchtigung."
- Viele Menschen haben allerdings Vorurteile gegenüber Schwerhörigen,
ein Kamerad meines Partners meinte sogar: "Entweder ist sie dumm oder
eingebildet." Soviel zur Gesellschaft!
Evelin, Diplompädagogin
meier berthold schreibt im Juni 2008 zum Artikel Behindertenausweis:
Ich bin gehbehindert mit GbB 80% und Merkzeichen B, meine Lebensgefährtin
ist 80% sehbehindert mit GdB80% ebenfalls mit Merkzeichen B. Eine gegenseitige
Begleitung mit öffentlichen Verkehrsmittel ist deshalb nicht erlaubt.
Sie hilft mir beim Aussteigen und ich helfe ihr beim orientieren. Warum müssen
wir noch zusätzlich diskriminiert werden??? Ist das im Sinne einer Gleichstellung
und eines Nachteilausgleichs???
Gallaudet
Liebe best-Leser,
mein Name ist Jennifer (hochgradig schwerhörig) und bin 20 Jahre alt!
Ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation
auf dem Flughafen Hahn und werde dieses Jahr fertig! Mein Wunsch ist es später,
in 1 oder 2 Jahren für ein Jahr auf der Gallaudet University Englisch
zu studieren... Ich suche Kontakt mit Studenten von der Gallaudet. Wo kann
ich mich über diese Schule informieren? Was müsste ich noch alles
wissen? Ich habe so viele Frage, ich hoffe jemand kann mir etwas weiter helfen!
Vielen Dank und freundliche Grüße
Jennifer
Abendrealschule / Abendgymnasium für Hörgeschädigte?
Hallo,
ich möchte Realschule nachholen für Hörgeschädigte. Ich
arbeite als Regierungsangestellte (vollzeit), bei der Bezirksregierung Düsseldorf
.
Deswegen kann ich nur abends zur Schule gehen. Gibt es auch für Hörgeschädigte
eine Abendrealschule wie für Hörende? Vielleicht gibt es das auch
in Duisburg, wäre toll. Für Hörende gibt es sowas, aber für
Hörgeschädigte weiss ich nicht. Ich hoffe ja.
Können Sie mir helfen? Danke
MfG Bettina R. (Samstag, 26. April 2008)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 25, Mutter von zwei kleinen Kindern (10Monate und 20 Monate) und versuche
zur Zeit über den zweiten Bildungsweg mein Vollabitur machen. Mein grosses
Problem ist, dass ich dafür die zweite Fremdsprache benötige.Ich
trage beidseitig eine Hörhilfe, da ich kaum noch Hochtöne höre
(Hörverlust 49% insgesamt) und gerade Französisch ist da furchtbar.
Ich bekomme kaum etwas von dem mit was meine Lehrerin sagt, da sich trotz
der Hörgeräte alles gleich anhört. Es ist ein immenser Kampf
und echt frustrierend. Ich habe mit Mühe und Not letztes Semester meine
6 Punkte bekommen, aber auf Dauer geht das wohl eher nicht gut. Nur bekomme
ich ohne diese Fremdsprache ( und mindestens 6 Punkten durchschnittlich) mein
Abitur nicht.
Ich wollte fragen, ob es evtl. für Hörgeschädigte da eine Sonderregelung
gibt, oder ich einen Schulexternen Kurs besuchen kann, um meine Französischkenntnisse
auf zu bessern.
Ich besuche zur Zeit das Abendgymnasium in NRW. Leider habe ich erst zu spät
erfahren, dass es in Essen eine Schule für Hörgeschädigte gibt
und ich bin etwas im Zeitdruck, unter anderem wegen der Kinder, so dass ich
nicht die Möglichkeit habe noch einmal von vorn zu beginnen.
Ich danke ihnen schonmal im Voraus
Mit freundlichen Grüssen
Kathrin S. (17. April 2008)
Antworten der Redaktion:
Hallo Frau R.,
uns ist leider keine Abendrealschule für Hörgeschädigte bekannt.
Vielleicht können Sie aber Unterstützung durch Hörgeschädigtenlehrer
bekommen. Eine Liste aller Hörgeschädigten-Schulen in NRW, die eine
Beratung für schwerhörige Schüler und deren Lehrer an allgemeinen
Schulen anbieten, finden Sie hier: Beratungsstellen
an Schulen für Hörgeschädigte
Mit freundlichen Grüßen
das best-Team
Sehr geehrte Frau S.
das ist ja völlig kllar, dass Sie bei der Aussprache und beim Hörverständnis
einer Fremdsprache aufgrund Ihrer Hörschädigung stark benachteiligt
sind.
Auf unserer Homepage haben Sie sicher schon gelesen, dass es aus diesem Grund
an Schulen einen sogenannten "Nachteilsausgleich" gibt. Unsere Angaben
(vgl. Regelungen
zum Nachteilslausgleich) gelten aber speziell für Bayern. Wenn Sie
einen solchen Nachteilsausgleich (z.B. beim Hörverständnistest Vorlesen
statt von CD hören) anstreben, bekommen Sie sicherlich Unterstützung
von den beratenden Hörgeschädigtenlehrern an den Förderschulen
mit dem Förderschwerpunkt Hören in NRW (siehe: Beratungsstellen
an Schulen für Hörgeschädigte). Am besten wenden Sie Sie sich gleich an
die gymnasiale Abteilung des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs für
Hörgeschädigte RWB
Essen,
Mit freundlichen Grüßen
best für Hörgeschädigte
Ich will hier keinen langen Kommentar vom Stapel lassen, ich stimme den
Ausführungen der Frau Stein inhaltlich voll und ganz zu.
Im Laufe meines Studiums (ich entschied mich damals für ein Diplom-Studium,
obwohl ich am liebsten zusätzlich auch noch Lehramt studiert hätte)
lief mir ein Zitat "über den Weg", dessen Herkunft bzw. Urheber
mir leider nicht mehr bekannt ist:
Die Integration des Menschen mit Beeinträchtigung ist nicht
nur für diesen selbst sehr wichtig, sondern auch für die Umgebung,
in die er sich integriert.
Oder anders ausgedrückt: Nicht nur braucht der einzelne Mensch mit
Beeinträchtigung die Gesellschaft, sondern auch braucht die Gesellschaft
den Menschen mit Beinträchtigung. Was wäre eine Gesellschaft ohne
soziale Kompetenzen für eine Gesellschaft!?
Ich füge damit eigentlich einen Zusatz zum letzten Kommentar hinzu.
Behindertenpädagogik bedeutet für mich seit jeher nicht nur die
Pädagogik der Menschen mit Beeinträchtigungen sondern auch die
Pädagogik der Umgebung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Henning Glause, Univ.-Dipl.-Behindertenpädagoge in Wien (im April
2008)
Anfrage: Aufbaustudium in Schwerhörigenpädagogik
Hallo liebe Fachleute,
ich bin 48 Jahre alt und wegen einer geringgradigen Schwerhörigkeit als
Gymnasillehrerin dienstunfähig geworden. Ich möchte mich beruflich
für die Schwerhörigenpädagogik weiterqualifizieren und frage
euch, was ich dazu tun muss. Vielleicht wäre es auch möglich, ohne
weitere Qualifizierung in diesem Bereich tätig werden zu können.
Ich habe aus NRW gehört, dass man einen schwerhörigen Lehrer an
eine Förderschule versetzt hat. Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
Karin G. aus Niedersachsen (im April 2008)
Antwort der Radaktion:
Hallo Frau Karin G.
in Bayern können Sie als Gymnasiallehrerin in Ihrer Fächerverbindung
an der Realschule und an der Fachoberschule für Hörgeschädigte
arbeiten. Eine Zusatzqualifikation in Schwerhörigenpädagogik an
der Uni München wird zwar angeboten (ca 2 Semester, mit Abschlussprüfung),
ist dafür aber nicht Voraussetzung. Ich nehme an, dass das in anderen
Bundesländern - sofern es dort eine weiterführende Schule für
Hörgeschädigte gibt - ähnlich großzügig gehandhabt
wird, da es keine spezielle sonderpädagogische Ausbildung für den
Sekundarbereich gibt. Eine Übersicht über Schulen für Hörgeschädigte
in Deutschland finden Sie hier: Schulen
für Hörgeschädigte
Wenn Sie an einer Grund- oder Hauptschule für Hörgeschädigte
unterrichten wollen, wird wohl in der Regel eine sonderpädagogische Qualifikation
verlangt. Hier kommt es aber auf Ihre Fächerverbindung an - wenn die
gefragt ist (Englisch!), dann geht es evtl. leichter. Um eine verbindliche
Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Kultus/Schulministerium.
Mit freundlichen Grüßen, das best-Team
betina schreibt am 20.04.08 zum Thema
Zuzahlung Hörgeräte
Ich weiss nicht so genau in welche Rubrik ich dies schreiben soll, aber
ich denke, es wird jemand lesen. Ich selber habe seit einigen Jahren 2 Hörgeräte
sowie Hyperakusis mit Tinnitus und starke Probleme mit den Geräten.
Es geht um folgendes:
Ich hatte im Dezember 07 in WDR 5 eine Sendung für Hörgeschädigte
gehört und dort gab es auch Tipps bezüglich der Zuschüsse der
Krankenkassen. Aus eingener Erfahrung kenne ich den Festbetrag, habe selber
seit einigen Jahren 2 Geräte.
Nunmehr wude dort auf Gesetze verwiesen, daß die Betroffenen ein Recht
darauf haben, das Hörgerät bezahlt zu bekommen, welches angesichts
der individuellen Hörschädigung notwendig ist. Verwiesen wurde auch
auf die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des
Bundessozialgesetztes.
Info über das Bundesverfassungsericht - Urteil 17.12.2002 - AZ: 1 BvL
28/95, 29/25 und 30/95
"Die Versicherten müssen sich nicht mit Teikostenerstattung zufrieden
geben (...) im Hilfsmittelsektor muss die Versorgung mit ausreichenden, zweckmäßigen
und in der Qualität gesicherten Hilfsmittel als Sachleistung gewährleistet
sein" Der Text sei nachzulesen unter www.bundesverfassungsgericht.de
- Entscheidungen.
Ich habe dort nachgelesen - aber da steht etwas anderes !?
Urteil Bundessozialgericht - 23.01.2003 AZ: B3 KR 7/02 R
"Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht
der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden
Behinderung objektiv nicht ausreicht (vgl BVerfG, Urteil vom 17.12.02)
Der vollständige Text sei nachzulesen: www.bundessozialgericht.de Entscheidungungen
- leider kann ich im Internet auf dieses Urteil nicht zurückgreifen!
Nur, es kann doch nicht sein, wenn etwas in in Medien dargestellt und auf
Gesetzte verwiesen wird, dass dann beim Nachlesen hier etwas nicht stimmt?
oder? Wie sieht es denn aus mit den Kosten? Wer kennt sich da etwas aus?
betina
Antwort der Redaktion
Hallo Betina,
Vielleicht fragen Sie beim WDR nochmal nach, ob die Ihnen den SEndetext bzw.
die Urteilsbegründungen zusenden können. Das Urteil des BVerfG weist
ja offensichtlich nur auf die Rechtmäßigkeit der Festbetragsregelung
hin. Das andere Urteil (23.01.2003) ist aber vom Bundessozialgericht. Dort
(http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en)
sind die Urteile von vor 2004 aber nicht mehr abrufbar.
Liss schreibt am 17.4.08 zum Artikel 'digitale Hörgeräte':
Habe seit fast einem Jahr einige Geräte getestet. Momentan habe ich
eines von Siemens CIELD2 Active. Bin sehr unzufrieden und traue mich bald
gar nicht mehr zum Akuster zu gehen.
Habe eine Schellempfingungsschwerhörigkeit.
Die Akuster wollen doch nur verkaufen, wer kann Tipps geben, damit man zu
einem zufriedenen Ergebnis kommt??
Claudia Hämmerl schreibt am 14. April 2008 zu:
Schallverbessernde Maßnahme im Klassenzimmer
Hallo,
heute hat mich die Lehrerin meines Sohnes gebeten, Ihr einen
kostengünstigen Rat für eine Akustikverbesserung im Klassenzimmer
zu
geben. Ich hatte Ihr eine Aufdoppelung der bestehenden Pinwand mit
schallabsorbierendem Material vorgschlagen und soeben diesen Tipp auch
in Ihrer Internetseite gefunden. Meine Frage: welche Produkte eigenen
sich technisch (Festigkeit) und brandschutztechnisch dazu und woher
bezieht man diese?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort,
Claudia Hämmerl
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrte Frau Hämmerl,
Ihre Anfrage nahmen wir zum Anlass eine Liste der Hersteller von Akustikdecken
auf unsere WebSite zu stellen. Dort finden Sie übrigens auch eine Bauanleitung
für den Hausgebrauch. Zur
Raumakustik
Mit besten Grüßen,
das best-Team
Vom gesetzgeber ist festgelegt, dass bei einer beidseitigen mittelgradigen
schwerhörigkeit (siehe oben) ein gdb von 30% anerkannt wird.
Ich bin so gut wie gehörlos, d.h. ich habe beidseits 90 dezipel verlust,
und habe gerade 40 % . Von geburt an bin ich fast gehörlos und habe trotzdem
das merkzeichen GI noch nicht bekommen. Wie kann es sein? [mail vom 16.3.08]
Antwort der best-Redaktion:
Sie können beim Versorgungsamt eine Neufeststellung beantragen.
Besorgen Sie sich vom HNO-Arzt eine aktuelle Hörkurve und lassen Sie sich
vom Arzt oder von einem Logopäden bestätigen, wie sehr Sie aufgrund
der angeborenen Hörschädigung auch in der Sprache beeinträchigt
sind. Erklären Sie bei der Antragstellung auch Ihre alltäglichen Schwierigkeiten
in der Kommunikation am Arbeitsplatz bzw. in der Ausbildung. Damit hat das Versorgungsamt
mehr Anhaltspunkte für Ihre korrekte Einstufung.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr best-Team
Nicole schrieb am 14. März 2008
Ich bin sehr schwerhörig und ab wieviel % der Schwerhörigkeit muss
man haben um Gl im Schwerbehindertenausweis zu bekommen bzw. zu beantragen?
Gruß Nicole
Liebe Nicole,
es kommt nicht auf einen festen Wert an, sondern um das Gesamtbild. Das heißt,
auf den Grad der Schwerhörigkeit und die Beeiträchtigung in der
Kommunikation. Siehe hierzu in dem Artikel:
"Gehörlose erhalten das Merkzeichen Gl. Gehörlos im diesem
Sinne sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit
beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche
Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte,
bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in
der Kindheit erworben worden ist.
Ausführliche Erläuterungen zu diesen und allen weiteren Merkmalen
erhalten Sie auf den Internetseiten der Integrationsämter."
Mit besten Grüßen, Ihr best-Team
Lorenz schrieb am 6. März 2008
Hallo, wie hoch muss denn die hörschädigung sein um einen behindertenausweis
zu bekommen. ich habe hörminderung von 80 zu 60. Danke!
Hallo Herr Lorenz, die Tabelle finden Sie in den "Anhaltspunkten für
die ärztliche Gutachtertätigkeit" auf unserer Homepage: Schwerbehinderung
Viele Grüße, Ihr best-Team
Anfrage vom 7. März 2008: Übertritt auf Realschule?
Ein Schüler meiner 7. Hauptschulklasse hat Interesse auf die Samuel-Heinicke-Realschule
zu wechseln. Deshalb wollte ich nun mal anfragen, welche Noten er braucht
um überhaupt wechseln zu können? Welche Erfahrungen habt ihr generell
mit solchen Quereinsteigern? Wäre es für ihn evtl. sinnvoller, erst
nach dem Erwerb des qualifizierenden Bildungsabschlusses an die Realschule
zu kommen?
Von Kollegen habe ich gehört, dass es diese "Übergangsklasse"
an der Realschule für die Hauptschüler nicht mehr geben sollte.
Stimmt das wirklich?
Antwort der best-Redaktion:
Ein Wechsel geht im Prinzip, wenn der Notenschnitt in allen Fächern
2,0 oder besser ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Schüler in
D, E, M eine schriftliche Aufnahmeprüfung machen und in den anderen Fächern
wird eine mündliche Note gemacht.. Allerdings gilt es zu bedenken: Beim
Wechsel von HS 7 in RS 8 fehlt ein Jahr in den Wahlpflichtfächern. Im
Zweig 3 (Gestaltung) ist das nicht so schlimm, in Wirtschaft (Zweig 2) ist
das schwieriger wegen %-Rechnen usw., ebenso in Zweig 1 (Mathe).
Ein Übertritt in die 9. Übergangsklasse nach dem Quali ist für
den Schüler stressiger als ein Wechsel nach der 7. Klasse. Die Übergangsklassen
sind immer im Zweig 3 angesiedelt. Sie werden weiterhin angeboten.
Herzliche Grüße, das best-Team
martin mey schrieb am 1. März 2008
hochtonscherhörigkeit 50+ welche erfahrungen hinsichtlich hörgerätwirkung
und anpassungszeit
liebes team,ich bin 50+ und dabei,mir ein hörgerät zuzulegen.mein
hörgeräthändler sagt folgendes: das neueste gerät wird
zuerst einmal sehr schwach eingestellt und verstärkt seine unterstützung
laufend - ist so programmiert.die endgültige unterstützungsintensität
wird erst in einigen monaten erreicht und der patientsollte sich ca 1 jahr
eingewöhnungszeit verordnen.ich hätte gerne gewusst,ob hochton-hörgeschädigte
dies bestätigen können oder ob dies eine verkauifserfolgsförndernde
behauptung der hörgeräteerzeuger ist.positiv gedacht könnte
es ähnlich sein wie mit den gleitsichtbrillen beim auge,welche erfahrungsgemäss
eine anpassungszeit von ca 3 wochen haben.abder dort hat es eigentlich überall
oder meistens funktioniert,wobei das preisrisiko bei brillen nicht so hoch
ist wie bei hörgeräten.ich wäre sehr dankbar,wenn man aus einem
forum von hörgeräteträgern dsbzgl.erfahrungen mitgeteilt bekommen
könnte.
sollten sie zu diesem meinem problem eine antwort bzw.empfehlung haben wäre
ich sehr dankbar.
liebe grüsse MARTIN MEY
Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Mey,
Ihre Anfrage steht im Forum. Von unserer Seite vorab: Ja, der Gewöhnungsprozess
dauert eine Weile. Das liegt auch an der Komplexität der Einstellungsmöglchkeiten.
Wenn sich Ihr Akustiker dafür viel Zeit nimmt, so spricht das eher für
seine Gewissenhaftigkeit, als für seinen Geschäftssinn.
MfG das best-Team
Referendar mit Hörschädigung
Liebes best-Team,
ich heiße Stefan, habe das 1.Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen
absolviert und stehe nun kur vor dem Referendariat.
Ich bin mittelgradig schwerhörig (ca. 30-40%) und trage seit 2002 digitale
Hörgeräte. Leider musste ich feststellen, dass ich trotz der hochwertigen
Geräte in der Klasse Schwierigkeiten habe v.a. wenn der Geräuschpegel
insgesamt sehr hoch ist (wie meistens bei Lehreranfängern...)
Meine Frage: Könnt ihr mir diesbezüglich Tipps geben, Kontaktpersonen
nennen bzw. wisst ihr, ob es Möglichkeiten gibt auf offiziellem Weg Erleichterungen
während des Referendarats zu erhalten?
Behindertenausweis habe ich noch nicht, bin aber dran. Ich schätze, ich
werde einen GdB von 30 bekommen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Antwort der Redaktion
Hallo Stefan,
für schwerbehinderte Lehrer gibt es einen Behindertenbeauftragten bzw.
eine Behindertenvertretung, die du am Besten über den Hauptpersonalrat
erfahren kannst. Die Kontaktadressen sind hier angegeben: http://www.km.bayern.de/km/lehrerinfo/amtliches/meldung/04104/index.asp.
Dieser Schwerbehindertenvertreter kann dir genaue Auskunft über Erleichterungen
im Referendariat geben.
Generell ist es ratsam, einen Behindertenausweis zu beantragen. Dabei ist
es wichtig mindestens einen GdB von 30 zu bekommen. Damit solltest du bei
der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten
Menschen beantragen. Einem schwerbehinderten Bewerber "gleichgestellt"
wirst du von der Arbeitsagentur nur unter der Voraussetzung, dass du noch
in der Ausbildung bzw. arbeitssuchend bist. Somit hast du Anspruch auf besondere
Leistungen für schwerbehinderte Menschen. Wenn du nicht als schwerbehinderter
Bewerber oder als Gleichgestellter anerkannt bist, also keinen entsprechenden
Behindertenausweis besitzt, gilt das Gebot der bevorzugten Anstellung in den
Staatsdienst nicht. D.h. der Amtsarzt kann dich dann anlässlich der Einstellungsuntersuchung
wegen der Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ablehnen. Du wirst
also aufgrund Ihrer Hörschädigung eindeutig benachteiligt.
Um in Unterrichtssituationen Störgeräusche möglichst gering
zu halten, kannst du auf gute Raumakustik achten (vgl. http://www.best-news.de/?bn11s03).
Vielleicht ist es möglich, dass du dir mögliche Schulen und Klassenzimmer
unter diesem Aspekt vorher anschaust.
Sicher ist auch der Kontakt und Tipps von Gleichbetroffenen wertvoll, die
wir gerne vermitteln.
Wir hoffen die Informationen haben dir weitergeholfen.
Das best-team
[Anfrage vom Februar 2008]
Annette S. schreibt am 25.1.08 zu: Umschulung in Heidelberg (SRH)
Hallo !
Ich sollte ürsprünglich meine Umschulung in Michaelshoven Köln
machen, doch jetzt soll ich aus gesundheitlichen Gründen wegen meiner
Schwerhörigkeit die Umschulung in Heidelberg machen. Da ich Heidelberg
nicht so gut kenne, hätte ich gerne Kontakt zu andere Absolventen um
Erfahrungen auszutauschen.
Freue mich über jede Post !
Gruss Annette
Frau M. schreibt am 24.1.08 zum Artikel Schüler-BAföG
Hallo,
mir wurde beim BAföG Amt in Berlin mitgeteilt, daß Schülern
BAföG nur für die letzten 2 ! Jahre gewährt wird.
Mein Sohn hat aber noch 3 Jahre ( bis Klasse 13 ) bis zum Abitur.
Da ich beruflich umziehen muss und mein Sohn hier in Berlin sein Abitur machen
möchte bin ich / sind wir auf BAFöG angewiesen. Ich verdiene nicht
genug um ihn zu finanzieren.
Gibt es Ausnahmen oder können sie mir Rat gebende Adressen mitteilen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Antwort der best-Redaktion
Liebe Frau M.,
laut BAföG-Gesetz kann ein Schüler unter bestimmten Umständen
ab der 10. Klasse BAföG erhalten - z.B. wenn er nicht bei den Eltern
wohnen kann (siehe http://www.bafoeg.bmbf.de/de/216.php). Dass der Anspruch
auf zwei Jahre beschränkt sein soll, ist nicht nachvollziehbar.
Mit besten Grüßen,
das best-Team
Hallo, vielleicht kann uns jemand helfen. bei unserem Enkelkind wurde nach
dem 2 Lebensjahr an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit festgestellt,
demzufolge bekam es zwei Hörgeräte, doch nach einem Jahr musste
man feststellen, dass diese auch nicht viel brachten. Das Kind
bekam im August 2007 ein CI. Meine Tochter beantragte darauf hin einen Schwerbehindertenausweis.
Dieser wurde nun schon das zweite mal vom Versorgungsamt abgelehnt, obwohl
alle Unterlagen vorliegen, aus denen hervorgeht, dass das Kind ohne Hörhilfen
nichts hören kann und demzufolge mit fast vier Jahren kaum ein Wort spricht.
Bleibt uns jezt nur noch die Klage vor dem Sozialgericht????
Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Rat für uns hat, meine
Tochter ist schon kurz vorm Verzeifeln. Viele Grüße K.
[e-Mail vom 24. Januar 2008]
Antwort von Leserin B. Liebsch am 2.2.08:
Hallo,
ich konnte erstmal nicht glauben was ich da gelesen habe.
Bei meiner Tochter wurde im Alter von 5 Jahren eine beideseitige hochgradige
Schwerhörigkeit festgestellt, und sie bekam einen Schwerbehindertenausweis
mit 50%. Knapp ein Jahr später war sie bei Taubheitsgrenze und sie bekam
sofort ihre 100%.
Kurz darauf wurde ihr ein CI implantiert.
Bei Ihnen auf dem Versorgungsamt läuft irgendetwas falsch. Ein CI ist
keine Hörhilfe sondern eine Hörprothese.
Mit welcher Begründung lehnt das Versorungsamt den Schwerbehindertenausweis
ab?
Viele Grüße
B. Liebsch
Frau G. schreibt zum Thema Raumakustik:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter ist CI-Trägerin und besucht ein Regelgymnasium. Die Klasse
wird zum Schuljahreswechsel umziehen, und nun soll das neue Klassenzimmer
mit einer neuen Raumakustik versehen werden. Der Verwaltungsleiter der Schule
hat ein Angebot einer Tischlerei eingeholt, das ich als Mutter und Nicht-Fachfrau
nicht einschätzen kann, ...
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Einschätzung geben könnten,
ob die veranschlagten Maßnahmen ausreichend sind und/oder ob die angegebenen
Daten überhaupt aussagekräftig sind. Darüber hinaus würde
sich noch die Frage der Finanzierung ergeben - wäre das Sozialamt über
Eingliederungshilfe zuständig?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara G.
Hier also die Nachricht unseres Schulverwaltungsleiters:
"... der Mehraufwand für besonderes Deckenmaterial (Schallabsorption
0,68 DB gegenüber 0,57 DB in normalen Klassenräumen bei Frequenz
500) sowie für eine Verkleidung der Rückwand mit gleichem Material
beträgt (brutto) 2.510,70 €. Da auch die normale Schallschutzdecke
bereits fast 2.800 € kostet, wären wir natürlich sehr dankbar,
wenn Sie Sponsoren finden würden, da Gesamtkosten von 5.300 € nicht
so einfach zu finanzieren sind. ..."
[im Januar 2008]
Antwort der Redaktion
Sehr geehrte Frau G.,
erfahrungsgemäß kostet die akustische Sanierung der Decke eines
Klassenzimmers 2000 bis 3000 €, ein zusätzliches Wandpaneel höchstens
1000 €. Insofern ist die Gesmatsumme (5300 €) wohl zu hoch angesetzt.
Der Preisunterschied im Material von Akustikdecken mit dem Absorbtionsgrad
0,68 bzw. 0,57 ist u.W. zu vernachlässigen.
Um die Vorgaben nach DIN 18041 einzuhalten, wonach in normalen Unterrichtsräumen
der Nachhall 0,55 s, beim Unterricht mit hörgeschädigten Schülern
0,45 s nicht überschreiten soll, empfehlen wir:
- Anbringung hochabsorbierender Schallschutzelemente (Absorptionsklasse
A gemäß DIN 11654, Absorbtionsgrad >0,8) an der Decke.
- Zusätzlich eine schallabsorbierende Verkleidung der Rückwand
ab ca 1m Höhe, etwa mit einem Schallabsorber, der als Pinnwand geeignet
ist (z.B. Wandpaneele von Ecophon aus Glasfaser mit schlagfester Glasfasergewebeoberfläche;
oder Breitband-Wandabsorber aus Metall der Hersteller OWA oder Renz)
Was sie Fianzierung anbelangt: In Bayern (von wo schreiben Sie?) ist der
Schulträger zuständig: Art.3BaySchFG, Absatz 5: zum Schulaufwand
gehören auch die Aufwendungen, die notwendig sind, um einen erfolgreichen
Schulbesuch von Personen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Wir denken, die Schule sollte einen zweiten Kostenvoranschlag von einer Akustikfirma
einholen. Dieser sollte eine klare Aussage zum Verlauf der angestreben Nachhallzeiten
über den für Sprache relevanten Frequenzbereich enthalten (etwa
125Hz-4KHz).
Für die Klärung weiterer technischer Fragen können wir Ihnen
gerne einen unabhängigen Fachmann empfehlen ...
Mit freundlichen Grüßen
das best-Team
2007
Florian Eckstein, Abiturient 2006 und Azubi schreibt zur Kollegschule
Essen:
Hallo, ich bin seit 2002 im Berufskolleg in Essen! Angefangen habe ich dort
in der Vorklasse und habe 2006 dort Abi-Prüfung (Naturwissenschaft) absolviert
und bestanden. Derzeit bin ich wegen meiner Ausbildung (als Fachinformatiker-Anwendungsentwicklung)
in Blockzeit (2-3x im Jahr 6 Wochen lang).
Über die Schulablauf kann ich die Aussagen von Schulleiterin Frau Kleinöder
bestätigen.
Leider muss ich ehrlich sagen, dass das Gebäudekomplex dringende Sannierungsbedarf
hat! Besonders im Bereich Klimatechnik (Heizung und Klimaanlage) muss erneuert
werden, denn dort funktioniert heutzutage vieles nicht mehr einwandfrei. In
der 4. Etage (z.B. im IT-Labor, Physikraum oder Vermessungstechnik) wird es
oft zu kalt oder zu heiß. Wegen der Ausbildung bin ich jeden Tag und
jede Stunde im IT-Labor auf der 4. Etage und kämpfe seitdem öfters
mit gesundheitlichen Problemen, wie z.B. plötzlicher Schnupfen oder Kopfschmerzen.
Deswegen eine GROßE BITTE an LVR: Investier das Geld für Sannierungsmaßnahmen!
Abgesehen von technischen Problemen ist die Schule sonst sehr empfehlenswert!
Sie haben außerdem viele supternette Lehrer ;)
Schönen Gruß aus der Eifel
Florian Eckstein [im Dezember 2007]
Ich bin mir nicht sicher, ob alle öffentlichen Institution über
dieses Gesetz Bescheid wissen.
Unser Sohn (22 Jahre) besucht das Berufkolleg in Essen und will das Fachabitur
in Wirtschaft absolvieren. Aus diesem Grund hat er einige Bewerbungen für
einen kaufmannischen Beruf versandt. Unter anderm an das Landratsamt Friedrichshafen.
Er hat sich als Fachkraft für Bürkommunikation beworben, die dortige
Behörde möchte ihn eigentlich mit allen Mitteln abwimmeln, mit so
fadenscheinigen Ausreden, es gebe keinen Arbeitsplatz beim LRA, an dem man
zurückgezogen und ohne Telefon arbeiten könne.
Auch die Rentenanstallt hat die Bewerbung umgehend zurückgesandt, mit
der Begründung: Ihre Bewerbung können wir nicht berücksichtigen.
Wir stellen uns schon länger die Frage, wo im Alltag die Gleichstellung
behinderter Menschen bleibt!
Vielleicht können Sie und etwas Hilfreiches mitteilen.
Mit freundlichen Grüssen ...
[Dezember 2007]
aus der Antwort von best
... Um negativen Erfahrungen, wie Sie sie schildern, vorzubeugen, sollte
Ihr Sohn vor jeder Bewerbung persönlichen Kontakt mit dem jeweiligen
Beauftragten für Schwerbehinderte aufnehmen. Manche Beauftragte können
wertvolle Tipps geben und die Bewerbung gegenüber der Personalabteilung
unterstützen.
Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz sollte Ihr Sohn unbedingt die Arbeitsagentur
(Abteilung Rehabilitation) und den Integrationsfachdienst einbeziehen. Diese
Stellen können mögliche Arbeitgeber nämlich beraten, wie ein
geeigneter Arbeitsplatz aussehen könnte und sogar hohe Zuschüsse
bewilligen. Was da alles möglich ist, können Sie hier nachlesen:
Wissenswertes
für Arbeitgeber
Ihr best-Team
Christa schreibt zum Erfahrungsbericht von Stefan Fredelake (Audiologe):
Stefan,
I am proud of you. I understood 75% of what you wrote, and I can see that
you have accomplished so much. Good luck going on to University of Oldenburg.
I am curious if you use some DGS now? Since you might be working with people
who are Deaf and schwerhorige, and they use DGS?
I believe that audiologists must understand both Deaf culture and language,
and the hearing aspect (cochlear implants, oral method, audiotory verbal training
and hearing aids) in order to give a balanced, unbiased advice to parents
with a deaf child.
Too many audiologists in North America and Europe tend to give parents the
answer they want to hear the most: their child can be closer to a hearing
person (but in fact, maybe it's not the best for the child?)
It's good to see you living out your dreams, Stefan.
Christa [Ottawa/Kanada, November 2007, Homepage
]
Dr. Michael Roth, schreibt zum Artikel digitale
Hörgeräte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr kritischer Test zu den Hörhilfen ist sehr informtiv und trifft die
nahezu unerträgliche Situation.
Ein schlimmer Zustand dazu ist aber, dass die Hörgeräde-Hersteller
keine oder sehr unzureichende Garantieleistungen gewähren, so dass auch
der Fachverkauf - nach meiner Erfahrung - keinen Garantieschein ausgibt. Dagegen
werden hohe Reparaturkosten erhoben, obwohl Serviceleistungen von den Krankenkassen
vorfinanziert werden.
Eine "Sonderfertigung" muss erst recht eine Garantie von mindestens
2 Jahren zusagen. Haben Sie dazu eine Position?
Beste Grüße, M. Roth [November 2007]
Führerschein – Schikane?
Oliver (20) hat sich bei seinem Landratsamt in Oberbayern zur Führerscheinprüfung
angemeldet. Da er CI-Träger ist, legte er eine Bescheinigung seines HNO-Arztes
bei, in der seine Hörschädigung beschrieben wird. Nun erhielt er
von der Behörde eine Belehrung über den „Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes
(StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“. Oliver müsse sich
von einem besonderen HNO-Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation daraufhin
begutachten lassen, ob er trotz Vorliegens seiner Schwerhörigkeit in
der Lage sei, Fahrzeuge der Klasse B und T zu führen. Dies sei laut Anlage
4 FeV in Frage stellt. Die Kosten für das HNO-Gutachten (schätzungsweise
200.- €) müsse er selbst tragen.
Für diese amtliche Mitteilung werden ihm gleich 20.- € Gebühren
in Rechnung gestellt!
Handelt das Landratsamt hier eigenmächtig oder enthält die Fahrerlaubnisvorordnung
tatsächlich die beschriebene Schikane für Hörgeschädigte?
Für sachdienliche Hinweise sind wir dankbar. – Das best-Team [Okt.
07]
Unsere eigenen Recherchen ergaben:
Eine Anfrage beim Kreisverwaltungsreferat in München zeigt, dass das
Vorgehen des Landratsamtes offenbar nicht zwingend ist.
Das Landratsamt entscheidet aber selbst über die Ausführung der
Verordnung. In München ist das offensichtlich anders als in dem Landkreis.
In der Landeshauptstadt genügt es in der Regel, wenn der hörgeschädigte
Bewerber für einen Pkw-Führerschein (d.h. Führerscheingruppe
1) von seinem HNO-Arzt eine Bescheinigung vorlegt, die Aussagen enthält
über:
1. wird ein HdO getragen?
2. ist der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt?
3. was ist der Ursprung der Hörschädigung?
Nur wenn sich aus diesen Aussagen ein weiterer Prüfungsbedarf ergibt,
fordert das Führerscheinamt ein Gutachten des verkehrsmedizinischen HNO-Arztes
an. Zusätzliche Verwaltungsgebühren fallen nicht an.
Ich kann mich dem Artikel sowie dem Kommentar nur anschließen.
Ich kann mir mein jetziges Studium auch nur durch die Unterstützung meiner
Eltern leisten.
Mit einer Hörbehinderung bekommt man leider von den Uni´s oder
dem Staat nicht wirklich viel Unterstützung.
Ich habe bereits eine Ausbildung absolviert und danach 1 Jahr gearbeitet.
Anschließend fing ich mein Studium an. Nach dem Grundstudium brauchte
ich neue Hörgeräte, da meine bereits zu alt und auch zu schlecht
waren. Aufgrund einer Hörverschlechterung war es mir überhaupt nicht
mehr möglich den Vorlesungen mit den alten Hörgeräten zu folgen.
Aber auch mit den neuen Hörgeräten hatte ich starke Probleme.
Den Tip beim Sozialhilfeträge eine finanzielle Unterstützung für
eine FM Anlage zu beantragen endete jedoch mit der Antwort, dass ich bereits
eine Ausbildung und somit einen abgeschlossenen Beruf habe und eine Hilfe
zur Weiterbildung nicht finanziell unterstützt wird.
Wenn ich jedoch kein Studium angefangen hätte und normal arbeiten würde,
hätte ich eine Hörhilfe beantragen könnten. Damit war eine
Lücke geschaffen, die gerne genutzt wurde.
Dabei verstehe ich nicht, warum es mir als Hörbehinderter nicht vergönnt
sein sollte, ein Hochschulstudium als 2. Ebene absolvieren zu dürfen.
Nur durch die Möglichkeiten meiner Eltern mich finanziell zu unterstützen,
war es mir nur möglich die neuen Hörgeräte zu finanzieren.
Die FM Anlage habe ich nicht gekauft. Da dies mein Budget im weiten Maße
überschritten hätte.
Aber auch auf sonstige Hilfen kann man kaum zählen. Ich studiere BWL
und leider ist die Mentalität der BWL-Studenten, die einer leistungsorientierten
Ellenbogengesellschaft. Die Kommilitonen geben sehr selten und ungern ihre
Unterlagen weiter. Obwohl es für mich selbst bereits eine enorme Überwindung
ist, meine Mitstudenten darum zu bitten, wird einem oft nur mit einer widerwilligen
Reaktion Hilfe zuteil. Aber genau das Gefühl von anderen Kommilitonen
abhängig zu sein, sich anzubiedern und ständig zu fragen, bitten
und betteln, ist ein sehr schreckliches Gefühl.
Ich hätte das gern alles mit eigener Kraft und Leistung geschafft. In
meiner Ausbildung konnte ich es noch allein schaffen, jedoch nun hat sich
meine Hörsituation so weit verschlechtert, dass ich selbst an meine eigenen
Leistungsgrenzen stoße und auf Hilfe angewiesen bin.
Ebenfalls von einem Professor bekam ich einmal folgende Reaktion: Bei diesem
Professor war die Aussprache und die Art seiner Vorlesung so schlecht für
mich zu verstehen, dass ich um Hilfe und evtl. Unterlagen bat, da ich keine
eigenen Mitschriften anfertigen konnte. Doch der Professor meinte, dass es
nur eine Bevorzugung zu den anderen Studenten wäre. Somit erhielt ich
keine Unterlagen und musste mir die gesamte Vorlesung noch anhand von Büchern
selbst erarbeiten. Dieser zusätzliche Zeitaufwand ist eine enorme Anstrengung,
aufgrund dessen ich keine Zeit habe noch nebenbei zu arbeiten. Ebenfalls kann
ich nicht so viele Klausuren in einem Semester absolvieren, wie als wenn ich
den Vorlesungstoff auch auf dem akustischen Wege aufnehmen und lernen könnte
(als zusätzlicher Lerntypus).
D.h. mein Studium wird automatisch zeitlich verlängert. Ebenfalls wollen
viele Unternehmen dass wir neben dem STudium noch praxisrelevante Jobs übernehmen,
wozu ich aufgrund des zusätzlichen Lernaufwandes, sowie organisatorischen
Problemen gar nicht komme. Schließlich möchte ich mein Studium
auch mit Erfolg abschließen.
Zusätzlich ist man beängstigt und in Sorge, dass das Studium evtl.
umsonst war und man keinen geeigneten Job findet, da die Firmen keine zusätzlichen
Kosten (wie bspw. Telefone, Anlagen für Meetings etc.) übernehmen
wollen.
Ich komme mit meiner Schwerhörigkeit (seit nun fast 10 Jahren) eigentlich
relativ gut klar, doch auch diese psychische Belastung der Zukunftsperspektive,
sich nicht ständig "outen" zu wollen, nicht ständig um
Hilfe zu fragen und dieses Unverständnis vieler Mitmenschen, erschwert
einem viele Tage.
Solch einer war heute. Aus diesem Grund wollte ich auch einmal meinen Kommentar
schreiben. Vielleicht hilft es Anderen, so wie mir die Artikel und Kommentare
von Anderen helfen, es weiterhin zu akzeptieren.
Ich hoffe mein Studium nächstes Jahr mit Erfolg abzuschließen und
anschließend einen anspruchsvollen Job zu finden, deren Mitarbeiterumfeld
dafür bereit ist.
[Oktober 2007)
Für eine wissenschaftliche Studie werden
Interviewpartner gesucht!
Voraussetzungen:
- Hochgradige Hörschädigung (Hörverlust von
mindestens 90 dB)
- Sehr gute lautsprachliche Kommunikationskompetenz (Hochdeutsch)
- Alter zwischen 20 und 40 Jahren
Voraussetzung für die Aufnahme in das verbale Gedächtnis ist erst
einmal die Wahrnehmung der Sprache. Die menschliche Sprachwahrnehmung erfolgt
in den meisten Fällen durch das Gehör, das über Eigenschaften
verfügt, die bei der menschlichen Spracherkennung eine wichtige Rolle
spielen.
Wie aber ist es bei Gehörlosen, die sich zwar durch ihre Lautsprachkompetenz
sehr gut verständigen können, deren Spracherwerb jedoch nicht über
den auditiven Kanal erfolgen konnte und denen für das Sprachverstehen
der wichtigste Sinn, das Gehör, fehlt? Bei dem Verfolgen der Lippenbewegungen,
die nur 30 % des Gesprochenen sichtbar machen, sinkt die Erkennungsleistung
der einzelnen Sprachperzeptionskomponenten deutlich. Dies näher zu untersuchen,
ist Anlass des Gedächtnisexperimentes, zu dem Interviewpartner gesucht
werden.
Dazu brauchen wir Euere Unterstützung (ein kleines Entgelt gibt’s
auch)!
Um dieses Projekt in die Tat umzusetzen, meldet Euch bitte für weitere
Informationen und Terminvereinbarung bei:
Sara Neef
Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.
Vielen Dank im voraus!
Retinitis Pigmentosa
Hallo,
ich bin hochgradig schwerhörig seit meiner frühen Jugend und habe
Retinitis Pigmentosa mit dem Verdacht Usher Syndrom. In den letzten zwei Jahren
hat sich mein Sehrest auf unter 5 % reduziert. Deshalb habe ich mein Studium
unterbrochen, um zu lernen, wie ich selbständiger bleiben kann und ich
muß meinen Alltag neu organisieren. Ich suche nach Leuten, denen es
ähnlich ergeht. Da ich vermutlich meine Sehkraft ganz verlieren werde,
suche ich nach Leuten, die ebenfalls spät taubblind geworden sind.
Stefan G.
[mail vom Juli 2007, Antworten werden von der Redation weitergereicht]
Studium in Gallaudet?
Bastian Schäfer schreibt am 24. Juni 2007:
Nächstes Jahr werde ich voraussichtlich mit dem Abitur entlassen und
nach den Sommerferien will ich schon gleich anfangen zu studieren.
Also vor allem möchte ich an derUniversität Gallaudet studieren.
Meine Vermutung ist, dass ihr schon mal ehemalige deutsche Studenten getroffen
habt und über ihre Erfahrungen an der Universität Gallaudet berichtet
haben. Evtl. haben sie auch Informationen über diese Universität.
Können Sie mir evtl helfen, mir die Adresse von ehemaligen deutschen
Studenten von Universität Gallaudet zu geben. Ich bin auch an Informationen
über die Finanzierung und Bewerbung an der Universtiät Gallaudet
interessiert - wie kann ich ein Stipendium kriegen?
Vielen Dank, wenn Sie mir helfen können, Mfg B. Schäfer
[Antworten bitte an die best-Redaktion]
Lektüre für hörgeschädigte Jugendliche?
Unsere 14 Jahre alte Töchter ist hochgradig Schwerhörig. ( CI-
Trägerin). Ständig bin ich auf der Suche nach Lesebüchern deren
Text nicht zu schwierig aber altersgerecht ist. Haben sie Tips dazu, damit
auch ihr das Lesen Spass macht?
[Mail von Frau Millius aus der Schweiz vom März 2007]
Hinweis der Redaktion [vom Juli 2007]
Lehrer im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Hören
haben inzwischen eine Übersicht erstellt, die Sie hier
abrufen können.
Hallo
bei mir war die Situation anders. Im Jahre 1997 habe ich ein Faxgerät
bei der AOK beantragt und Kostenübernahme ohne Probleme erhalten. Im
Jahr 2007 ist das Faxgerät kaputt gegangen und leider habe ich von der
AOk weder Kostenübernahme für eine Reparatur oder ein neues Gerät
bekommen - Grund: Fax ist ein alltäglicher Haushaltsgegenstand. Die Gesetze
haben sich geäandert und Gesetzinterpretation von verschiedenen Institutionen
auch.
Wie soll ich reagieren? Ich bin gehörlos mit H im Schwerbehinderten Ausweis
und mit Usher Syndrom.
Gruss Thomas
[Mail vom 03.06.2007, Antworten bitte an die best-Redaktion]
Tipps für ein Sonderpädagogik-Studium?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, im kommenden Wintersemester ein Sonderpädagogik-Studium
zu beginnen. Aufgrund dessen möchte ich mich nun über Möglichkeiten
informieren, die Behinderten wie mir ein Studium finanziell und auch arbeitstechnisch
erleichtern. Allerdings gibt es sehr viele zu berücksichtigende Klauseln.
Ehrlich gesagt, fällt es mir schwer, hier das Richtige zu finden. Vielleicht
können Sie mir weiterhelfen? Bei mir liegt ein Grad der Behinderung von
60 vor. Mein Studium möchte ich in Niedersachsen absolvieren.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir konkrete Informationen zukommen
lassen könnten.
Vielen Dank schon im voraus für Ihre Mühe,
Eva
[Mail vom 03.06.2007, Antworten bitte an die best-Redaktion]
Antwort des best-Teams
Hallo Eva,
wir sind Praktikantinnen bei best, eine gehörlos, eine hörend und
studieren auch Sonderpädagogik (Lehramt Gehörlosenpädagogik)
an der LMU in München und werden nun versuchen, Dir Deine Fragen bestmöglich
zu beantworten.
Um Dir genaue Informationen geben zu können, sind aber zunächst
noch einige Fragen zu klären:
Nutzt Du Hörgeräte oder ein CI, welche Kommunikationsform bevorzugst
Du (Hören/Absehen, LBG, DGS)? D.h. brauchst Du, um einer Diskussion in
einer größeren Gruppe folgen zu können, einen Dolmetscher?
Bist Du nur hörgeschädigt oder hast Du noch eine Zusatzbehinderung?
Zu Deiner Frage zu finanziellen Erleichterungen:
Zum einen gibt es hier den Bereich Lebensunterhalt, zum anderen den finanziellen
Aufwand für das Studium an sich.
Das Bafög ist Dir bestimmt ein Begriff, aber Du müsstest selbst
klären, ob Du es bekommst oder nicht. Wichtig ist dabei, dass Du auf
jeden Fall eine Kopie Deines Schwerbehindertenausweises beifügen solltest.
Für Behinderte gibt es auch die Möglichkeit einer Befreiung von
den Studiengebühren. Aber das ist Ländersache, d.h. wie die genauen
Regelungen in Niedersachsen sind, wissen wir nicht. Wir empfehlen Dir, Dich
mit dieser Frage an den Behindertenbeauftragten Deiner Wunschhochschule zu
wenden.
Als weitere Möglichkeiten gibt es z.B. verschiedene Stiftungen speziell
für Behinderte, an die Du Dich wegen eines Stipendiums oder wegen Unterstützung
für technische Hilfsmittel wenden kannst. Die Willy-Rebelein-Stiftung
für körperbehinderte Hochbegabte in Nürnberg übernimmt
z.B. auch die Kosten für einen Dolmetscher.
Wenn Du Dich an einer Hochschule bewirbst, kannst Du mit der Bewerbung einen
Härtefallantrag stellen. Dazu brauchst Du ein Attest vom HNO-Arzt mit
einer Begründung, warum es für Dich wichtig ist, sofort (ohne Wartezeit)
das Studium anfangen zu können (z.B. eine zu erwartende Hörverschlechterung)
und eine Kopie Deines Schwerbehindertenausweises.
Als Erleichterungen während des Studiums gibt es z.B. die Eingliederungshilfen
(Kostenübernahme für Dolmetscher, Mitschreibkräfte, Tutoren,
Bücher- und Kopiergeld,...). Zuständig hierfür ist der überörtliche
Sozialhilfeträger. Außerdem ist es empfehlenswert, gleich zu Beginn
Kontakt zu den Dozenten aufzunehmen, von ihnen kannst Du in der Regel die
Skripte der Vorlesungen und Seminare bekommen. Auch Kontakt zum
Behindertenbeauftragten ist sinnvoll, er kann z.B. dafür sorgen, dass
für Dich in bestimmten Vorlesungen ein fester Platz reserviert wird.
Für Prüfungen kannst Du einen Nachteilsausgleich beantragen, d.h.
Du bekommst eine Verlängerung der Prüfungszeit oder eine mündliche
Prüfung kann durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden (oder
umgekehrt). Für den weniger erwünschten Fall, dass Du eine Prüfung
nicht bestehen solltest, gibt es auch die Möglichkeit, einen Härtefallantrag
zu stellen, damit Du die Prüfung einmal mehr als üblich wiederholen
kannst. Diese Regelung kann allerdings an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich
gehandhabt werden, da solltest Du Dich immer direkt an Deiner Hochschule erkundigen.
Abschließend noch ein Tipp: Kontakte zu anderen Studenten sind immer
Gold wert!
Wir hoffen, wir konnten Dir etwas weiterhelfen. Wenn Du noch weitere Fragen
hast, kannst Du Dich damit gerne wieder an das best-Team wenden.
Wir wünschen Dir viel Glück bei Deinem Studium!
Jasmin und Saskia
Fortbildung für Mediengestalter gesucht
hallo ihr von best-news,
wer weiss wo fortbildungen für mediengestalter angeboten werden, die sich
auf den schwerpunkt web ausgerichtet haben.
bin um jeden tipp dankbar.
gruss carole [carole_la@web.de]
[Mail vom Mai 07, Antworten bitte auch an die best-Redaktion]
''medizinische angebote für Hörbehinderte''
ich studiere sonderpädagogik mit dem förderschwerpunkt hören
und kommunikation in köln. im rahmen eines referats suche ich infomaterialien
zum thema, ''medizinische angebote für Hörbehinderte''. ausser ein
paar spezielle rehakliniken konnte ich noch nichts finden.
habt ihr vielleicht einen Tipp?
was passiert, wenn ein Hörgeschädigter zum arzt muss, oder ins Krankenhaus?
wird dann immer ein dolmetscher gestellt, oder gibts auch spezialisierte ärzte?
wie ist das im notfall, krankenwagen, notaunahme?
eine antwort würde mir sicher sehr weiterhelfen,
vielen dank, lisa schneider [lisstailor@aol.com]
[Mail vom Mai 07, Antworten bitte auch an die best-Redaktion]
Raumbeschallung verbessert Sprachverständnis im Unterricht
Lambert Horster schreibt im Mai 2007 zum Artikel 'akustik_msd':
Hallo, engagierte KollegInnen,
endlich mal ein Artikel, der zu meinen Erfahrungen und Wahrnehmungen passt.
Ich bin G-Lehrer seit über 30 Jahren, habe stets versucht, auch für
die letzte Reihe der durchaus noch "braven" Schüler hörbar
zu sein und mir zwei Stimmband-OPs eingehandelt. Vor ca. 7 Jahren habe ich
mit einem (5-6kg)- Verstärker und Funkmikro angefangen, was mir aber
wegen der Basslastigkeit für die Hörer nicht gefiel. Vor zwei Jahren
hat mein Sohn ein Gerät entwickelt, das mir das Lehrerdasein, neue Freude
am Leben und endlich wieder das Singen rettete, vor allem aber den Schülern
merklich bestens bekommt, vor allem denen, die als besonders Pflegeleichte
nach hinten gesetzt wurden. Meine Stimme hüllt die Schüler an jedem
Platz förmlich akustisch ein, sodass sie oft nicht erkennen, ob meine
Stimme überhaupt verstärkt wird. Vielleicht liegt angesichts der
"Offenheit" der Schulträger wenigstens für die größten
Problemfälle hier eine Hilfsmöglichkeit. Die Box ist 18x18x15cm
klein, ca. 1500g leicht und bestens wie eine Schultertasche transportabel,
braucht nur eine Steckdose und sonst keinerlei technisches Know-How. Das Funkkragenmikro
oder Headset mit Taschensender ermöglichen freie Bewegung und vermittelt
die Stimme ohne Verfremdungseffekt.
Dies ist, bei aller Liebe zu meinem Sohn kein Werbeschreiben, sondern der
Blick auf eine evtl. Schnellhilfe. Wir sind gerne bereit, einmal ein Testgerät
zur Verfügung zu stellen, das bei Tauglichkeit mit ca. 440-470€
eigentlich auch für jeden Lehrer bezahlbar sein dürfte und in bis
zu sechs Systemen (also für sechs KollegInnen) synchron funktioniert.
Bei Interesse freue ich mich auf eine Antwort per Mail, ansonsten aber wünsche
ich Ihnen weiterhin viel Elan im sinne unserer Schüler und viel Erfolg.
MfG
Lasmbert Horster [lambert.horster@t-online.de]
[Mail vom Mai 07, Antworten bitte auch an die best-Redaktion]
Digitale Hörgeräte
Thomas Moser schreibt im April 2007 zum Beitrag von Jochen Keibel ("zuzahlungsfreie
Hörgeräte")
Wir, der Förderverein der Eltern und Freunde hörgeschädigter
Kinder und Jugendlicher Bodensee-Oberschwaben (www.hoerbehinderte-kinder.de)
habe haben hier leider in den letzten Monaten eine gegenteilige Erfahrung
machen müssen. 2 Familien sollten bis zu € 2800 zuzahlen. Beide
Kinder hatten mehrere HdO-Versorgungen ausprobiert und alle am Test Beteiligten
(Betroffene, Lehrer, Eltern, Ärzte etc.) fanden das Sprachverständnis
und weitere Punkte wesentlich verbessert, so dass das eine Kind sogar von
der Sondereinrichtung in die Grundschule vor Ort wechseln konnte, doch die
KK hat nur nach Kindervertrag übernommen und die Eltern wegen den Mehrkosten
(€ 2200) an die Schule verwiesen (Harz IV Empfänger).
Bei der zweiten Familie wurde Klage eingereicht vor dem Sozialgericht und
siehe da, bevor es zur Verhandlung kam, hat die KK aufgrund der Anfrage des
Sozialgerichtes die Kosten (€ 2800) übernommen. Sogar die Versorgung
der Schwester wurde gleich mit übernommen... Schade das es nicht zu einer
Verhandlung gekommen ist im Kinderland...
Wenn wir wollen, dass die Kinder später zu Einzahlern in die Sozialkassen
werden, sollten wir wegen 2800 Euro nicht klagen.
Für mich wäre es nur gerecht, wenn der Versorgungsweg ab der Diagnose
hochgradige SH egal ist (CI/HdO/Knochenleitung), denn ein CI kostet ein Vielfaches
einer HdO-Versorgung. Wenn man bedenkt, wieviel unsere Kinder ab 18 zuzahlen
dürfen, um so versorgt zu sein (mehr als €35000 ab dem 18 Lebensjahr)
sollte die Diagnose zählen und nicht der Versorgungsweg.
Gruß
Thomas Moser
Jochen Keibel schreibt im März 2007 zum Artikel digitale
Hörgeräte:
Ihre Website ist ein wenig veraltet. Weder sind heute digitale Hörgeräte
zu teuer ( bei uns zuzahlungsfrei) noch ist der "Boom" ausgeblieben.
Es ist einfach bewiesen, dass diese Technik gut ist.
MfG Jochen Keibel
Antwort der Redaktion
Ja, Herr Keibel, da haben Sie wohl recht, digitale Hg sind inzwischen der
Standard. In den sieben Jahren seit Erscheinen unserer zwei Artikel hat sich
eben einiges getan. Wir werden die Beiträge ins Archiv stellen, wo sie
hingehören, und uns um eine Neufassung bemühen.
Dass der Markt mit digitalen HdOs teurer geworden ist, lässt sich aber
kaum bestreiten. Viele Schüler und Studenten berichten uns, dass sie
ordentlich zuzahlen müssen. Wie dürfen wir also Ihre Aussage "bei
uns zuzahlungsfrei" verstehen?
Mit besten Grüßen, das best-Team
Zuzahlungsfreie Hörgeräte für Jugendliche
... danke für die schnelle Antwort. Auch unsere Website ist zur Zeit
hoffnungslos veraltet. Im Zuge der Umstellung sind wir auf Ihre Seite gestoßen.
"Wie dürfen wir also Ihre Aussage "bei uns zuzahlungsfrei"
verstehen?"
Bei uns ( Keibel Hörgeräte )sind seit 2 Jahren nur noch digitale
Hörgeräte im Programm. Dies umfasst auch eine Vielzahl zuzahlungsfreier
Hörgeräte. Ihre Erfahrung, dass viele Schüler und Studenten
"ordentlich zuzahlen müssen", darf ich ein wenig relativieren,
weil es sich vom Ductus her so anhört, als ob es da jemanden gäbe,
der den Schüler in die Tasche fasse.
Fakt ist, dass es Hörgeräte gibt, die sehr teuer sind. Dies ist
gut so, denn diese sehr teuren Hörgeräte finanzieren die Entwicklungskosten.
Dadurch sind die heute zuzahlungsfrei lieferbaren Hörgeräte auf
einem Leistungsniveau, wie die High-End-Geräte vor 5 Jahren. Es werden
bei Hörgeräte-Akustikern immer zuzahlungsfreie Hörgeräte
angeboten. Meist wird man mit den teureren Hörgeräten auch im häuslicher
Erprobung vergleichen können, bevor man sich entscheidet.
Früher wurde kostenfrei versorgt, heute muss der Hörgeräte-Träger
sich wie bei jedem anderen technischen Produkt als Konsument entscheiden und
kann sich für eine Zuzahlung entscheiden.
Seit der Gesetzgeber die Festbeträge eingeführt hat, ist Schluß
mit dem "alles umsonst". Leider ist besonders die Gruppe junger
Menschen betroffen, die noch kein eigenes Einkommen haben, aber älter
als 18 Jahre sind. Sicherlich völlig einig sind wir in der Beurteilung
der meines Erachtens völlig unsinnigen 18-Jahres-Grenze in der Hörgeräte-Versorgung.
Bis zum 18.Lebensjahr zahlen die Krankenkassen ausreichende Beträge,
inklusive Batterien.
Dies liegt an den gesonderten Vereinbarungen für die Kinderversorgungen.
Ab dann gibt es nur noch die Festbeträge, die ca. die 2/3 der früheren
Durchschnittspreise für Hörgeräte darstellen.
Eine Erweiterung der Kinder- und Jugendverträge, die die meisten Krankenkassen
mit den Akustikern haben, auch für alle in der Ausbildung befindlichen
jungen Menschen wäre sicher sinnvoll.
Mit freundlichem Gruß, Jochen Keibel, Keibel Hörgeräte, Bremen
Nachteilsausgleich an Gymnasien in NRW?
liebes best-team,
mein sohn ist 16 jahre und besucht die 10 klasse eines gymnasiums in nordrhein
westfalen.da er hochgradig schwerhörig ist überlegen wir uns einen
antrag zum nachteilsausgleich zu stellen.ein telefonat bei der schulaufsichtsbehörde
hat uns nicht wirklich weiter gebracht. meine frage ist wo stelle ich diesen
antrag und was beinhaltet der nachteilsausleich.
mit freundlichen grüßen.b.j [email vom 1.2.2007]
Sehr geehrter Herr J.,
wir nehmen an, Sie benötigen den Nachteilsausgleich möglichst zeitnah.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, einen entsprechenden Antrag formlos an die Schule
zu richten. Machen Sie darin konkrete Vorschläge, wie z.B. eine Prüfungszeitverlängerung
um 25%, Modifikation/Ersatz/Streichung von Diktaten oder Hörverständnistest.
Hierbei können Sie sich ja an den auf unserer Homepage für Bayern
formulierten Möglichkeiten orientieren. Die Schule wird wissen, ob sie
über Ihren Antrag eigenverantwortlich entscheiden darf, oder bei welcher
vorgesetzten Behörde sie ihn vorlegen muss.
Parallel dazu sollten Sie den Kontakt zu dem zuständigen Beratungsdienst
für hörgeschädigte Schüler an allgemeinen Schulen in NRW
suchen. Leider kennen auch wir keinen direkten Ansprechpartner in NRW. Aber
wenn Sie sich diesbezüglich an die Beratung am Rheinisch-Westfälisches
Berufskolleg Essen (http://www.rwb-essen.de) wenden, erhalten Sie sicher die
richtige Auskunft. Aufgabe des Beratungsdiestes ("Mobiler Dienst"
oder "Ambulanzlehrer") ist es, Ihren Antrag mit einer förderpädagogischen
Stellungnahme zu unterstützen.
Mit besten Grüßen, das best-Team
2006
Hörschädigung und Diktat
Hallo,
mein Sohn hat eine Hochtonschwerhörigkeit und hört beim Test Wörter
mit Geräuschkulisse nicht zuverlässig richtig. Er besucht in der
Regelschule die dritte Klasse, ist ein guter Schüler hat aber bei Diktaten
Schwiergkeiten, die offenbar auf dem Hördefizit und einem späten
Spracherwerb beruhen. Gibt es Tipps oder Hilfen, wie ich mit ihm Diktate üben
kann? Für Infos oder Links wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Kathrin Ugen [per e-Mail am 28.12.2006]
Sehr geehrte Frau Ugen,
natürlich kann auch ein hörgeschädigtes Kind mit Hilfe von
Diktaten üben, in der Rechtschreibung sicherer zu werden. Aber es wird
immer dann problematisch, wenn damit Leistungen verglichen und benotet werden.
Das gilt besonders dann, wenn beim Diktat Störgeräusche auftreten
oder der Text von CD abgespielt wird. Hier muss man einfach ausprobieren,
wie das Diktat am besten klappt: z.B. ein Diktat alleine üben, dabei
Störgeräusche bewusst auschließen; das Mundbild des Sprechers
anbieten: also beim Diktat in gleicher Höhe und nicht zu weit weg sitzen;
beim CD-Abspielen: dem Schüler einen eigenen CD-Player geben, den er
mehrfach abspielen kann - oder den CD-Text vorlesen. Sie können das Diktat
auch als "Nachschrift" durchführen, d.h. Sie lesen mit Ihrem
Sohn den Text gemeinsam durch und erklären ggf. schwierige Wörter,
so dass er den Inhalt kennt. Erst danach diktieren Sie den Text.
Aus den Erfahrungen, die Sie zu Hause machen, können Sie Vorschläge
für die Schule gewinnen. Besprechen Sie diese mit dem Lehrer und bitten
Sie in dem Zusammenhang um einen "Nachteilsausgleich" bei jenen
Leistungserhebungen, die eine normale Funktion des Hörsinnes voraussetzen.
Sie sollten außerdem wissen, dass ein stark hörgeschädigtes
Kind notfalls auch von allen Diktaten befreit werden kann. Wir hoffen, die
hier skizzierten Möglichkeiten helfen Ihnen etwas weiter.
Mit freundlichen Grüßen
die best-Redation
Otosklerose - Grund für eine Schwerbehinderung?
Liebes Best Team!
Ich habe seit etwa 3 Jahren eine diagnostizierte Otosklerose, die wohl schon
seit meinem 18 Lebensjahr begonnen hat (mittlerweile bin ich 27). Mein HNO
meinte, dass ich für eine Operation noch zu gut höre (das war vor
etwa 2 Jahren) und ich will die auch gar nicht vorziehen - noch kann ich hören.
Hörgeräte fallen - laut meinem HNO - bei mir weg, da meine Selektionsfähigkei
von klein an sehr gering ausgeprägt war und ich immer raten muss, was
Leute sagen. Besonders ist mir das beim Fremdsprachenerwerb in meinem Studium
(Germanistik und Skandinavistik) aufgefallen. Außer Englisch und Deutsch
(zweisprachig erzogen) verstehe ich einfach nichts, obwohl ich das ganze schriftlich
verstehe - an magelndem Vokabelwissen liegt es nicht und sprechen ist ebenfalls
möglich.
In letzter Zeit ist mein Hörvermögen wieder ein Stück schlechter
geworden und da ich derzeit auf Jobsuche bin (meine Doktorarbeit nähert
sich dem Ende) und ich definitv keine Telefonisten Jobs annehmen kann, da
ich nur an guten Tagen wirklich alles verstehe (auf dem guten Ohr!), interessiert
es mich zu wissen, ob das wirklich ein Grund für eine Schwerbehinderung
wäre und ob so ein Nachweis nicht auch hinderlich im Beruf sein kann?
Die meisten öffentlichen Einrichtung bevorzugen Schwerbehinderte bei
gleicher Qualifikation, jedoch vielleicht nicht Verläge oder ähnliches.
Es wäre lieb, wenn sie mir da weiter helfen könnten.
Liebe Grüße, Simone
[mail vom 16.12.2006]
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrte Simone,
danke für Ihre Zuschrift, die wir gerne - soweit uns das als Pädagogen
und aus der Ferne möglich ist, beantworten.
Ob Sie einen Anspruch auf den Behindertenausweis haben, können wir ohne
Kenntnis des Ausmaßes Ihrer Hörschädigung nicht beurteilen.
Es gibt zur Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) Tabellen zur Bewertung
des Hörverlusts, die der Entscheidung des Versorgungsamtes zugrunde liegen
(Rechtsgrundlage: Anhaltspunkte
zur Begutachtung - siehe GdB-Tabelle). Bei einer beidseitigen mittelgradigen
Schwerhörigkeit (festgestellter Hörverlust ohne Hörhilfen zwischen
40-60%) erhielte man etwa einen GdB von 30%. Es fließen aber noch weitere
Kriterien ein: z.B. in welchem Lebensalter die Hörschädigung aufgetreten
ist, ob eine Hörgeräteversorgung möglich ist und ob sich der
Antragsteller noch in der Aus- oder Weiterbildung befindet und deshalb erhöhten
Kommunikationsbedarf hat.
Da Sie schreiben, Ihre Selektionsfähigkeit sei generell eingeschränkt
– also schon vor dem Auftreten der Otosklerose - sollten Sie mit Ihrem
HNO-Arzt abklären, ob nicht zusätzliche periphere (Innenohr) oder
zentral-auditive (Hörbahn) Komponenten vorliegen.
Ob die Angabe Ihrer Hörbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber sinnvoll
ist oder nicht, kommt sehr auf den Arbeitgeber an. Bei schwieriger Arbeitsmarktlage
ist ein Zugang als Schwerbehinderter evtl. chancenreicher, das gilt auch für
Behörden. Wenn die Position, um die Sie sich bewerben, viel Kommunikation
beinhaltet, müssen Sie auf kritische Fragen gefasst sein. Aber darauf
können Sie sich ja vorbereiten... In jedem Fall empfehlen wir, vor einer
Bewerbung mit der Schwerbehindertenvertretung der Firma Kontakt aufzunehmen.
Soweit unsere Kenntnis des Sachverhalts. Ansonsten bieten wir an, Ihre Anfrage
(anonym) in unser Forum zu stellen – vielleicht können andere Leser
persönliche Erfahrungen beitragen...
Mit freundlichen Grüßen
das best-Team
Hörschädigung und Verbeamtung (2)
- Vorsicht: Falle!
Hallo!
Ich bin 29 Jahre alt und zurzeit Referendarin an einer Regelschule in Hamburg.
Ich trage aufgrund meiner Schwerhörigkeit im Hochfrequenzbereich seit
fast einem Jahr ein Hörgerät, was bisher aber nur in meinem privaten
Umfeld bekannt ist. Ich habe nun zwei Fragen. Habe ich eine Chance auf Verbeamtung
nach dem Referendariat? Die zweite Frage ist, ob es überhaupt ratsam
für mich wäre, weiter als Lehrerin zu arbeiten. Ich unterrichte
u.a. auch Sprachen und dabei kommt es auf ein gutes Gehör an. Mein Hörgerät
hilft mir unheimlich weiter. Trotzdem habe ich insbesondere in großen
Klassen immer wieder mal Probleme damit, die Endungen der Worte bei den Schülern
zu verstehen, wenn sie z.B. in der letzten Reihe sitzen oder Unruhe in der
Klasse vorherrscht. Ich weiß nicht, ob es "Normalhörenden"
in solchen Fällen nicht auch so geht. Ich weiß aber, dass es langfristig
für mich Stress bedeuten kann. Ich habe ein langes Studium hinter mir
und das Referendariat ist auch nicht gerade ein Zuckerschlecken. Ich befürchte,
dass der ganze Aufwand umsonst war und mir hinterher einer bei der Untersuchung
sagt: schön, dass sie solange durchgehalten haben, aber wir können
Sie leider nicht einstellen. Und dann? Ich würde gerne mal wissen, ob
ich so etwas bereits im Voraus abklären kann. An wen könnte ich
mich konkret wenden?
Vielen Dank für jede Antwort!!! [Mail vom 5. Dezember 2006]
Aus der Antwort der best-Redaktion:
[...] Was Ihre Einstellungschancen anbelangt, so gilt, was wir in unserer
Antwort auf die mail von Bernhard (vom 8.11.06 - siehe unten) geschrieben
haben: "Die immer wieder geäußerte Befürchtung, als hörgeschädigter
Bewerber um eine Einstellung in den Staatsdienst benachteiligt zu werden,
ist eigentlich nicht begründet. Denn Bewerber mit einer attestierten
Schwerbehinderung müssen sogar bevorzugt eingestellt werden. Für
schwerbehinderte Lehrer beispielsweise gelten nicht so strenge Grenznoten
für die Übernahme wie für andere Bewerber."
Trotzdem müssen wir Sie vor einer verhängnisvollen Falle
im Bewerbungsverfahren warnen: Wenn Sie nicht als schwerbehinderter Bewerber
oder als Gleichgestellter anerkannt sind, also keinen entsprechenden Behindertenausweis
besitzen, gilt für Sie das Gebot der bevorzugten Anstellung in den Staatsdienst
nicht. D.h.der Amtsarzt kann Sie dann anlässlich der Einstellungsuntersuchung
wegen der Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ablehnen. Sie werden
also aufgrund Ihrer Hörschädigung eindeutig benachteiligt!
Wir ziehen den Schluss daraus, Ihnen und allen andern hörgeschädigten
Absolventen zu raten, rechtzeitig einen Behindertenausweis zu beantragen und
- sollten der "nur" 30% GdB bescheinigen - einen Antrag auf Gleichstellung
zu stellen. Einem schwerbehinderten Bewerber "gleichgestellt" werden
Sie von der Arbeitsagentur nur unter der Voraussetzung, dass Sie noch in der
Ausbildung bzw. arbeitssuchend sind. [...]
[überarbeitet im Januar 2007]
2006
Hörschädigung und Diktat
Hallo,
mein Sohn hat eine Hochtonschwerhörigkeit und hört beim Test Wörter
mit Geräuschkulisse nicht zuverlässig richtig. Er besucht in der
Regelschule die dritte Klasse, ist ein guter Schüler hat aber bei Diktaten
Schwiergkeiten, die offenbar auf dem Hördefizit und einem späten
Spracherwerb beruhen. Gibt es Tipps oder Hilfen, wie ich mit ihm Diktate üben
kann? Für Infos oder Links wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Kathrin Ugen [per e-Mail am 28.12.2006]
Sehr geehrte Frau Ugen,
natürlich kann auch ein hörgeschädigtes Kind mit Hilfe von
Diktaten üben, in der Rechtschreibung sicherer zu werden. Aber es wird
immer dann problematisch, wenn damit Leistungen verglichen und benotet werden.
Das gilt besonders dann, wenn beim Diktat Störgeräusche auftreten
oder der Text von CD abgespielt wird. Hier muss man einfach ausprobieren,
wie das Diktat am besten klappt: z.B. ein Diktat alleine üben, dabei
Störgeräusche bewusst auschließen; das Mundbild des Sprechers
anbieten: also beim Diktat in gleicher Höhe und nicht zu weit weg sitzen;
beim CD-Abspielen: dem Schüler einen eigenen CD-Player geben, den er
mehrfach abspielen kann - oder den CD-Text vorlesen. Sie können das Diktat
auch als "Nachschrift" durchführen, d.h. Sie lesen mit Ihrem
Sohn den Text gemeinsam durch und erklären ggf. schwierige Wörter,
so dass er den Inhalt kennt. Erst danach diktieren Sie den Text.
Aus den Erfahrungen, die Sie zu Hause machen, können Sie Vorschläge
für die Schule gewinnen. Besprechen Sie diese mit dem Lehrer und bitten
Sie in dem Zusammenhang um einen "Nachteilsausgleich" bei jenen
Leistungserhebungen, die eine normale Funktion des Hörsinnes voraussetzen.
Sie sollten außerdem wissen, dass ein stark hörgeschädigtes
Kind notfalls auch von allen Diktaten befreit werden kann. Wir hoffen, die
hier skizzierten Möglichkeiten helfen Ihnen etwas weiter.
Mit freundlichen Grüßen
die best-Redation
Otosklerose - Grund für eine Schwerbehinderung?
Liebes Best Team!
Ich habe seit etwa 3 Jahren eine diagnostizierte Otosklerose, die wohl schon
seit meinem 18 Lebensjahr begonnen hat (mittlerweile bin ich 27). Mein HNO
meinte, dass ich für eine Operation noch zu gut höre (das war vor
etwa 2 Jahren) und ich will die auch gar nicht vorziehen - noch kann ich hören.
Hörgeräte fallen - laut meinem HNO - bei mir weg, da meine Selektionsfähigkei
von klein an sehr gering ausgeprägt war und ich immer raten muss, was
Leute sagen. Besonders ist mir das beim Fremdsprachenerwerb in meinem Studium
(Germanistik und Skandinavistik) aufgefallen. Außer Englisch und Deutsch
(zweisprachig erzogen) verstehe ich einfach nichts, obwohl ich das ganze schriftlich
verstehe - an magelndem Vokabelwissen liegt es nicht und sprechen ist ebenfalls
möglich.
In letzter Zeit ist mein Hörvermögen wieder ein Stück schlechter
geworden und da ich derzeit auf Jobsuche bin (meine Doktorarbeit nähert
sich dem Ende) und ich definitv keine Telefonisten Jobs annehmen kann, da
ich nur an guten Tagen wirklich alles verstehe (auf dem guten Ohr!), interessiert
es mich zu wissen, ob das wirklich ein Grund für eine Schwerbehinderung
wäre und ob so ein Nachweis nicht auch hinderlich im Beruf sein kann?
Die meisten öffentlichen Einrichtung bevorzugen Schwerbehinderte bei
gleicher Qualifikation, jedoch vielleicht nicht Verläge oder ähnliches.
Es wäre lieb, wenn sie mir da weiter helfen könnten.
Liebe Grüße, Simone
[mail vom 16.12.2006]
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrte Simone,
danke für Ihre Zuschrift, die wir gerne - soweit uns das als Pädagogen
und aus der Ferne möglich ist, beantworten.
Ob Sie einen Anspruch auf den Behindertenausweis haben, können wir ohne
Kenntnis des Ausmaßes Ihrer Hörschädigung nicht beurteilen.
Es gibt zur Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) Tabellen zur Bewertung
des Hörverlusts, die der Entscheidung des Versorgungsamtes zugrunde liegen
(Rechtsgrundlage: Anhaltspunkte
zur Begutachtung - siehe GdB-Tabelle). Bei einer beidseitigen mittelgradigen
Schwerhörigkeit (festgestellter Hörverlust ohne Hörhilfen zwischen
40-60%) erhielte man etwa einen GdB von 30%. Es fließen aber noch weitere
Kriterien ein: z.B. in welchem Lebensalter die Hörschädigung aufgetreten
ist, ob eine Hörgeräteversorgung möglich ist und ob sich der
Antragsteller noch in der Aus- oder Weiterbildung befindet und deshalb erhöhten
Kommunikationsbedarf hat.
Da Sie schreiben, Ihre Selektionsfähigkeit sei generell eingeschränkt
– also schon vor dem Auftreten der Otosklerose - sollten Sie mit Ihrem
HNO-Arzt abklären, ob nicht zusätzliche periphere (Innenohr) oder
zentral-auditive (Hörbahn) Komponenten vorliegen.
Ob die Angabe Ihrer Hörbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber sinnvoll
ist oder nicht, kommt sehr auf den Arbeitgeber an. Bei schwieriger Arbeitsmarktlage
ist ein Zugang als Schwerbehinderter evtl. chancenreicher, das gilt auch für
Behörden. Wenn die Position, um die Sie sich bewerben, viel Kommunikation
beinhaltet, müssen Sie auf kritische Fragen gefasst sein. Aber darauf
können Sie sich ja vorbereiten... In jedem Fall empfehlen wir, vor einer
Bewerbung mit der Schwerbehindertenvertretung der Firma Kontakt aufzunehmen.
Soweit unsere Kenntnis des Sachverhalts. Ansonsten bieten wir an, Ihre Anfrage
(anonym) in unser Forum zu stellen – vielleicht können andere Leser
persönliche Erfahrungen beitragen...
Mit freundlichen Grüßen
das best-Team
Hörschädigung und Verbeamtung (2)
- Vorsicht: Falle!
Hallo!
Ich bin 29 Jahre alt und zurzeit Referendarin an einer Regelschule in Hamburg.
Ich trage aufgrund meiner Schwerhörigkeit im Hochfrequenzbereich seit
fast einem Jahr ein Hörgerät, was bisher aber nur in meinem privaten
Umfeld bekannt ist. Ich habe nun zwei Fragen. Habe ich eine Chance auf Verbeamtung
nach dem Referendariat? Die zweite Frage ist, ob es überhaupt ratsam
für mich wäre, weiter als Lehrerin zu arbeiten. Ich unterrichte
u.a. auch Sprachen und dabei kommt es auf ein gutes Gehör an. Mein Hörgerät
hilft mir unheimlich weiter. Trotzdem habe ich insbesondere in großen
Klassen immer wieder mal Probleme damit, die Endungen der Worte bei den Schülern
zu verstehen, wenn sie z.B. in der letzten Reihe sitzen oder Unruhe in der
Klasse vorherrscht. Ich weiß nicht, ob es "Normalhörenden"
in solchen Fällen nicht auch so geht. Ich weiß aber, dass es langfristig
für mich Stress bedeuten kann. Ich habe ein langes Studium hinter mir
und das Referendariat ist auch nicht gerade ein Zuckerschlecken. Ich befürchte,
dass der ganze Aufwand umsonst war und mir hinterher einer bei der Untersuchung
sagt: schön, dass sie solange durchgehalten haben, aber wir können
Sie leider nicht einstellen. Und dann? Ich würde gerne mal wissen, ob
ich so etwas bereits im Voraus abklären kann. An wen könnte ich
mich konkret wenden?
Vielen Dank für jede Antwort!!! [Mail vom 5. Dezember 2006]
Aus der Antwort der best-Redaktion:
[...] Was Ihre Einstellungschancen anbelangt, so gilt, was wir in unserer
Antwort auf die mail von Bernhard (vom 8.11.06 - siehe unten) geschrieben
haben: "Die immer wieder geäußerte Befürchtung, als hörgeschädigter
Bewerber um eine Einstellung in den Staatsdienst benachteiligt zu werden,
ist eigentlich nicht begründet. Denn Bewerber mit einer attestierten
Schwerbehinderung müssen sogar bevorzugt eingestellt werden. Für
schwerbehinderte Lehrer beispielsweise gelten nicht so strenge Grenznoten
für die Übernahme wie für andere Bewerber."
Trotzdem müssen wir Sie vor einer verhängnisvollen Falle
im Bewerbungsverfahren warnen: Wenn Sie nicht als schwerbehinderter Bewerber
oder als Gleichgestellter anerkannt sind, also keinen entsprechenden Behindertenausweis
besitzen, gilt für Sie das Gebot der bevorzugten Anstellung in den Staatsdienst
nicht. D.h.der Amtsarzt kann Sie dann anlässlich der Einstellungsuntersuchung
wegen der Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ablehnen. Sie werden
also aufgrund Ihrer Hörschädigung eindeutig benachteiligt!
Wir ziehen den Schluss daraus, Ihnen und allen andern hörgeschädigten
Absolventen zu raten, rechtzeitig einen Behindertenausweis zu beantragen und
- sollten der "nur" 30% GdB bescheinigen - einen Antrag auf Gleichstellung
zu stellen. Einem schwerbehinderten Bewerber "gleichgestellt" werden
Sie von der Arbeitsagentur nur unter der Voraussetzung, dass Sie noch in der
Ausbildung bzw. arbeitssuchend sind. [...]
[überarbeitet im Januar 2007]
Tobias Busch aus Cuxhaven schreibt am 20.11.2006 zum Thema:
Tourismus in Cuxhaven für Gerhörlose und Hörbehinderte
Hallo an alle Forumbenutzer!
Seit dem 17.10.2006 mache ich einen Lehrgang zum Tourismusassistenten im BfW
Weser/Ems in Cuxhaven. Zu diesem Lehrgang gehört eine Projektarbeit. Mein
Projekt laut: "Tourismus für Hörbehinderte in Cuxhaven. Ich selber
bin auch hörbehindert. Da ich auch oftmals Probleme im Urlaub hatte, würde
ich Euch bitten mir Eure Erfahrungen im Urlaub mitzuteilen. Welche Möglichkeiten
im Urlaub hättet ihr Euch gewünscht bzw. habt ihr bekommen. Vielleicht
war ja schon jemand von Euch in Cuxhaven. Da es in Cuxhaven sehr wenig für
hörbehinderte Touristen gemacht wird, habe ich dieses Projekt begonnen.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Antworten bitte direkt an "deaf-tourism-cuxhaven@web.de"
Waltraud Stober schreibt am 7. November 2006 zum Artikel Cochlea
Implant:
Hallo liebes best-news-Team,
zunächst ein dickes Lob für Ihre Internetseiten. Aktuell, interessant...einfach
best.
Ich habe eine Frage: Bei der Untersuchung von Dr. Jones-Ullmann wurde festgestellt,
das etwa ein Viertel der Kinder beider Gruppen auch nach vier Jahren kein
rudimentäres auditives Sprachverständnis zeigen. Woran liegt das?
Zeigen die Kinder ein Sprachverständnis, wenn sie mit Gebärdensprache
konfrontiert werden?
Nach meinem Wissensstand ist das Ohr etwa nach dem 4. Schwangerschaftsmonat
voll ausgebildet. Tomatis hat mit Untersuchungen gezeigt, dass das Kind im
Mutterleib auf akustische Signale reagiert. Bekannt ist nun auch, dass eine
Schädigung des Gehörs schon lange vor der Geburt, beispielsweise
durch eine Infektion, eintreten kann.
Ich habe nun den Eindruck, dass die Zeit während der Schwangerschaft
in der noch normal gehört wird, bereits mitentscheidend ist, ob eine
Rehabilitaion mit Hg oder CI erfolgreich ist oder nicht. Gibt es dazu Erkenntnisse?
Oder handelt es sich bei diesen 25% und das ist viel!, um Kinder mit Hirnstörungen
oder geschädigtem Hörnerv?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Bin selbst hochgradig an Taubheit grenzend schwerhörig und interessiere
mich für solche Fragestellungen. Von Beruf bin ich GHS-lehrerin (Chemie,
Biologie) mit Aufbaustudium Sonderschulpädagogik HF Schwerhörigenpädagogik
und MTA mit Berufserfahrung im Bereich Mikrobiologie und Krankenhaushygiene.
Zur Zeit bin ich allerdings nicht berufstätig.
Mit freundlichem Gruß Waltraud Stober
Holmeier Matthias, 23. Oktober 2006:
Betreff: Fachlehrer
Hallo,
ich bin in der 8. Klasse einer Wirtschaftsschule (Regelschule nicht Sonderfördereinrichtung)
und mache mir bereits jetzt große Gedanken, welchen Beruf ich in zwei
Jahren (mittlere Reife) einschlagen soll bzw. kann. Ich bin von Geburt an
hochgradig schwerhörig. Durch zwei Cochlearimplantate konnte ich jedoch
hören und sprechen gut erlernen, so dass auch der Besuch einer normalen
Schule (seit 7. Klasse) problemlos möglich ist. Jetzt informiere ich
mich nächer über den Beruf des Fachlehrers für Kunst, Technisches
Zeichnen, Werken, CAD, Kommunikations- und Informationstechnik (eventl. in
Bayreuth Ausbildung). Hier werden auch Eignungstests verlangt.
Können Sie mir vielleicht weiterhelfen, wie diese Eignungstest aussehen,
was mich da erwartet, damit ich beurteilen kann, ob ich dieser Aufgabe gewachen
bin. Falls Sie sonst noch Infomaterial haben, senden Sie mir dies bitte zu.
Falls Sie denken, dass ich früh dran bin, gebe ich Ihnen recht, aber
ich möchte mich umfassend und ausführlich informieren.
Viele Grüße, Matthias Holmeier
Antwort der best-Redaktion:
Hallo Matthias,
es gibt mehrere Möglichkeiten, sich Informationen über Eignungstests
zu beschaffen:
Arbeitsamt (Berufsberatung), Berufsinformationszentrum (BIZ), Berufsberatung
an der Schule. - Dort müssten Beispielexemplare von Eignungstests vorhanden
sein.
Zum Fachlehrer:
Wir haben uns in Augsburg über die Chancen informiert. Es nehmen am Test
etwa 300 Interessenten teil. Angenommen werden aber nur 48. D.h. Man muss
schon sehr gut sein, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Andererseits verlautbart
das Bayerische Staatsministerium, dass die Einstellungschancen derzeit gut
seien - insbesondere für Bewerber, die nicht aus Schwaben bzw. Oberfranken
stammen.
Für den Einstellungstest solltest du einen Antrag zum Nachtteilsausgleich
für Bewerber mit Behinderungen stellen (Zeitverlängerung).
Wir haben zur Fachlehrerausbildung auf unserer Webseite weitere Informationen:
Fachlehrer
Viel Erfolg wünscht dir das Das best-Team
Hörschädigung und Verbeamtung (1)
Liebes Best-Team,
zunächst erst einmal ganz herzlichen Dank für die hervorragende
Website, die viele nützliche Tipps bereithält und einem vor allem
das Gefühl nimmt, mit seinem Hörproblem allein und hilflos dazustehen.
Ich würde gern wissen, welche Auswirkungen Hörprobleme ganz generell
auf eine spätere Verbeamtung im staatlichen höheren Justizdienst
haben können. Bei mir wurde vor 10 Jahren eine Otosklerose diagnostiziert,
die beidseitig operiert wurde und leider keine Verbesserungen ergeben hat.
Laut meines HNO-Arztes besteht schon jetzt eine Indikation für Hörgeräte,
aber eigentlich komme ich auch ohne sie noch in allen Alltagssituationen (bei
normaler Gesprächslautstärke etc.) zurecht. Allerdings sind bei
einer Otosklerose ja wohl auch weitere Verschlechterungen zu einem späteren
Zeitpunkt zu befürchten, die nur schwer vorausgesagt werden können.
Ich habe Jura studiert und mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Die
Frage wäre für mich sehr wichtig, weil sie eventuell Auswirkungen
auf meine jetzigen Planungen haben könnte und ich, wenn eine Verbeamtung
wirklich zweifelhaft sein sollte, lieber sofort das zweite Staatsexamen
anschließen würde als, wie jetzt geplant, zurück an die Uni
zu gehen.
Sollte ich mich z.B. vielleicht direkt an die jeweiligen für die Richtereinstellung
zuständigen Oberlandesgerichte oder deren Behindertenbeauftragte oder
die jeweiligen anderen Behörden wenden? Wer könnte sonst weiterhelfen?
Ganz herzlichen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen
Bernhard
[mail vom 8. November 2006]
Antwort der best-Redaktion:
Hallo Bernhard,
wir freuen uns, dass unsere WebSite Ihr Gefallen findet.
Die immer wieder geäußerte Befürchtung, als hörgeschädigter
Bewerber um eine Einstellung in den Staatsdienst benachteiligt zu werden,
ist eigentlich nicht begründet. Denn Bewerber mit einer attestierten
Schwerbehinderung müssen sogar bevorzugt eingestellt werden. Für
schwerbehinderte Lehrer beispielsweise gelten nicht so strenge Grenznoten
für die Übernahme wie für andere Bewerber. Die einzige Hürde,
die Sie nehmen müssen, ist die amtsärztliche Untersuchung: Darin
darf kein Vermerk sein, dass die Gefahr besteht, dass Sie innerhalb von 10
Jahren berufsunfähig werden. Diese Gefahr sehe ich bei Ihnen nicht, denn
die Schallleitungsschwerhörigkeit, die bei Ihnen vorliegt, sollte sich
gut mit Hörgeräten versorgen lassen, so dass Sie ein Richteramt
uneingeschränkt ausüben können. Zur Sicherheit sollten Sie
sich das aber von Ihrem HNO-Arzt bestätigen lassen.
Über die besonderen Einstellungsvoraussetzungen (Einstellungsgrenznoten)
im höheren Justizdienst kann Ihnen der zuständige Behindertenbeauftragte
bzw. die Schwerbehindertenvertretung genaue Auskunft geben.
Da Sie schreiben, eigentlich seien bei Ihnen Hörgeräte indiziert,
möchten wir Ihnen zuraten, diese auch auszuprobieren: Das entspanntere
Zuhören wird Sie sicherlich bald von deren Nutzen überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen, das best-Team
Chantal Senger aus Innsbruck schreibt im November 2006 zu
Hallo Mona!
Zur der Thematik "Schwerhörigkeit" möchte ich dich auf
etwas aufmerksam machen. Dir selbst ist aufgefallen, dass im Gespräch
mit Menschen hin und wieder nachfragt werden muss, dadurch wird deine Lebenssituation
ein wenig eingeschränkt. Ich selbst trage ein Hörgerät auf
der linken Seite, auf der rechten Seite höre ich noch relativ gut. Zu
deiner Information, ich bin erst 29 Jahre alt und habe vor 3 Jahren beschlossen
eine Hörhilfe zu beantragen.
Dein Äußeres wird sich damit nicht ändern, es geht darum wie
ein Mensch selbst mit seiner Einschränkung umgeht. Im Grunde genommen
ist ein Verstärker im Ohr nichts anderes wie eine Brille, das Problem
befindet sich nach wie vor in unserer "in einer Linie denkende Gesellschaft"!
Schon die Werbung schließt den Artikel "Schwerhörigkeit =
alter Mensch" damit ab. Ich denke, dass es viele Menschen auf diesem
Planeten gibt, die nicht sehr gut hören, wenn man bedenkt, wieviele tragen
Brillen?
Doch die wenigsten stehen zu sich selbst und outen sich. Es ist schon bald
so, wie bei der Homosexualität. Die Blicke die Menschen auf einen jungen
Hörgerätebesitzer zuwerfen, kenne ich genau, selbst ich habe Probleme
damit, manchmal trage ich meine Haare offen. Doch meistens denke ich mir:"Für
was bitte schön soll ich mich schämen, ich höre zwar schlecht,
doch sehe ich besser aus wie viele Andere auf diesem einschienigem Planeten!"
Zum Abschluss möchte ich dir und anderen unzähligen schlecht hörende
jungen Menschen Mut zu spechen und sagen: "Steht zu euch selbst und Hörhilfen
schränken die innere und äußere Schönheit eines Menschen
nicht ein!"
carole schreibt im November 2006
Arbeitssuche als Multimediafachwirt
hallo leute,
ich fühle mich mit der hörbehinderung völlig isoliert und versuche
aus dem teufelskreis der lähmung durch die agentur für arbeit heraus
zu kommen. unterstützungsuche schlug fehl, da ich dort immer durch die
gute lautsprache immer zu projekten geleitet werden, die nie hörgeschädigten
gerecht sind.
2003 erkämpfte ich eine katastrophale mediengestalter ausbildug.
als hochgradige schwerhörige person war ich in der klasse der normalhörenden
auf schriftdolmetscher angewiesen, die alle ungelernt waren und die nötige
hilfe so nicht richtig ergänzt haben. im nov. 2005 konnte ich den multimediafachwirt
machen und es scheiterte wieder am mangel der technischen versorgung. die
afa bezahlte die fm-analge, aber die passenden hörgeräte habe ich
nicht bekommen. jetzt bin ich wieder in der warteschlange und komme nicht
weiter, weil zuständige behörden blockieren. wer weiss einen tipp
und wer kann weiterhelfen - bin um jeden tipp dankbar
Soll man sich als schwerhörig "outen"??
hallo an das ganze team,
für euer engagement erst einmal ein großes dankeschön!
ich bin studentin - fachhochschule architektur sem09 - und eigentlich auf
der suche nach einem diplomthema im netz auf euch gestoßen... :)
meine hörschädigung ist "nur" 30% und bislang habe ich
im studium dem soweit keine beachtung geschenkt... manchmal musste ich öfter
nachfragen bei seminaren - aber das ist nicht groß aufgefallen und ich
habe es auch nicht jedem erzählen wollen. nun wollte ich mich hier kurz
an Euch wenden und fragen, ob grundsätzlich auch bei meiner geringen
hörschwäche es vorteilhafter gewesen wäre, es bei der fh oder
auch später im berufsleben offiziell zu melden. ich fühle mich so
zwischen den stühlen, da ich noch relativ gut höre, wie ich meine
und nicht gleich überall sagen will "ich höre schlecht, also
seid lieb zu mir..." versteht ihr, was ich meine? vielleicht habt ich
erfahrungen in diesem bereich oder könntet mit tipps zur rechtlichen
aber auch menschlichen situation geben...
danke vorab, liebe grüße karin
[mail vom Oktober 2006]
Antwort der Redaktion
Hallo liebe Karin,
danke für Ihre nette mail! Dass Sie Ihrer Hörschädigung bisher
keine Beachtung geschenkt haben und eher zufälllig im Rahmen Ihrer Recherche
zur Diplomarbeit auf unsere "Beratungs"-Seiten gestoßen sind,
lässt ja vermuten, dass Sie Ihr Studium trotz des Hörverlusts von
30% ohne Schwierigkeiten bewältigen konnten. [Wobei die Angabe "hörschädigung
von 30%" für uns nur schwer einzuschätzen ist. Hilfreicher
wären hier die vollständigen Audiometrie-Befunde].
Sie schreiben aber andererseits, dass Sie das Gefühl haben, zwischen
allen Stühlen zu sitzen, dass Sie immer wieder nachfragen mussten und
nicht jedem von Ihrer Schwerhörigkeit erzählen wollten. Und Sie
fragen uns, ob Sie etwas anders hätten machen sollen. Das lässt
nun eher darauf schließen, dass Sie mit der Situation rückblickend
nicht immer ganz zufrieden waren. Was die rein persönliche Seite Ihrer
Frage betrifft, so können Sie von uns keine Antwort erwarten. Schließlich
können nur Sie beurteilen, wie groß Ihre Belastung im Studium tatsächlich
ist. Wir hören allerdings Sätze wie "ich brauche keine Hilfen",
"ich komme alleine klar" etc. relativ häufig von hörgeschädigten
Schülern und Studenten, die durch erhöhte Anstrengung ihre Einschränkungen
im Hören auszugleichen versuchen. Die Gefahr dabei ist, dass man sich
laufend überfordert, zu angespannt wird, Stress hat. Das wäre vielleicht
eine Antwort unsererseits auf Ihre Frage: Prüfen Sie, ob das auf Sie
auch zutrifft. Anstöße zum Nachdenken und Angebote zur Abhilfe
können Sie in folgendem Beitrag finden: "Überforderungssyndrom".
Zum rechtlichen Teil Ihrer Frage: Als Bafög-Bezieher kann Ihre Förderzeit
verlängert werden und es gibt Sonderregelungen bei der Rückzahlung
des Darlehens. Regelungen bei Prüfungen siehe unter: "Nachteilsausgleich
im Studium". In welchem Umfang diese Regelungen bei Ihnen zur Anwendung
kommen würden, müsste man freilich genauer prüfen.
Mit freundlichen Grüßen, das best-Team
Als Schulleiterin freut es mich natürlich sehr, dass unsere Schule so
positiv gesehen wird.
Herr Busch hat in seinem Kommentar ja schon einige Erläuterungen zum
Thema Erwerb der Fachhochschulreife gegeben, sodass ich an dieser Stelle nur
auf diese verweise.
In Bezug auf die „Kalkulierbarkeit“ der zu erreichenden Abschlüsse
möchte ich die Gelegenheit nutzen, um klarzustellen, dass man seinen
Abschluss auch in Essen nur aufgrund seiner (persönlich) erreichten Punktzahlen
in den entsprechenden Grund- und Leistungskursen „kalkulieren“
kann.
Auch wenn die AHR- und FHR-Prüfungen in NRW noch nicht zentral gestellt
werden (wird aber ab 2008 sukzessive erfolgen!) bedeutet dies nicht, dass
die Prüfungen hier einfacher sind.
Die Abiturvorschläge des RWB Essen werden im Hinblick auf Vergleichbarkeit
mit den Prüfungsvorschlägen aller Berufskollegs aus dem Bezirk Düsseldorf
überprüft. Dabei enthält der Vorschlag des RWB Essen keinen
Hinweis, dass es sich um hörgeschädigte Absolventen handelt. Insofern
sind die Prüfungen immer inhaltsgleich in den Anforderungsniveaus, die
auch in NRW exakt vorgeschrieben sind. Der Vorteil ist natürlich, dass
der Vorschlag von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule eingereicht wird.
Insofern finden die sprachlichen Besonderheiten unserer Schüler immer
Eingang in die Gestaltung der Prüfung. Damit kann verhindert werden,
dass Sprachbarrieren die Prüfungsergebnisse überlagern.
Große Veränderungen wird es zukünftig auch in NRW geben, wenn
ab 2008 auch für Berufskollegs in NRW zentrale Prüfungen gestellt
werden. Aber auch hier wird die Schule rechtzeitig aktiv, damit der Anspruch
auf Nachteilsausgleich in angemessener Form umgesetzt wird. Wir legen jedoch
auch in Zukunft großen Wert darauf, dass die Prüfungen am RWB Essen
weiterhin inhaltlich und formal voll vergleichbar bleiben.
Wir sind trotzdem sehr zuversichtlich, dass die gehörlosen und schwerhörigen
Schülerinnen und Schüler auch diese Herausforderungen zukünftig
bewältigen werden, da sie während ihrer Schulzeit natürlich
auf diese Anforderungen entsprechend vorbereitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Kleinöder, OStD
[mail vom Oktober 2006]
Studie zum Thema "Arbeitnehmer mit Handicap - Situation, Probleme und
Lösungsmöglichkeiten"
Zur Zeit arbeiten wir im Rahmen unserer Angebote "Karriere mit Handicap"
an einer Studie, die die Situation von Führungskräften mit Handicap
und von Menschen mit Behinderung, die eine Führungsposition anstreben,
näher untersuchen soll. In dieser Studie werden neben der allgemeinen
Situation im deutschsprachigen Raum die wesentlichen Problemfelder herausgearbeitet
und mögliche Lösungen aufgezeigt.
Dazu würden wir gerne Erfahrungsberichte von selbst betroffenen Menschen
mit Behinderungen in die Studie mit einbeziehen und suchen zu diesem Zweck
Interviewpartner.
Schilderungen "aus erster Hand" sind uns sehr wichtig. Es wäre
deshalb schön, wenn Sie unsere Anfrage Ihnen bekannten Führungskräften
und potentiellen Führungskräften mit Handicap weiterleiten, damit
diese entscheiden können, ob sie sich für ein kurzes Interview zur
Verfügung stellen möchten. Selbstverständlich ist die Anonymität
in der Studie sichergestellt.
Erreichbar sind wir über E-Mail und über unsere Telefon-Nr. 02262/751086.
Mehr Informationen zu unserer Arbeit gibt es bei www.karriere-mit-handicap.de.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns schon jetzt. Gerne senden
wir Ihnen und selbstverständlich auch den Interviewpartnern auf Wunsch
die Ergebnisse der Studie. Da der Praxisbezug in der Studie im Vordergrund
stehen wird, findet sicherlich jeder der möchte kleine Anregungen, über
die eigene Weiterentwicklung nachzudenken.
Herzliche Grüße
Jörg Kopp und Christiane Musiol [eMail: cm@dr-kopp.com] (August 2006)
Umfrage zu schwierigen Hörsituationen
Hallo,
Ich studiere im 5. Semester Hörtechnik und Audiologie an der Fh-Oldenburg.
Das 5. Semester ist bei uns als Praxissemester vorgesehen. Ich werde für
eine Firma verschiedne Hörsituationen aufzeichnen, welche dann analysiert
werden um so geeignetere Algorithmen zu entwickeln und die Hörsituation
zu verbessern.
Ich bräuchte dazu von möglichst vielen eine kurze Beschreibung
einer Hörsituation in der sie Schwierigkeiten haben. z.B: Unterhaltung
im Auto, Konzert, Vorlesung im Hörsaal usw....
Mit freundlichen Grüßen Ralf Dudek [Ralfdu@web.de] (August 2006)
Von: Adrian Knorr - Gesendet: Freitag, 25. August 2006 - schreibt zum Thema:
Zuzahlung zu Hörgeräten für Studiernde
Guten Tag!
Ich bin Student und beziehe Bafög. Nun bräuchte ich dringend neue
Hörgeräte und wüsste gerne ob das Bafög Amt einen Teil
der Kosten übernimmt bzw. wer mich noch unterstützen könnte.
Herzlichsten Dank, Adrian Knorr
Anwort der best-Redaktion
Hallo Andrian,
das Problem, dass die Festbeträge der Krankenkassen bei weitem nicht
ausreichen, um die Kosten digitaler Hörgeräte zu decken, ist uns
bekannt. Vom Bafög-Amt bekommen Sie keine Zuschüsse für besondere
Aufwendungen, die mit Ihrer Hörbehinderung in Zusammenhang stehen. Folgende
Möglichkeiten könnten Sie in Angriff nehmen:
1. Sie sollten versuchen, über den überörtlichen Sozialhilfeträger
einen Zuschuss zu den Hörgeräten zu bekommen. Stützen Sie Ihren
Antrag auf "Hilfe zur Ausbildung/Eingliederungshilfe", § 39
und §40 BSHG Absatz 5 ("Hilfe zur schulischen Ausbildung für
einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule,").
Sie können argumentieren, dass der Abschluss Ihres Studiums in Gefahr
ist. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst bald schriftlich zu stellen
und dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich zu sprechen.
Die Eingliederungshilfe ist erst nach Antragstellung zuständig und die
Entscheidung liegt im Ermessen des Amtes.
2. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag des Akustikers geben, den Sie
bei der Kasse einreichen. Mit dem Bescheid, aus dem Ihre Eigenbeteiligung
hervorgeht, könnten Sie versuchen, bei einer Stiftung für Studierende
mit Behinderung einen Zuschuss zu bekommen. Zum Beispiel bei: Dr.-Willy-Reblein-Stiftung,
Georg-Gottlob-Stiftung, Stiftung zur Förderung körperbehinderter
Hochbegabter - Die Anschriften der Stiftungen finden Sie hier:
Studienfinanzierung
Außerdem muss man wissen, dass die Preise der Akustiker verhandelbar
sind...
Viel Erfolg wünscht Ihnen das best-Team
Beitrag zum
Artikel digitale Hörgeräte
Klaus-Dieter Meyer schreibt im August 2006
Ich habe seit zwei Jahren ein digitales Hörgerät ca.750,-€
Eigenanteil (Rest ca.650,-€ von der Krankenkasse) und muss erlich sagen,
sehr zu frieden bin ich damit nicht. Zu Hause vorm TV kein Problem, aber dafür
auf der Strasse, in Lokalen oder anderswo mit hoher Stimmengewalt.
Ich bin schon öfter bei meinem Hörarkustiker gewesen um das Gerät
einstellen zulassen - brachte keinen Erfolg. So trage ich das Gerät nur
zu Hause oder dort, wo es nicht zu laut ist. Denn ich komme zwar noch ohne
das Gerät aus, wie zum Bspl. auf der Arbeit mit lauten Maschinen, oder
auf Partys.
Ich höre nur einseitig (links taub).
Was ich noch sagen wollte, dass die Hintergrundgeräusche lauter sind,
dass ich mein eigeines Wort oder mein gegenüber nicht verstehe. Mein
Gerät habe ich von Kind und es heißt PHONAK.
schreibt Simone Nitsche aus Augsburg im Juli 2006:
Ein „Hallo“ an das Best – Team!
... Sie haben mich vor ca 5 Jahren unterstützt, als es in meiner Ausbildung
Schwierigkeiten mit Lehrkräften gab. Dank Ihrer Hilfe habe ich meine
Ausbildung mit Erfolg beendet. Ich hatte auch Glück direkt nach der Ausbildung
eine Stelle zu finden..... Eine sehr erfahrene Kollegin sprach mich nun an,
ob ich mich nicht mit ihr selbständig machen wolle. Das Resultat können
Sie gerne unter: www.pn-physio.de
sehen!
Wir sind ein sehr gutes Team und sind auch sehr bedacht darauf, den Stress
hier im Rahmen zu halten, und einfach Freude an unserer Praxis zu haben. Bisher
ist uns dies auch sehr gut gelungen, die Praxis läuft gut an. Wie sie
auch auf der homepage sehen können, habe ich über einige Zeit Gebärdensprachkurse
an der VHS besucht, da mich dies sehr interessiert hat. Somit möchte
ich nun auch hörgeschädigte und gehörlose Patienten behandeln,
die genauso wie alle anderen mal Rückenschmerzen haben, oder sich am
Knie oder sonst wo verletzen…
So, ich denke sie sind schon in den wohlverdienten Sommerferien (ich glaube
heute ist der letzte Schultag, oder täusche ich mich doch?)
Vielen Dank noch einmal für alles, mit herzlichen Grüßen,
Simone Nitsche
schreibt Anne Kaßler-Thauer aus dem Spessart im Mai 2006:
Hallo,
ich war selbst Schüler der SHS (1991 Mittlere Reife, 1993 Fachabi)! 1997
habe ich meine Staatsexamen für Physiotherapie in der HWA in Schweinfurt
gemacht. Ich bin in der Schule von den Lehrern voll und ganz unterstützt
worden, jeder hatte ohne Murren die Mikroportanlage umgeschnallt! Jede nicht
verstandene Frage und Antowort wurde immer willig wiederholt!
Ich bin froh diesen Beruf gewählt zu haben, denn er macht mir ziemlich
viel Spaß!!
Liebe Grüße von einer Ehemalige ausm Spessart
Anne Kathrin (Kaßler) Thauer
schreibt Stephanie aus München im Dezember 2005
hi simone !
wow also als erstesmal finde ich es echt toll was du da geschafft hast da
kannst echt stolz auf dich sein! ich bin zwar guthörend gehe aber schon
seit mehreren jahren auf die samuel heinicke realschule und jetzt auf die
fos. Ich bin sehr interessiert an dem beruf Physiotherapeut und wollte wissen
wie es dir jetzt in deinem beruf geht,. Macht es immer noch spass? ich bin
am überlegen später vielleicht noch den heilpraktiker zu machen.Brauche
aber erstmal eine gute grundausbildung und ich denke mal in dieser ausbildung
kann ich viel lernen.würd mich freuen wenn du mir mal schreibst
liebe grüße steffi
Werner Senger aus Wuppertal schreibt im Juli 2006:
Ich hätte gerne Kontakt zu und Erfahrungsaustausch mit anderen hörgeschädigten
Absolventen. An wen oder was muss ich mich wenden?
Gruß
Werner Senger
Antwort von best für hörgeschädigte:
Hallo Herr Senger,
wenn Sie noch angeben, aus welchem Raum Sie uns schreiben, stellen wir gerne
Ihre Anfrage ins Netz. Außerdem ist die BHSA
eine interessante Anlaufstelle für Sie.
Stephanie Klein schreibt im Juli 2006 zum Artikel Beamtenlaufbahn
ich wollte nur darauf hinweisen, dass eine einstellung als schwerhörige/r
im polizeidienst nicht möglich ist. desweiteren würde ich empfehlen,
einen eigenen behindertenbeauftragten im fall eines einstellungststs und vorstellungsgesprächs
zu organisieren, so dass kein nachteil für den hörbehinderten entstehen
kann.
ich habe die erfahrung gemacht, dass beim einstellungstest für rechtspfleger
etwas vorgelesen wurde, was mir unmöglich war, den inhalt des textes
akustisch zu verstehen und diesen auch schriftlich wiederzugeben. deswegen
ist es sehr wichtig, dass man sich einen behindertenbeauftragten zulegt, der
bei so etwas sofort einschreiten kann.
lg stephanie klein
Bemerkung des Best-Teams:
Danke für die Hinweise! Wer bei der Anmeldung zum Ausleseverfahren seine
(Hör-)Behinderung angibt, sollte eigentlich zu einem besonderen "Prüfungslokal"
eingeladen werden. Dort werden die nötigen Nachteilsausgleiche gewährt.
(Siehe auch in folgendem Artikel den Abschnitt Nachteilsausgleich)
Streichung von Integrationsleistungen in Frankreich
Elie Martin macht uns im Mai 2006 auf den
Protest der Union der Elternverbände hörgeschädigter Kinder
in Frankreich (UNAPEDA) gegen die Streichung von Leistungen für hörgeschädigte
Studenten aufmerksam. und sie ruft zur Unterstützung der Petetion des
Verbandes auf.
"Seit 1993 finanzierte die französiche Integrationsbehörde
(AGEFIPH) die Begleitung gehörloser Studenten : Gebärdensprachdolmetscher,
Dolmetscher für LBG, Mitschreiber, Logopäden, ...... Mit dem neuen
Gesetz vom Januar 2005 hat die AGFIPH ohne Abstimmung beschlossen, diese Begleitung
nicht mehr zu finanzieren, davon ausgehend, dass all dies von jetzt an zum
Bereich des Bildungs- und Schulwesens gehört. Infolgedessen stellt die
AGEFIPH die Finanzierungen ab dem 30. Juni 2006 ein, ohne dass eine Ersatzlösung
gefunden worden ist.
Die Unterstützungsdienste haben nicht mehr die finanziellen Mittel, die
für ihre Tätigkeit notwendig sind. Die großen Verlierer sind
die gehörlosen Studenten, die keine Begleitung für ihre Studien
mehr haben werden.
Unterzeichnen Sie die Petition zur Unterstützung der gehörlosen
und schwerhörigen Studenten ! Zögern Sie nicht, eine Solidaritäts-Mitteilung
zu schreiben!"
Zur Petition
Mona aus München schreibt im Mai 2006 zum Thema:
neu-schwerhörig mit 31?
"Habe seit ca.5 Monaten bemerkt, daß ich immer schlechter höre.
Ich muß häufig nachfragen, wenn sich mehrere unterhalten verstehe
ich kaum etwas, ich würde lauter sprechen etc.. War nun beim HNO-Arzt,der
mir die Diagnose Schwerhörigkeit stellte. Er meinte ich bräuchte
gleich 2 Hörhilfen, was mich sehr entsetzt hat. Bin erst 31 Jahre alt
und lege viel Wert auf mein Äußeres. Leider wurde dieser Befund
duch 2 weitere Akustiker bestätigt. Gibt es da nicht irgendeine andere
Möglichkeit-ich bin doch viel zu jung für ein Hörgerät,
es wäre mir peinlich."
Antwort des best-Teams:
Liebe Mona, ich unterrichte an einer Schule für Schwerhörige und
alle meine Schüler sind unter 31 Jahren und tragen Hörgeräte.
Hörgeräte sind doch kein Merkmal für alte Leute! Ich denke,
wenn du wirklich einen so starken Hörverlust hast, stellen die Geräte
doch eine tolle Hilfe für dich dar. Sicher, zuerst braucht man eine gewisse
Einhörzeit, aber dann kann man wieder voll am kommunikativen Leben teilhaben.
Noch eine Anmerkung: Unsere modebewussten Schülerinnen tragen heute
grell-bunte Hörgeräte. Sie wollen die Hörbehinderung nicht
länger verstecken, sondern sehen sie als Teil ihrer Identität. Und
sie tragen die Hörgeräte als Schmuck! Du kannst aber auch Hörgeräte
wählen, die fast unsichtbar sind. Bei einer "offenen Versorgung"
bleibt z.B. der Gehörgang frei, nur ein kleiner durchsichtiger Kunststoffschlauch
leitet den Schall vom winzigen Hinter-dem-Ohr-Gerät in den Gehörgang.
Bei den Im-Ohr-Geräten dagegen verschwindet die gesamte Technik im Gehörgang...
Also, viel Erfolg bei der Bewältigung deiner neuen Herausforderungen
wünscht dir das best-Team
Der Artikel ist nicht so gut.
Ich habe eine Frage:
Wenn man schwerhörig ist, und auf
einem Gymnasium geht, ist
man dann von Diktaten befreit??
Antwort des best-Teams
Liebe Laura,
du gehst also auf ein Gymnasium und bist schwerhörig. Wenn du beim Diktat
Schwierigkeiten hast, nur weil du nicht so gut hörst, dann ist das ungerecht.
So kann es zum Beispiel sein, dass sich für dich "eineM" und
"eineN" gleich anhört; du musst erst nachdenken, was passen
könnte, oder raten. Ein gut hörender Schüler dagegen braucht
nicht nachzudenken, weil er es gleich richtig versteht. Er tut sich also viel
leichter.
Deshalb sollen die Lehrer bei schwerhörigen Schülern Diktate nur
zur Übung geben, aber nicht benoten. An den bayerischen Realschulen gibt
es dazu schon eine Vorschrift. An den Gymnasien ist so eine Vorschrift erst
in Vorbereitung. Aber wenn es für dich wichtig ist, dann solltest du
oder deine Eltern mit dem Lehrer darüber sprechen. Dazu kannst du den
Artikel http://www.best-news.de//?schul_regelungen ausdrucken und herzeigen
- auch wenn du ihn sonst nicht so gut findest.
Wir wünschen dir viel Erfolg!
Frank Bepler schreibt am 18. Februar 2006 zum Thema "Nachteilsausgleich"
Hallo,
ich bin hochgradig schwerhörig und befinde mich in einer Umschulungsmaßnahme
zum Bürokaufmann in einem dualen System. Am 09. Mai habe ich meine schriftliche
Abschlussprüfung. Gerne hätte ich gewusst, ob ich eine Prüfungszeitverlängerung
beantragen kann und wo.
MfG Frank Bepler
Antwort des best-Teams
Hallo Herr Bepler,
Sie haben Anspruch auf eine Prüfungsmodifikation, die Ihre Behinderung
ausgleicht, ohne dass die Prüfungsanforderungen qualitativ verändert
werden. Eine Zeitverlängerung von 15-25 % ist eine solche Maßnahme.
Rechtsgrundlage ist § 48 a und b des Berufsbilldungsgesetzes und §
42 c und d Handwerksordnung. (Erläutert werden die möglichen Maßnahmen
in den Materialien zur beruflichen Bildung, Band 116, des Bundesinstituts
für Berufsbildung, Bonn 2004).
Den Antrag zum Nachteilsausgleich stellen Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss.
Darin fügen Sie als Nachweis Ihrer Berechtiung am besten eine Bestätigung
Ihrer Hörgeschädigteschule bei, aus der Art und Umfang Ihrer Behinderung
hervorgeht und in der bestätigt wird, dass Sie wegen Ihrer Hörschädigung
unter den besonderen Bedingungen einer Förderschule unterrichtet wurden.
Vielleicht gibt es an der Schule auch einen Ansprechpartner, der für
Rückfragen des Prüfungsausschusses zur Verfügung steht.
Wir hoffen, Ihnen weiter geholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg
bei der bevorstehenden Prüfung!
Ihr best Team
Frau N. schreibt im März 2006
Sehr geehrter Dr. Zeh,
da es mich nun wiedermal sehr beschäftigt, habe ich bei "Google"
das Wort "Hörstress" eingegeben und bin so auf Ihre Seite gelangt.
Mit dem Hörstress, das kenne ich nur zu gut, vorallem in Kneipen, und
auch größeren Gesprächsrunden. Ich war diesbzgl. beim HNO
Arzt und lt. Untersuchung scheint es nicht am Gehör selbst zu liegen.
Das große und zunehmende Problem, ist, dass all die Konzentration für
das Verstehen verbraucht wird, ich mich oft nicht mehr in der Lage fühle,
zu antworten, und ich erlebe sowas wie einen sozialen Rückzug... Meine
Frage daher an Sie:
Wie kann ich rausfinden, was es ist? Gibt es unabhängig vom Gehör
auch andere Belastungen, die den Hörstress hervorrufen? Was empfehlen
sie mir, nebst Ohrenuntersuchung, auch untersuchen zu lassen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen, ... N.
Antwort von Dr. Zeh
Sehr gehrte Frau N.,
sie beschreiben die Symptome einer kommunikativen Überforderung und
fragen mich, wodurch das bedingt sein könnte, wobei sie selbst den Begriff
"Hörstress" gebrauchen. Da sie sich selbst an eine Beratungsstelle
für Hörgeschädigte gewandt haben, liegt es nahe, dass sie bei
sich selbst ein Hörproblem vermuten und die Symptome sind eigentlich
auch ganz typisch dafür.
Was meint ihr Ohrenarzt mit der Aussage, dass "es nicht am Gehör
selbst liegt"? Bevor ich nun spekuliere und sie sich möglicherweise
unnötigen Untersuchungen unterziehen möchte ich sie bitten, mir
eine Kopie des Hörtests zuzuschicken, damit ich mir selbst ein Urteil
machen kann. Ohne genauen Befunde des Hörtests (wichtig wäre auch
ein Sprachaudiogramm) kann ich zunächst keine weiteren Aussagen machen.
(Es gibt zwar auch zentrale Wahrnehmungs- und Verabeitungsstörungen,
die aber eher für Kinder typisch sind, das wäre wohl schon früher
aufgefallen.)
Schicken sie mir doch bitte die Befunde und schreiben sie auch etwas mehr
von sich, z.B. auch wo sie wohnen, damit ich ihnen ggf. eine Anlaufstelle
empfehlen kann.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Roland Zeh
Frank-Peter Christ schreibt im Januar 2006
Ich war kürzlich für 4 Wochen in der Baumrainklinik wegen meiner
Hörprobleme usw. Zuerst dachte ich hinterher die Reha hätte nicht
soviel gebracht. Aber weit gefehlt. Die positive Wirkung des Klinikaufenthalts
zeigt sich bei mir jeden Tag.
2005
Zuschriften zum Erfahrungsbericht "Ergotherapie"
Katharina schreibt im November 2005
Hallo!
Ich mache seit 1,5 Jahren ebenfalls eine Ausbildung zue Ergotherapeutin
und bin schwerhörig!
Bin durch Zufall auf diesen interessanten Text gestossen, vieles geht mir
ähnlich und da ich bald ins Praktikum gehe bin ich schon sehr gespannt
wie es mir ergehen wird in punkto Schwerhörigkeit,Patientengespräche
etc.
Hinsichtlich des letzten Satzes: Ich interessiere mich sehr
für Fortbildungsmassnahmen in künstlerischer Richtung, Kunsttherapie
etc. - Falls Sie heirzu etwas mehr wissen, freue ich mich über jede
Information!
Viele Grüsse, Katharina [im November 2005]
Anja schreibt im November 2005
Hallo... möchte gerne mal wissen, ob man in der RWB Essen (Kerkhoffstr.
100) auch Ergotherapeut/in lernen kann?
Habe dort schonmal eine Ausbildung gemacht und es hat dort super geklappt...
an eine normale Berufsschule möchte ich nciht, da würde ich ja
im Unterricht mit 30 Leuten gar nicht mitkommen...
Vielen Dank im Voraus für die Antwort...
Hallo Anja,
Ergotherapie wird in der Regel an eigenen Berufsfachschulen ausgebildet.
Dort sind die Klassen nicht so groß wie in normalen Berufsschulen.
Günstige äußere Bedingungen als Hörgeschädigte
finden Sie etwa an der SRH-Fachschule in Heidelberg: hier
Darüber hinaus gibt es auch einige wenige Fachhochschulen in Deutschland
mit diesem Angebot. Ob Sie den schulischen Unterricht im Rahmen einer Dualen
Ausbildung beim RWB in Essen absolvieren können, wissen wir nicht -
am besten fragen Sie dort nach: hier
Mit freundlichen Grüßen
Ihr best-Team
Judy schreibt im Juli 2004:
Therapie von Kindern mit Sprachstörungen?
Hallo, ich habe gerade den Artikel gelesen und eine Frage. Ich bin auch
schwerhörig und werde ab September Ergotherapie studieren. Im Moment
mache ich ein Praktikum in einer ergotherapeutischen Praxis und es macht
mir großen Spaß. Allerdings meinen die Therapeutinen dort und
auch an der FH, wo ich studieren werde, dass es für mich sehr schwer
werden kann wegen meiner Schwerhörigkeit. Ich würde gerne wissen,
wie Sie das machen in der Therapie. Gerade bei Kindern mit Sprachstörungen
und ähnlichem haben Sie doch sicher auch Probleme mit verstehen. Könnten
Sie mir da vielleicht einen Tip geben?
Liebe Grüße, Judy
Antwort von Eicke Deckelmann
hallo judy ( ich sag jetz einfach "Du" , ist doch ok, oder !?)
also, ich hatte während meiner ausbildung auch mit so mancher skeptik
zu kämpfen ( kannste ja meinem bericht entnehmen) die ich aber gut
gemeistert habe. als schwerhörige muss man auch im sozialen bereich,
oder fast gerade im sozialen bereich (!) immer wieder mit widerständen
zurechtkommen. für mich war und ist es immer wichtig, nach meinem gefühl
zu handeln, wozu bin ich in der lage? was kann ich leisten? Es wäre
gelogen, wenn ich dir nur gutes berichten würde.... ja, es gibt viele
situationen wo es doch nicht ganz einfach ist. Ich habe in meinen nun fast
drei jahren berufserfahrung für mich festgestellt, dass ICH nicht in
einer freien praxis arbeiten möchte ( zuviel druck von außen,
zu viele anforderungen, denen ich mich doch nicht gewachsen fühlen
würde). mir ist auch völlig klar, dass ich, wenn ich eine neue
arbeitsstelle suche, zunächst eher mit zahlreichen absagen rechnen
muss. der arbeitsmarkt schaut wirklich nicht rosig aus und als schwerhörige
hat man es da nicht gerade einfach...trotzdem glaube ich dran, dass sich
in dem beruf ergotherapie einige möglichkeiten auch in zukunft für
mich eröffnen werden. doch hab ich festgestellt, dass ich um,gute arbeit
leisten zu können einen guten, nicht hallenden raum benötige und
ich hauptsächlich in einzeltherapie arbeite ( es gibt trotzdem immer
wieder situationen, wo ich die kinder nicht verstehe) ich habe das glück,
dass ich momentan in einem guten team arbeite, wo andere für mich auch
dinge erledigen, die für mich schwieriger sind. trotzalledem, bin ich
davon überzeugt, gute arbeit zu leisten! was ich dir sagen kann, ist,
dass du dir absolut im klaren sein musst, dass es immer und überall
in diesem beruf menschen gibt, die an deiner fähigkeit zweifeln, doch
lass dich nicht unterkriegen, gehe deinen weg, wäge ab und suche nach
möglichkeiten. einfach ist es nun wahrhaftig nicht, aber trotzdem würde
ich dich von deinem berufswunsch nicht abbringen......!
kannst dich gerne nochmal melden, liebe grüße, Eike
Nadine, BWL-Studentin in Nürnberg, schreibt im Oktober 2005
zum Thema:
Zuzahlungszuschuss für Hörgeräte
Hallo Best-Team,
ich bin 26 Jahre alt, studiere BWL und habe eine Innenohrschwerhörigkeit,
die vor ca. 10 Jahren festgestellt wurde. Ich besitze seit ca. 8 Jahren Innenohrhörgeräte.
Leider hat sich mein Hörvermögen in den letzten Jahren weiterhin
verschlechtert, so dass die Verstärkung meiner jetztigen Innenohrhörgeräte
nicht mehr ausreicht. Aufgrund der Verschlechterung meines Hörvermögens
auf jetzt 60-75 dB und der zu geringen Verstärkung durch die Hörgeräte,
hat sich mein Hörverstehen rapide verschlechtert, so dass ich den Vorlesungen
kaum noch folgen kann.
Zur Ausgleichung der Verschlechterung des Hörvermögens und vor
allem des Sprachverstehens, rät mein Arzt zu einer beidseitigen Versorgung
mit neuen Hörgeräten.
Ich habe gehört, dass das Integrationsamt für Arbeitende bzw. Arbeitslose
zur Wiedereingliederung bzw. Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit einen
Teil des Eigenanteils der Kosten übernimmt. Da ich jedoch studiere, falle
ich nicht unter diese Kategorie für Beihilfen. Jedoch benötige ich
beidseitig Hörgeräte, um mein Studium weiterführen zu können
und auch später einen Beruf ausüben zu können.
Könnten Sie mir vielleicht weiterhelfen und mitteilen, ob es Ausnahmen
gibt, die vom Integrationsamt getragen werden bzw. wurden, da meine Schwerhörigkeit
für die Zukunft gesehen, schon Auswirkungen auf meinen Beruf, meine Arbeitstätigkeit
haben. Gibt es andere Ämter, Behörden, etc. die mir bei der Finanzierung
helfen könnten?
Ich wäre Ihnen für Tipps und Hilfe sehr dankbar. Viele Grüsse
Nadine aus Nürnberg
Anwort der best-Redaktion
Hallo Nadine,
das Problem, dass die Festbeträge der Krankenkassen bei weitem nicht
ausreichen, um die Kosten digitaler Hörgeräte zu decken, ist uns
bekannt. Vom Integrationsamt oder der Arbeitsagentur bekommen Sie, wie Sie
richtig sagen, keine Zuschüsse. Folgende Möglichkeiten könnten
Sie in Angriff nehmen:
1. Sie sollten versuchen, über den überörtlichen Sozialhilfeträger
(Sozialamt im Bezirk Mittelfranken)einen Zuschuss zu den Hörgeräten
zu bekommen. Stützen Sie Ihren Antrag auf "Hilfe zur Ausbildung/Eingliederungshilfe",
§ 39 und §40 BSHG Absatz 5 ("Hilfe zur schulischen Ausbildung
für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule,").
Sie können argumentieren, dass der Abschluss Ihres Studiums in Gefahr
ist. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst bald schriftlich zu stellen
und dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich zu sprechen.
Denn die Eingliederungshilfe ist erst nach Antragstellung zuständig und
es liegt im Ermessen des Amtes. Erwähnen Sie im persönlichen Gespräch,
dass Sie sich, wegen Ihres Abiturs beruflich höhere Ziele gesetzt haben,
als Sie sie mit Ihrer ersten beruflichen Ausbildung erreichen können.
Beantragen Sie am besten zusätzlich auch eine FM-Anlage (siehe unter
2) dazu.
2. Haben Sie schon einmal daran gedacht, eine FM-Anlage in den Vorlesungen
und Seminaren einzusetzen? Ihre zukünftigen HdOs sollten hierfür
vorbereitet sein. Bis die FM-Anlage vom Bezirk genehmigt ist, bzw. falls der
Bezirk die nicht übernehmen will, können Sie sich auch an die Uni
(evtl über den Behindertenbeauftragten) wenden, damit die Uni Ihnen das
Teil leihweise zur Verfügung stellt. Falls die Uni für die Anschaffung
einer FM-Anlage keine Mittel hat, können Sie sich evtl. auch an die Informations-
und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks,
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, Fon: 030/ 29 77 27-64, Fax: 030/ 29 77 27-69,
E-Mail: studium-behinderung@studentenwerke.de wenden. Das DSW stellt solche
Geräte bis zu einem Jahr zur Verfügung.
3. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag des Akustikers geben, den Sie bei
der Kasse einreichen. Mit dem Bescheid, aus dem Ihre Eigenbeteiligung hervorgeht,
könnten Sie versuchen, bei einer Stiftung für Studierende mit Behinderung
einen Zuschuss zu bekommen. Zum Beispiel bei: Dr.-Willy-Reblein-Stiftung,
Georg-Gottlob-Stiftung, Stiftung zur Förderung körperbehinderter
Hochbegabter - Die Anschriften der Stiftungen finden Sie hier: Adressen
Außerdem muss man wissen, dass die Preise der Akustiker verhandelbar
sind...
Viel Erfolg wünscht Ihnen das best-Team
Studienfinanzierung im Ausland ?
Anfrage von Denis im Oktober 2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte sehr gerne studieren und dies nach Möglichkeit an einer
Universität für Schwerhörige. Da es so etwas aber nicht in
Deutschland gibt möchte ich gern nach Washington auf die Gallaudet University.
Nun gibt es offenbar dafür aber keinerlei Förderung, zumindest habe
ich bislang keine gefunden. Man empfahl mir nach einem Stipendium zu fragen,
aber da blieb bislang die Frage offen wo ich denn überhaupt dannach fragen
kann.
Um ehrlich zu sein: ich stehe kurz davor zu resignieren, da es offenbar wirklich
keine amtliche Stelle gibt die einen zumindest mal beraten kann in dieser
Hinsicht. Können Sie mir weiterhelfen?
Danke für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen, Dennis
Antwort der best-Redaktion
Hallo Dennis,
Sie schreiben, dass Sie eine Uni für Schwerhörige suchen und nennen
die University of Gallaudet als Ihre Wunsch-Universität. Gaullaudet ist
stark gebärdenorientiert (ASL), so dass sich dieser Standort wohl in
erster Linie für gebärdensprachlich kommunizierende Studierende
anbietet. Sie sollten nicht versäumen, sich auch das Angebot von Rochester
(Rochetser) ansehen, wo ebenso Hörgeschädigte studieren
und wo unseres Wissens ASL nicht so sehr im Vordergrund steht. Beide Hochschulen
bieten eigene Stipendien an.
Deutsche Stipendien speziell für Gallaudet sind uns nicht bekannt. Haben
Sie schon den Erfahrungsbericht von Christoph Müllensiefen gelesen? Er
hat ein Fullbright-Stipendium für 2 Auslandssemester in Gallaudet erhalten.
Seinen Bericht finden Sie hier: Erfahrungsbericht
Gallaudet.
Eine Datenbank für Auslandsstipendien finden Sie auf dem Rechner des
DAAD: Datenbank
Falls Sie BAFöG berechtigt sind: es werden Auslandsaufenthalte bis zu
einem Jahr gefördert. Siehe: Auslandsbafög
Es wird sicher leichter sein, ein Stipendium für nur ein oder zwei Auslandssemester
zu finden, als für das gesamte Studium. Die deutschen Hochschulen pflegen
viele Kontakte zu Partnerunis im Ausland, die Sie nutzen können.
Viel Erfolg bei der weiteren Suche wünscht Ihnen das best-Team
Stefanie Könen schreibt im Oktober 05 zum Artikel Erfahrungsberichte:
Hallo
Ich kann nur sagen ich besuche seit vier Wochen eine Berufschule für
Schwerhörige. Ich komme in der Schule nicht gut mit und fühle mich
nicht sehr wohl dort.
Ich mache meine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk für Gehörlose
und Schwerhörige.
Die Praxis wird bei einem Amt in Stuttgart gemacht.
Ich finde viele Hörende haben Probleme mit Hörgeschädigten.
tschüss
Hallo, dieses Thema ist ja recht interessant. Ich selbst habe auch eine Ausbildung
als IT System Elektroniker erfolgreich abgeschlossen. Dieser Beruf ist recht
interessant, doch als Schwerhöriger, so wie ich, steht man sehr im Nachteil.
Als Beispiel ist, wenn man in einem kleinen Unternehmen arbeitet. Dort wird
von jedem Techniker das Telefonieren erwünscht. Ich selbst konnte auch
nicht telefonieren und musste immer es an der Sekretariat weiterleiten, wie
z.B. Bestellungen. Klar ist die Möglichkeit über E-Mail Kontakt
aufzunehmen, doch einige Firmen ist das zu umständlich und erwünscht
ist lieber telefonischer Kontakt. Oft arbeitete ich im Kundendienst und musste
bei Kunden Telefonanlagen installieren oder PC Reparaturen durchführen,
das war recht OK. Selbst die Kundenbedienung an der Anmeldung konnte ich problemlos
durchführen. Nun ja jetzt nach meiner Ausbildung geht die große
Suche los. Bisher habe ich schon über 100 Bewerbungen per E-Mail verschickt,
wo bisher noch keine positive Antwort kam. Manche rufen an und wollen mich
gerne telefonisch sprechen, da ich aber dies aufgrund meiner Schwerhörigkeit
nicht kann, sagen die dann schon wieder, hat sich erledigt. Ich denke so was
ist absolut nicht fair. Mittlerweile da ich keine Stellen mehr hier finde,
plane ich schon einen Umzug nach München und bewerbe mich auch in dieser
Umgebung. Bisher hat sich noch nichts da getan, bleibt also nur abzuwarten.
Aber meiner Meinung nach, Schwerhörig oder sogar Gehörlos und dann
im IT Bereich, ist nicht einfach.
Gruß Markus
[September 05]
Anmerkung der best-Redaktion
Markus hat eine vorbildliche WebSite mit seiner Online-Bewerbung gestaltet.
Sie ist über den Hyperlink oben (auf seinem Namen) zu erreichen.
Bewerbung als schwerhöriger Lehrer?
Hallo liebes best-Team,
ich bin angehender Lehrer für Maschinen- und Versorgungstechnik und
werde mein Referendariat in den nächsten Monaten beenden. Da ich eine
Innenohrschwerhörigkeit habe (60 bzw. 80dB) mache ich mir inzwischen
Sorgen über meine weitere berufliche Zukunft.
Meine Stammschule sucht leider zur Zeit keinen Lehrer mit meiner Fächerkombination.
Mit dem von mir getragenen Innenohrhörgerät komme ich im Unterricht
sehr gut zurecht.
Meine Frage ist, wie ich mit dieser Situation bei Vorstellungsgesprächen
an Schulen umgehen sollte. Was ist bei der Einstellungsuntersuchung zur Verbeamtung
zu beachten bzw. sollten hier bereits im Vorhinein Unterlagen eingereicht
werden? Ist aus ihrer Sicht bzw. Erfahrung eine Verbeamtung auf Basis der
Schwerhörigkeit prinzipiell möglich? Ich wäre Ihnen sehr dankbar,
wenn Sie mir in meiner Situation weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen Norbert [im August 2005]
Antwort des best-Teams
Lieber Norbert,
eine Schwerhörigkeit ist für sich kein Hinderungsgrund
bei einer Verbeamtung. Entscheidend ist, dass Sie als Lehrer prinzipiell einsetzbar
sind. Sie selbst können ja am besten beurteilen, in welchen Situationen
Sie gut unterrichten können und in welchen Sie u.U. überfordert
sind. Von anderen hörgeschädigten Lehrern wissen wir, dass sie an
Schulen für Hörgeschädigte die besten Bedingungen vorfinden.
Außerdem erfüllen hörgeschädigte Lehrer dort eine wichtige
Funktion als Vorbild für die Schülerschaft. (Vgl. hierzu die Berichte
von Herrn Stephan Fischer, Frau Meike Stein und Frau Alexandra Fischer auf
unserer WebSite) Insofern würden wir hnen dazu raten, sich bevorzugt
an einem Institut für Hörgeschädigte zu bewerben.
Aus Ihren Angaben schließen wir, dass Sie die Ausbildung
als Berufsschullehrer (mit sonderpädagogischer Qualifikation?) absolvieren.
Dann sind die Berufsbildungswerke für Hörgeschädigte wohl die
in Frage kommenden Schulen. Wenn Siean Ihrer Stammschule nicht übernommen
werden, bleiben noch die Einrichtungen in den anderen Bundesländern (http://www.best-news.de//?bbws).
Falls Sie auch an einer allgemeinen Schule arbeiten möchten,
brauchen Sie - und Ihr Arbeitgeber - Gewissheit darüber, wie Sie dort
klar kommen. Sie schreiben, "Mit dem von mir getragenen Innenohrhörgerät
komme ich im Unterricht sehr gut zurecht." Bezieht sich diese Erfahrung
auch auf "normale" Schulen mit 30 Schülern in der Klasse? Wenn
Sie dies bestätigen können - evtl. mit einem Arbeitszeugnis oder
wenn Sie einen Teil Ihres Referndariats dort abgeleistet haben - sollte das
auch einen potentiellen Arbeitgeber überzeugen. Ansonsten sollten Sie
diese Erfahrung unbedingt nachholen - etwa mit einer befristeten Aushilfstätigkeit.
In einem Vorstellungsgespräch ist es Ihre Aufgabe, Unsicherheit
Ihrer Gesprächsparter bezüglich Ihrer Hörschädigung zu
vermeiden. Erwähnen Sie schon im Anschreiben Ihre Schwerhörigkeit
und wie Sie im Unterricht damit klar kommen. Im Vorstellungsgespräch
steht natürlich Ihre fachliche Qualifikation im Vordergrund. Aber Sie
sollten von sich aus Ihre Hörbeeinträchtigung erklären und
demonstrieren, wie Sie damit umgehen können. So können Sie z.B.
um eine günstige Sitzposition bitten, um das Mundbild besser sehen zu
können...
Wir hoffen, Ihnen damit ein wenig weiter geholfen zu haben. Mit den besten
Wünschen für die bevorstehenden Bewerbungen - Ihr best-Team
BAFöG-Verlängerung
Angela schreibt im Juni 2005
... heute habe ich diese homepage entdeckt; zur Zeit studiere ich Sozialarbeit
im 6. Semester an der Fachhochschule. Mein GdB beträgt auf dem Ausweis
100 Prozent. Meine beidseitige Schwerhörigkeit ist jedoch durch das Tragen
zweier Hörgeräte - natürlich mit gelegentlichen Schwierigkeiten
- nahezu ausgeglichen. Mich würde interessieren, ob, und wenn ja - wie
nach der Regelstudienzeit von 7 Semestern vielleicht noch ein zusätzliches
Semester BaföG bewilligt bekomme. Seit Anfang meines Studiums beziehe
ich den Höchstsatz. Über weitere Auskünfte würde ich mich
sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen, Angela
Antwort des best-Teams
liebe angela,
beträgt bei ihnen die förderungshöchstdauer wirklich
nur 7 semester und nicht 8 ? - eine verlängerung der förderungszeit
ist prinzipiell möglich, nur reicht der hinweis auf die schwerbehinderung
allein nicht aus.
sie müssen exakt begründen, warum sie durch die hörschädigung
länger brauchen als normalhörende. ich denke, sie könnten angeben,
dass sie aufgrund der höheren konzentrationsleistung (z.B. auch durch
das mundablesen bzw. die zeitaufwendige rekonstruktion des eben doch oft nur
bruchstückhaft gehörten) den studienplan nicht so gestalten konnten
wie nichtbehinderte, also weniger semesterwochenstunden belegen konnten oder
bestimmte veranstaltungen wiederholt besuchen mussten. zudem ist die häusliche
nacharbeit von nicht immer 100% ig 'gehörtem' bei ihnen viel aufwendiger
als bei normalhörenden usw.
bestimmt fallen ihnen dazu konkrete beispiele ein.
noch ein tipp: setzen sie sich doch in verbindung mit anderen hörbehinderten
studierenden, wir empfehlen hierbei die selbsthilfegruppe BHSA!
viel erfolg! ihr best-team
...schreibt Max Gänger im Juni 2005
Sehr geehrter Herr Fraenzer, habe vor 3 Jahren ein Knalltrauma erlebt.
lebe seitdem mit einer lärmschwerhörigkeit. Ab ca. wann halten
Sie eine Behandlung bei Menschen für möglich ? Mit freundlichen
Grüßen Max Gänger
PS: seltsamerweise habe ich durch 2 karolische spülungen bei einem
hno-arzt mein volles gehör für 5-6 stunden wieder gehabt. danach
wieder vermindertes hörvermögen. konnte sich aber dies nicht erklären
(arzt); ich auch nicht.
... schreibt Jens B.Schmall im Mai 2005:
Ich möchte weitere Infos über die Neubildung der
Hörzellen erhalten.Ich bin betroffen und würde mich gerne als
Versuchsperson zur Verfügung stellen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
M.f.G.
Antwort von Dr. Juergen-Theodor Fraenzer:
Lieber Jens,
Dein Anegbot als Versuchskaninchen zu agieren, in allen Ehren. Soweit sind
wir noch nicht. WIe ich in dem Interview betone, gibt es erste Ergebnisse
an Nagern, die vielversprechend sind und die letztlich eine Grundlage fuer
meine Prognose sind, dass wir die Regeneration noch erleben duerfen. Offen
bleiben dann funktionelle Fragen, die ich in dem kurzen Interview nicht
alle ansprechen konnte, wie etwa ob eine harmonische Projektion ueber die
Nervenbahnen in den auditorishcen Cortex gewaerhleistet ist. Und ob es wirklich
1:1 auf den Menschen uebertragbar ist. Eines der groessten Probleme wird
es sein diese Gene zuzliefern. Das Ohr sitzt geschickt und verwitzt "hinter
der Ecke". Da gibt es interessante erste Ansaetze anstelle Viren, die
bislang eine dominierende Rolle spielten, Nanopartikel einzusetzen (DU kannst
dem Rick Kopke am Hough Ear Institute in Oklahhoma City einen schoenen Gruss
von mir bestellen, falls DU Dich dort einmal erkundigen willst wie weit
er denn ist). Also vor 2010 wird es noch keinen Sinn machen daran zu denken.
Alles Jute, Juergen-Theodor
Dolmetscherkosten im Studium
Anfrage von Renate vom Februar 2005
... ich bin hochgradigschwerhörig (links gehörlos und rechts
resthörig) und studiere zurzeit Wirtschaftsrecht an einer FH
Ich kann die Vorlesungen akustisch nicht mehr mitverfolgen und habe daher
beim Landschaftsverband einen Antrag auf die Kostenübernahme eines
Dolmetschers gestellt.
Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung: ich verfüge
bereits eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau und kann uneingeschränkt
für diesen Beruf am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
In diesem Fall kann ich nicht wegen "der Erstausbildung" widersprechen;
ich kann nicht nachweisen, dass dieses Studium eine kontinuierliche Fortsetzung
nach der Ausbildung ist. Es ist auch keine qualifizierende Maßnahme
zum Aufstieg im Berufsleben (Zweitausbildung bzw. Fortbildung oder Umschulung).
Ich weiß jetzt nicht, mit welcher Begründung ich den Widerspruch
einlegen kann. Ich bitte Sie um Rat und möchte auch gerne wissen, ob
ich überhaupt eine Möglichkeit habe doch noch einen Dolmetscher
zu bekommen...
Antwort des best-Teams
Hallo Renate, das Problem, das Sie ansprechen, ist für viele gehörlose
Studierende seit langem ein Ärgernis. Die Sozialbehörden entscheiden
hier nach unserer Erfahrung unterschiedlich. Manchen Antragstellern wurde
durchaus für ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
ein Dolmetscher genehmigt.
Wie könnten Sie argumentieren?
1. Wurde Ihre FOS-Zeit aus Mitteln der Eingliederungshilfe (vom Landschaftsverband)
gezahlt (Internat, Schulgeld)? Die FOS besuchten Sie ja NACH der Ausbildung
zur Bürokauffrau. Dann müsste konsequenterweise auch eine zu dem
Schulabschluss passende Ausbildung finanziert werden.
2. Weil es sehr auf den persönlichen Eindruck des Sachbearbeiters ankommt,
ist es wichtig, dass Sie PERSÖNLICH bei ihm vorsprechen. Er muss davon
überzeugt werden, dass Ihr Berufswunsch ein für Sie erreichbares
Ziel ist, das Ihren Fähigkeiten entspricht. Vielleicht können
Sie hierfür ein Zeugnis von dem Sozialamt, bei dem Sie Ihr Praktikum
gemacht haben, vorlegen. Wenn Sie ein gutes FOS-Abschluss-Zeugnis haben,
sollten Sie das auch herzeigen.
3. Erklären Sie ihm – vielleicht mit Hilfe eines Beratungslehrers
ihrer FOS oder eines Studienberaters für Studierende mit Behinderungen
(an der FH) – dass die Berufs-Karriere von Gehörlosen häufig
so verläuft wie bei Ihnen – vielleicht kennen Sie selbst jemanden,
bei dem es ähnlich war: Nach langer Schulzeit erst eine Ausbildung,
um „auszuprobieren“ ob die Integration am Arbeitsplatz überhaupt
klappt... Entwicklungsverzögerungen im sprachlichen Bereich können
außerdem dazu führen, dass die Hochschulreife nicht auf dem direkten
Weg erlangt werden kann...
Falls das den Sachbearbeiter nicht überzeugt – es kann ja auch
sein, dass die Kassen absolut leer sind – können Sie sich eventuell
noch an eine Stiftung wenden. Es gibt sehr viele davon und es lohnt sich,
im Internet zu recherchieren und möglicht viele anzuschreiben. Eine
Stiftung in Nürnberg ist mir bekannt, die gerne Dolmetscherkosten übernimmt
– siehe: http://www.best-news.de//?studfinanz.
Das best-Team drückt Ihnen beide Daumen
FM-Anlagen gesucht
Immer wieder fragen uns hörgeschädigte Schüler und Studenten
nach Leih-FM Geräten. Unsere zwei Geräte reichen nicht mehr aus,
deshalb suchen wir weitere.
Wer kann auf sein ausrangiertes Gerät verzichten? Bei uns würde
es nicht verstauben...
Unser Dank ist den Spendern sicher! Das best-Team
2004
Arzt mit Schwerhörigkeit?
Anfrage vom Dezember 2004
Hallo Best-Team, ich bin bei der Stellensuche durch Zufall auf Eure Seite
gelangt. Ich bin Ärztin, und werde im August 2005 meine Facharztprüfung
für Allgemeinmedizin in Angriff nehmen. Da ich an einer zunehmenden
Innenohrschwerhörigkeit leide (zur Zeit 60 bzw 80 dB) mache ich mir
mittlerweile Sorgen um meine berufliche Zukunft auf dem freien Stellenmarkt.
Ich habe die "Behinderung" bisher nicht anerkennen lassen, da
ich bisher immer Stellen gefunden habe. Nun sind meine Hörprobleme
aber größer geworden und ich suche eine Stelle, bei der dies
nicht das größte Problem ist. Habt Ihr Tipps für mich? Mit
freundlichen Grüssen Sabrina
Sehr geehrte Sabrina,
danke für Ihre Zuschrift vom 31. Dezember. Bei Ihrer Stellensuche
am freien Arbeitsmarkt kann die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
für Führungskräfte mit Behinderungen sehr hilfreich sein:
http://www.best-news.de//?zav.
Die zur Arbeitsagentur gehörende ZAV wird für schwerbehinderte
Bewerber (ab 50% GdB oder 30% gleichgestellt) aktiv. Ihren Grad der Behinderung
können Sie jederzeit feststellen lassen.
Inzwischen gibt es in Deutschland schon etliche hörgeschädigte
Ärztinnen und Ärzte. Z.B. Dr. Roland Zeh an der Baumrainklinik
und selbst CI-Träger, der als Chefarzt der Abteilung zur Rehabilitation
von Hörgeschädigten u.a. auch Kurse zum Thema Kommunikation am
Arbeitsplatz anbietet (http://www.baumrainklinik.de/ohr_tinnitus/).
Oder Dr. Harald Seidler, neuer Chefarzt der Fachklinik für HNO-Erkrankungen
in St. Wendel (Saarland, http://www.bosenberg.mediclin.de),
selbst hörgeschädigt und Präsident des Deutschen Schwerhörigen
Bundes.
Viele Grüße vom best-Team
Beiträge zum
Artikel digitale Hörgeräte
Dem Beitrag von Herrn Kern kann ich nur beipflichten, nachdem ich eine
Reihe teurer Mittelklasse- und Premiumgeräte ausprobiert habe. Wenn
ich 2 oder gar 3-tausend Euro für eine beidseitige Versorgung dazuzahlen
muss, erwarte ich das, was man in den schönen Prospekten verspricht:
Man soll sich wie neu geboren fühlen! In ruhiger Umgebung hat das auch
ganz gut funktioniert, aber dazu brauchte ich bei einem beidseitigen Hochtonsteilabfall
von 35 Prozent noch keine Hörgerät. Wurde es aber geräuschvoll,
war auch die Sprache nicht mehr zu verstehen und bestimmte Geräusche
kamen schmerzhaft laut im Gehirn an! Im übrigen liefert ein US-Hersteller
ein Gerät mit 16 Kanälen und vier Programmen samt Einstellungssoftware
und Kabeln für den Computer für umgerechnet 770 Euro, mit 60-Tage-Rückgabe-Recht,
wenn keine Hörverbesserung eintritt. Nur zahlt meine Krankenversicherung
leider nichts dazu, weil ihr dies vom Gesetzgeber verboten sei.
- Gerd Winter schreibt im November 2005
Seit 3 Monaten teste ich mehrere digitale Hörgeräte. Ich vergleiche
sie mit einem digital einstellbaren analogen Hörgerät. Kein Gerät
erreicht die Qualität des analogen Hörgerätes. Es fehlen
nur die Hochtöne.
Ich bin ich der Meinung, dass man den Hochtonverlust bearbeiten sollte.
Eine Frequenzumwandlung in hörbare Töne könnte die Lösung
sein. Alle zusätzlichen Funktionen im digitalen Gerät sind nicht
nötig. Das Gehirn wird diese Funktionen viel besser verarbeiten.
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