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Forum - Archiv

Leserzuschriften und ggf. Antworten der Redation aus den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 werden hier archiviert.

2008

Zuschrift vom 11.12.2008 zum Erfahrungsbericht "Physiotherapie"

Hallo Eike,
ich bin hochgradig schwerhörig und besuche eine Schule für Ergotherapie. Man sagte mir, dass ich ein hohes Potential als Ergotherapeutin habe, aber da ich zu schlecht höre und komisch spreche (was ich nicht finde), riet man mir, nach der dreimonatigen Probezeit abzubrechen. Im Praktikumsjahr würde ich sehr große Probleme bekommen.
Ich weiß nicht, was tun soll.
Soll ich am Ball bleiben? Oder kann ich fordern, dass ich nur im Bereich der Sonderpädagogik praktizieren will.?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Aus der Antwort von Eike

hallo,

was ich da gerade gelesen habe, find ich schon etwas traurig.... aber ich habe die letzten jahre auch die erfahrung gemacht, das wir schwerhöris besonders im sozialen bereich immer mehr kämpfen müssen. (...)

nun ich weiß nicht was ich dir raten soll? ich für mich komme auch immer wieder an den punkt, dass ich mir denk, vielleicht hätte ich doch was anderes machen sollen.... denn ich empfinde es bei allem spass, immer wieder sehr anstrengend genau "hören" zu müssen- gerade in der arbeit mit kindern. aber dann sag ich mir, genau deswegen ist es wichtig, unsere mitmenschen haben sich einfach auch anzupassen..... wenn auch es nicht alle machen!!!
also, nach der ausbildung, das muss dir klar sein, wirst du sicher nicht sofort eine stelle bekommen- persönliches vorstellen, bewerbung persönlich abgeben ist sehr sehr wichtig, sie müssen sich ein bild von dir machen, unterlagen allein machen nix und freie praxen haben sowieso ein problem behinderte einzustellen (wg. kündigungsschutz) hier bin ich eigentlich nur mit verbindungen und hartnäckigkeit reingekommen.

was die praktika bei dir an der schule betreffen..... mach die erfahrung, dann weißt du es, was geht und was nicht..... empfehlungen von außen find ich kann man sich anhören, aber erfahren muss man es am eigenen leib- ganz einfach!
wenn es in der ausbildungsstätte immerhin ein paar leute gibt die hinter dir stehn und dich unterstützen, dann hör auf dein bauchgefühl.... wenn dir danach ist, weiterzumachen, dann lass dich nicht "abwimmeln"

wenn DIR die arbeit spass macht und du es selbst ausprobieren willst was dir taugt und was nicht, dann bleib am ball. denn erst erfahrungen machen deutlich, was stärken sind und schwächen sind- mit denen gilt es dann offen und ehrlich umzugehen und vorallem darf die eigene schwerhörigkeit in dem therapeutenberuf nicht vertuscht werden !sag auch den patienten was du brauchst für eine gute zusammenarbeit- aber stelle sie nie über den Patienten.

keine ahnung, ob ich dir jetzt weiterhelfen konnte !? ich hoffe doch sehr, dass du deinen weg findest.....

viele grüße, eike


Herr L. , Azubi, schreibt am 8.12.2008 zum Artikel Nachteilsausgleich

Hallo,
möchte erstmal der Website ein großes Lob aussprechen, die sehr übersichtlich und hilfreich ist! Besonderes Die Hinweise auf Paragraphen waren mir ein große Hilfe.
Bin Auszubildender (beidseitig hochgradig Schwerhörig) und hatte für meinse Abschlussprüfung einen Nachteilsausgleich beantragt, der auch sofort vom Prüfungsausschuss zugesagt wurde. Jedoch meinte dieses Gremium, dass nur die Paragraphen (die ich aus der website ersucht habe) ein überzeugendes Argument waren... Obwohl ich den Schwerbehindertenausweis und ein ärztlich beglaubigtes Audiogramm vorgelegt habe!!! Irre!!!
Daher ein kleiner Tipp von mir, bei Beantragungen von Nachteilsausgleiche o. ähnliches, sich immer auf Paragraphen berufen/stützen, die schrecken so manch unwissenden Laien, auf diesem Gebiet, auf.

Schöne Grüße


Frau Riedel schreibt am 24.10.2008 zum Artikel Nachteilsausgleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Sohn, der schwer hörbehindert ist. Aktuell besucht er die 6. Klasse des Gymnasiums. Leider habe ich mich bisher noch nicht weiter mit der Thematik Nachteilsausgleich an Schulen auseinandergesetzt. Auch an der Schule meines Sohnes wurde mir bisher keine Information gegeben. Deshalb habe ich mit großem Interesse die Informationen Ihrer HP gelesen. Sie zeigen strukturiert und gut die Möglichkeiten und Wege für Menschen mit Hörbehinderung auf. Ich bin absolut begeistert!!!
Viele Grüße, T.Riedel


Frau Petra P. schreibt am 23. Oktober 2008
Betreff: Unterstützung in NRW

Hallo guten Morgen.
auf der Suche nach Hilfe und Unterstützung für meine schwerhörige Tochter bin ich auf Ihre Seite gestoßen. Meine Tochter studiert in NRW Jura und kommt natürlich nicht so schnell voran wie "normale" Studenten. Zu ihrer Behinderung kommt nun noch ein ungeheuerer Frust und Selbstzweifel, so dass sie sogar daran denkt das Studium aufzugeben. Gibt es in NRW evtl. Stellen wo man Hilfe finden kann? Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Petra P.

Antwort:
Sehr geehrte Frau P.,
für Hörgeschädigte ist ein Studium deutlich belastender als für gut hörende Studenten. Insofern ist es wichtig, sich Unterstützung von dritter Seite zu holen: Beauftragte für Studierende mit Behinderungen kontaktieren [http://www.studentenwerk.de/adressen/bfb.asp], Nachteilsausgleiche nutzen [http://www.best-news.de/?stud_regelungen] und Kontakt zu anderen Studierenden mit Hörbehinderung suchen. Für Ihre Tochter haben wir hierfür zwei Empfehlungen:
1. Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium / Fakultät 13, z.H. Andrea Hellbusch, Emil-Figge-Str. 50, 44227 Dortmund
E-Mail: andrea.hellbusch@tu-dortmund.de Tel.: 0231/ 755-6565, Fax: 0231/ 755-7451
2. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörgeschädigter Studenten und Absolventen (BHSA e.V.) und Servicestelle STUGHS veranstalten vom 15.-18.11.2008 zwei Seminare und das "Schnupperstudium" für Hörgeschädigte an der Universität Hamburg. Siehe: http://www.best-news.de/?aktuelles
Mit besten Grüßen, das best-Team


Kostenübernahme für FM-Anlage durch Beihilfe

Hallo liebes best-team,
mein Sohn ist beidseitig hochgradig schwerhörig und hat mit Hörgeräten und FM-Anlage versehen die Regelgrundschule mit Erfolg hinter sich gebracht. Er besucht jetzt die 5. Klasse eines Regelgymnasiums und hat vor kurzem neue Hörgeräte bekommen. Dazu braucht er nun leider auch neue Fm-Empfänger, da die alten nicht auf die neuen Hörgeräte passen. Der Kostenvoranschlag wurde von der Beihilfestelle abgelehnt mit der Begründung, eine Fm-anlage wäre ein Kommunikationssystem und somit nicht beihilfefähig.
Kann mir da jemand mit Urteilen oder sonstigen Tips weiterhelfen?
Vielen Dank, Sylvia H.

Antwort des best-Teams
Sehr geehrte Frau H.,
FM-Anlagen gehören nach den "Hilfsmittelrichtlinien" des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu den Hörhilfen. Ihre Verordnung bedarf aber einer "besonderen Begründung" (Punkt 65.4). Für Kinder und Jugendliche ist diese Art der Versorgung besonders wichtig, da diese Hilfsmittel der Hör- und Spracherziehung dienen. Zudem wäre der Besuch einer allgemeinen Schule ohne Einsatz von FM-Anlagen gefährdet. Deshalb sind bei der Kinderversorgung in der o.g. Verordnung unter Punkt 67.2.3 Audioeingänge für den Anschluss von FM-Anlagen bei der Hörgeräteanpassung ab einer mittelgradigen Hörschädigung vorgeschrieben. FM Anlagen werden auch explizit im "Hilfsmittelverzeichnis" in der "Produktgruppe 13" aufgeführt.
FM-Anlagen sind bei Kindern und Jugendlichen somit keinesfalls als Kommunikationshilfen einzustufen, sondern immer in Einheit mit dem Hörgerät als Hilfsmittel zur Kompensation der Sinnesbeeinträchtigung zu sehen. FM-Anlagen gehören somit zum Leistungsumfang von Krankenkassen. Dies sollte eigentlich auch für die Beihilfe gelten.
Sie sollten sich deshalb überlegen, bei negativem Bescheid der Beihilfebehörde fristgerecht (!) Widerspruch einzulegen und einen Rechtsanwalt mit der Einreichung einer Klage zu beauftragen.
Mit besten Grüßen,
das best-Team


Evelin schrieb am 30.08.2008 zum Artikel Hörbehinderte Lehrer für hörbehinderte Schüler?!

Kurz zu meiner Person: ich bin 31 Jahre, hörbeeinträchtigt und Diplompädagogin in der Grundschule für Normalhörende Kinder. Seit einiger Zeit versuche ich meine Behinderung als einen Teil von mir zu akzeptieren, offener umzugehen und mich mehr damit auseinanderzusetzen.

Zugegeben es ist meistens schwierig sich zu "outen", da ich auch sehr auf mein Äußeres achte, verdecke ich oft die Hörgeräte. Ich denke, dass jeder Hörbeinträchtigte Lehrer Angst davor hat, abqualiviziert zu werden, auch muss man sich viel mehr beweisen als ein Normalhörender. Mein Beruf macht mir sehr viel Spaß (habe die Ausbildung schließlich im zweiten Bildungsweg absolviert), doch für die Zukunft stelle ich mir vor, in einer Hörbeinträchtigten Schule zu unterrichten.

Zu diesem Zitat:
"Nicht nur braucht der einzelne Mensch mit Beeinträchtigung die Gesellschaft, sondern auch braucht die Gesellschaft den Menschen mit Beinträchtigung." - Viele Menschen haben allerdings Vorurteile gegenüber Schwerhörigen, ein Kamerad meines Partners meinte sogar: "Entweder ist sie dumm oder eingebildet." Soviel zur Gesellschaft!

Evelin, Diplompädagogin


meier berthold schreibt im Juni 2008 zum Artikel Behindertenausweis:

Ich bin gehbehindert mit GbB 80% und Merkzeichen B, meine Lebensgefährtin ist 80% sehbehindert mit GdB80% ebenfalls mit Merkzeichen B. Eine gegenseitige Begleitung mit öffentlichen Verkehrsmittel ist deshalb nicht erlaubt. Sie hilft mir beim Aussteigen und ich helfe ihr beim orientieren. Warum müssen wir noch zusätzlich diskriminiert werden??? Ist das im Sinne einer Gleichstellung und eines Nachteilausgleichs???


Gallaudet

Liebe best-Leser,
mein Name ist Jennifer (hochgradig schwerhörig) und bin 20 Jahre alt! Ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation auf dem Flughafen Hahn und werde dieses Jahr fertig! Mein Wunsch ist es später, in 1 oder 2 Jahren für ein Jahr auf der Gallaudet University Englisch zu studieren... Ich suche Kontakt mit Studenten von der Gallaudet. Wo kann ich mich über diese Schule informieren? Was müsste ich noch alles wissen? Ich habe so viele Frage, ich hoffe jemand kann mir etwas weiter helfen!
Vielen Dank und freundliche Grüße
Jennifer


Abendrealschule / Abendgymnasium für Hörgeschädigte?

Hallo,
ich möchte Realschule nachholen für Hörgeschädigte. Ich arbeite als Regierungsangestellte (vollzeit), bei der Bezirksregierung Düsseldorf .
Deswegen kann ich nur abends zur Schule gehen. Gibt es auch für Hörgeschädigte eine Abendrealschule wie für Hörende? Vielleicht gibt es das auch in Duisburg, wäre toll. Für Hörende gibt es sowas, aber für Hörgeschädigte weiss ich nicht. Ich hoffe ja.
Können Sie mir helfen? Danke
MfG Bettina R. (Samstag, 26. April 2008)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 25, Mutter von zwei kleinen Kindern (10Monate und 20 Monate) und versuche zur Zeit über den zweiten Bildungsweg mein Vollabitur machen. Mein grosses Problem ist, dass ich dafür die zweite Fremdsprache benötige.Ich trage beidseitig eine Hörhilfe, da ich kaum noch Hochtöne höre (Hörverlust 49% insgesamt) und gerade Französisch ist da furchtbar. Ich bekomme kaum etwas von dem mit was meine Lehrerin sagt, da sich trotz der Hörgeräte alles gleich anhört. Es ist ein immenser Kampf und echt frustrierend. Ich habe mit Mühe und Not letztes Semester meine 6 Punkte bekommen, aber auf Dauer geht das wohl eher nicht gut. Nur bekomme ich ohne diese Fremdsprache ( und mindestens 6 Punkten durchschnittlich) mein Abitur nicht.
Ich wollte fragen, ob es evtl. für Hörgeschädigte da eine Sonderregelung gibt, oder ich einen Schulexternen Kurs besuchen kann, um meine Französischkenntnisse auf zu bessern.
Ich besuche zur Zeit das Abendgymnasium in NRW. Leider habe ich erst zu spät erfahren, dass es in Essen eine Schule für Hörgeschädigte gibt und ich bin etwas im Zeitdruck, unter anderem wegen der Kinder, so dass ich nicht die Möglichkeit habe noch einmal von vorn zu beginnen.
Ich danke ihnen schonmal im Voraus
Mit freundlichen Grüssen
Kathrin S. (17. April 2008)

Antworten der Redaktion:

Hallo Frau R.,
uns ist leider keine Abendrealschule für Hörgeschädigte bekannt. Vielleicht können Sie aber Unterstützung durch Hörgeschädigtenlehrer bekommen. Eine Liste aller Hörgeschädigten-Schulen in NRW, die eine Beratung für schwerhörige Schüler und deren Lehrer an allgemeinen Schulen anbieten, finden Sie hier: Beratungsstellen an Schulen für Hörgeschädigte
Mit freundlichen Grüßen
das best-Team

Sehr geehrte Frau S.
das ist ja völlig kllar, dass Sie bei der Aussprache und beim Hörverständnis einer Fremdsprache aufgrund Ihrer Hörschädigung stark benachteiligt sind.
Auf unserer Homepage haben Sie sicher schon gelesen, dass es aus diesem Grund an Schulen einen sogenannten "Nachteilsausgleich" gibt. Unsere Angaben (vgl. Regelungen zum Nachteilslausgleich) gelten aber speziell für Bayern. Wenn Sie einen solchen Nachteilsausgleich (z.B. beim Hörverständnistest Vorlesen statt von CD hören) anstreben, bekommen Sie sicherlich Unterstützung von den beratenden Hörgeschädigtenlehrern an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören in NRW (siehe: Beratungsstellen an Schulen für Hörgeschädigte). Am besten wenden Sie Sie sich gleich an die gymnasiale Abteilung des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs für Hörgeschädigte RWB Essen,
Mit freundlichen Grüßen
best für Hörgeschädigte


Ich will hier keinen langen Kommentar vom Stapel lassen, ich stimme den Ausführungen der Frau Stein inhaltlich voll und ganz zu.

Im Laufe meines Studiums (ich entschied mich damals für ein Diplom-Studium, obwohl ich am liebsten zusätzlich auch noch Lehramt studiert hätte) lief mir ein Zitat "über den Weg", dessen Herkunft bzw. Urheber mir leider nicht mehr bekannt ist:

Die Integration des Menschen mit Beeinträchtigung ist nicht nur für diesen selbst sehr wichtig, sondern auch für die Umgebung, in die er sich integriert.
Oder anders ausgedrückt: Nicht nur braucht der einzelne Mensch mit Beeinträchtigung die Gesellschaft, sondern auch braucht die Gesellschaft den Menschen mit Beinträchtigung. Was wäre eine Gesellschaft ohne soziale Kompetenzen für eine Gesellschaft!?

Ich füge damit eigentlich einen Zusatz zum letzten Kommentar hinzu. Behindertenpädagogik bedeutet für mich seit jeher nicht nur die Pädagogik der Menschen mit Beeinträchtigungen sondern auch die Pädagogik der Umgebung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Henning Glause, Univ.-Dipl.-Behindertenpädagoge in Wien (im April 2008)


Anfrage: Aufbaustudium in Schwerhörigenpädagogik

Hallo liebe Fachleute,
ich bin 48 Jahre alt und wegen einer geringgradigen Schwerhörigkeit als Gymnasillehrerin dienstunfähig geworden. Ich möchte mich beruflich für die Schwerhörigenpädagogik weiterqualifizieren und frage euch, was ich dazu tun muss. Vielleicht wäre es auch möglich, ohne weitere Qualifizierung in diesem Bereich tätig werden zu können. Ich habe aus NRW gehört, dass man einen schwerhörigen Lehrer an eine Förderschule versetzt hat. Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
Karin G. aus Niedersachsen (im April 2008)

Antwort der Radaktion:

Hallo Frau Karin G.
in Bayern können Sie als Gymnasiallehrerin in Ihrer Fächerverbindung an der Realschule und an der Fachoberschule für Hörgeschädigte arbeiten. Eine Zusatzqualifikation in Schwerhörigenpädagogik an der Uni München wird zwar angeboten (ca 2 Semester, mit Abschlussprüfung), ist dafür aber nicht Voraussetzung. Ich nehme an, dass das in anderen Bundesländern - sofern es dort eine weiterführende Schule für Hörgeschädigte gibt - ähnlich großzügig gehandhabt wird, da es keine spezielle sonderpädagogische Ausbildung für den Sekundarbereich gibt. Eine Übersicht über Schulen für Hörgeschädigte in Deutschland finden Sie hier: Schulen für Hörgeschädigte
Wenn Sie an einer Grund- oder Hauptschule für Hörgeschädigte unterrichten wollen, wird wohl in der Regel eine sonderpädagogische Qualifikation verlangt. Hier kommt es aber auf Ihre Fächerverbindung an - wenn die gefragt ist (Englisch!), dann geht es evtl. leichter. Um eine verbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Kultus/Schulministerium.
Mit freundlichen Grüßen, das best-Team


betina schreibt am 20.04.08 zum Thema

Zuzahlung Hörgeräte

Ich weiss nicht so genau in welche Rubrik ich dies schreiben soll, aber ich denke, es wird jemand lesen. Ich selber habe seit einigen Jahren 2 Hörgeräte sowie Hyperakusis mit Tinnitus und starke Probleme mit den Geräten.

Es geht um folgendes:

Ich hatte im Dezember 07 in WDR 5 eine Sendung für Hörgeschädigte gehört und dort gab es auch Tipps bezüglich der Zuschüsse der Krankenkassen. Aus eingener Erfahrung kenne ich den Festbetrag, habe selber seit einigen Jahren 2 Geräte.

Nunmehr wude dort auf Gesetze verwiesen, daß die Betroffenen ein Recht darauf haben, das Hörgerät bezahlt zu bekommen, welches angesichts der individuellen Hörschädigung notwendig ist. Verwiesen wurde auch auf die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundessozialgesetztes.

Info über das Bundesverfassungsericht - Urteil 17.12.2002 - AZ: 1 BvL 28/95, 29/25 und 30/95

"Die Versicherten müssen sich nicht mit Teikostenerstattung zufrieden geben (...) im Hilfsmittelsektor muss die Versorgung mit ausreichenden, zweckmäßigen und in der Qualität gesicherten Hilfsmittel als Sachleistung gewährleistet sein" Der Text sei nachzulesen unter www.bundesverfassungsgericht.de - Entscheidungen.

Ich habe dort nachgelesen - aber da steht etwas anderes !?

Urteil Bundessozialgericht - 23.01.2003 AZ: B3 KR 7/02 R
"Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (vgl BVerfG, Urteil vom 17.12.02)

Der vollständige Text sei nachzulesen: www.bundessozialgericht.de Entscheidungungen - leider kann ich im Internet auf dieses Urteil nicht zurückgreifen!

Nur, es kann doch nicht sein, wenn etwas in in Medien dargestellt und auf Gesetzte verwiesen wird, dass dann beim Nachlesen hier etwas nicht stimmt? oder? Wie sieht es denn aus mit den Kosten? Wer kennt sich da etwas aus?
betina

Antwort der Redaktion

Hallo Betina,
Vielleicht fragen Sie beim WDR nochmal nach, ob die Ihnen den SEndetext bzw. die Urteilsbegründungen zusenden können. Das Urteil des BVerfG weist ja offensichtlich nur auf die Rechtmäßigkeit der Festbetragsregelung hin. Das andere Urteil (23.01.2003) ist aber vom Bundessozialgericht. Dort (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en) sind die Urteile von vor 2004 aber nicht mehr abrufbar.


Liss schreibt am 17.4.08 zum Artikel 'digitale Hörgeräte':

Habe seit fast einem Jahr einige Geräte getestet. Momentan habe ich eines von Siemens CIELD2 Active. Bin sehr unzufrieden und traue mich bald gar nicht mehr zum Akuster zu gehen.
Habe eine Schellempfingungsschwerhörigkeit.
Die Akuster wollen doch nur verkaufen, wer kann Tipps geben, damit man zu einem zufriedenen Ergebnis kommt??


Claudia Hämmerl schreibt am 14. April 2008 zu:

Schallverbessernde Maßnahme im Klassenzimmer

Hallo,
heute hat mich die Lehrerin meines Sohnes gebeten, Ihr einen
kostengünstigen Rat für eine Akustikverbesserung im Klassenzimmer zu
geben. Ich hatte Ihr eine Aufdoppelung der bestehenden Pinwand mit
schallabsorbierendem Material vorgschlagen und soeben diesen Tipp auch
in Ihrer Internetseite gefunden. Meine Frage: welche Produkte eigenen
sich technisch (Festigkeit) und brandschutztechnisch dazu und woher
bezieht man diese?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort,
Claudia Hämmerl

Antwort der Redaktion:

Sehr geehrte Frau Hämmerl,
Ihre Anfrage nahmen wir zum Anlass eine Liste der Hersteller von Akustikdecken auf unsere WebSite zu stellen. Dort finden Sie übrigens auch eine Bauanleitung für den Hausgebrauch. Zur Raumakustik
Mit besten Grüßen,
das best-Team


Fragen zu dem Artikel Schwerbehinderung

Vom gesetzgeber ist festgelegt, dass bei einer beidseitigen mittelgradigen schwerhörigkeit (siehe oben) ein gdb von 30% anerkannt wird.
Ich bin so gut wie gehörlos, d.h. ich habe beidseits 90 dezipel verlust, und habe gerade 40 % . Von geburt an bin ich fast gehörlos und habe trotzdem das merkzeichen GI noch nicht bekommen. Wie kann es sein? [mail vom 16.3.08]

Antwort der best-Redaktion:
Sie können beim Versorgungsamt eine Neufeststellung beantragen. Besorgen Sie sich vom HNO-Arzt eine aktuelle Hörkurve und lassen Sie sich vom Arzt oder von einem Logopäden bestätigen, wie sehr Sie aufgrund der angeborenen Hörschädigung auch in der Sprache beeinträchigt sind. Erklären Sie bei der Antragstellung auch Ihre alltäglichen Schwierigkeiten in der Kommunikation am Arbeitsplatz bzw. in der Ausbildung. Damit hat das Versorgungsamt mehr Anhaltspunkte für Ihre korrekte Einstufung.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr best-Team

Nicole schrieb am 14. März 2008

Ich bin sehr schwerhörig und ab wieviel % der Schwerhörigkeit muss man haben um Gl im Schwerbehindertenausweis zu bekommen bzw. zu beantragen?
Gruß Nicole

Liebe Nicole,
es kommt nicht auf einen festen Wert an, sondern um das Gesamtbild. Das heißt, auf den Grad der Schwerhörigkeit und die Beeiträchtigung in der Kommunikation. Siehe hierzu in dem Artikel:
"Gehörlose erhalten das Merkzeichen Gl. Gehörlos im diesem Sinne sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
Ausführliche Erläuterungen zu diesen und allen weiteren Merkmalen erhalten Sie auf den Internetseiten der Integrationsämter."
Mit besten Grüßen, Ihr best-Team

Lorenz schrieb am 6. März 2008

Hallo, wie hoch muss denn die hörschädigung sein um einen behindertenausweis zu bekommen. ich habe hörminderung von 80 zu 60. Danke!

Hallo Herr Lorenz, die Tabelle finden Sie in den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" auf unserer Homepage: Schwerbehinderung
Viele Grüße, Ihr best-Team


Anfrage vom 7. März 2008: Übertritt auf Realschule?

Ein Schüler meiner 7. Hauptschulklasse hat Interesse auf die Samuel-Heinicke-Realschule zu wechseln. Deshalb wollte ich nun mal anfragen, welche Noten er braucht um überhaupt wechseln zu können? Welche Erfahrungen habt ihr generell mit solchen Quereinsteigern? Wäre es für ihn evtl. sinnvoller, erst nach dem Erwerb des qualifizierenden Bildungsabschlusses an die Realschule zu kommen?

Von Kollegen habe ich gehört, dass es diese "Übergangsklasse" an der Realschule für die Hauptschüler nicht mehr geben sollte. Stimmt das wirklich?

Antwort der best-Redaktion:

Ein Wechsel geht im Prinzip, wenn der Notenschnitt in allen Fächern 2,0 oder besser ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Schüler in D, E, M eine schriftliche Aufnahmeprüfung machen und in den anderen Fächern wird eine mündliche Note gemacht.. Allerdings gilt es zu bedenken: Beim Wechsel von HS 7 in RS 8 fehlt ein Jahr in den Wahlpflichtfächern. Im Zweig 3 (Gestaltung) ist das nicht so schlimm, in Wirtschaft (Zweig 2) ist das schwieriger wegen %-Rechnen usw., ebenso in Zweig 1 (Mathe).
Ein Übertritt in die 9. Übergangsklasse nach dem Quali ist für den Schüler stressiger als ein Wechsel nach der 7. Klasse. Die Übergangsklassen sind immer im Zweig 3 angesiedelt. Sie werden weiterhin angeboten.
Herzliche Grüße, das best-Team


martin mey schrieb am 1. März 2008

hochtonscherhörigkeit 50+ welche erfahrungen hinsichtlich hörgerätwirkung und anpassungszeit

liebes team,ich bin 50+ und dabei,mir ein hörgerät zuzulegen.mein hörgeräthändler sagt folgendes: das neueste gerät wird zuerst einmal sehr schwach eingestellt und verstärkt seine unterstützung laufend - ist so programmiert.die endgültige unterstützungsintensität wird erst in einigen monaten erreicht und der patientsollte sich ca 1 jahr eingewöhnungszeit verordnen.ich hätte gerne gewusst,ob hochton-hörgeschädigte dies bestätigen können oder ob dies eine verkauifserfolgsförndernde behauptung der hörgeräteerzeuger ist.positiv gedacht könnte es ähnlich sein wie mit den gleitsichtbrillen beim auge,welche erfahrungsgemäss eine anpassungszeit von ca 3 wochen haben.abder dort hat es eigentlich überall oder meistens funktioniert,wobei das preisrisiko bei brillen nicht so hoch ist wie bei hörgeräten.ich wäre sehr dankbar,wenn man aus einem forum von hörgeräteträgern dsbzgl.erfahrungen mitgeteilt bekommen könnte.
sollten sie zu diesem meinem problem eine antwort bzw.empfehlung haben wäre ich sehr dankbar.
liebe grüsse MARTIN MEY

Antwort der Redaktion:

Hallo Herr Mey,
Ihre Anfrage steht im Forum. Von unserer Seite vorab: Ja, der Gewöhnungsprozess dauert eine Weile. Das liegt auch an der Komplexität der Einstellungsmöglchkeiten. Wenn sich Ihr Akustiker dafür viel Zeit nimmt, so spricht das eher für seine Gewissenhaftigkeit, als für seinen Geschäftssinn.
MfG das best-Team


Referendar mit Hörschädigung

Liebes best-Team,
ich heiße Stefan, habe das 1.Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen absolviert und stehe nun kur vor dem Referendariat.
Ich bin mittelgradig schwerhörig (ca. 30-40%) und trage seit 2002 digitale Hörgeräte. Leider musste ich feststellen, dass ich trotz der hochwertigen Geräte in der Klasse Schwierigkeiten habe v.a. wenn der Geräuschpegel insgesamt sehr hoch ist (wie meistens bei Lehreranfängern...)
Meine Frage: Könnt ihr mir diesbezüglich Tipps geben, Kontaktpersonen nennen bzw. wisst ihr, ob es Möglichkeiten gibt auf offiziellem Weg Erleichterungen während des Referendarats zu erhalten?
Behindertenausweis habe ich noch nicht, bin aber dran. Ich schätze, ich werde einen GdB von 30 bekommen.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Antwort der Redaktion

Hallo Stefan,
für schwerbehinderte Lehrer gibt es einen Behindertenbeauftragten bzw. eine Behindertenvertretung, die du am Besten über den Hauptpersonalrat erfahren kannst. Die Kontaktadressen sind hier angegeben: http://www.km.bayern.de/km/lehrerinfo/amtliches/meldung/04104/index.asp. Dieser Schwerbehindertenvertreter kann dir genaue Auskunft über Erleichterungen im Referendariat geben.
Generell ist es ratsam, einen Behindertenausweis zu beantragen. Dabei ist es wichtig mindestens einen GdB von 30 zu bekommen. Damit solltest du bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragen. Einem schwerbehinderten Bewerber "gleichgestellt" wirst du von der Arbeitsagentur nur unter der Voraussetzung, dass du noch in der Ausbildung bzw. arbeitssuchend bist. Somit hast du Anspruch auf besondere Leistungen für schwerbehinderte Menschen. Wenn du nicht als schwerbehinderter Bewerber oder als Gleichgestellter anerkannt bist, also keinen entsprechenden Behindertenausweis besitzt, gilt das Gebot der bevorzugten Anstellung in den Staatsdienst nicht. D.h. der Amtsarzt kann dich dann anlässlich der Einstellungsuntersuchung wegen der Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ablehnen. Du wirst also aufgrund Ihrer Hörschädigung eindeutig benachteiligt.
Um in Unterrichtssituationen Störgeräusche möglichst gering zu halten, kannst du auf gute Raumakustik achten (vgl. http://www.best-news.de/?bn11s03). Vielleicht ist es möglich, dass du dir mögliche Schulen und Klassenzimmer unter diesem Aspekt vorher anschaust.
Sicher ist auch der Kontakt und Tipps von Gleichbetroffenen wertvoll, die wir gerne vermitteln.
Wir hoffen die Informationen haben dir weitergeholfen.
Das best-team

[Anfrage vom Februar 2008]


Annette S. schreibt am 25.1.08 zu: Umschulung in Heidelberg (SRH)

Hallo !
Ich sollte ürsprünglich meine Umschulung in Michaelshoven Köln machen, doch jetzt soll ich aus gesundheitlichen Gründen wegen meiner Schwerhörigkeit die Umschulung in Heidelberg machen. Da ich Heidelberg nicht so gut kenne, hätte ich gerne Kontakt zu andere Absolventen um Erfahrungen auszutauschen.
Freue mich über jede Post !
Gruss Annette


Frau M. schreibt am 24.1.08 zum Artikel Schüler-BAföG

Hallo,
mir wurde beim BAföG Amt in Berlin mitgeteilt, daß Schülern BAföG nur für die letzten 2 ! Jahre gewährt wird.
Mein Sohn hat aber noch 3 Jahre ( bis Klasse 13 ) bis zum Abitur.
Da ich beruflich umziehen muss und mein Sohn hier in Berlin sein Abitur machen möchte bin ich / sind wir auf BAFöG angewiesen. Ich verdiene nicht genug um ihn zu finanzieren.
Gibt es Ausnahmen oder können sie mir Rat gebende Adressen mitteilen?
Vielen Dank für Ihre Mühe

Antwort der best-Redaktion

Liebe Frau M.,
laut BAföG-Gesetz kann ein Schüler unter bestimmten Umständen ab der 10. Klasse BAföG erhalten - z.B. wenn er nicht bei den Eltern wohnen kann (siehe http://www.bafoeg.bmbf.de/de/216.php). Dass der Anspruch auf zwei Jahre beschränkt sein soll, ist nicht nachvollziehbar.
Mit besten Grüßen,
das best-Team


Ablehnung des Schwerbehindertenausweises

Hallo, vielleicht kann uns jemand helfen. bei unserem Enkelkind wurde nach dem 2 Lebensjahr an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit festgestellt, demzufolge bekam es zwei Hörgeräte, doch nach einem Jahr musste man feststellen, dass diese auch nicht viel brachten. Das Kind
bekam im August 2007 ein CI. Meine Tochter beantragte darauf hin einen Schwerbehindertenausweis. Dieser wurde nun schon das zweite mal vom Versorgungsamt abgelehnt, obwohl alle Unterlagen vorliegen, aus denen hervorgeht, dass das Kind ohne Hörhilfen nichts hören kann und demzufolge mit fast vier Jahren kaum ein Wort spricht. Bleibt uns jezt nur noch die Klage vor dem Sozialgericht????
Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Rat für uns hat, meine Tochter ist schon kurz vorm Verzeifeln. Viele Grüße K.

[e-Mail vom 24. Januar 2008]

Antwort von Leserin B. Liebsch am 2.2.08:

Hallo,
ich konnte erstmal nicht glauben was ich da gelesen habe.
Bei meiner Tochter wurde im Alter von 5 Jahren eine beideseitige hochgradige Schwerhörigkeit festgestellt, und sie bekam einen Schwerbehindertenausweis mit 50%. Knapp ein Jahr später war sie bei Taubheitsgrenze und sie bekam sofort ihre 100%.
Kurz darauf wurde ihr ein CI implantiert.
Bei Ihnen auf dem Versorgungsamt läuft irgendetwas falsch. Ein CI ist keine Hörhilfe sondern eine Hörprothese.
Mit welcher Begründung lehnt das Versorungsamt den Schwerbehindertenausweis ab?
Viele Grüße
B. Liebsch


Frau G. schreibt zum Thema Raumakustik:

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter ist CI-Trägerin und besucht ein Regelgymnasium. Die Klasse wird zum Schuljahreswechsel umziehen, und nun soll das neue Klassenzimmer mit einer neuen Raumakustik versehen werden. Der Verwaltungsleiter der Schule hat ein Angebot einer Tischlerei eingeholt, das ich als Mutter und Nicht-Fachfrau nicht einschätzen kann, ...
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Einschätzung geben könnten, ob die veranschlagten Maßnahmen ausreichend sind und/oder ob die angegebenen Daten überhaupt aussagekräftig sind. Darüber hinaus würde sich noch die Frage der Finanzierung ergeben - wäre das Sozialamt über Eingliederungshilfe zuständig?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara G.

Hier also die Nachricht unseres Schulverwaltungsleiters:

"... der Mehraufwand für besonderes Deckenmaterial (Schallabsorption 0,68 DB gegenüber 0,57 DB in normalen Klassenräumen bei Frequenz 500) sowie für eine Verkleidung der Rückwand mit gleichem Material beträgt (brutto) 2.510,70 €. Da auch die normale Schallschutzdecke bereits fast 2.800 € kostet, wären wir natürlich sehr dankbar, wenn Sie Sponsoren finden würden, da Gesamtkosten von 5.300 € nicht so einfach zu finanzieren sind. ..."

[im Januar 2008]

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Frau G.,
erfahrungsgemäß kostet die akustische Sanierung der Decke eines Klassenzimmers 2000 bis 3000 €, ein zusätzliches Wandpaneel höchstens 1000 €. Insofern ist die Gesmatsumme (5300 €) wohl zu hoch angesetzt. Der Preisunterschied im Material von Akustikdecken mit dem Absorbtionsgrad 0,68 bzw. 0,57 ist u.W. zu vernachlässigen.
Um die Vorgaben nach DIN 18041 einzuhalten, wonach in normalen Unterrichtsräumen der Nachhall 0,55 s, beim Unterricht mit hörgeschädigten Schülern 0,45 s nicht überschreiten soll, empfehlen wir:

  • Anbringung hochabsorbierender Schallschutzelemente (Absorptionsklasse A gemäß DIN 11654, Absorbtionsgrad >0,8) an der Decke.
  • Zusätzlich eine schallabsorbierende Verkleidung der Rückwand ab ca 1m Höhe, etwa mit einem Schallabsorber, der als Pinnwand geeignet ist (z.B. Wandpaneele von Ecophon aus Glasfaser mit schlagfester Glasfasergewebeoberfläche; oder Breitband-Wandabsorber aus Metall der Hersteller OWA oder Renz)

Was sie Fianzierung anbelangt: In Bayern (von wo schreiben Sie?) ist der Schulträger zuständig: Art.3BaySchFG, Absatz 5: zum Schulaufwand gehören auch die Aufwendungen, die notwendig sind, um einen erfolgreichen Schulbesuch von Personen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Wir denken, die Schule sollte einen zweiten Kostenvoranschlag von einer Akustikfirma einholen. Dieser sollte eine klare Aussage zum Verlauf der angestreben Nachhallzeiten über den für Sprache relevanten Frequenzbereich enthalten (etwa 125Hz-4KHz).
Für die Klärung weiterer technischer Fragen können wir Ihnen gerne einen unabhängigen Fachmann empfehlen ...
Mit freundlichen Grüßen
das best-Team

2007

Florian Eckstein, Abiturient 2006 und Azubi schreibt zur Kollegschule Essen:

Hallo, ich bin seit 2002 im Berufskolleg in Essen! Angefangen habe ich dort in der Vorklasse und habe 2006 dort Abi-Prüfung (Naturwissenschaft) absolviert und bestanden. Derzeit bin ich wegen meiner Ausbildung (als Fachinformatiker-Anwendungsentwicklung) in Blockzeit (2-3x im Jahr 6 Wochen lang).
Über die Schulablauf kann ich die Aussagen von Schulleiterin Frau Kleinöder bestätigen.
Leider muss ich ehrlich sagen, dass das Gebäudekomplex dringende Sannierungsbedarf hat! Besonders im Bereich Klimatechnik (Heizung und Klimaanlage) muss erneuert werden, denn dort funktioniert heutzutage vieles nicht mehr einwandfrei. In der 4. Etage (z.B. im IT-Labor, Physikraum oder Vermessungstechnik) wird es oft zu kalt oder zu heiß. Wegen der Ausbildung bin ich jeden Tag und jede Stunde im IT-Labor auf der 4. Etage und kämpfe seitdem öfters mit gesundheitlichen Problemen, wie z.B. plötzlicher Schnupfen oder Kopfschmerzen.
Deswegen eine GROßE BITTE an LVR: Investier das Geld für Sannierungsmaßnahmen!
Abgesehen von technischen Problemen ist die Schule sonst sehr empfehlenswert! Sie haben außerdem viele supternette Lehrer ;)
Schönen Gruß aus der Eifel
Florian Eckstein [im Dezember 2007]

Zuschrift zum Artikel Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

Ich bin mir nicht sicher, ob alle öffentlichen Institution über dieses Gesetz Bescheid wissen.
Unser Sohn (22 Jahre) besucht das Berufkolleg in Essen und will das Fachabitur in Wirtschaft absolvieren. Aus diesem Grund hat er einige Bewerbungen für einen kaufmannischen Beruf versandt. Unter anderm an das Landratsamt Friedrichshafen. Er hat sich als Fachkraft für Bürkommunikation beworben, die dortige Behörde möchte ihn eigentlich mit allen Mitteln abwimmeln, mit so fadenscheinigen Ausreden, es gebe keinen Arbeitsplatz beim LRA, an dem man zurückgezogen und ohne Telefon arbeiten könne.
Auch die Rentenanstallt hat die Bewerbung umgehend zurückgesandt, mit der Begründung: Ihre Bewerbung können wir nicht berücksichtigen.
Wir stellen uns schon länger die Frage, wo im Alltag die Gleichstellung behinderter Menschen bleibt!
Vielleicht können Sie und etwas Hilfreiches mitteilen.
Mit freundlichen Grüssen ...

[Dezember 2007]

aus der Antwort von best

... Um negativen Erfahrungen, wie Sie sie schildern, vorzubeugen, sollte Ihr Sohn vor jeder Bewerbung persönlichen Kontakt mit dem jeweiligen Beauftragten für Schwerbehinderte aufnehmen. Manche Beauftragte können wertvolle Tipps geben und die Bewerbung gegenüber der Personalabteilung unterstützen.
Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz sollte Ihr Sohn unbedingt die Arbeitsagentur (Abteilung Rehabilitation) und den Integrationsfachdienst einbeziehen. Diese Stellen können mögliche Arbeitgeber nämlich beraten, wie ein geeigneter Arbeitsplatz aussehen könnte und sogar hohe Zuschüsse bewilligen. Was da alles möglich ist, können Sie hier nachlesen: Wissenswertes für Arbeitgeber
Ihr best-Team


Christa schreibt zum Erfahrungsbericht von Stefan Fredelake (Audiologe):

Stefan,
I am proud of you. I understood 75% of what you wrote, and I can see that you have accomplished so much. Good luck going on to University of Oldenburg.

I am curious if you use some DGS now? Since you might be working with people who are Deaf and schwerhorige, and they use DGS?

I believe that audiologists must understand both Deaf culture and language, and the hearing aspect (cochlear implants, oral method, audiotory verbal training and hearing aids) in order to give a balanced, unbiased advice to parents with a deaf child.

Too many audiologists in North America and Europe tend to give parents the answer they want to hear the most: their child can be closer to a hearing person (but in fact, maybe it's not the best for the child?)

It's good to see you living out your dreams, Stefan.

Christa [Ottawa/Kanada, November 2007, Homepage ]


Dr. Michael Roth, schreibt zum Artikel digitale Hörgeräte

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr kritischer Test zu den Hörhilfen ist sehr informtiv und trifft die nahezu unerträgliche Situation.
Ein schlimmer Zustand dazu ist aber, dass die Hörgeräde-Hersteller keine oder sehr unzureichende Garantieleistungen gewähren, so dass auch der Fachverkauf - nach meiner Erfahrung - keinen Garantieschein ausgibt. Dagegen werden hohe Reparaturkosten erhoben, obwohl Serviceleistungen von den Krankenkassen vorfinanziert werden.
Eine "Sonderfertigung" muss erst recht eine Garantie von mindestens 2 Jahren zusagen. Haben Sie dazu eine Position?

Beste Grüße, M. Roth [November 2007]


Führerschein – Schikane?

Oliver (20) hat sich bei seinem Landratsamt in Oberbayern zur Führerscheinprüfung angemeldet. Da er CI-Träger ist, legte er eine Bescheinigung seines HNO-Arztes bei, in der seine Hörschädigung beschrieben wird. Nun erhielt er von der Behörde eine Belehrung über den „Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“. Oliver müsse sich von einem besonderen HNO-Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation daraufhin begutachten lassen, ob er trotz Vorliegens seiner Schwerhörigkeit in der Lage sei, Fahrzeuge der Klasse B und T zu führen. Dies sei laut Anlage 4 FeV in Frage stellt. Die Kosten für das HNO-Gutachten (schätzungsweise 200.- €) müsse er selbst tragen.
Für diese amtliche Mitteilung werden ihm gleich 20.- € Gebühren in Rechnung gestellt!
Handelt das Landratsamt hier eigenmächtig oder enthält die Fahrerlaubnisvorordnung tatsächlich die beschriebene Schikane für Hörgeschädigte?
Für sachdienliche Hinweise sind wir dankbar. – Das best-Team [Okt. 07]

Unsere eigenen Recherchen ergaben:

Eine Anfrage beim Kreisverwaltungsreferat in München zeigt, dass das Vorgehen des Landratsamtes offenbar nicht zwingend ist.
Das Landratsamt entscheidet aber selbst über die Ausführung der Verordnung. In München ist das offensichtlich anders als in dem Landkreis. In der Landeshauptstadt genügt es in der Regel, wenn der hörgeschädigte Bewerber für einen Pkw-Führerschein (d.h. Führerscheingruppe 1) von seinem HNO-Arzt eine Bescheinigung vorlegt, die Aussagen enthält über:
1. wird ein HdO getragen?
2. ist der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt?
3. was ist der Ursprung der Hörschädigung?
Nur wenn sich aus diesen Aussagen ein weiterer Prüfungsbedarf ergibt, fordert das Führerscheinamt ein Gutachten des verkehrsmedizinischen HNO-Arztes an. Zusätzliche Verwaltungsgebühren fallen nicht an.


Nadine schreibt zum Artikel Zur Situation hörgeschädigter Studenten:

Ich kann mich dem Artikel sowie dem Kommentar nur anschließen.
Ich kann mir mein jetziges Studium auch nur durch die Unterstützung meiner Eltern leisten.

Mit einer Hörbehinderung bekommt man leider von den Uni´s oder dem Staat nicht wirklich viel Unterstützung.
Ich habe bereits eine Ausbildung absolviert und danach 1 Jahr gearbeitet. Anschließend fing ich mein Studium an. Nach dem Grundstudium brauchte ich neue Hörgeräte, da meine bereits zu alt und auch zu schlecht waren. Aufgrund einer Hörverschlechterung war es mir überhaupt nicht mehr möglich den Vorlesungen mit den alten Hörgeräten zu folgen. Aber auch mit den neuen Hörgeräten hatte ich starke Probleme.

Den Tip beim Sozialhilfeträge eine finanzielle Unterstützung für eine FM Anlage zu beantragen endete jedoch mit der Antwort, dass ich bereits eine Ausbildung und somit einen abgeschlossenen Beruf habe und eine Hilfe zur Weiterbildung nicht finanziell unterstützt wird.

Wenn ich jedoch kein Studium angefangen hätte und normal arbeiten würde, hätte ich eine Hörhilfe beantragen könnten. Damit war eine Lücke geschaffen, die gerne genutzt wurde.

Dabei verstehe ich nicht, warum es mir als Hörbehinderter nicht vergönnt sein sollte, ein Hochschulstudium als 2. Ebene absolvieren zu dürfen.

Nur durch die Möglichkeiten meiner Eltern mich finanziell zu unterstützen, war es mir nur möglich die neuen Hörgeräte zu finanzieren. Die FM Anlage habe ich nicht gekauft. Da dies mein Budget im weiten Maße überschritten hätte.

Aber auch auf sonstige Hilfen kann man kaum zählen. Ich studiere BWL und leider ist die Mentalität der BWL-Studenten, die einer leistungsorientierten Ellenbogengesellschaft. Die Kommilitonen geben sehr selten und ungern ihre Unterlagen weiter. Obwohl es für mich selbst bereits eine enorme Überwindung ist, meine Mitstudenten darum zu bitten, wird einem oft nur mit einer widerwilligen Reaktion Hilfe zuteil. Aber genau das Gefühl von anderen Kommilitonen abhängig zu sein, sich anzubiedern und ständig zu fragen, bitten und betteln, ist ein sehr schreckliches Gefühl.

Ich hätte das gern alles mit eigener Kraft und Leistung geschafft. In meiner Ausbildung konnte ich es noch allein schaffen, jedoch nun hat sich meine Hörsituation so weit verschlechtert, dass ich selbst an meine eigenen Leistungsgrenzen stoße und auf Hilfe angewiesen bin.

Ebenfalls von einem Professor bekam ich einmal folgende Reaktion: Bei diesem Professor war die Aussprache und die Art seiner Vorlesung so schlecht für mich zu verstehen, dass ich um Hilfe und evtl. Unterlagen bat, da ich keine eigenen Mitschriften anfertigen konnte. Doch der Professor meinte, dass es nur eine Bevorzugung zu den anderen Studenten wäre. Somit erhielt ich keine Unterlagen und musste mir die gesamte Vorlesung noch anhand von Büchern selbst erarbeiten. Dieser zusätzliche Zeitaufwand ist eine enorme Anstrengung, aufgrund dessen ich keine Zeit habe noch nebenbei zu arbeiten. Ebenfalls kann ich nicht so viele Klausuren in einem Semester absolvieren, wie als wenn ich den Vorlesungstoff auch auf dem akustischen Wege aufnehmen und lernen könnte (als zusätzlicher Lerntypus).

D.h. mein Studium wird automatisch zeitlich verlängert. Ebenfalls wollen viele Unternehmen dass wir neben dem STudium noch praxisrelevante Jobs übernehmen, wozu ich aufgrund des zusätzlichen Lernaufwandes, sowie organisatorischen Problemen gar nicht komme. Schließlich möchte ich mein Studium auch mit Erfolg abschließen.

Zusätzlich ist man beängstigt und in Sorge, dass das Studium evtl. umsonst war und man keinen geeigneten Job findet, da die Firmen keine zusätzlichen Kosten (wie bspw. Telefone, Anlagen für Meetings etc.) übernehmen wollen.

Ich komme mit meiner Schwerhörigkeit (seit nun fast 10 Jahren) eigentlich relativ gut klar, doch auch diese psychische Belastung der Zukunftsperspektive, sich nicht ständig "outen" zu wollen, nicht ständig um Hilfe zu fragen und dieses Unverständnis vieler Mitmenschen, erschwert einem viele Tage.

Solch einer war heute. Aus diesem Grund wollte ich auch einmal meinen Kommentar schreiben. Vielleicht hilft es Anderen, so wie mir die Artikel und Kommentare von Anderen helfen, es weiterhin zu akzeptieren.

Ich hoffe mein Studium nächstes Jahr mit Erfolg abzuschließen und anschließend einen anspruchsvollen Job zu finden, deren Mitarbeiterumfeld dafür bereit ist.
[Oktober 2007)


Für eine wissenschaftliche Studie werden

Interviewpartner gesucht!

Voraussetzungen:
- Hochgradige Hörschädigung (Hörverlust von mindestens 90 dB)
- Sehr gute lautsprachliche Kommunikationskompetenz (Hochdeutsch)
- Alter zwischen 20 und 40 Jahren

Voraussetzung für die Aufnahme in das verbale Gedächtnis ist erst einmal die Wahrnehmung der Sprache. Die menschliche Sprachwahrnehmung erfolgt in den meisten Fällen durch das Gehör, das über Eigenschaften verfügt, die bei der menschlichen Spracherkennung eine wichtige Rolle spielen.
Wie aber ist es bei Gehörlosen, die sich zwar durch ihre Lautsprachkompetenz sehr gut verständigen können, deren Spracherwerb jedoch nicht über den auditiven Kanal erfolgen konnte und denen für das Sprachverstehen der wichtigste Sinn, das Gehör, fehlt? Bei dem Verfolgen der Lippenbewegungen, die nur 30 % des Gesprochenen sichtbar machen, sinkt die Erkennungsleistung der einzelnen Sprachperzeptionskomponenten deutlich. Dies näher zu untersuchen, ist Anlass des Gedächtnisexperimentes, zu dem Interviewpartner gesucht werden.
Dazu brauchen wir Euere Unterstützung (ein kleines Entgelt gibt’s auch)!

Um dieses Projekt in die Tat umzusetzen, meldet Euch bitte für weitere Informationen und Terminvereinbarung bei:
Sara Neef
Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.
Vielen Dank im voraus!


Retinitis Pigmentosa

Hallo,
ich bin hochgradig schwerhörig seit meiner frühen Jugend und habe Retinitis Pigmentosa mit dem Verdacht Usher Syndrom. In den letzten zwei Jahren hat sich mein Sehrest auf unter 5 % reduziert. Deshalb habe ich mein Studium unterbrochen, um zu lernen, wie ich selbständiger bleiben kann und ich muß meinen Alltag neu organisieren. Ich suche nach Leuten, denen es ähnlich ergeht. Da ich vermutlich meine Sehkraft ganz verlieren werde, suche ich nach Leuten, die ebenfalls spät taubblind geworden sind.

Stefan G.

[mail vom Juli 2007, Antworten werden von der Redation weitergereicht]


Studium in Gallaudet?

Bastian Schäfer schreibt am 24. Juni 2007:

Nächstes Jahr werde ich voraussichtlich mit dem Abitur entlassen und nach den Sommerferien will ich schon gleich anfangen zu studieren.
Also vor allem möchte ich an derUniversität Gallaudet studieren.

Meine Vermutung ist, dass ihr schon mal ehemalige deutsche Studenten getroffen habt und über ihre Erfahrungen an der Universität Gallaudet berichtet haben. Evtl. haben sie auch Informationen über diese Universität.

Können Sie mir evtl helfen, mir die Adresse von ehemaligen deutschen Studenten von Universität Gallaudet zu geben. Ich bin auch an Informationen über die Finanzierung und Bewerbung an der Universtiät Gallaudet interessiert - wie kann ich ein Stipendium kriegen?

Vielen Dank, wenn Sie mir helfen können, Mfg B. Schäfer

[Antworten bitte an die best-Redaktion]


Lektüre für hörgeschädigte Jugendliche?

Unsere 14 Jahre alte Töchter ist hochgradig Schwerhörig. ( CI- Trägerin). Ständig bin ich auf der Suche nach Lesebüchern deren Text nicht zu schwierig aber altersgerecht ist. Haben sie Tips dazu, damit auch ihr das Lesen Spass macht?

[Mail von Frau Millius aus der Schweiz vom März 2007]

Hinweis der Redaktion [vom Juli 2007]

Lehrer im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Hören haben inzwischen eine Übersicht erstellt, die Sie hier abrufen können.


Thomas schreibt zum Artikel Zur Kostenerstattung von Schreibtelefon und Fax :

Hallo
bei mir war die Situation anders. Im Jahre 1997 habe ich ein Faxgerät bei der AOK beantragt und Kostenübernahme ohne Probleme erhalten. Im Jahr 2007 ist das Faxgerät kaputt gegangen und leider habe ich von der AOk weder Kostenübernahme für eine Reparatur oder ein neues Gerät bekommen - Grund: Fax ist ein alltäglicher Haushaltsgegenstand. Die Gesetze haben sich geäandert und Gesetzinterpretation von verschiedenen Institutionen auch.
Wie soll ich reagieren? Ich bin gehörlos mit H im Schwerbehinderten Ausweis und mit Usher Syndrom.
Gruss Thomas

[Mail vom 03.06.2007, Antworten bitte an die best-Redaktion]


Tipps für ein Sonderpädagogik-Studium?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, im kommenden Wintersemester ein Sonderpädagogik-Studium zu beginnen. Aufgrund dessen möchte ich mich nun über Möglichkeiten informieren, die Behinderten wie mir ein Studium finanziell und auch arbeitstechnisch erleichtern. Allerdings gibt es sehr viele zu berücksichtigende Klauseln. Ehrlich gesagt, fällt es mir schwer, hier das Richtige zu finden. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Bei mir liegt ein Grad der Behinderung von 60 vor. Mein Studium möchte ich in Niedersachsen absolvieren.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir konkrete Informationen zukommen lassen könnten.
Vielen Dank schon im voraus für Ihre Mühe,
Eva

[Mail vom 03.06.2007, Antworten bitte an die best-Redaktion]

Antwort des best-Teams

Hallo Eva,

wir sind Praktikantinnen bei best, eine gehörlos, eine hörend und studieren auch Sonderpädagogik (Lehramt Gehörlosenpädagogik) an der LMU in München und werden nun versuchen, Dir Deine Fragen bestmöglich zu beantworten.

Um Dir genaue Informationen geben zu können, sind aber zunächst noch einige Fragen zu klären:
Nutzt Du Hörgeräte oder ein CI, welche Kommunikationsform bevorzugst Du (Hören/Absehen, LBG, DGS)? D.h. brauchst Du, um einer Diskussion in einer größeren Gruppe folgen zu können, einen Dolmetscher? Bist Du nur hörgeschädigt oder hast Du noch eine Zusatzbehinderung?

Zu Deiner Frage zu finanziellen Erleichterungen:
Zum einen gibt es hier den Bereich Lebensunterhalt, zum anderen den finanziellen Aufwand für das Studium an sich.
Das Bafög ist Dir bestimmt ein Begriff, aber Du müsstest selbst klären, ob Du es bekommst oder nicht. Wichtig ist dabei, dass Du auf jeden Fall eine Kopie Deines Schwerbehindertenausweises beifügen solltest.
Für Behinderte gibt es auch die Möglichkeit einer Befreiung von den Studiengebühren. Aber das ist Ländersache, d.h. wie die genauen Regelungen in Niedersachsen sind, wissen wir nicht. Wir empfehlen Dir, Dich mit dieser Frage an den Behindertenbeauftragten Deiner Wunschhochschule zu wenden.
Als weitere Möglichkeiten gibt es z.B. verschiedene Stiftungen speziell für Behinderte, an die Du Dich wegen eines Stipendiums oder wegen Unterstützung für technische Hilfsmittel wenden kannst. Die Willy-Rebelein-Stiftung für körperbehinderte Hochbegabte in Nürnberg übernimmt z.B. auch die Kosten für einen Dolmetscher.

Wenn Du Dich an einer Hochschule bewirbst, kannst Du mit der Bewerbung einen Härtefallantrag stellen. Dazu brauchst Du ein Attest vom HNO-Arzt mit einer Begründung, warum es für Dich wichtig ist, sofort (ohne Wartezeit) das Studium anfangen zu können (z.B. eine zu erwartende Hörverschlechterung) und eine Kopie Deines Schwerbehindertenausweises.

Als Erleichterungen während des Studiums gibt es z.B. die Eingliederungshilfen (Kostenübernahme für Dolmetscher, Mitschreibkräfte, Tutoren, Bücher- und Kopiergeld,...). Zuständig hierfür ist der überörtliche Sozialhilfeträger. Außerdem ist es empfehlenswert, gleich zu Beginn Kontakt zu den Dozenten aufzunehmen, von ihnen kannst Du in der Regel die Skripte der Vorlesungen und Seminare bekommen. Auch Kontakt zum
Behindertenbeauftragten ist sinnvoll, er kann z.B. dafür sorgen, dass für Dich in bestimmten Vorlesungen ein fester Platz reserviert wird.
Für Prüfungen kannst Du einen Nachteilsausgleich beantragen, d.h. Du bekommst eine Verlängerung der Prüfungszeit oder eine mündliche Prüfung kann durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden (oder umgekehrt). Für den weniger erwünschten Fall, dass Du eine Prüfung nicht bestehen solltest, gibt es auch die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen, damit Du die Prüfung einmal mehr als üblich wiederholen kannst. Diese Regelung kann allerdings an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich gehandhabt werden, da solltest Du Dich immer direkt an Deiner Hochschule erkundigen.

Abschließend noch ein Tipp: Kontakte zu anderen Studenten sind immer Gold wert!

Wir hoffen, wir konnten Dir etwas weiterhelfen. Wenn Du noch weitere Fragen hast, kannst Du Dich damit gerne wieder an das best-Team wenden.

Wir wünschen Dir viel Glück bei Deinem Studium!
Jasmin und Saskia


Fortbildung für Mediengestalter gesucht

hallo ihr von best-news,
wer weiss wo fortbildungen für mediengestalter angeboten werden, die sich auf den schwerpunkt web ausgerichtet haben.
bin um jeden tipp dankbar.
gruss carole [carole_la@web.de]

[Mail vom Mai 07, Antworten bitte auch an die best-Redaktion]


''medizinische angebote für Hörbehinderte''

ich studiere sonderpädagogik mit dem förderschwerpunkt hören und kommunikation in köln. im rahmen eines referats suche ich infomaterialien zum thema, ''medizinische angebote für Hörbehinderte''. ausser ein paar spezielle rehakliniken konnte ich noch nichts finden.
habt ihr vielleicht einen Tipp?
was passiert, wenn ein Hörgeschädigter zum arzt muss, oder ins Krankenhaus? wird dann immer ein dolmetscher gestellt, oder gibts auch spezialisierte ärzte?
wie ist das im notfall, krankenwagen, notaunahme?
eine antwort würde mir sicher sehr weiterhelfen,
vielen dank, lisa schneider [lisstailor@aol.com]

[Mail vom Mai 07, Antworten bitte auch an die best-Redaktion]


Raumbeschallung verbessert Sprachverständnis im Unterricht

Lambert Horster schreibt im Mai 2007 zum Artikel 'akustik_msd':

Hallo, engagierte KollegInnen,
endlich mal ein Artikel, der zu meinen Erfahrungen und Wahrnehmungen passt. Ich bin G-Lehrer seit über 30 Jahren, habe stets versucht, auch für die letzte Reihe der durchaus noch "braven" Schüler hörbar zu sein und mir zwei Stimmband-OPs eingehandelt. Vor ca. 7 Jahren habe ich mit einem (5-6kg)- Verstärker und Funkmikro angefangen, was mir aber wegen der Basslastigkeit für die Hörer nicht gefiel. Vor zwei Jahren hat mein Sohn ein Gerät entwickelt, das mir das Lehrerdasein, neue Freude am Leben und endlich wieder das Singen rettete, vor allem aber den Schülern merklich bestens bekommt, vor allem denen, die als besonders Pflegeleichte nach hinten gesetzt wurden. Meine Stimme hüllt die Schüler an jedem Platz förmlich akustisch ein, sodass sie oft nicht erkennen, ob meine Stimme überhaupt verstärkt wird. Vielleicht liegt angesichts der "Offenheit" der Schulträger wenigstens für die größten Problemfälle hier eine Hilfsmöglichkeit. Die Box ist 18x18x15cm klein, ca. 1500g leicht und bestens wie eine Schultertasche transportabel, braucht nur eine Steckdose und sonst keinerlei technisches Know-How. Das Funkkragenmikro oder Headset mit Taschensender ermöglichen freie Bewegung und vermittelt die Stimme ohne Verfremdungseffekt.
Dies ist, bei aller Liebe zu meinem Sohn kein Werbeschreiben, sondern der Blick auf eine evtl. Schnellhilfe. Wir sind gerne bereit, einmal ein Testgerät zur Verfügung zu stellen, das bei Tauglichkeit mit ca. 440-470€ eigentlich auch für jeden Lehrer bezahlbar sein dürfte und in bis zu sechs Systemen (also für sechs KollegInnen) synchron funktioniert.

Bei Interesse freue ich mich auf eine Antwort per Mail, ansonsten aber wünsche ich Ihnen weiterhin viel Elan im sinne unserer Schüler und viel Erfolg.

MfG
Lasmbert Horster [lambert.horster@t-online.de]
[Mail vom Mai 07, Antworten bitte auch an die best-Redaktion]


Digitale Hörgeräte

Thomas Moser schreibt im April 2007 zum Beitrag von Jochen Keibel ("zuzahlungsfreie Hörgeräte")

Wir, der Förderverein der Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher Bodensee-Oberschwaben (www.hoerbehinderte-kinder.de) habe haben hier leider in den letzten Monaten eine gegenteilige Erfahrung machen müssen. 2 Familien sollten bis zu € 2800 zuzahlen. Beide Kinder hatten mehrere HdO-Versorgungen ausprobiert und alle am Test Beteiligten (Betroffene, Lehrer, Eltern, Ärzte etc.) fanden das Sprachverständnis und weitere Punkte wesentlich verbessert, so dass das eine Kind sogar von der Sondereinrichtung in die Grundschule vor Ort wechseln konnte, doch die KK hat nur nach Kindervertrag übernommen und die Eltern wegen den Mehrkosten (€ 2200) an die Schule verwiesen (Harz IV Empfänger).
Bei der zweiten Familie wurde Klage eingereicht vor dem Sozialgericht und siehe da, bevor es zur Verhandlung kam, hat die KK aufgrund der Anfrage des Sozialgerichtes die Kosten (€ 2800) übernommen. Sogar die Versorgung der Schwester wurde gleich mit übernommen... Schade das es nicht zu einer Verhandlung gekommen ist im Kinderland...
Wenn wir wollen, dass die Kinder später zu Einzahlern in die Sozialkassen werden, sollten wir wegen 2800 Euro nicht klagen.
Für mich wäre es nur gerecht, wenn der Versorgungsweg ab der Diagnose hochgradige SH egal ist (CI/HdO/Knochenleitung), denn ein CI kostet ein Vielfaches einer HdO-Versorgung. Wenn man bedenkt, wieviel unsere Kinder ab 18 zuzahlen dürfen, um so versorgt zu sein (mehr als €35000 ab dem 18 Lebensjahr) sollte die Diagnose zählen und nicht der Versorgungsweg.
Gruß
Thomas Moser

Jochen Keibel schreibt im März 2007 zum Artikel digitale Hörgeräte:

Ihre Website ist ein wenig veraltet. Weder sind heute digitale Hörgeräte zu teuer ( bei uns zuzahlungsfrei) noch ist der "Boom" ausgeblieben. Es ist einfach bewiesen, dass diese Technik gut ist.

MfG Jochen Keibel

Antwort der Redaktion

Ja, Herr Keibel, da haben Sie wohl recht, digitale Hg sind inzwischen der Standard. In den sieben Jahren seit Erscheinen unserer zwei Artikel hat sich eben einiges getan. Wir werden die Beiträge ins Archiv stellen, wo sie hingehören, und uns um eine Neufassung bemühen.
Dass der Markt mit digitalen HdOs teurer geworden ist, lässt sich aber kaum bestreiten. Viele Schüler und Studenten berichten uns, dass sie ordentlich zuzahlen müssen. Wie dürfen wir also Ihre Aussage "bei uns zuzahlungsfrei" verstehen?
Mit besten Grüßen, das best-Team

Zuzahlungsfreie Hörgeräte für Jugendliche

... danke für die schnelle Antwort. Auch unsere Website ist zur Zeit hoffnungslos veraltet. Im Zuge der Umstellung sind wir auf Ihre Seite gestoßen.

"Wie dürfen wir also Ihre Aussage "bei uns zuzahlungsfrei" verstehen?"

Bei uns ( Keibel Hörgeräte )sind seit 2 Jahren nur noch digitale Hörgeräte im Programm. Dies umfasst auch eine Vielzahl zuzahlungsfreier Hörgeräte. Ihre Erfahrung, dass viele Schüler und Studenten "ordentlich zuzahlen müssen", darf ich ein wenig relativieren, weil es sich vom Ductus her so anhört, als ob es da jemanden gäbe, der den Schüler in die Tasche fasse.

Fakt ist, dass es Hörgeräte gibt, die sehr teuer sind. Dies ist gut so, denn diese sehr teuren Hörgeräte finanzieren die Entwicklungskosten. Dadurch sind die heute zuzahlungsfrei lieferbaren Hörgeräte auf einem Leistungsniveau, wie die High-End-Geräte vor 5 Jahren. Es werden bei Hörgeräte-Akustikern immer zuzahlungsfreie Hörgeräte angeboten. Meist wird man mit den teureren Hörgeräten auch im häuslicher Erprobung vergleichen können, bevor man sich entscheidet.

Früher wurde kostenfrei versorgt, heute muss der Hörgeräte-Träger sich wie bei jedem anderen technischen Produkt als Konsument entscheiden und kann sich für eine Zuzahlung entscheiden.

Seit der Gesetzgeber die Festbeträge eingeführt hat, ist Schluß mit dem "alles umsonst". Leider ist besonders die Gruppe junger Menschen betroffen, die noch kein eigenes Einkommen haben, aber älter als 18 Jahre sind. Sicherlich völlig einig sind wir in der Beurteilung der meines Erachtens völlig unsinnigen 18-Jahres-Grenze in der Hörgeräte-Versorgung. Bis zum 18.Lebensjahr zahlen die Krankenkassen ausreichende Beträge, inklusive Batterien.
Dies liegt an den gesonderten Vereinbarungen für die Kinderversorgungen. Ab dann gibt es nur noch die Festbeträge, die ca. die 2/3 der früheren Durchschnittspreise für Hörgeräte darstellen.

Eine Erweiterung der Kinder- und Jugendverträge, die die meisten Krankenkassen mit den Akustikern haben, auch für alle in der Ausbildung befindlichen jungen Menschen wäre sicher sinnvoll.

Mit freundlichem Gruß, Jochen Keibel, Keibel Hörgeräte, Bremen


Nachteilsausgleich an Gymnasien in NRW?

liebes best-team,
mein sohn ist 16 jahre und besucht die 10 klasse eines gymnasiums in nordrhein westfalen.da er hochgradig schwerhörig ist überlegen wir uns einen antrag zum nachteilsausgleich zu stellen.ein telefonat bei der schulaufsichtsbehörde hat uns nicht wirklich weiter gebracht. meine frage ist wo stelle ich diesen antrag und was beinhaltet der nachteilsausleich.
mit freundlichen grüßen.b.j [email vom 1.2.2007]

Sehr geehrter Herr J.,
wir nehmen an, Sie benötigen den Nachteilsausgleich möglichst zeitnah. Deshalb empfehlen wir Ihnen, einen entsprechenden Antrag formlos an die Schule zu richten. Machen Sie darin konkrete Vorschläge, wie z.B. eine Prüfungszeitverlängerung um 25%, Modifikation/Ersatz/Streichung von Diktaten oder Hörverständnistest. Hierbei können Sie sich ja an den auf unserer Homepage für Bayern formulierten Möglichkeiten orientieren. Die Schule wird wissen, ob sie über Ihren Antrag eigenverantwortlich entscheiden darf, oder bei welcher vorgesetzten Behörde sie ihn vorlegen muss.
Parallel dazu sollten Sie den Kontakt zu dem zuständigen Beratungsdienst für hörgeschädigte Schüler an allgemeinen Schulen in NRW suchen. Leider kennen auch wir keinen direkten Ansprechpartner in NRW. Aber wenn Sie sich diesbezüglich an die Beratung am Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg Essen (http://www.rwb-essen.de) wenden, erhalten Sie sicher die richtige Auskunft. Aufgabe des Beratungsdiestes ("Mobiler Dienst" oder "Ambulanzlehrer") ist es, Ihren Antrag mit einer förderpädagogischen Stellungnahme zu unterstützen.
Mit besten Grüßen, das best-Team


2006

Hörschädigung und Diktat

Hallo,
mein Sohn hat eine Hochtonschwerhörigkeit und hört beim Test Wörter mit Geräuschkulisse nicht zuverlässig richtig. Er besucht in der Regelschule die dritte Klasse, ist ein guter Schüler hat aber bei Diktaten Schwiergkeiten, die offenbar auf dem Hördefizit und einem späten Spracherwerb beruhen. Gibt es Tipps oder Hilfen, wie ich mit ihm Diktate üben kann? Für Infos oder Links wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Kathrin Ugen [per e-Mail am 28.12.2006]

Sehr geehrte Frau Ugen,
natürlich kann auch ein hörgeschädigtes Kind mit Hilfe von Diktaten üben, in der Rechtschreibung sicherer zu werden. Aber es wird immer dann problematisch, wenn damit Leistungen verglichen und benotet werden. Das gilt besonders dann, wenn beim Diktat Störgeräusche auftreten oder der Text von CD abgespielt wird. Hier muss man einfach ausprobieren, wie das Diktat am besten klappt: z.B. ein Diktat alleine üben, dabei Störgeräusche bewusst auschließen; das Mundbild des Sprechers anbieten: also beim Diktat in gleicher Höhe und nicht zu weit weg sitzen; beim CD-Abspielen: dem Schüler einen eigenen CD-Player geben, den er mehrfach abspielen kann - oder den CD-Text vorlesen. Sie können das Diktat auch als "Nachschrift" durchführen, d.h. Sie lesen mit Ihrem Sohn den Text gemeinsam durch und erklären ggf. schwierige Wörter, so dass er den Inhalt kennt. Erst danach diktieren Sie den Text.
Aus den Erfahrungen, die Sie zu Hause machen, können Sie Vorschläge für die Schule gewinnen. Besprechen Sie diese mit dem Lehrer und bitten Sie in dem Zusammenhang um einen "Nachteilsausgleich" bei jenen Leistungserhebungen, die eine normale Funktion des Hörsinnes voraussetzen. Sie sollten außerdem wissen, dass ein stark hörgeschädigtes Kind notfalls auch von allen Diktaten befreit werden kann. Wir hoffen, die hier skizzierten Möglichkeiten helfen Ihnen etwas weiter.
Mit freundlichen Grüßen
die best-Redation


Otosklerose - Grund für eine Schwerbehinderung?

Liebes Best Team!

Ich habe seit etwa 3 Jahren eine diagnostizierte Otosklerose, die wohl schon seit meinem 18 Lebensjahr begonnen hat (mittlerweile bin ich 27). Mein HNO meinte, dass ich für eine Operation noch zu gut höre (das war vor etwa 2 Jahren) und ich will die auch gar nicht vorziehen - noch kann ich hören. Hörgeräte fallen - laut meinem HNO - bei mir weg, da meine Selektionsfähigkei von klein an sehr gering ausgeprägt war und ich immer raten muss, was Leute sagen. Besonders ist mir das beim Fremdsprachenerwerb in meinem Studium (Germanistik und Skandinavistik) aufgefallen. Außer Englisch und Deutsch (zweisprachig erzogen) verstehe ich einfach nichts, obwohl ich das ganze schriftlich verstehe - an magelndem Vokabelwissen liegt es nicht und sprechen ist ebenfalls möglich.
In letzter Zeit ist mein Hörvermögen wieder ein Stück schlechter geworden und da ich derzeit auf Jobsuche bin (meine Doktorarbeit nähert sich dem Ende) und ich definitv keine Telefonisten Jobs annehmen kann, da ich nur an guten Tagen wirklich alles verstehe (auf dem guten Ohr!), interessiert es mich zu wissen, ob das wirklich ein Grund für eine Schwerbehinderung wäre und ob so ein Nachweis nicht auch hinderlich im Beruf sein kann?
Die meisten öffentlichen Einrichtung bevorzugen Schwerbehinderte bei gleicher Qualifikation, jedoch vielleicht nicht Verläge oder ähnliches. Es wäre lieb, wenn sie mir da weiter helfen könnten.

Liebe Grüße, Simone

[mail vom 16.12.2006]

Antwort der Redaktion:

Sehr geehrte Simone,

danke für Ihre Zuschrift, die wir gerne - soweit uns das als Pädagogen und aus der Ferne möglich ist, beantworten.
Ob Sie einen Anspruch auf den Behindertenausweis haben, können wir ohne Kenntnis des Ausmaßes Ihrer Hörschädigung nicht beurteilen. Es gibt zur Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) Tabellen zur Bewertung des Hörverlusts, die der Entscheidung des Versorgungsamtes zugrunde liegen (Rechtsgrundlage: Anhaltspunkte zur Begutachtung - siehe GdB-Tabelle). Bei einer beidseitigen mittelgradigen Schwerhörigkeit (festgestellter Hörverlust ohne Hörhilfen zwischen 40-60%) erhielte man etwa einen GdB von 30%. Es fließen aber noch weitere Kriterien ein: z.B. in welchem Lebensalter die Hörschädigung aufgetreten ist, ob eine Hörgeräteversorgung möglich ist und ob sich der Antragsteller noch in der Aus- oder Weiterbildung befindet und deshalb erhöhten Kommunikationsbedarf hat.
Da Sie schreiben, Ihre Selektionsfähigkeit sei generell eingeschränkt – also schon vor dem Auftreten der Otosklerose - sollten Sie mit Ihrem HNO-Arzt abklären, ob nicht zusätzliche periphere (Innenohr) oder zentral-auditive (Hörbahn) Komponenten vorliegen.
Ob die Angabe Ihrer Hörbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber sinnvoll ist oder nicht, kommt sehr auf den Arbeitgeber an. Bei schwieriger Arbeitsmarktlage ist ein Zugang als Schwerbehinderter evtl. chancenreicher, das gilt auch für Behörden. Wenn die Position, um die Sie sich bewerben, viel Kommunikation beinhaltet, müssen Sie auf kritische Fragen gefasst sein. Aber darauf können Sie sich ja vorbereiten... In jedem Fall empfehlen wir, vor einer Bewerbung mit der Schwerbehindertenvertretung der Firma Kontakt aufzunehmen.
Soweit unsere Kenntnis des Sachverhalts. Ansonsten bieten wir an, Ihre Anfrage (anonym) in unser Forum zu stellen – vielleicht können andere Leser persönliche Erfahrungen beitragen...

Mit freundlichen Grüßen
das best-Team


Hörschädigung und Verbeamtung (2)
- Vorsicht: Falle!

Hallo!

Ich bin 29 Jahre alt und zurzeit Referendarin an einer Regelschule in Hamburg. Ich trage aufgrund meiner Schwerhörigkeit im Hochfrequenzbereich seit fast einem Jahr ein Hörgerät, was bisher aber nur in meinem privaten Umfeld bekannt ist. Ich habe nun zwei Fragen. Habe ich eine Chance auf Verbeamtung nach dem Referendariat? Die zweite Frage ist, ob es überhaupt ratsam für mich wäre, weiter als Lehrerin zu arbeiten. Ich unterrichte u.a. auch Sprachen und dabei kommt es auf ein gutes Gehör an. Mein Hörgerät hilft mir unheimlich weiter. Trotzdem habe ich insbesondere in großen Klassen immer wieder mal Probleme damit, die Endungen der Worte bei den Schülern zu verstehen, wenn sie z.B. in der letzten Reihe sitzen oder Unruhe in der Klasse vorherrscht. Ich weiß nicht, ob es "Normalhörenden" in solchen Fällen nicht auch so geht. Ich weiß aber, dass es langfristig für mich Stress bedeuten kann. Ich habe ein langes Studium hinter mir und das Referendariat ist auch nicht gerade ein Zuckerschlecken. Ich befürchte, dass der ganze Aufwand umsonst war und mir hinterher einer bei der Untersuchung sagt: schön, dass sie solange durchgehalten haben, aber wir können Sie leider nicht einstellen. Und dann? Ich würde gerne mal wissen, ob ich so etwas bereits im Voraus abklären kann. An wen könnte ich mich konkret wenden?

Vielen Dank für jede Antwort!!! [Mail vom 5. Dezember 2006]

Aus der Antwort der best-Redaktion:

[...] Was Ihre Einstellungschancen anbelangt, so gilt, was wir in unserer Antwort auf die mail von Bernhard (vom 8.11.06 - siehe unten) geschrieben haben: "Die immer wieder geäußerte Befürchtung, als hörgeschädigter Bewerber um eine Einstellung in den Staatsdienst benachteiligt zu werden, ist eigentlich nicht begründet. Denn Bewerber mit einer attestierten Schwerbehinderung müssen sogar bevorzugt eingestellt werden. Für schwerbehinderte Lehrer beispielsweise gelten nicht so strenge Grenznoten für die Übernahme wie für andere Bewerber."

Trotzdem müssen wir Sie vor einer verhängnisvollen Falle im Bewerbungsverfahren warnen: Wenn Sie nicht als schwerbehinderter Bewerber oder als Gleichgestellter anerkannt sind, also keinen entsprechenden Behindertenausweis besitzen, gilt für Sie das Gebot der bevorzugten Anstellung in den Staatsdienst nicht. D.h.der Amtsarzt kann Sie dann anlässlich der Einstellungsuntersuchung wegen der Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ablehnen. Sie werden also aufgrund Ihrer Hörschädigung eindeutig benachteiligt!

Wir ziehen den Schluss daraus, Ihnen und allen andern hörgeschädigten Absolventen zu raten, rechtzeitig einen Behindertenausweis zu beantragen und - sollten der "nur" 30% GdB bescheinigen - einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen. Einem schwerbehinderten Bewerber "gleichgestellt" werden Sie von der Arbeitsagentur nur unter der Voraussetzung, dass Sie noch in der Ausbildung bzw. arbeitssuchend sind. [...]

[überarbeitet im Januar 2007]

 

 

2006

Hörschädigung und Diktat

Hallo,
mein Sohn hat eine Hochtonschwerhörigkeit und hört beim Test Wörter mit Geräuschkulisse nicht zuverlässig richtig. Er besucht in der Regelschule die dritte Klasse, ist ein guter Schüler hat aber bei Diktaten Schwiergkeiten, die offenbar auf dem Hördefizit und einem späten Spracherwerb beruhen. Gibt es Tipps oder Hilfen, wie ich mit ihm Diktate üben kann? Für Infos oder Links wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Kathrin Ugen [per e-Mail am 28.12.2006]

Sehr geehrte Frau Ugen,
natürlich kann auch ein hörgeschädigtes Kind mit Hilfe von Diktaten üben, in der Rechtschreibung sicherer zu werden. Aber es wird immer dann problematisch, wenn damit Leistungen verglichen und benotet werden. Das gilt besonders dann, wenn beim Diktat Störgeräusche auftreten oder der Text von CD abgespielt wird. Hier muss man einfach ausprobieren, wie das Diktat am besten klappt: z.B. ein Diktat alleine üben, dabei Störgeräusche bewusst auschließen; das Mundbild des Sprechers anbieten: also beim Diktat in gleicher Höhe und nicht zu weit weg sitzen; beim CD-Abspielen: dem Schüler einen eigenen CD-Player geben, den er mehrfach abspielen kann - oder den CD-Text vorlesen. Sie können das Diktat auch als "Nachschrift" durchführen, d.h. Sie lesen mit Ihrem Sohn den Text gemeinsam durch und erklären ggf. schwierige Wörter, so dass er den Inhalt kennt. Erst danach diktieren Sie den Text.
Aus den Erfahrungen, die Sie zu Hause machen, können Sie Vorschläge für die Schule gewinnen. Besprechen Sie diese mit dem Lehrer und bitten Sie in dem Zusammenhang um einen "Nachteilsausgleich" bei jenen Leistungserhebungen, die eine normale Funktion des Hörsinnes voraussetzen. Sie sollten außerdem wissen, dass ein stark hörgeschädigtes Kind notfalls auch von allen Diktaten befreit werden kann. Wir hoffen, die hier skizzierten Möglichkeiten helfen Ihnen etwas weiter.
Mit freundlichen Grüßen
die best-Redation


Otosklerose - Grund für eine Schwerbehinderung?

Liebes Best Team!

Ich habe seit etwa 3 Jahren eine diagnostizierte Otosklerose, die wohl schon seit meinem 18 Lebensjahr begonnen hat (mittlerweile bin ich 27). Mein HNO meinte, dass ich für eine Operation noch zu gut höre (das war vor etwa 2 Jahren) und ich will die auch gar nicht vorziehen - noch kann ich hören. Hörgeräte fallen - laut meinem HNO - bei mir weg, da meine Selektionsfähigkei von klein an sehr gering ausgeprägt war und ich immer raten muss, was Leute sagen. Besonders ist mir das beim Fremdsprachenerwerb in meinem Studium (Germanistik und Skandinavistik) aufgefallen. Außer Englisch und Deutsch (zweisprachig erzogen) verstehe ich einfach nichts, obwohl ich das ganze schriftlich verstehe - an magelndem Vokabelwissen liegt es nicht und sprechen ist ebenfalls möglich.
In letzter Zeit ist mein Hörvermögen wieder ein Stück schlechter geworden und da ich derzeit auf Jobsuche bin (meine Doktorarbeit nähert sich dem Ende) und ich definitv keine Telefonisten Jobs annehmen kann, da ich nur an guten Tagen wirklich alles verstehe (auf dem guten Ohr!), interessiert es mich zu wissen, ob das wirklich ein Grund für eine Schwerbehinderung wäre und ob so ein Nachweis nicht auch hinderlich im Beruf sein kann?
Die meisten öffentlichen Einrichtung bevorzugen Schwerbehinderte bei gleicher Qualifikation, jedoch vielleicht nicht Verläge oder ähnliches. Es wäre lieb, wenn sie mir da weiter helfen könnten.

Liebe Grüße, Simone

[mail vom 16.12.2006]

Antwort der Redaktion:

Sehr geehrte Simone,

danke für Ihre Zuschrift, die wir gerne - soweit uns das als Pädagogen und aus der Ferne möglich ist, beantworten.
Ob Sie einen Anspruch auf den Behindertenausweis haben, können wir ohne Kenntnis des Ausmaßes Ihrer Hörschädigung nicht beurteilen. Es gibt zur Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) Tabellen zur Bewertung des Hörverlusts, die der Entscheidung des Versorgungsamtes zugrunde liegen (Rechtsgrundlage: Anhaltspunkte zur Begutachtung - siehe GdB-Tabelle). Bei einer beidseitigen mittelgradigen Schwerhörigkeit (festgestellter Hörverlust ohne Hörhilfen zwischen 40-60%) erhielte man etwa einen GdB von 30%. Es fließen aber noch weitere Kriterien ein: z.B. in welchem Lebensalter die Hörschädigung aufgetreten ist, ob eine Hörgeräteversorgung möglich ist und ob sich der Antragsteller noch in der Aus- oder Weiterbildung befindet und deshalb erhöhten Kommunikationsbedarf hat.
Da Sie schreiben, Ihre Selektionsfähigkeit sei generell eingeschränkt – also schon vor dem Auftreten der Otosklerose - sollten Sie mit Ihrem HNO-Arzt abklären, ob nicht zusätzliche periphere (Innenohr) oder zentral-auditive (Hörbahn) Komponenten vorliegen.
Ob die Angabe Ihrer Hörbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber sinnvoll ist oder nicht, kommt sehr auf den Arbeitgeber an. Bei schwieriger Arbeitsmarktlage ist ein Zugang als Schwerbehinderter evtl. chancenreicher, das gilt auch für Behörden. Wenn die Position, um die Sie sich bewerben, viel Kommunikation beinhaltet, müssen Sie auf kritische Fragen gefasst sein. Aber darauf können Sie sich ja vorbereiten... In jedem Fall empfehlen wir, vor einer Bewerbung mit der Schwerbehindertenvertretung der Firma Kontakt aufzunehmen.
Soweit unsere Kenntnis des Sachverhalts. Ansonsten bieten wir an, Ihre Anfrage (anonym) in unser Forum zu stellen – vielleicht können andere Leser persönliche Erfahrungen beitragen...

Mit freundlichen Grüßen
das best-Team


Hörschädigung und Verbeamtung (2)
- Vorsicht: Falle!

Hallo!

Ich bin 29 Jahre alt und zurzeit Referendarin an einer Regelschule in Hamburg. Ich trage aufgrund meiner Schwerhörigkeit im Hochfrequenzbereich seit fast einem Jahr ein Hörgerät, was bisher aber nur in meinem privaten Umfeld bekannt ist. Ich habe nun zwei Fragen. Habe ich eine Chance auf Verbeamtung nach dem Referendariat? Die zweite Frage ist, ob es überhaupt ratsam für mich wäre, weiter als Lehrerin zu arbeiten. Ich unterrichte u.a. auch Sprachen und dabei kommt es auf ein gutes Gehör an. Mein Hörgerät hilft mir unheimlich weiter. Trotzdem habe ich insbesondere in großen Klassen immer wieder mal Probleme damit, die Endungen der Worte bei den Schülern zu verstehen, wenn sie z.B. in der letzten Reihe sitzen oder Unruhe in der Klasse vorherrscht. Ich weiß nicht, ob es "Normalhörenden" in solchen Fällen nicht auch so geht. Ich weiß aber, dass es langfristig für mich Stress bedeuten kann. Ich habe ein langes Studium hinter mir und das Referendariat ist auch nicht gerade ein Zuckerschlecken. Ich befürchte, dass der ganze Aufwand umsonst war und mir hinterher einer bei der Untersuchung sagt: schön, dass sie solange durchgehalten haben, aber wir können Sie leider nicht einstellen. Und dann? Ich würde gerne mal wissen, ob ich so etwas bereits im Voraus abklären kann. An wen könnte ich mich konkret wenden?

Vielen Dank für jede Antwort!!! [Mail vom 5. Dezember 2006]

Aus der Antwort der best-Redaktion:

[...] Was Ihre Einstellungschancen anbelangt, so gilt, was wir in unserer Antwort auf die mail von Bernhard (vom 8.11.06 - siehe unten) geschrieben haben: "Die immer wieder geäußerte Befürchtung, als hörgeschädigter Bewerber um eine Einstellung in den Staatsdienst benachteiligt zu werden, ist eigentlich nicht begründet. Denn Bewerber mit einer attestierten Schwerbehinderung müssen sogar bevorzugt eingestellt werden. Für schwerbehinderte Lehrer beispielsweise gelten nicht so strenge Grenznoten für die Übernahme wie für andere Bewerber."

Trotzdem müssen wir Sie vor einer verhängnisvollen Falle im Bewerbungsverfahren warnen: Wenn Sie nicht als schwerbehinderter Bewerber oder als Gleichgestellter anerkannt sind, also keinen entsprechenden Behindertenausweis besitzen, gilt für Sie das Gebot der bevorzugten Anstellung in den Staatsdienst nicht. D.h.der Amtsarzt kann Sie dann anlässlich der Einstellungsuntersuchung wegen der Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ablehnen. Sie werden also aufgrund Ihrer Hörschädigung eindeutig benachteiligt!

Wir ziehen den Schluss daraus, Ihnen und allen andern hörgeschädigten Absolventen zu raten, rechtzeitig einen Behindertenausweis zu beantragen und - sollten der "nur" 30% GdB bescheinigen - einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen. Einem schwerbehinderten Bewerber "gleichgestellt" werden Sie von der Arbeitsagentur nur unter der Voraussetzung, dass Sie noch in der Ausbildung bzw. arbeitssuchend sind. [...]

[überarbeitet im Januar 2007]


Tobias Busch aus Cuxhaven schreibt am 20.11.2006 zum Thema:

Tourismus in Cuxhaven für Gerhörlose und Hörbehinderte

Hallo an alle Forumbenutzer!

Seit dem 17.10.2006 mache ich einen Lehrgang zum Tourismusassistenten im BfW Weser/Ems in Cuxhaven. Zu diesem Lehrgang gehört eine Projektarbeit. Mein Projekt laut: "Tourismus für Hörbehinderte in Cuxhaven. Ich selber bin auch hörbehindert. Da ich auch oftmals Probleme im Urlaub hatte, würde ich Euch bitten mir Eure Erfahrungen im Urlaub mitzuteilen. Welche Möglichkeiten im Urlaub hättet ihr Euch gewünscht bzw. habt ihr bekommen. Vielleicht war ja schon jemand von Euch in Cuxhaven. Da es in Cuxhaven sehr wenig für hörbehinderte Touristen gemacht wird, habe ich dieses Projekt begonnen. Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Antworten bitte direkt an "deaf-tourism-cuxhaven@web.de"


Waltraud Stober schreibt am 7. November 2006 zum Artikel Cochlea Implant:

Hallo liebes best-news-Team,

zunächst ein dickes Lob für Ihre Internetseiten. Aktuell, interessant...einfach best.
Ich habe eine Frage: Bei der Untersuchung von Dr. Jones-Ullmann wurde festgestellt, das etwa ein Viertel der Kinder beider Gruppen auch nach vier Jahren kein rudimentäres auditives Sprachverständnis zeigen. Woran liegt das? Zeigen die Kinder ein Sprachverständnis, wenn sie mit Gebärdensprache konfrontiert werden?
Nach meinem Wissensstand ist das Ohr etwa nach dem 4. Schwangerschaftsmonat voll ausgebildet. Tomatis hat mit Untersuchungen gezeigt, dass das Kind im Mutterleib auf akustische Signale reagiert. Bekannt ist nun auch, dass eine Schädigung des Gehörs schon lange vor der Geburt, beispielsweise durch eine Infektion, eintreten kann.
Ich habe nun den Eindruck, dass die Zeit während der Schwangerschaft in der noch normal gehört wird, bereits mitentscheidend ist, ob eine Rehabilitaion mit Hg oder CI erfolgreich ist oder nicht. Gibt es dazu Erkenntnisse? Oder handelt es sich bei diesen 25% und das ist viel!, um Kinder mit Hirnstörungen oder geschädigtem Hörnerv?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Bin selbst hochgradig an Taubheit grenzend schwerhörig und interessiere mich für solche Fragestellungen. Von Beruf bin ich GHS-lehrerin (Chemie, Biologie) mit Aufbaustudium Sonderschulpädagogik HF Schwerhörigenpädagogik und MTA mit Berufserfahrung im Bereich Mikrobiologie und Krankenhaushygiene. Zur Zeit bin ich allerdings nicht berufstätig.
Mit freundlichem Gruß Waltraud Stober


Holmeier Matthias, 23. Oktober 2006:

Betreff: Fachlehrer

Hallo,
ich bin in der 8. Klasse einer Wirtschaftsschule (Regelschule nicht Sonderfördereinrichtung) und mache mir bereits jetzt große Gedanken, welchen Beruf ich in zwei Jahren (mittlere Reife) einschlagen soll bzw. kann. Ich bin von Geburt an hochgradig schwerhörig. Durch zwei Cochlearimplantate konnte ich jedoch hören und sprechen gut erlernen, so dass auch der Besuch einer normalen Schule (seit 7. Klasse) problemlos möglich ist. Jetzt informiere ich mich nächer über den Beruf des Fachlehrers für Kunst, Technisches Zeichnen, Werken, CAD, Kommunikations- und Informationstechnik (eventl. in Bayreuth Ausbildung). Hier werden auch Eignungstests verlangt.
Können Sie mir vielleicht weiterhelfen, wie diese Eignungstest aussehen, was mich da erwartet, damit ich beurteilen kann, ob ich dieser Aufgabe gewachen bin. Falls Sie sonst noch Infomaterial haben, senden Sie mir dies bitte zu.
Falls Sie denken, dass ich früh dran bin, gebe ich Ihnen recht, aber ich möchte mich umfassend und ausführlich informieren.
Viele Grüße, Matthias Holmeier

Antwort der best-Redaktion:

Hallo Matthias,
es gibt mehrere Möglichkeiten, sich Informationen über Eignungstests zu beschaffen:
Arbeitsamt (Berufsberatung), Berufsinformationszentrum (BIZ), Berufsberatung an der Schule. - Dort müssten Beispielexemplare von Eignungstests vorhanden sein.
Zum Fachlehrer:
Wir haben uns in Augsburg über die Chancen informiert. Es nehmen am Test etwa 300 Interessenten teil. Angenommen werden aber nur 48. D.h. Man muss schon sehr gut sein, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Andererseits verlautbart das Bayerische Staatsministerium, dass die Einstellungschancen derzeit gut seien - insbesondere für Bewerber, die nicht aus Schwaben bzw. Oberfranken stammen.
Für den Einstellungstest solltest du einen Antrag zum Nachtteilsausgleich für Bewerber mit Behinderungen stellen (Zeitverlängerung).
Wir haben zur Fachlehrerausbildung auf unserer Webseite weitere Informationen: Fachlehrer
Viel Erfolg wünscht dir das Das best-Team


Hörschädigung und Verbeamtung (1)

Liebes Best-Team,
zunächst erst einmal ganz herzlichen Dank für die hervorragende Website, die viele nützliche Tipps bereithält und einem vor allem das Gefühl nimmt, mit seinem Hörproblem allein und hilflos dazustehen.
Ich würde gern wissen, welche Auswirkungen Hörprobleme ganz generell auf eine spätere Verbeamtung im staatlichen höheren Justizdienst haben können. Bei mir wurde vor 10 Jahren eine Otosklerose diagnostiziert, die beidseitig operiert wurde und leider keine Verbesserungen ergeben hat. Laut meines HNO-Arztes besteht schon jetzt eine Indikation für Hörgeräte, aber eigentlich komme ich auch ohne sie noch in allen Alltagssituationen (bei normaler Gesprächslautstärke etc.) zurecht. Allerdings sind bei einer Otosklerose ja wohl auch weitere Verschlechterungen zu einem späteren Zeitpunkt zu befürchten, die nur schwer vorausgesagt werden können.
Ich habe Jura studiert und mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Die Frage wäre für mich sehr wichtig, weil sie eventuell Auswirkungen auf meine jetzigen Planungen haben könnte und ich, wenn eine Verbeamtung wirklich zweifelhaft sein sollte, lieber sofort das zweite Staatsexamen
anschließen würde als, wie jetzt geplant, zurück an die Uni zu gehen.
Sollte ich mich z.B. vielleicht direkt an die jeweiligen für die Richtereinstellung zuständigen Oberlandesgerichte oder deren Behindertenbeauftragte oder die jeweiligen anderen Behörden wenden? Wer könnte sonst weiterhelfen?
Ganz herzlichen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen
Bernhard

[mail vom 8. November 2006]

Antwort der best-Redaktion:

Hallo Bernhard,
wir freuen uns, dass unsere WebSite Ihr Gefallen findet.
Die immer wieder geäußerte Befürchtung, als hörgeschädigter Bewerber um eine Einstellung in den Staatsdienst benachteiligt zu werden, ist eigentlich nicht begründet. Denn Bewerber mit einer attestierten Schwerbehinderung müssen sogar bevorzugt eingestellt werden. Für schwerbehinderte Lehrer beispielsweise gelten nicht so strenge Grenznoten für die Übernahme wie für andere Bewerber. Die einzige Hürde, die Sie nehmen müssen, ist die amtsärztliche Untersuchung: Darin darf kein Vermerk sein, dass die Gefahr besteht, dass Sie innerhalb von 10 Jahren berufsunfähig werden. Diese Gefahr sehe ich bei Ihnen nicht, denn die Schallleitungsschwerhörigkeit, die bei Ihnen vorliegt, sollte sich gut mit Hörgeräten versorgen lassen, so dass Sie ein Richteramt uneingeschränkt ausüben können. Zur Sicherheit sollten Sie sich das aber von Ihrem HNO-Arzt bestätigen lassen.
Über die besonderen Einstellungsvoraussetzungen (Einstellungsgrenznoten) im höheren Justizdienst kann Ihnen der zuständige Behindertenbeauftragte bzw. die Schwerbehindertenvertretung genaue Auskunft geben.
Da Sie schreiben, eigentlich seien bei Ihnen Hörgeräte indiziert, möchten wir Ihnen zuraten, diese auch auszuprobieren: Das entspanntere Zuhören wird Sie sicherlich bald von deren Nutzen überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen, das best-Team


Chantal Senger aus Innsbruck schreibt im November 2006 zu

Schwerhörigkeit mit 31

Hallo Mona!

Zur der Thematik "Schwerhörigkeit" möchte ich dich auf etwas aufmerksam machen. Dir selbst ist aufgefallen, dass im Gespräch mit Menschen hin und wieder nachfragt werden muss, dadurch wird deine Lebenssituation ein wenig eingeschränkt. Ich selbst trage ein Hörgerät auf der linken Seite, auf der rechten Seite höre ich noch relativ gut. Zu deiner Information, ich bin erst 29 Jahre alt und habe vor 3 Jahren beschlossen eine Hörhilfe zu beantragen.
Dein Äußeres wird sich damit nicht ändern, es geht darum wie ein Mensch selbst mit seiner Einschränkung umgeht. Im Grunde genommen ist ein Verstärker im Ohr nichts anderes wie eine Brille, das Problem befindet sich nach wie vor in unserer "in einer Linie denkende Gesellschaft"! Schon die Werbung schließt den Artikel "Schwerhörigkeit = alter Mensch" damit ab. Ich denke, dass es viele Menschen auf diesem Planeten gibt, die nicht sehr gut hören, wenn man bedenkt, wieviele tragen Brillen?
Doch die wenigsten stehen zu sich selbst und outen sich. Es ist schon bald so, wie bei der Homosexualität. Die Blicke die Menschen auf einen jungen Hörgerätebesitzer zuwerfen, kenne ich genau, selbst ich habe Probleme damit, manchmal trage ich meine Haare offen. Doch meistens denke ich mir:"Für was bitte schön soll ich mich schämen, ich höre zwar schlecht, doch sehe ich besser aus wie viele Andere auf diesem einschienigem Planeten!"

Zum Abschluss möchte ich dir und anderen unzähligen schlecht hörende jungen Menschen Mut zu spechen und sagen: "Steht zu euch selbst und Hörhilfen schränken die innere und äußere Schönheit eines Menschen nicht ein!"


carole schreibt im November 2006

Arbeitssuche als Multimediafachwirt

hallo leute,
ich fühle mich mit der hörbehinderung völlig isoliert und versuche aus dem teufelskreis der lähmung durch die agentur für arbeit heraus zu kommen. unterstützungsuche schlug fehl, da ich dort immer durch die gute lautsprache immer zu projekten geleitet werden, die nie hörgeschädigten gerecht sind.
2003 erkämpfte ich eine katastrophale mediengestalter ausbildug.
als hochgradige schwerhörige person war ich in der klasse der normalhörenden auf schriftdolmetscher angewiesen, die alle ungelernt waren und die nötige hilfe so nicht richtig ergänzt haben. im nov. 2005 konnte ich den multimediafachwirt machen und es scheiterte wieder am mangel der technischen versorgung. die afa bezahlte die fm-analge, aber die passenden hörgeräte habe ich nicht bekommen. jetzt bin ich wieder in der warteschlange und komme nicht weiter, weil zuständige behörden blockieren. wer weiss einen tipp und wer kann weiterhelfen - bin um jeden tipp dankbar


Soll man sich als schwerhörig "outen"??

hallo an das ganze team,

für euer engagement erst einmal ein großes dankeschön! ich bin studentin - fachhochschule architektur sem09 - und eigentlich auf der suche nach einem diplomthema im netz auf euch gestoßen... :)
meine hörschädigung ist "nur" 30% und bislang habe ich im studium dem soweit keine beachtung geschenkt... manchmal musste ich öfter nachfragen bei seminaren - aber das ist nicht groß aufgefallen und ich habe es auch nicht jedem erzählen wollen. nun wollte ich mich hier kurz an Euch wenden und fragen, ob grundsätzlich auch bei meiner geringen hörschwäche es vorteilhafter gewesen wäre, es bei der fh oder auch später im berufsleben offiziell zu melden. ich fühle mich so zwischen den stühlen, da ich noch relativ gut höre, wie ich meine und nicht gleich überall sagen will "ich höre schlecht, also seid lieb zu mir..." versteht ihr, was ich meine? vielleicht habt ich erfahrungen in diesem bereich oder könntet mit tipps zur rechtlichen aber auch menschlichen situation geben...
danke vorab, liebe grüße karin

[mail vom Oktober 2006]

Antwort der Redaktion

Hallo liebe Karin,
danke für Ihre nette mail! Dass Sie Ihrer Hörschädigung bisher keine Beachtung geschenkt haben und eher zufälllig im Rahmen Ihrer Recherche zur Diplomarbeit auf unsere "Beratungs"-Seiten gestoßen sind, lässt ja vermuten, dass Sie Ihr Studium trotz des Hörverlusts von 30% ohne Schwierigkeiten bewältigen konnten. [Wobei die Angabe "hörschädigung von 30%" für uns nur schwer einzuschätzen ist. Hilfreicher wären hier die vollständigen Audiometrie-Befunde].
Sie schreiben aber andererseits, dass Sie das Gefühl haben, zwischen allen Stühlen zu sitzen, dass Sie immer wieder nachfragen mussten und nicht jedem von Ihrer Schwerhörigkeit erzählen wollten. Und Sie fragen uns, ob Sie etwas anders hätten machen sollen. Das lässt nun eher darauf schließen, dass Sie mit der Situation rückblickend nicht immer ganz zufrieden waren. Was die rein persönliche Seite Ihrer Frage betrifft, so können Sie von uns keine Antwort erwarten. Schließlich können nur Sie beurteilen, wie groß Ihre Belastung im Studium tatsächlich ist. Wir hören allerdings Sätze wie "ich brauche keine Hilfen", "ich komme alleine klar" etc. relativ häufig von hörgeschädigten Schülern und Studenten, die durch erhöhte Anstrengung ihre Einschränkungen im Hören auszugleichen versuchen. Die Gefahr dabei ist, dass man sich laufend überfordert, zu angespannt wird, Stress hat. Das wäre vielleicht eine Antwort unsererseits auf Ihre Frage: Prüfen Sie, ob das auf Sie auch zutrifft. Anstöße zum Nachdenken und Angebote zur Abhilfe können Sie in folgendem Beitrag finden: "Überforderungssyndrom". Zum rechtlichen Teil Ihrer Frage: Als Bafög-Bezieher kann Ihre Förderzeit verlängert werden und es gibt Sonderregelungen bei der Rückzahlung des Darlehens. Regelungen bei Prüfungen siehe unter: "Nachteilsausgleich im Studium". In welchem Umfang diese Regelungen bei Ihnen zur Anwendung kommen würden, müsste man freilich genauer prüfen.
Mit freundlichen Grüßen, das best-Team


Heidemarie Kleinöder, Schulleiterin am RWB Essen, schreibt zu Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen

Als Schulleiterin freut es mich natürlich sehr, dass unsere Schule so positiv gesehen wird.
Herr Busch hat in seinem Kommentar ja schon einige Erläuterungen zum Thema Erwerb der Fachhochschulreife gegeben, sodass ich an dieser Stelle nur auf diese verweise.
In Bezug auf die „Kalkulierbarkeit“ der zu erreichenden Abschlüsse möchte ich die Gelegenheit nutzen, um klarzustellen, dass man seinen Abschluss auch in Essen nur aufgrund seiner (persönlich) erreichten Punktzahlen in den entsprechenden Grund- und Leistungskursen „kalkulieren“ kann.
Auch wenn die AHR- und FHR-Prüfungen in NRW noch nicht zentral gestellt werden (wird aber ab 2008 sukzessive erfolgen!) bedeutet dies nicht, dass die Prüfungen hier einfacher sind.
Die Abiturvorschläge des RWB Essen werden im Hinblick auf Vergleichbarkeit mit den Prüfungsvorschlägen aller Berufskollegs aus dem Bezirk Düsseldorf überprüft. Dabei enthält der Vorschlag des RWB Essen keinen Hinweis, dass es sich um hörgeschädigte Absolventen handelt. Insofern sind die Prüfungen immer inhaltsgleich in den Anforderungsniveaus, die auch in NRW exakt vorgeschrieben sind. Der Vorteil ist natürlich, dass der Vorschlag von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule eingereicht wird. Insofern finden die sprachlichen Besonderheiten unserer Schüler immer Eingang in die Gestaltung der Prüfung. Damit kann verhindert werden, dass Sprachbarrieren die Prüfungsergebnisse überlagern.
Große Veränderungen wird es zukünftig auch in NRW geben, wenn ab 2008 auch für Berufskollegs in NRW zentrale Prüfungen gestellt werden. Aber auch hier wird die Schule rechtzeitig aktiv, damit der Anspruch auf Nachteilsausgleich in angemessener Form umgesetzt wird. Wir legen jedoch auch in Zukunft großen Wert darauf, dass die Prüfungen am RWB Essen weiterhin inhaltlich und formal voll vergleichbar bleiben.
Wir sind trotzdem sehr zuversichtlich, dass die gehörlosen und schwerhörigen Schülerinnen und Schüler auch diese Herausforderungen zukünftig bewältigen werden, da sie während ihrer Schulzeit natürlich auf diese Anforderungen entsprechend vorbereitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Kleinöder, OStD

[mail vom Oktober 2006]


Studie zum Thema "Arbeitnehmer mit Handicap - Situation, Probleme und Lösungsmöglichkeiten"

Zur Zeit arbeiten wir im Rahmen unserer Angebote "Karriere mit Handicap" an einer Studie, die die Situation von Führungskräften mit Handicap und von Menschen mit Behinderung, die eine Führungsposition anstreben, näher untersuchen soll. In dieser Studie werden neben der allgemeinen Situation im deutschsprachigen Raum die wesentlichen Problemfelder herausgearbeitet und mögliche Lösungen aufgezeigt.

Dazu würden wir gerne Erfahrungsberichte von selbst betroffenen Menschen mit Behinderungen in die Studie mit einbeziehen und suchen zu diesem Zweck Interviewpartner.

Schilderungen "aus erster Hand" sind uns sehr wichtig. Es wäre deshalb schön, wenn Sie unsere Anfrage Ihnen bekannten Führungskräften und potentiellen Führungskräften mit Handicap weiterleiten, damit diese entscheiden können, ob sie sich für ein kurzes Interview zur Verfügung stellen möchten. Selbstverständlich ist die Anonymität in der Studie sichergestellt.

Erreichbar sind wir über E-Mail und über unsere Telefon-Nr. 02262/751086. Mehr Informationen zu unserer Arbeit gibt es bei www.karriere-mit-handicap.de.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns schon jetzt. Gerne senden wir Ihnen und selbstverständlich auch den Interviewpartnern auf Wunsch die Ergebnisse der Studie. Da der Praxisbezug in der Studie im Vordergrund stehen wird, findet sicherlich jeder der möchte kleine Anregungen, über die eigene Weiterentwicklung nachzudenken.

Herzliche Grüße
Jörg Kopp und Christiane Musiol [eMail: cm@dr-kopp.com] (August 2006)


Umfrage zu schwierigen Hörsituationen

Hallo,
Ich studiere im 5. Semester Hörtechnik und Audiologie an der Fh-Oldenburg.
Das 5. Semester ist bei uns als Praxissemester vorgesehen. Ich werde für eine Firma verschiedne Hörsituationen aufzeichnen, welche dann analysiert werden um so geeignetere Algorithmen zu entwickeln und die Hörsituation zu verbessern.
Ich bräuchte dazu von möglichst vielen eine kurze Beschreibung einer Hörsituation in der sie Schwierigkeiten haben. z.B: Unterhaltung im Auto, Konzert, Vorlesung im Hörsaal usw....

Mit freundlichen Grüßen Ralf Dudek [Ralfdu@web.de] (August 2006)


Von: Adrian Knorr - Gesendet: Freitag, 25. August 2006 - schreibt zum Thema:

Zuzahlung zu Hörgeräten für Studiernde

Guten Tag!

Ich bin Student und beziehe Bafög. Nun bräuchte ich dringend neue Hörgeräte und wüsste gerne ob das Bafög Amt einen Teil der Kosten übernimmt bzw. wer mich noch unterstützen könnte.

Herzlichsten Dank, Adrian Knorr

Anwort der best-Redaktion

Hallo Andrian,

das Problem, dass die Festbeträge der Krankenkassen bei weitem nicht ausreichen, um die Kosten digitaler Hörgeräte zu decken, ist uns bekannt. Vom Bafög-Amt bekommen Sie keine Zuschüsse für besondere Aufwendungen, die mit Ihrer Hörbehinderung in Zusammenhang stehen. Folgende Möglichkeiten könnten Sie in Angriff nehmen:

1. Sie sollten versuchen, über den überörtlichen Sozialhilfeträger einen Zuschuss zu den Hörgeräten zu bekommen. Stützen Sie Ihren Antrag auf "Hilfe zur Ausbildung/Eingliederungshilfe", § 39 und §40 BSHG Absatz 5 ("Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule,"). Sie können argumentieren, dass der Abschluss Ihres Studiums in Gefahr ist. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst bald schriftlich zu stellen und dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich zu sprechen. Die Eingliederungshilfe ist erst nach Antragstellung zuständig und die Entscheidung liegt im Ermessen des Amtes.

2. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag des Akustikers geben, den Sie bei der Kasse einreichen. Mit dem Bescheid, aus dem Ihre Eigenbeteiligung hervorgeht, könnten Sie versuchen, bei einer Stiftung für Studierende mit Behinderung einen Zuschuss zu bekommen. Zum Beispiel bei: Dr.-Willy-Reblein-Stiftung, Georg-Gottlob-Stiftung, Stiftung zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter - Die Anschriften der Stiftungen finden Sie hier: Studienfinanzierung
Außerdem muss man wissen, dass die Preise der Akustiker verhandelbar sind...

Viel Erfolg wünscht Ihnen das best-Team


Beitrag zum Artikel digitale Hörgeräte

Klaus-Dieter Meyer schreibt im August 2006

Ich habe seit zwei Jahren ein digitales Hörgerät ca.750,-€ Eigenanteil (Rest ca.650,-€ von der Krankenkasse) und muss erlich sagen,
sehr zu frieden bin ich damit nicht. Zu Hause vorm TV kein Problem, aber dafür auf der Strasse, in Lokalen oder anderswo mit hoher Stimmengewalt.
Ich bin schon öfter bei meinem Hörarkustiker gewesen um das Gerät einstellen zulassen - brachte keinen Erfolg. So trage ich das Gerät nur zu Hause oder dort, wo es nicht zu laut ist. Denn ich komme zwar noch ohne das Gerät aus, wie zum Bspl. auf der Arbeit mit lauten Maschinen, oder auf Partys.
Ich höre nur einseitig (links taub).
Was ich noch sagen wollte, dass die Hintergrundgeräusche lauter sind, dass ich mein eigeines Wort oder mein gegenüber nicht verstehe. Mein Gerät habe ich von Kind und es heißt PHONAK.


zum Erfahrungsbericht "Physiotherapie"

schreibt Simone Nitsche aus Augsburg im Juli 2006:

Ein „Hallo“ an das Best – Team!

... Sie haben mich vor ca 5 Jahren unterstützt, als es in meiner Ausbildung Schwierigkeiten mit Lehrkräften gab. Dank Ihrer Hilfe habe ich meine Ausbildung mit Erfolg beendet. Ich hatte auch Glück direkt nach der Ausbildung eine Stelle zu finden..... Eine sehr erfahrene Kollegin sprach mich nun an, ob ich mich nicht mit ihr selbständig machen wolle. Das Resultat können Sie gerne unter: www.pn-physio.de sehen!

Wir sind ein sehr gutes Team und sind auch sehr bedacht darauf, den Stress hier im Rahmen zu halten, und einfach Freude an unserer Praxis zu haben. Bisher ist uns dies auch sehr gut gelungen, die Praxis läuft gut an. Wie sie auch auf der homepage sehen können, habe ich über einige Zeit Gebärdensprachkurse an der VHS besucht, da mich dies sehr interessiert hat. Somit möchte ich nun auch hörgeschädigte und gehörlose Patienten behandeln, die genauso wie alle anderen mal Rückenschmerzen haben, oder sich am Knie oder sonst wo verletzen…

So, ich denke sie sind schon in den wohlverdienten Sommerferien (ich glaube heute ist der letzte Schultag, oder täusche ich mich doch?)

Vielen Dank noch einmal für alles, mit herzlichen Grüßen, Simone Nitsche

schreibt Anne Kaßler-Thauer aus dem Spessart im Mai 2006:

Hallo,
ich war selbst Schüler der SHS (1991 Mittlere Reife, 1993 Fachabi)! 1997 habe ich meine Staatsexamen für Physiotherapie in der HWA in Schweinfurt gemacht. Ich bin in der Schule von den Lehrern voll und ganz unterstützt worden, jeder hatte ohne Murren die Mikroportanlage umgeschnallt! Jede nicht verstandene Frage und Antowort wurde immer willig wiederholt!
Ich bin froh diesen Beruf gewählt zu haben, denn er macht mir ziemlich viel Spaß!!
Liebe Grüße von einer Ehemalige ausm Spessart
Anne Kathrin (Kaßler) Thauer

schreibt Stephanie aus München im Dezember 2005

hi simone !
wow also als erstesmal finde ich es echt toll was du da geschafft hast da kannst echt stolz auf dich sein! ich bin zwar guthörend gehe aber schon seit mehreren jahren auf die samuel heinicke realschule und jetzt auf die fos. Ich bin sehr interessiert an dem beruf Physiotherapeut und wollte wissen wie es dir jetzt in deinem beruf geht,. Macht es immer noch spass? ich bin am überlegen später vielleicht noch den heilpraktiker zu machen.Brauche aber erstmal eine gute grundausbildung und ich denke mal in dieser ausbildung kann ich viel lernen.würd mich freuen wenn du mir mal schreibst
liebe grüße steffi


Werner Senger aus Wuppertal schreibt im Juli 2006:

Ich hätte gerne Kontakt zu und Erfahrungsaustausch mit anderen hörgeschädigten Absolventen. An wen oder was muss ich mich wenden?
Gruß
Werner Senger

Antwort von best für hörgeschädigte:

Hallo Herr Senger,
wenn Sie noch angeben, aus welchem Raum Sie uns schreiben, stellen wir gerne Ihre Anfrage ins Netz. Außerdem ist die BHSA eine interessante Anlaufstelle für Sie.


Stephanie Klein schreibt im Juli 2006 zum Artikel Beamtenlaufbahn

ich wollte nur darauf hinweisen, dass eine einstellung als schwerhörige/r im polizeidienst nicht möglich ist. desweiteren würde ich empfehlen, einen eigenen behindertenbeauftragten im fall eines einstellungststs und vorstellungsgesprächs zu organisieren, so dass kein nachteil für den hörbehinderten entstehen kann.
ich habe die erfahrung gemacht, dass beim einstellungstest für rechtspfleger etwas vorgelesen wurde, was mir unmöglich war, den inhalt des textes akustisch zu verstehen und diesen auch schriftlich wiederzugeben. deswegen ist es sehr wichtig, dass man sich einen behindertenbeauftragten zulegt, der bei so etwas sofort einschreiten kann.
lg stephanie klein

Bemerkung des Best-Teams:

Danke für die Hinweise! Wer bei der Anmeldung zum Ausleseverfahren seine (Hör-)Behinderung angibt, sollte eigentlich zu einem besonderen "Prüfungslokal" eingeladen werden. Dort werden die nötigen Nachteilsausgleiche gewährt. (Siehe auch in folgendem Artikel den Abschnitt Nachteilsausgleich)


Streichung von Integrationsleistungen in Frankreich

Elie Martin macht uns im Mai 2006 auf den Protest der Union der Elternverbände hörgeschädigter Kinder in Frankreich (UNAPEDA) gegen die Streichung von Leistungen für hörgeschädigte Studenten aufmerksam. und sie ruft zur Unterstützung der Petetion des Verbandes auf.

"Seit 1993 finanzierte die französiche Integrationsbehörde (AGEFIPH) die Begleitung gehörloser Studenten : Gebärdensprachdolmetscher, Dolmetscher für LBG, Mitschreiber, Logopäden, ...... Mit dem neuen Gesetz vom Januar 2005 hat die AGFIPH ohne Abstimmung beschlossen, diese Begleitung nicht mehr zu finanzieren, davon ausgehend, dass all dies von jetzt an zum Bereich des Bildungs- und Schulwesens gehört. Infolgedessen stellt die AGEFIPH die Finanzierungen ab dem 30. Juni 2006 ein, ohne dass eine Ersatzlösung gefunden worden ist.

Die Unterstützungsdienste haben nicht mehr die finanziellen Mittel, die für ihre Tätigkeit notwendig sind. Die großen Verlierer sind die gehörlosen Studenten, die keine Begleitung für ihre Studien mehr haben werden.

Unterzeichnen Sie die Petition zur Unterstützung der gehörlosen und schwerhörigen Studenten ! Zögern Sie nicht, eine Solidaritäts-Mitteilung zu schreiben!"

Zur Petition


Mona aus München schreibt im Mai 2006 zum Thema:

neu-schwerhörig mit 31?

"Habe seit ca.5 Monaten bemerkt, daß ich immer schlechter höre. Ich muß häufig nachfragen, wenn sich mehrere unterhalten verstehe ich kaum etwas, ich würde lauter sprechen etc.. War nun beim HNO-Arzt,der mir die Diagnose Schwerhörigkeit stellte. Er meinte ich bräuchte gleich 2 Hörhilfen, was mich sehr entsetzt hat. Bin erst 31 Jahre alt und lege viel Wert auf mein Äußeres. Leider wurde dieser Befund duch 2 weitere Akustiker bestätigt. Gibt es da nicht irgendeine andere Möglichkeit-ich bin doch viel zu jung für ein Hörgerät, es wäre mir peinlich."

Antwort des best-Teams:

Liebe Mona, ich unterrichte an einer Schule für Schwerhörige und alle meine Schüler sind unter 31 Jahren und tragen Hörgeräte. Hörgeräte sind doch kein Merkmal für alte Leute! Ich denke, wenn du wirklich einen so starken Hörverlust hast, stellen die Geräte doch eine tolle Hilfe für dich dar. Sicher, zuerst braucht man eine gewisse Einhörzeit, aber dann kann man wieder voll am kommunikativen Leben teilhaben.

Noch eine Anmerkung: Unsere modebewussten Schülerinnen tragen heute grell-bunte Hörgeräte. Sie wollen die Hörbehinderung nicht länger verstecken, sondern sehen sie als Teil ihrer Identität. Und sie tragen die Hörgeräte als Schmuck! Du kannst aber auch Hörgeräte wählen, die fast unsichtbar sind. Bei einer "offenen Versorgung" bleibt z.B. der Gehörgang frei, nur ein kleiner durchsichtiger Kunststoffschlauch leitet den Schall vom winzigen Hinter-dem-Ohr-Gerät in den Gehörgang. Bei den Im-Ohr-Geräten dagegen verschwindet die gesamte Technik im Gehörgang...

Also, viel Erfolg bei der Bewältigung deiner neuen Herausforderungen wünscht dir das best-Team


Laura schreibt im April 2006 zum Artikel Regelungen zum Nachteilsausgleichan Schulen

Der Artikel ist nicht so gut.
Ich habe eine Frage:
Wenn man schwerhörig ist, und auf
einem Gymnasium geht, ist
man dann von Diktaten befreit??

Antwort des best-Teams

Liebe Laura,
du gehst also auf ein Gymnasium und bist schwerhörig. Wenn du beim Diktat Schwierigkeiten hast, nur weil du nicht so gut hörst, dann ist das ungerecht. So kann es zum Beispiel sein, dass sich für dich "eineM" und "eineN" gleich anhört; du musst erst nachdenken, was passen könnte, oder raten. Ein gut hörender Schüler dagegen braucht nicht nachzudenken, weil er es gleich richtig versteht. Er tut sich also viel leichter.
Deshalb sollen die Lehrer bei schwerhörigen Schülern Diktate nur zur Übung geben, aber nicht benoten. An den bayerischen Realschulen gibt es dazu schon eine Vorschrift. An den Gymnasien ist so eine Vorschrift erst in Vorbereitung. Aber wenn es für dich wichtig ist, dann solltest du oder deine Eltern mit dem Lehrer darüber sprechen. Dazu kannst du den Artikel http://www.best-news.de//?schul_regelungen ausdrucken und herzeigen - auch wenn du ihn sonst nicht so gut findest.
Wir wünschen dir viel Erfolg!


Frank Bepler schreibt am 18. Februar 2006 zum Thema "Nachteilsausgleich"

Hallo,
ich bin hochgradig schwerhörig und befinde mich in einer Umschulungsmaßnahme zum Bürokaufmann in einem dualen System. Am 09. Mai habe ich meine schriftliche Abschlussprüfung. Gerne hätte ich gewusst, ob ich eine Prüfungszeitverlängerung beantragen kann und wo.
MfG Frank Bepler

Antwort des best-Teams

Hallo Herr Bepler,
Sie haben Anspruch auf eine Prüfungsmodifikation, die Ihre Behinderung ausgleicht, ohne dass die Prüfungsanforderungen qualitativ verändert werden. Eine Zeitverlängerung von 15-25 % ist eine solche Maßnahme. Rechtsgrundlage ist § 48 a und b des Berufsbilldungsgesetzes und § 42 c und d Handwerksordnung. (Erläutert werden die möglichen Maßnahmen in den Materialien zur beruflichen Bildung, Band 116, des Bundesinstituts für Berufsbildung, Bonn 2004).
Den Antrag zum Nachteilsausgleich stellen Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss. Darin fügen Sie als Nachweis Ihrer Berechtiung am besten eine Bestätigung Ihrer Hörgeschädigteschule bei, aus der Art und Umfang Ihrer Behinderung hervorgeht und in der bestätigt wird, dass Sie wegen Ihrer Hörschädigung unter den besonderen Bedingungen einer Förderschule unterrichtet wurden. Vielleicht gibt es an der Schule auch einen Ansprechpartner, der für Rückfragen des Prüfungsausschusses zur Verfügung steht.
Wir hoffen, Ihnen weiter geholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der bevorstehenden Prüfung!
Ihr best Team


zum Artikel über die Baumrainklink

Frau N. schreibt im März 2006

Sehr geehrter Dr. Zeh,

da es mich nun wiedermal sehr beschäftigt, habe ich bei "Google" das Wort "Hörstress" eingegeben und bin so auf Ihre Seite gelangt. Mit dem Hörstress, das kenne ich nur zu gut, vorallem in Kneipen, und auch größeren Gesprächsrunden. Ich war diesbzgl. beim HNO Arzt und lt. Untersuchung scheint es nicht am Gehör selbst zu liegen. Das große und zunehmende Problem, ist, dass all die Konzentration für das Verstehen verbraucht wird, ich mich oft nicht mehr in der Lage fühle, zu antworten, und ich erlebe sowas wie einen sozialen Rückzug... Meine Frage daher an Sie:
Wie kann ich rausfinden, was es ist? Gibt es unabhängig vom Gehör auch andere Belastungen, die den Hörstress hervorrufen? Was empfehlen sie mir, nebst Ohrenuntersuchung, auch untersuchen zu lassen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen, ... N.

Antwort von Dr. Zeh

Sehr gehrte Frau N.,

sie beschreiben die Symptome einer kommunikativen Überforderung und fragen mich, wodurch das bedingt sein könnte, wobei sie selbst den Begriff "Hörstress" gebrauchen. Da sie sich selbst an eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte gewandt haben, liegt es nahe, dass sie bei sich selbst ein Hörproblem vermuten und die Symptome sind eigentlich auch ganz typisch dafür.

Was meint ihr Ohrenarzt mit der Aussage, dass "es nicht am Gehör selbst liegt"? Bevor ich nun spekuliere und sie sich möglicherweise unnötigen Untersuchungen unterziehen möchte ich sie bitten, mir eine Kopie des Hörtests zuzuschicken, damit ich mir selbst ein Urteil machen kann. Ohne genauen Befunde des Hörtests (wichtig wäre auch ein Sprachaudiogramm) kann ich zunächst keine weiteren Aussagen machen. (Es gibt zwar auch zentrale Wahrnehmungs- und Verabeitungsstörungen, die aber eher für Kinder typisch sind, das wäre wohl schon früher aufgefallen.)

Schicken sie mir doch bitte die Befunde und schreiben sie auch etwas mehr von sich, z.B. auch wo sie wohnen, damit ich ihnen ggf. eine Anlaufstelle empfehlen kann.

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Roland Zeh

Frank-Peter Christ schreibt im Januar 2006

Ich war kürzlich für 4 Wochen in der Baumrainklinik wegen meiner Hörprobleme usw. Zuerst dachte ich hinterher die Reha hätte nicht soviel gebracht. Aber weit gefehlt. Die positive Wirkung des Klinikaufenthalts zeigt sich bei mir jeden Tag.

2005

Zuschriften zum Erfahrungsbericht "Ergotherapie"

Katharina schreibt im November 2005

Hallo!

Ich mache seit 1,5 Jahren ebenfalls eine Ausbildung zue Ergotherapeutin und bin schwerhörig!
Bin durch Zufall auf diesen interessanten Text gestossen, vieles geht mir ähnlich und da ich bald ins Praktikum gehe bin ich schon sehr gespannt wie es mir ergehen wird in punkto Schwerhörigkeit,Patientengespräche etc.

Hinsichtlich des letzten Satzes: Ich interessiere mich sehr für Fortbildungsmassnahmen in künstlerischer Richtung, Kunsttherapie etc. - Falls Sie heirzu etwas mehr wissen, freue ich mich über jede Information!

Viele Grüsse, Katharina [im November 2005]

Anja schreibt im November 2005

Hallo... möchte gerne mal wissen, ob man in der RWB Essen (Kerkhoffstr. 100) auch Ergotherapeut/in lernen kann?
Habe dort schonmal eine Ausbildung gemacht und es hat dort super geklappt... an eine normale Berufsschule möchte ich nciht, da würde ich ja im Unterricht mit 30 Leuten gar nicht mitkommen...

Vielen Dank im Voraus für die Antwort...

Hallo Anja,

Ergotherapie wird in der Regel an eigenen Berufsfachschulen ausgebildet. Dort sind die Klassen nicht so groß wie in normalen Berufsschulen. Günstige äußere Bedingungen als Hörgeschädigte finden Sie etwa an der SRH-Fachschule in Heidelberg: hier
Darüber hinaus gibt es auch einige wenige Fachhochschulen in Deutschland mit diesem Angebot. Ob Sie den schulischen Unterricht im Rahmen einer Dualen Ausbildung beim RWB in Essen absolvieren können, wissen wir nicht - am besten fragen Sie dort nach: hier
Mit freundlichen Grüßen
Ihr best-Team

Judy schreibt im Juli 2004:

Therapie von Kindern mit Sprachstörungen?

Hallo, ich habe gerade den Artikel gelesen und eine Frage. Ich bin auch schwerhörig und werde ab September Ergotherapie studieren. Im Moment mache ich ein Praktikum in einer ergotherapeutischen Praxis und es macht mir großen Spaß. Allerdings meinen die Therapeutinen dort und auch an der FH, wo ich studieren werde, dass es für mich sehr schwer werden kann wegen meiner Schwerhörigkeit. Ich würde gerne wissen, wie Sie das machen in der Therapie. Gerade bei Kindern mit Sprachstörungen und ähnlichem haben Sie doch sicher auch Probleme mit verstehen. Könnten Sie mir da vielleicht einen Tip geben?
Liebe Grüße, Judy

Antwort von Eicke Deckelmann

hallo judy ( ich sag jetz einfach "Du" , ist doch ok, oder !?)
also, ich hatte während meiner ausbildung auch mit so mancher skeptik zu kämpfen ( kannste ja meinem bericht entnehmen) die ich aber gut gemeistert habe. als schwerhörige muss man auch im sozialen bereich, oder fast gerade im sozialen bereich (!) immer wieder mit widerständen zurechtkommen. für mich war und ist es immer wichtig, nach meinem gefühl zu handeln, wozu bin ich in der lage? was kann ich leisten? Es wäre gelogen, wenn ich dir nur gutes berichten würde.... ja, es gibt viele situationen wo es doch nicht ganz einfach ist. Ich habe in meinen nun fast drei jahren berufserfahrung für mich festgestellt, dass ICH nicht in einer freien praxis arbeiten möchte ( zuviel druck von außen, zu viele anforderungen, denen ich mich doch nicht gewachsen fühlen würde). mir ist auch völlig klar, dass ich, wenn ich eine neue arbeitsstelle suche, zunächst eher mit zahlreichen absagen rechnen muss. der arbeitsmarkt schaut wirklich nicht rosig aus und als schwerhörige hat man es da nicht gerade einfach...trotzdem glaube ich dran, dass sich in dem beruf ergotherapie einige möglichkeiten auch in zukunft für mich eröffnen werden. doch hab ich festgestellt, dass ich um,gute arbeit leisten zu können einen guten, nicht hallenden raum benötige und ich hauptsächlich in einzeltherapie arbeite ( es gibt trotzdem immer wieder situationen, wo ich die kinder nicht verstehe) ich habe das glück, dass ich momentan in einem guten team arbeite, wo andere für mich auch dinge erledigen, die für mich schwieriger sind. trotzalledem, bin ich davon überzeugt, gute arbeit zu leisten! was ich dir sagen kann, ist, dass du dir absolut im klaren sein musst, dass es immer und überall in diesem beruf menschen gibt, die an deiner fähigkeit zweifeln, doch lass dich nicht unterkriegen, gehe deinen weg, wäge ab und suche nach möglichkeiten. einfach ist es nun wahrhaftig nicht, aber trotzdem würde ich dich von deinem berufswunsch nicht abbringen......!

kannst dich gerne nochmal melden, liebe grüße, Eike


Nadine, BWL-Studentin in Nürnberg, schreibt im Oktober 2005 zum Thema:

Zuzahlungszuschuss für Hörgeräte

Hallo Best-Team,

ich bin 26 Jahre alt, studiere BWL und habe eine Innenohrschwerhörigkeit, die vor ca. 10 Jahren festgestellt wurde. Ich besitze seit ca. 8 Jahren Innenohrhörgeräte. Leider hat sich mein Hörvermögen in den letzten Jahren weiterhin verschlechtert, so dass die Verstärkung meiner jetztigen Innenohrhörgeräte nicht mehr ausreicht. Aufgrund der Verschlechterung meines Hörvermögens auf jetzt 60-75 dB und der zu geringen Verstärkung durch die Hörgeräte, hat sich mein Hörverstehen rapide verschlechtert, so dass ich den Vorlesungen kaum noch folgen kann.

Zur Ausgleichung der Verschlechterung des Hörvermögens und vor allem des Sprachverstehens, rät mein Arzt zu einer beidseitigen Versorgung mit neuen Hörgeräten.

Ich habe gehört, dass das Integrationsamt für Arbeitende bzw. Arbeitslose zur Wiedereingliederung bzw. Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit einen Teil des Eigenanteils der Kosten übernimmt. Da ich jedoch studiere, falle ich nicht unter diese Kategorie für Beihilfen. Jedoch benötige ich beidseitig Hörgeräte, um mein Studium weiterführen zu können und auch später einen Beruf ausüben zu können.

Könnten Sie mir vielleicht weiterhelfen und mitteilen, ob es Ausnahmen gibt, die vom Integrationsamt getragen werden bzw. wurden, da meine Schwerhörigkeit für die Zukunft gesehen, schon Auswirkungen auf meinen Beruf, meine Arbeitstätigkeit haben. Gibt es andere Ämter, Behörden, etc. die mir bei der Finanzierung helfen könnten?

Ich wäre Ihnen für Tipps und Hilfe sehr dankbar. Viele Grüsse Nadine aus Nürnberg

Anwort der best-Redaktion

Hallo Nadine,

das Problem, dass die Festbeträge der Krankenkassen bei weitem nicht ausreichen, um die Kosten digitaler Hörgeräte zu decken, ist uns bekannt. Vom Integrationsamt oder der Arbeitsagentur bekommen Sie, wie Sie richtig sagen, keine Zuschüsse. Folgende Möglichkeiten könnten Sie in Angriff nehmen:

1. Sie sollten versuchen, über den überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt im Bezirk Mittelfranken)einen Zuschuss zu den Hörgeräten zu bekommen. Stützen Sie Ihren Antrag auf "Hilfe zur Ausbildung/Eingliederungshilfe", § 39 und §40 BSHG Absatz 5 ("Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule,"). Sie können argumentieren, dass der Abschluss Ihres Studiums in Gefahr ist. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst bald schriftlich zu stellen und dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich zu sprechen. Denn die Eingliederungshilfe ist erst nach Antragstellung zuständig und es liegt im Ermessen des Amtes. Erwähnen Sie im persönlichen Gespräch, dass Sie sich, wegen Ihres Abiturs beruflich höhere Ziele gesetzt haben, als Sie sie mit Ihrer ersten beruflichen Ausbildung erreichen können. Beantragen Sie am besten zusätzlich auch eine FM-Anlage (siehe unter 2) dazu.

2. Haben Sie schon einmal daran gedacht, eine FM-Anlage in den Vorlesungen und Seminaren einzusetzen? Ihre zukünftigen HdOs sollten hierfür vorbereitet sein. Bis die FM-Anlage vom Bezirk genehmigt ist, bzw. falls der Bezirk die nicht übernehmen will, können Sie sich auch an die Uni (evtl über den Behindertenbeauftragten) wenden, damit die Uni Ihnen das Teil leihweise zur Verfügung stellt. Falls die Uni für die Anschaffung einer FM-Anlage keine Mittel hat, können Sie sich evtl. auch an die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks, Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, Fon: 030/ 29 77 27-64, Fax: 030/ 29 77 27-69, E-Mail: studium-behinderung@studentenwerke.de wenden. Das DSW stellt solche Geräte bis zu einem Jahr zur Verfügung.

3. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag des Akustikers geben, den Sie bei der Kasse einreichen. Mit dem Bescheid, aus dem Ihre Eigenbeteiligung hervorgeht, könnten Sie versuchen, bei einer Stiftung für Studierende mit Behinderung einen Zuschuss zu bekommen. Zum Beispiel bei: Dr.-Willy-Reblein-Stiftung, Georg-Gottlob-Stiftung, Stiftung zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter - Die Anschriften der Stiftungen finden Sie hier: Adressen
Außerdem muss man wissen, dass die Preise der Akustiker verhandelbar sind...

Viel Erfolg wünscht Ihnen das best-Team


Studienfinanzierung im Ausland ?

Anfrage von Denis im Oktober 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte sehr gerne studieren und dies nach Möglichkeit an einer Universität für Schwerhörige. Da es so etwas aber nicht in Deutschland gibt möchte ich gern nach Washington auf die Gallaudet University. Nun gibt es offenbar dafür aber keinerlei Förderung, zumindest habe ich bislang keine gefunden. Man empfahl mir nach einem Stipendium zu fragen, aber da blieb bislang die Frage offen wo ich denn überhaupt dannach fragen kann.
Um ehrlich zu sein: ich stehe kurz davor zu resignieren, da es offenbar wirklich keine amtliche Stelle gibt die einen zumindest mal beraten kann in dieser Hinsicht. Können Sie mir weiterhelfen?
Danke für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen, Dennis

Antwort der best-Redaktion

Hallo Dennis,

Sie schreiben, dass Sie eine Uni für Schwerhörige suchen und nennen die University of Gallaudet als Ihre Wunsch-Universität. Gaullaudet ist stark gebärdenorientiert (ASL), so dass sich dieser Standort wohl in erster Linie für gebärdensprachlich kommunizierende Studierende anbietet. Sie sollten nicht versäumen, sich auch das Angebot von Rochester (Rochetser) ansehen, wo ebenso Hörgeschädigte studieren und wo unseres Wissens ASL nicht so sehr im Vordergrund steht. Beide Hochschulen bieten eigene Stipendien an.

Deutsche Stipendien speziell für Gallaudet sind uns nicht bekannt. Haben Sie schon den Erfahrungsbericht von Christoph Müllensiefen gelesen? Er hat ein Fullbright-Stipendium für 2 Auslandssemester in Gallaudet erhalten. Seinen Bericht finden Sie hier: Erfahrungsbericht Gallaudet.

Eine Datenbank für Auslandsstipendien finden Sie auf dem Rechner des DAAD: Datenbank

Falls Sie BAFöG berechtigt sind: es werden Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr gefördert. Siehe: Auslandsbafög

Es wird sicher leichter sein, ein Stipendium für nur ein oder zwei Auslandssemester zu finden, als für das gesamte Studium. Die deutschen Hochschulen pflegen viele Kontakte zu Partnerunis im Ausland, die Sie nutzen können.

Viel Erfolg bei der weiteren Suche wünscht Ihnen das best-Team


Stefanie Könen schreibt im Oktober 05 zum Artikel Erfahrungsberichte:

Hallo

Ich kann nur sagen ich besuche seit vier Wochen eine Berufschule für Schwerhörige. Ich komme in der Schule nicht gut mit und fühle mich nicht sehr wohl dort.
Ich mache meine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk für Gehörlose und Schwerhörige.
Die Praxis wird bei einem Amt in Stuttgart gemacht.
Ich finde viele Hörende haben Probleme mit Hörgeschädigten.

tschüss


Zum Artikel Hörgeschädigte Azubis in IT-Berufen

Hallo, dieses Thema ist ja recht interessant. Ich selbst habe auch eine Ausbildung als IT System Elektroniker erfolgreich abgeschlossen. Dieser Beruf ist recht interessant, doch als Schwerhöriger, so wie ich, steht man sehr im Nachteil. Als Beispiel ist, wenn man in einem kleinen Unternehmen arbeitet. Dort wird von jedem Techniker das Telefonieren erwünscht. Ich selbst konnte auch nicht telefonieren und musste immer es an der Sekretariat weiterleiten, wie z.B. Bestellungen. Klar ist die Möglichkeit über E-Mail Kontakt aufzunehmen, doch einige Firmen ist das zu umständlich und erwünscht ist lieber telefonischer Kontakt. Oft arbeitete ich im Kundendienst und musste bei Kunden Telefonanlagen installieren oder PC Reparaturen durchführen, das war recht OK. Selbst die Kundenbedienung an der Anmeldung konnte ich problemlos durchführen. Nun ja jetzt nach meiner Ausbildung geht die große Suche los. Bisher habe ich schon über 100 Bewerbungen per E-Mail verschickt, wo bisher noch keine positive Antwort kam. Manche rufen an und wollen mich gerne telefonisch sprechen, da ich aber dies aufgrund meiner Schwerhörigkeit nicht kann, sagen die dann schon wieder, hat sich erledigt. Ich denke so was ist absolut nicht fair. Mittlerweile da ich keine Stellen mehr hier finde, plane ich schon einen Umzug nach München und bewerbe mich auch in dieser Umgebung. Bisher hat sich noch nichts da getan, bleibt also nur abzuwarten. Aber meiner Meinung nach, Schwerhörig oder sogar Gehörlos und dann im IT Bereich, ist nicht einfach.

Gruß Markus [September 05]

Anmerkung der best-Redaktion

Markus hat eine vorbildliche WebSite mit seiner Online-Bewerbung gestaltet. Sie ist über den Hyperlink oben (auf seinem Namen) zu erreichen.


Bewerbung als schwerhöriger Lehrer?

Hallo liebes best-Team,

ich bin angehender Lehrer für Maschinen- und Versorgungstechnik und werde mein Referendariat in den nächsten Monaten beenden. Da ich eine Innenohrschwerhörigkeit habe (60 bzw. 80dB) mache ich mir inzwischen Sorgen über meine weitere berufliche Zukunft.
Meine Stammschule sucht leider zur Zeit keinen Lehrer mit meiner Fächerkombination. Mit dem von mir getragenen Innenohrhörgerät komme ich im Unterricht sehr gut zurecht.

Meine Frage ist, wie ich mit dieser Situation bei Vorstellungsgesprächen an Schulen umgehen sollte. Was ist bei der Einstellungsuntersuchung zur Verbeamtung zu beachten bzw. sollten hier bereits im Vorhinein Unterlagen eingereicht werden? Ist aus ihrer Sicht bzw. Erfahrung eine Verbeamtung auf Basis der Schwerhörigkeit prinzipiell möglich? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in meiner Situation weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen Norbert [im August 2005]

Antwort des best-Teams

Lieber Norbert,

eine Schwerhörigkeit ist für sich kein Hinderungsgrund bei einer Verbeamtung. Entscheidend ist, dass Sie als Lehrer prinzipiell einsetzbar sind. Sie selbst können ja am besten beurteilen, in welchen Situationen Sie gut unterrichten können und in welchen Sie u.U. überfordert sind. Von anderen hörgeschädigten Lehrern wissen wir, dass sie an Schulen für Hörgeschädigte die besten Bedingungen vorfinden. Außerdem erfüllen hörgeschädigte Lehrer dort eine wichtige Funktion als Vorbild für die Schülerschaft. (Vgl. hierzu die Berichte von Herrn Stephan Fischer, Frau Meike Stein und Frau Alexandra Fischer auf unserer WebSite) Insofern würden wir hnen dazu raten, sich bevorzugt an einem Institut für Hörgeschädigte zu bewerben.

Aus Ihren Angaben schließen wir, dass Sie die Ausbildung als Berufsschullehrer (mit sonderpädagogischer Qualifikation?) absolvieren. Dann sind die Berufsbildungswerke für Hörgeschädigte wohl die in Frage kommenden Schulen. Wenn Siean Ihrer Stammschule nicht übernommen werden, bleiben noch die Einrichtungen in den anderen Bundesländern (http://www.best-news.de//?bbws).

Falls Sie auch an einer allgemeinen Schule arbeiten möchten, brauchen Sie - und Ihr Arbeitgeber - Gewissheit darüber, wie Sie dort klar kommen. Sie schreiben, "Mit dem von mir getragenen Innenohrhörgerät komme ich im Unterricht sehr gut zurecht." Bezieht sich diese Erfahrung auch auf "normale" Schulen mit 30 Schülern in der Klasse? Wenn Sie dies bestätigen können - evtl. mit einem Arbeitszeugnis oder wenn Sie einen Teil Ihres Referndariats dort abgeleistet haben - sollte das auch einen potentiellen Arbeitgeber überzeugen. Ansonsten sollten Sie diese Erfahrung unbedingt nachholen - etwa mit einer befristeten Aushilfstätigkeit.

In einem Vorstellungsgespräch ist es Ihre Aufgabe, Unsicherheit Ihrer Gesprächsparter bezüglich Ihrer Hörschädigung zu vermeiden. Erwähnen Sie schon im Anschreiben Ihre Schwerhörigkeit und wie Sie im Unterricht damit klar kommen. Im Vorstellungsgespräch steht natürlich Ihre fachliche Qualifikation im Vordergrund. Aber Sie sollten von sich aus Ihre Hörbeeinträchtigung erklären und demonstrieren, wie Sie damit umgehen können. So können Sie z.B. um eine günstige Sitzposition bitten, um das Mundbild besser sehen zu können...

Wir hoffen, Ihnen damit ein wenig weiter geholfen zu haben. Mit den besten Wünschen für die bevorstehenden Bewerbungen - Ihr best-Team


BAFöG-Verlängerung

Angela schreibt im Juni 2005

... heute habe ich diese homepage entdeckt; zur Zeit studiere ich Sozialarbeit im 6. Semester an der Fachhochschule. Mein GdB beträgt auf dem Ausweis 100 Prozent. Meine beidseitige Schwerhörigkeit ist jedoch durch das Tragen zweier Hörgeräte - natürlich mit gelegentlichen Schwierigkeiten - nahezu ausgeglichen. Mich würde interessieren, ob, und wenn ja - wie nach der Regelstudienzeit von 7 Semestern vielleicht noch ein zusätzliches Semester BaföG bewilligt bekomme. Seit Anfang meines Studiums beziehe ich den Höchstsatz. Über weitere Auskünfte würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen, Angela

Antwort des best-Teams

liebe angela,

beträgt bei ihnen die förderungshöchstdauer wirklich nur 7 semester und nicht 8 ? - eine verlängerung der förderungszeit ist prinzipiell möglich, nur reicht der hinweis auf die schwerbehinderung allein nicht aus.
sie müssen exakt begründen, warum sie durch die hörschädigung länger brauchen als normalhörende. ich denke, sie könnten angeben, dass sie aufgrund der höheren konzentrationsleistung (z.B. auch durch das mundablesen bzw. die zeitaufwendige rekonstruktion des eben doch oft nur bruchstückhaft gehörten) den studienplan nicht so gestalten konnten wie nichtbehinderte, also weniger semesterwochenstunden belegen konnten oder bestimmte veranstaltungen wiederholt besuchen mussten. zudem ist die häusliche nacharbeit von nicht immer 100% ig 'gehörtem' bei ihnen viel aufwendiger als bei normalhörenden usw.
bestimmt fallen ihnen dazu konkrete beispiele ein.

noch ein tipp: setzen sie sich doch in verbindung mit anderen hörbehinderten studierenden, wir empfehlen hierbei die selbsthilfegruppe BHSA!

viel erfolg! ihr best-team


Zum Artikel hoerforschung

...schreibt Max Gänger im Juni 2005

Sehr geehrter Herr Fraenzer, habe vor 3 Jahren ein Knalltrauma erlebt. lebe seitdem mit einer lärmschwerhörigkeit. Ab ca. wann halten Sie eine Behandlung bei Menschen für möglich ? Mit freundlichen Grüßen Max Gänger

PS: seltsamerweise habe ich durch 2 karolische spülungen bei einem hno-arzt mein volles gehör für 5-6 stunden wieder gehabt. danach wieder vermindertes hörvermögen. konnte sich aber dies nicht erklären (arzt); ich auch nicht.

... schreibt Jens B.Schmall im Mai 2005:

Ich möchte weitere Infos über die Neubildung der Hörzellen erhalten.Ich bin betroffen und würde mich gerne als Versuchsperson zur Verfügung stellen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! M.f.G.

Antwort von Dr. Juergen-Theodor Fraenzer:

Lieber Jens,

Dein Anegbot als Versuchskaninchen zu agieren, in allen Ehren. Soweit sind wir noch nicht. WIe ich in dem Interview betone, gibt es erste Ergebnisse an Nagern, die vielversprechend sind und die letztlich eine Grundlage fuer meine Prognose sind, dass wir die Regeneration noch erleben duerfen. Offen bleiben dann funktionelle Fragen, die ich in dem kurzen Interview nicht alle ansprechen konnte, wie etwa ob eine harmonische Projektion ueber die Nervenbahnen in den auditorishcen Cortex gewaerhleistet ist. Und ob es wirklich 1:1 auf den Menschen uebertragbar ist. Eines der groessten Probleme wird es sein diese Gene zuzliefern. Das Ohr sitzt geschickt und verwitzt "hinter der Ecke". Da gibt es interessante erste Ansaetze anstelle Viren, die bislang eine dominierende Rolle spielten, Nanopartikel einzusetzen (DU kannst dem Rick Kopke am Hough Ear Institute in Oklahhoma City einen schoenen Gruss von mir bestellen, falls DU Dich dort einmal erkundigen willst wie weit er denn ist). Also vor 2010 wird es noch keinen Sinn machen daran zu denken.

Alles Jute, Juergen-Theodor


Dolmetscherkosten im Studium

Anfrage von Renate vom Februar 2005

... ich bin hochgradigschwerhörig (links gehörlos und rechts resthörig) und studiere zurzeit Wirtschaftsrecht an einer FH

Ich kann die Vorlesungen akustisch nicht mehr mitverfolgen und habe daher beim Landschaftsverband einen Antrag auf die Kostenübernahme eines Dolmetschers gestellt.

Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung: ich verfüge bereits eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau und kann uneingeschränkt für diesen Beruf am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

In diesem Fall kann ich nicht wegen "der Erstausbildung" widersprechen; ich kann nicht nachweisen, dass dieses Studium eine kontinuierliche Fortsetzung nach der Ausbildung ist. Es ist auch keine qualifizierende Maßnahme zum Aufstieg im Berufsleben (Zweitausbildung bzw. Fortbildung oder Umschulung).

Ich weiß jetzt nicht, mit welcher Begründung ich den Widerspruch einlegen kann. Ich bitte Sie um Rat und möchte auch gerne wissen, ob ich überhaupt eine Möglichkeit habe doch noch einen Dolmetscher zu bekommen...

Antwort des best-Teams

Hallo Renate, das Problem, das Sie ansprechen, ist für viele gehörlose Studierende seit langem ein Ärgernis. Die Sozialbehörden entscheiden hier nach unserer Erfahrung unterschiedlich. Manchen Antragstellern wurde durchaus für ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Dolmetscher genehmigt.

Wie könnten Sie argumentieren?

1. Wurde Ihre FOS-Zeit aus Mitteln der Eingliederungshilfe (vom Landschaftsverband) gezahlt (Internat, Schulgeld)? Die FOS besuchten Sie ja NACH der Ausbildung zur Bürokauffrau. Dann müsste konsequenterweise auch eine zu dem Schulabschluss passende Ausbildung finanziert werden.
2. Weil es sehr auf den persönlichen Eindruck des Sachbearbeiters ankommt, ist es wichtig, dass Sie PERSÖNLICH bei ihm vorsprechen. Er muss davon überzeugt werden, dass Ihr Berufswunsch ein für Sie erreichbares Ziel ist, das Ihren Fähigkeiten entspricht. Vielleicht können Sie hierfür ein Zeugnis von dem Sozialamt, bei dem Sie Ihr Praktikum gemacht haben, vorlegen. Wenn Sie ein gutes FOS-Abschluss-Zeugnis haben, sollten Sie das auch herzeigen.

3. Erklären Sie ihm – vielleicht mit Hilfe eines Beratungslehrers ihrer FOS oder eines Studienberaters für Studierende mit Behinderungen (an der FH) – dass die Berufs-Karriere von Gehörlosen häufig so verläuft wie bei Ihnen – vielleicht kennen Sie selbst jemanden, bei dem es ähnlich war: Nach langer Schulzeit erst eine Ausbildung, um „auszuprobieren“ ob die Integration am Arbeitsplatz überhaupt klappt... Entwicklungsverzögerungen im sprachlichen Bereich können außerdem dazu führen, dass die Hochschulreife nicht auf dem direkten Weg erlangt werden kann...

Falls das den Sachbearbeiter nicht überzeugt – es kann ja auch sein, dass die Kassen absolut leer sind – können Sie sich eventuell noch an eine Stiftung wenden. Es gibt sehr viele davon und es lohnt sich, im Internet zu recherchieren und möglicht viele anzuschreiben. Eine Stiftung in Nürnberg ist mir bekannt, die gerne Dolmetscherkosten übernimmt – siehe: http://www.best-news.de//?studfinanz.

Das best-Team drückt Ihnen beide Daumen


FM-Anlagen gesucht

Immer wieder fragen uns hörgeschädigte Schüler und Studenten nach Leih-FM Geräten. Unsere zwei Geräte reichen nicht mehr aus, deshalb suchen wir weitere.

Wer kann auf sein ausrangiertes Gerät verzichten? Bei uns würde es nicht verstauben...

Unser Dank ist den Spendern sicher! Das best-Team

2004

Arzt mit Schwerhörigkeit?

Anfrage vom Dezember 2004

Hallo Best-Team, ich bin bei der Stellensuche durch Zufall auf Eure Seite gelangt. Ich bin Ärztin, und werde im August 2005 meine Facharztprüfung für Allgemeinmedizin in Angriff nehmen. Da ich an einer zunehmenden Innenohrschwerhörigkeit leide (zur Zeit 60 bzw 80 dB) mache ich mir mittlerweile Sorgen um meine berufliche Zukunft auf dem freien Stellenmarkt. Ich habe die "Behinderung" bisher nicht anerkennen lassen, da ich bisher immer Stellen gefunden habe. Nun sind meine Hörprobleme aber größer geworden und ich suche eine Stelle, bei der dies nicht das größte Problem ist. Habt Ihr Tipps für mich? Mit freundlichen Grüssen Sabrina

Sehr geehrte Sabrina,

danke für Ihre Zuschrift vom 31. Dezember. Bei Ihrer Stellensuche am freien Arbeitsmarkt kann die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung für Führungskräfte mit Behinderungen sehr hilfreich sein: http://www.best-news.de//?zav. Die zur Arbeitsagentur gehörende ZAV wird für schwerbehinderte Bewerber (ab 50% GdB oder 30% gleichgestellt) aktiv. Ihren Grad der Behinderung können Sie jederzeit feststellen lassen.
Inzwischen gibt es in Deutschland schon etliche hörgeschädigte Ärztinnen und Ärzte. Z.B. Dr. Roland Zeh an der Baumrainklinik und selbst CI-Träger, der als Chefarzt der Abteilung zur Rehabilitation von Hörgeschädigten u.a. auch Kurse zum Thema Kommunikation am Arbeitsplatz anbietet (http://www.baumrainklinik.de/ohr_tinnitus/). Oder Dr. Harald Seidler, neuer Chefarzt der Fachklinik für HNO-Erkrankungen in St. Wendel (Saarland, http://www.bosenberg.mediclin.de), selbst hörgeschädigt und Präsident des Deutschen Schwerhörigen Bundes.
Viele Grüße vom best-Team


Beiträge zum Artikel digitale Hörgeräte

Dem Beitrag von Herrn Kern kann ich nur beipflichten, nachdem ich eine Reihe teurer Mittelklasse- und Premiumgeräte ausprobiert habe. Wenn ich 2 oder gar 3-tausend Euro für eine beidseitige Versorgung dazuzahlen muss, erwarte ich das, was man in den schönen Prospekten verspricht: Man soll sich wie neu geboren fühlen! In ruhiger Umgebung hat das auch ganz gut funktioniert, aber dazu brauchte ich bei einem beidseitigen Hochtonsteilabfall von 35 Prozent noch keine Hörgerät. Wurde es aber geräuschvoll, war auch die Sprache nicht mehr zu verstehen und bestimmte Geräusche kamen schmerzhaft laut im Gehirn an! Im übrigen liefert ein US-Hersteller ein Gerät mit 16 Kanälen und vier Programmen samt Einstellungssoftware und Kabeln für den Computer für umgerechnet 770 Euro, mit 60-Tage-Rückgabe-Recht, wenn keine Hörverbesserung eintritt. Nur zahlt meine Krankenversicherung leider nichts dazu, weil ihr dies vom Gesetzgeber verboten sei.

  • Gerd Winter schreibt im November 2005

Seit 3 Monaten teste ich mehrere digitale Hörgeräte. Ich vergleiche sie mit einem digital einstellbaren analogen Hörgerät. Kein Gerät erreicht die Qualität des analogen Hörgerätes. Es fehlen nur die Hochtöne.
Ich bin ich der Meinung, dass man den Hochtonverlust bearbeiten sollte. Eine Frequenzumwandlung in hörbare Töne könnte die Lösung sein. Alle zusätzlichen Funktionen im digitalen Gerät sind nicht nötig. Das Gehirn wird diese Funktionen viel besser verarbeiten.




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