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Kommunikationsräume für Hörgeschädigte!Bei zwischenmenschlicher Kommunikation sind alle fünf bekannten Sinne
beteiligt. Während Geruch und Geschmack nur bei bestimmten Situationen
mit einer gewissen Signalwirkung zum Einsatz kommen, wird der
Händedruck bei der Begrüßung täglich mehrfach als erstes
Kommunikationsmittel eingesetzt. Auch ein stiller Händedruck oder eine
Umarmung sind unmissverständliche Signale. Noch vor dem Sehen sind
aber das Sprechen und das Horchen auf den Inhalt des gesprochenen
Wortes, auf die Klangfärbung, möglicherweise auf Untertöne, auf die
Stimme und die Stimmung die wichtigsten Kommunikationsmittel. Auch bei
der audiovisuellen Technik steht das "audire", also das Hören, an
erster Stelle.
Beratende Ingenieure mit raumakustischen Aufgaben werden häufig
eingeschaltet, wenn große Veranstaltungsräume eine "gute Akustik"
erhalten sollen. Bei der Planung von Kommunikationsräumen, die es
weitaus zahlreicher gibt als große Veranstaltungsräume, werden
Akustiker aber nur selten hinzugezogen.
"Gute Akustik" für KommunikationsräumeWährend Musiker unter "guter Akustik" vorrangig die Länge der
Nachhallzeit verstehen, gibt es für Akustiker eine ganze Palette von
Kenngrößen für die "Hörsamkeit" eines Raumes, mit der die
Eignung eines Saales für eine bestimmte Veranstaltungsart
charakterisiert wird. Hierzu gehören neben dem Direktschall auch die
von der Seite oder diffus einwirkenden Schallanteile, die Deutlichkeit
von Sprache sowie die Klarheit und Klangfülle von Musik. Dagegen wird
die Störgeräuschfreiheit eher den bauakustischen Schallschutzmaßnahmen
als der Raumakustik zugerechnet. Viele dieser Kenngrößen wurden durch
Hörversuche mit jungen guthörenden Probanden ermittelt. Sie gelten
aber nicht in jedem Falle auch für Menschen mit Hörschädigungen.
Nachfolgend werden deshalb auch die speziellen Anforderungen
für die große Gruppe Schwerhöriger beschrieben. Kommunikationsräume
müssen nämlich für alle Menschen geplant und gebaut werden.
Probleme HörgeschädigterMenschen, bei denen das Hörvermögen eingeschränkt oder gar nicht
vorhanden ist, müssen diesen Hörverlust visuell ausgleichen
(Gebärdensprache, Fingeralphabet, Absehen vom Mund oder schriftlich).
Schwerhörige und Ertaubte, die die Lautsprache erlernt haben,
benötigen dabei andere Hilfsmittel als Gehörlose, die nie ein
gesprochenes Wort hören konnten. So haben z.B. die Schwerhörigen und
Ertaubten das "lautsprachbegleitende Gebärden" entwickelt,
während Gehörlose vorrangig die "Gebärdensprache", also eine
eigenständige Sprache anwenden. Personen, die noch ein gewisses
Hörvermögen haben, können bei entsprechender Ausstattung mit
technischen Hilfsmitteln (Hörgeräte, Induktionsschleifen, Infrarot-
oder FM-Übertragungen) an sprachlicher Kommunikation teilnehmen.
Zahlreichen Gehörlosen und Ertaubten wurde mit Cochlea-Implantaten
geholfen. Diese technischen Hilfsmittel sind aber noch immer nur ein
geringfügiger Ersatz für den erlittenen Hörverlust und deshalb bei
ungünstigen raumakustischen Situationen wenig hilfreich. Dies gilt
insbesondere, wenn die Hörschädigung nur einseitig ausgeglichen werden
kann, denn bei der monauralen Hörweise entfällt jede
Ortungsmöglichkeit.
Nicht in allen Räumen wird man für Menschen mit Hörschädigungen in
gleichbleibender Qualität sorgen können. Die besonderen
raumakustischen Notwendigkeiten müssen aber bei Neu- und Umplanungen
von vornherein beachtet werden und auch die in Kommunikationsräumen
erforderlichen technischen Hilfsmittel sind einzuplanen. Der
Art. 3, Abs. 3, GG ist also auch bei der schalltechnischen
Planung umzusetzen: Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
SpracherzeugungWährend sich die Grundtonhöhe beim Sprechen (das Schnarrgeräusch der
Stimmbänder) nur wenig ändert, bestehen in Abhängigkeit vom jeweils
gesprochenen Phonem ganz erhebliche Unterschiede in den Klangfarben,
die durch die Stellung der Lippen, der Zähne, der Zunge und des
Gaumenlappens bewirkt werden.
Gemäß Bild 1 enthält z.B. das dunkel klingende "U" seine
Hauptenergieanteile zwischen etwa 200 Hz und 600 Hz (1. Formant),
während beim wesentlich heller klingenden Vokal "I" hochfrequente Anteile
zwischen etwa 2000 Hz und 5000 Hz hinzutreten (2. Formant).
Zahlreiche Konsonanten, insbesondere die Zisch- und Explosivlaute, sind sehr
stark hochfrequent geprägt.
So liegen z.B. die Hauptenergien beim Phonem "SCH" nach
Bild 2 im Frequenzbereich zwischen 1600 Hz und
8000 Hz und bei dem noch schärfer klingenden Phonem "TZ" zwischen
5000 Hz und 15000 Hz. Häufige Verwechselungen bei
eingeschränkter Hörfähigkeit sind in Tabelle 1
gegenübergestellt.
Während die Vokale die Lautstärke der Sprache bewirken, sind die
Konsonanten die wesentlichen Träger der Information. Der in
Bild 3 aufgeführte Satz verdeutlicht dies visuell.
SprachaufnahmeDas Gehör
guthörender Personen ist optimal an die Aufnahme der Informationen angepasst.
Gerade in dem Frequenzbereich der wichtigen Zisch- und Explosivlaute liegt die
Hörschwelle sehr niedrig, so dass das Gehör sehr empfindlich reagiert. (Alle in
DIN 45 630-2 [1]
aufgeführten "Normalkurven gleicher Lautstärkepegel",
die an 70 Personen deutscher Muttersprache aufgenommen wurden, zeigen
einheitlich diese Tendenz.)
In dem Frequenzbereich, in dem unser Ohr besonders empfindsam ist, ist
es leider auch besonders empfindlich. Das bedeutet, dass gerade in
diesem Frequenzbereich auch die Hörschädigung zuerst einsetzt.
Die Hörschwellenkurven Normalhörender und mittelgradig Schwerhöriger
sind in Bild 4 einander gegenübergestellt. Genaugenommen
lässt sich Letztere gar nicht ermitteln, da es im Gegensatz zu einer
mittleren Normalhörigkeit guthörender Personen keine mittlere
Schwerhörigkeit gibt. Verallgemeinernd kann man aber sagen, dass das
Verständnis hochfrequenter Konsonanten bei hörgeschädigten Personen am
häufigsten beeinträchtigt ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Schwerhörige nicht nur an einer
Hörschwellenverschiebung leiden, sondern dass ihr Gehör darüber hinaus
auch einen Lautheitsausgleich (Recruitment) aufweist. Dies bedeutet,
dass sich die Schmerz- bzw. Unbehaglichkeitsschwelle des Gehörs nicht
in gleicher Weise zu höheren Pegeln verschiebt, sondern häufig sogar
geringer wird. Der nutzbare Dynamikbereich, der beim normalhörenden
Menschen je nach Frequenz zwischen 100 und 130 dB beträgt,
reduziert sich dadurch beim Schwerhörigen zum Teil auf 30 dB oder
weniger. Zisch- und Explosivlaute, die ohne Hörgerät unhörbar bleiben,
überschreiten mit Hörgerät, sofern dieses nicht eine automatische
Aussteuerung vornimmt, schnell die Unbehaglichkeitsgrenze (siehe
hierzu Bild 5).
Störgeräusche und SchallausbreitungArbeitslärm und viele Störgeräusche haben ein ähnliches, vorwiegend
hochfrequentes Spektrum wie Sprache. Die Überlagerung von
Sprachsignalen mit derartigen Störgeräuschen bedeutet, dass diese in
gleicher Weise wie die Sprachsignale ebenfalls vom Hörgerät verstärkt
zum Ohr kommen. Dies führt nicht nur zu einer unbehaglichen
Lautstärkeanhebung, sondern vorrangig zu einer Verdeckung der für das
Sprachverständnis notwendigen Signalanteile
[2].
Insofern ist die Feststellung von Fastl und Oberdanner
[3]
nicht verwunderlich, dass Normalhörende zwar in der Lage sind, Sprache
noch zu verstehen, wenn sie bis zu 5 dB leiser ist als das
Störgeräusch (SNR = -5 dB), dass aber Hörgeschädigte
ein um etwa 20 dB besseres Signal-Rausch-Verhältnis benötigen
(SNR = +15 dB). Aber nicht nur Schwerhörige benötigen
eine gute Raumakustik, sondern auch Mitbürger, die Deutsch als
Fremdsprache sprechen. Eine ausreichende Verständigung ist für sie
erst bei etwa SNR = +5 dB gegeben. Dies ist gerade in
Schulen wichtig, beträgt doch beispielsweise der Anteil von Kindern
ausländischer Herkunft in Hamburg z.Zt. etwa 23%.
Aus dem für die Sprachverständlichkeit erforderlichen Signal-Rausch-
Verhältnis resultiert eine erste raumakustische Anforderung, die die
Akustiker üblicherweise eher dem Schallschutz bzw. der Bauakustik
zuordnen, nämlich die Forderung nach der Freiheit von
Störgeräuschen (1. Planungsaufgabe).
Hierzu gehören der Schutz gegen Außenlärm (Straßenverkehrs-, Flug-,
Bahn- oder Schiffslärm), Geräusche von Lüftungs- und Klimaanlagen
sowie die Störgeräuschentwicklung des Publikums selbst (Stühlerücken,
Füßeschurren, Sohlenquietschen und -knirschen, Flüstern, Tuscheln,
Rascheln, Husten).
Zur Versorgung Hörgeschädigter sind derartige Störschallpegel
allenfalls dann ausreichend niedrig, wenn geringe Abstände zwischen
dem Sprecher und den Zuhörern und auch optimale
Schallausbreitungsbedingungen (2. Planungsaufgabe) für das
Sprachsignal vorliegen. In Klassenräumen von Schwerhörigenschulen darf
der Fremdgeräuschpegel keinesfalls über 30 dB(A) liegen. Dabei
ist nicht nur die frontale Schallausbreitungsrichtung vom Lehrer zu
den Schülern zu bedenken, sondern auch die umgekehrte Richtung von den
Schülern zum Lehrer bzw. zwischen den Schülern untereinander.
Schwerhörige Schüler artikulieren häufig anders als normalhörende
Menschen, so dass nicht nur die Mitschüler, sondern auch der Lehrer
sich sehr auf die Schülerantworten konzentrieren müssen
[4].
Weil Schwerhörige die hochfrequenten Zisch- und Explosivlaute nicht
hören, fehlen sie häufig auch in ihrer Sprache. Das Wort "Zukunft"
wird auf diese Weise zu "Schuhkunft" oder aus "Butter" wird "Mutter".
Wenn der anhauchende Laut "H" fehlt, wird aus "heiß" plötzlich "Eis",
eine möglicherweise gefährliche Verwechselung.
Eine optische Veranschaulichung des Höreindrucks für Normalhörende und
Schwerhörige unter Anwesenheit von Störgeräuschen zeigt das
Bild 6.
Während Sprache bei Schwerhörigkeit in der Stille noch gut verstanden
wird, sinkt die Verständlichkeit im mäßigen Störgeräusch erheblich und
bricht im starken Störgeräusch zusammen. Der Normalhörende dagegen
wird durch das Störgeräusch kaum beeinträchtigt.
Auch Musikuntermalung von Texten, wie sie im Fernsehen häufig aus
dramaturgischen Gründen eingesetzt wird, ist für Guthörende
"interessant", verschlechtert aber für Schwerhörige die
Sprachverständlichkeit ganz erheblich. Aus diesem Grunde wird z.Zt.
mit den ARD-Rundfunkanstalten intensiv darüber verhandelt, bei
Verkehrsnachrichten auf die sogenannte "Musikbettung" zu verzichten.
Missverständnisse können hier lebensgefährlich sein. Die dort
maßgeblichen Damen und Herren sind alle guthörend; sie verstehen
Sprache zu gut, als dass sie Verständnis für die Probleme
Schwerhöriger haben könnten. Das anschauliche Beispiel nach Bild 6
ist leider nicht "anhörlich".
NachhallzeitIm allgemeinen Sprachgebrauch ist die Nachhallzeit die wesentliche
raumakustische Kenngröße. Sie erschließt sich jedem Zuhörer als
erstes, bei Musikern häufig mit der Tendenz, dass eine längere
Nachhallzeit als "bessere Akustik" eingestuft wird. Dies gilt aber
nicht für die Verständlichkeit von Sprache. Hier werden hallige Räume
sehr oft beanstandet. Ganz extrem ist die Einstufung durch Personen
mit Hörschäden. Von diesen wird die raumakustische Situation generell
um so günstiger empfunden, je kürzer die Nachhallzeit ist
(3. Planungsaufgabe). Im Gegensatz zu der veralteten Norm
über Sprachverständlichkeit in Räumen DIN 18 041
[4]
aus dem Jahre 1968 liegt das Optimum der Nachhallzeit nach heutiger
Kenntnis nicht bei 0,6 bis 0,9 s, sondern, z.B. für Klassenräume,
nur bei 0,3 bis 0,4 s.
Diese Erkenntnis hat zwei Gründe:
Einerseits ist die Nachhallzeit eine Kenngröße dafür, wie schnell die
im Raum ehemals vorhandene Schallenergie abgebaut wird. Je schneller
dieser Energieabbau erfolgt (je größer also die
Schallabsorptionswirkung im Raum ist), desto leiser wird der Raum.
Hier ist also eine direkte Auswirkung auf die Höhe des
Störgeräuschpegels gegeben.
Interessant ist dabei die häufig zu beobachtende Feststellung, dass in
nachhallarmen Räumen (wegen des geringeren Störschallpegels) auch
leiser gesprochen werden kann. Dadurch nimmt der durch die
Unterhaltungen erzeugte Störschallpegel bei Nachbesserungen oft
doppelt so stark ab, wie es allein aufgrund der Nachhallreduzierung zu
erwarten wäre. Siehe hierzu z. B.
[5].
Andererseits ist in einem halligen Raum der diffus von allen
Raumbegrenzungsflächen reflektierte Anteil eines Sprach-Signals größer
als in einem Raum mit stark absorbierenden Decken- und Wandflächen.
Diese diffusen Sprachschallanteile enthalten keine für das
Sprachverständnis nutzbare Information. Dies gilt übrigens in
gleicher Weise für Schwer- und für Guthörende. Ausschließlich der
direkte Signalanteil ist für die Verständlichkeit nutzbar und er
muss dazu nach den Untersuchungen von Fastl und Oberdanner ausreichend
hoch über dem Störsignalanteil liegen. Durch Verkürzen der
Nachhallzeit kann man den Hallfeld-Schallpegel absenken und erhält
dadurch auch in größeren Abständen von einem Sprecher noch ein
ausreichendes Direktschall-Diffusschall-Verhältnis
(Bild 7).
Planungsaufgaben bei Räumen zur SprachkommunikationUnter Berücksichtigung aller dieser Aspekte ergeben sich bei Räumen
zur Sprachkommunikation folgende Planungsaufgaben:
- Störgeräusche absenken/vermeiden,
- Nutzsignale anheben/erhalten, insbesondere hochfrequente
Nutzsignale, die für die Sprachdeutlichkeit wichtig sind und einen
brillanten Klang bewirken,
- kurzzeitig verzögerte Reflexionen fördern, insbesondere
energiereiche Deckenreflexionen (für die Lautstärke hinten),
- langverzögerte Reflexionen vermeiden, weil sie die
Sprachverständlichkeit beeinträchtigen; dies gilt insbesondere für
Rückwand- und Winkelspiegelreflexionen,
- gute Sichtbeziehungen zum Sprecher schaffen; deshalb ein Podium
und/oder ein ansteigendes Gestühl anordnen, Gesicht und Oberkörper des
Sprechers (und ggf. einer Gebärdensprach-Dolmetscherin) müssen gut
ausgeleuchtet sein,
- eine geringe Saalbreite anstreben, damit der Sprecher frontal zu
hören und zu sehen ist,
- kurze Abstände anstreben, um das Absehen vom Mund zu ermöglichen,
- in öffentlich zugänglichen Räumen zusätzlich zur allgemeinen
Saalbeschallungsanlage eine induktive Höranlage vorsehen,
- in Räumen für geschlossene Personengruppen (z.B. Schulen oder
Tagungsräumen der SH-Vereine) sind auch IR- oder
FM-Übertragungsanlagen sinnvoll, wobei entsprechende Empfänger zur
Verfügung zu stellen und deren Funktion regelmäßig überprüft werden
sollte
- für induktive Höranlagen ausschließlich
kurzschlussfeste Konstantstomverstärker verwenden (keine Spannungsverstärker wie
für die Lautsprecheransteuerung, keine veraltete "Schleifenübertragetechnik"),
- für die hohen Ströme bei geringen Spannungen ausreichend großen
Kabelquerschnitt vorsehen, die Schleife nur einmal (maximal zweimal)
um die zu versorgende Fläche führen, Kupferflachbänder kann man direkt
unter dem Bodenbelag einbauen,
- Verstärker für die Schwerhörigenversorgung mit
Aussteuerungsautomatik (AGC) auswählen, der Regelbereich muss
mindestens 30 dB betragen,
- Störgeräusche am Mikrophon und im Signalübertragungsweg sowie
Rückkoppelungspfeifen wegen schmerzhafter Lautstärke unbedingt
vermeiden,
- durch ein entsprechendes Hinweisschild (z.B. durch das Logo des
DSB, der IFHOH oder der FGH) auf die Saalausstattung hinweisen, so
dass die betroffenen Personen die Möglichkeit erhalten, nach den
Hörhilfsmitteln nachzufragen,
- bei Signal- und Informationsanlagen das Zwei-Sinne-Prinzip
intensiv nutzen, Lautsprecherdurchsagen durch ausreichend große und
kontrastreiche Anzeigen, Notfall- und Warnsignale durch Blitzlampen
ergänzen.
Zum Schluss eine Bitte an die PlanerBedenken Sie bei Ihren Planungen, dass etwa 20 Millionen Menschen
im deutschsprachigen Raum mit einer mehr oder weniger starken
Hörbehinderung leben müssen. Das sind 17% der Bevölkerung, also fast
jeder sechste Bürger. 60% aller Menschen über 65 Jahre sind
schwerhörig und 4% aller Menschen zwischen 15 und 35 Jahren haben
bereits eine unheilbare Hörschädigung. Nach den heutigen
Hörgewohnheiten Jugendlicher ist zu erwarten, dass es im Jahr
2020 allein in Deutschland etwa 26 Millionen Hörgeschädigte geben
wird. Große Teile der in Deutschland lebenden Kinder lernen Deutsch
nicht als Muttersprache. Auch sie sind akustisch im Nachteil. Gebäude,
die jetzt geplant, gebaut oder umgebaut werden, müssen vorausschauend
(eigentlich "voraushörend") für diese Personenkreise geplant werden.
Das mangelnde Sprachverständnis Schwerhöriger hat nichts mit Dummheit,
sondern nur mit Kommunikationsproblemen zu tun. Wenn man sich
vorstellt, z.B. Japanisch nur nach Schriftzeichen aus einem Buch
lernen zu müssen, ohne je diese Sprache zu hören, so kann man sich die
Schwierigkeiten beim Spracherwerb Gehörloser vergegenwärtigen. Je
besser die Kommunikation mit Hörgeschädigten gelingt, desto besser
sind sie in die Gemeinschaft zu integrieren. Nicht ohne Grund haben
die Begriffe verstehen, Verstand und Verständnis (für
jemanden) den selben Wortstamm.
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| Dipl.Ing. Carsten Ruhe |
(aus den BEST News 2001)
Literatur
-
1)
DIN 45 630-2 "Grundlagen der Schallmessung, Normalkurven gleicher
Lautstärkepegel", September 1967 -
2)
Sust, Ch.A. und Lazarus, H.:
Auswirkungen von Geräuschen mittlerer Intensität in Schule, Aus- und
Weiterbildung; Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 103, BAuA,
Dortmund, 1997 -
3)
Fastl, Hugo und Oberdanner, Hannes: Zum
Sprachverständnis von Cochlea-Implantat-Patienten bei Störgeräuschen;
DAGA 98, Oldenburg -
4)
Loeschcke, Gerhard. und Pourat, Daniela: Integrativ und barrierefrei; Behindertengerechte
Architektur für Hochschulen und Wohnheime; Verlag Das Beispiel GmbH, Darmstadt,
1994 -
5)
DIN 18 041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen", Oktober 1968, z.Zt. in
Überarbeitung -
6)
Ruhe, Carsten: "Kindertagesstätte - zu hohe Schallpegel infolge zu geringer
Schallabsorption" in: Bauschäden-Sammlung, Deutsches Architektenblatt, Heft
1/2000, Seiten 67 bis 70
KontaktTAUBERT und RUHE GmbH
Beratungsbüro für Akustik und Thermische Bauphysik
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