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Kommunikationsräume für Hörgeschädigte!

Bei zwischenmenschlicher Kommunikation sind alle fünf bekannten Sinne beteiligt. Während Geruch und Geschmack nur bei bestimmten Situationen mit einer gewissen Signalwirkung zum Einsatz kommen, wird der Händedruck bei der Begrüßung täglich mehrfach als erstes Kommunikationsmittel eingesetzt. Auch ein stiller Händedruck oder eine Umarmung sind unmissverständliche Sig­nale. Noch vor dem Sehen sind aber das Sprechen und das Horchen auf den Inhalt des gesprochenen Wortes, auf die Klangfärbung, möglicherweise auf Untertöne, auf die Stimme und die Stimmung die wichtigsten Kommunikationsmittel. Auch bei der audiovisuellen Technik steht das "audire", also das Hören, an erster Stelle.

Beratende Ingenieure mit raumakustischen Aufgaben werden häufig eingeschaltet, wenn große Veranstaltungsräume eine "gute Akustik" erhalten sollen. Bei der Planung von Kommunikationsräumen, die es weitaus zahlreicher gibt als große Veranstaltungsräume, werden Akustiker aber nur selten hinzugezogen.

^ "Gute Akustik" für Kommunikationsräume

Während Musiker unter "guter Akustik" vorrangig die Länge der Nachhallzeit verstehen, gibt es für Akustiker eine ganze Palette von Kenngrößen für die "Hörsamkeit" eines Raumes, mit der die Eignung eines Saales für eine bestimmte Veranstaltungsart charakterisiert wird. Hierzu gehören neben dem Direktschall auch die von der Seite oder diffus einwirkenden Schallanteile, die Deutlichkeit von Sprache sowie die Klarheit und Klangfülle von Musik. Dagegen wird die Störgeräuschfreiheit eher den bauakustischen Schallschutzmaßnahmen als der Raumakustik zugerechnet. Viele dieser Kenngrößen wurden durch Hörversuche mit jungen guthörenden Probanden ermittelt. Sie gelten aber nicht in jedem Falle auch für Menschen mit Hörschädigungen. Nachfolgend werden deshalb auch die speziellen Anforderungen für die große Gruppe Schwerhöriger beschrieben. Kommunikationsräume müssen nämlich für alle Menschen geplant und gebaut werden.

^ Probleme Hörgeschädigter

Menschen, bei denen das Hörvermögen eingeschränkt oder gar nicht vorhanden ist, müssen diesen Hörverlust visuell ausgleichen (Gebärdensprache, Fingeralphabet, Absehen vom Mund oder schriftlich). Schwerhörige und Ertaubte, die die Lautsprache erlernt haben, benötigen dabei andere Hilfsmittel als Gehörlose, die nie ein gesprochenes Wort hören konnten. So haben z.B. die Schwerhörigen und Ertaubten das "lautsprachbegleitende Gebärden" entwickelt, während Gehörlose vorrangig die "Gebärdensprache", also eine eigenständige Sprache anwenden. Personen, die noch ein gewisses Hörvermögen haben, können bei entsprechender Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln (Hörgeräte, Induktionsschleifen, Infrarot- oder FM-Übertragungen) an sprachlicher Kommunikation teilnehmen. Zahlreichen Gehörlosen und Ertaubten wurde mit Cochlea-Implantaten geholfen. Diese technischen Hilfsmittel sind aber noch immer nur ein geringfügiger Ersatz für den erlittenen Hörverlust und deshalb bei ungünstigen raumakustischen Situationen wenig hilfreich. Dies gilt insbesondere, wenn die Hörschädigung nur einseitig ausgeglichen werden kann, denn bei der monauralen Hörweise entfällt jede Ortungsmöglichkeit.

Nicht in allen Räumen wird man für Menschen mit Hörschädigungen in gleichbleibender Qualität sorgen können. Die besonderen raum­akustischen Notwendigkeiten müssen aber bei Neu- und Umplanungen von vornherein beachtet werden und auch die in Kommunikationsräumen erforderlichen technischen Hilfsmittel sind einzuplanen. Der Art. 3, Abs. 3, GG ist also auch bei der schalltechnischen Planung umzusetzen: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

^ Spracherzeugung

Während sich die Grundtonhöhe beim Sprechen (das Schnarrgeräusch der Stimmbänder) nur wenig ändert, bestehen in Abhängigkeit vom jeweils gesprochenen Phonem ganz erhebliche Unterschiede in den Klangfarben, die durch die Stellung der Lippen, der Zähne, der Zunge und des Gaumenlappens bewirkt werden.

Gemäß Bild 1 enthält z.B. das dunkel klingende "U" seine Hauptenergieanteile zwischen etwa 200 Hz und 600 Hz (1. Formant), während beim wesentlich heller klingenden Vokal "I" hochfrequente Anteile zwischen etwa 2000 Hz und 5000 Hz hinzutreten (2. Formant). Zahlreiche Konsonanten, insbesondere die Zisch- und Explosivlaute, sind sehr stark hochfrequent geprägt.

So liegen z.B. die Hauptenergien beim Phonem "SCH" nach Bild 2 im Frequenzbereich zwischen 1600 Hz und 8000 Hz und bei dem noch schärfer klingenden Phonem "TZ" zwischen 5000 Hz und 15000 Hz. Häufige Verwechselungen bei eingeschränkter Hörfähigkeit sind in Tabelle 1 gegenübergestellt.

Während die Vokale die Lautstärke der Sprache bewirken, sind die Konsonanten die wesentlichen Träger der Information. Der in Bild 3 aufgeführte Satz verdeutlicht dies visuell.

^ Sprachaufnahme

Das Gehör guthörender Personen ist optimal an die Aufnahme der Informationen angepasst. Gerade in dem Frequenzbereich der wichtigen Zisch- und Explosivlaute liegt die Hörschwelle sehr niedrig, so dass das Gehör sehr empfindlich reagiert. (Alle in DIN 45 630-2 [1] aufgeführten "Normalkurven gleicher Lautstärkepegel", die an 70 Per­sonen deutscher Muttersprache aufgenommen wurden, zeigen einheitlich diese Tendenz.)

In dem Frequenzbereich, in dem unser Ohr besonders empfindsam ist, ist es leider auch besonders empfindlich. Das bedeutet, dass gerade in diesem Frequenzbereich auch die Hörschädigung zuerst einsetzt.

Die Hörschwellenkurven Normalhörender und mittelgradig Schwerhöriger sind in Bild 4 einander gegenübergestellt. Genaugenommen lässt sich Letztere gar nicht ermitteln, da es im Gegensatz zu einer mittleren Normalhörigkeit guthörender Personen keine mittlere Schwerhörigkeit gibt. Verallgemeinernd kann man aber sagen, dass das Verständnis hochfrequenter Konsonanten bei hörgeschädigten Personen am häufigsten beeinträchtigt ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Schwerhörige nicht nur an einer Hörschwellenverschiebung leiden, sondern dass ihr Gehör darüber hinaus auch einen Lautheitsausgleich (Recruitment) aufweist. Dies bedeutet, dass sich die Schmerz- bzw. Unbehaglichkeitsschwelle des Gehörs nicht in gleicher Weise zu höheren Pegeln verschiebt, sondern häufig sogar geringer wird. Der nutzbare Dynamikbereich, der beim normalhörenden Menschen je nach Frequenz zwischen 100 und 130 dB beträgt, reduziert sich dadurch beim Schwerhörigen zum Teil auf 30 dB oder weniger. Zisch- und Explosivlaute, die ohne Hörgerät unhörbar bleiben, überschreiten mit Hörgerät, sofern dieses nicht eine automatische Aussteuerung vornimmt, schnell die Unbehaglichkeitsgrenze (siehe hierzu Bild 5).

^ Störgeräusche und Schallausbreitung

Arbeitslärm und viele Störgeräusche haben ein ähnliches, vorwiegend hochfrequentes Spektrum wie Sprache. Die Überlagerung von Sprachsignalen mit derartigen Störgeräuschen bedeutet, dass diese in gleicher Weise wie die Sprachsignale ebenfalls vom Hörgerät verstärkt zum Ohr kommen. Dies führt nicht nur zu einer unbehaglichen Lautstärkeanhebung, sondern vorrangig zu einer Verdeckung der für das Sprachverständnis notwendigen Signalanteile [2]. Insofern ist die Feststellung von Fastl und Oberdanner [3] nicht verwunderlich, dass Normalhörende zwar in der Lage sind, Sprache noch zu verstehen, wenn sie bis zu 5 dB leiser ist als das Störgeräusch (SNR = -5 dB), dass aber Hörgeschädigte ein um etwa 20 dB besseres Signal-Rausch-Verhältnis benötigen (SNR = +15 dB). Aber nicht nur Schwerhörige benötigen eine gute Raumakustik, sondern auch Mitbürger, die Deutsch als Fremdsprache sprechen. Eine ausreichende Verständigung ist für sie erst bei etwa SNR = +5 dB gegeben. Dies ist gerade in Schulen wichtig, beträgt doch beispielsweise der Anteil von Kindern ausländischer Herkunft in Hamburg z.Zt. etwa 23%.

Aus dem für die Sprachverständlichkeit erforderlichen Signal-Rausch- Verhält­nis resultiert eine erste raumakustische Anforderung, die die Akustiker üblicherweise eher dem Schallschutz bzw. der Bauakustik zuordnen, nämlich die Forderung nach der Freiheit von Störgeräuschen (1. Planungsaufgabe).

Hierzu gehören der Schutz gegen Außenlärm (Straßenverkehrs-, Flug-, Bahn- oder Schiffslärm), Geräusche von Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Störgeräuschentwicklung des Publikums selbst (Stühlerücken, Füßeschurren, Sohlenquietschen und -knirschen, Flüstern, Tuscheln, Rascheln, Husten).

Zur Versorgung Hörgeschädigter sind derartige Störschallpegel allenfalls dann ausreichend niedrig, wenn geringe Abstände zwischen dem Sprecher und den Zuhörern und auch optimale Schallausbreitungsbedingungen (2. Planungsaufgabe) für das Sprachsignal vorliegen. In Klassenräumen von Schwerhörigenschulen darf der Fremdgeräuschpegel keinesfalls über 30 dB(A) liegen. Dabei ist nicht nur die frontale Schall­aus­brei­tungsrichtung vom Lehrer zu den Schülern zu bedenken, sondern auch die umgekehrte Richtung von den Schülern zum Lehrer bzw. zwischen den Schülern untereinander. Schwerhörige Schüler artikulieren häufig anders als normalhörende Menschen, so dass nicht nur die Mitschüler, sondern auch der Lehrer sich sehr auf die Schüler­antworten konzentrieren müssen [4]. Weil Schwerhörige die hochfrequenten Zisch- und Explosivlaute nicht hören, fehlen sie häufig auch in ihrer Sprache. Das Wort "Zukunft" wird auf diese Weise zu "Schuhkunft" oder aus "Butter" wird "Mutter". Wenn der anhauchende Laut "H" fehlt, wird aus "heiß" plötzlich "Eis", eine möglicherweise gefährliche Verwechselung.

Eine optische Veranschaulichung des Höreindrucks für Normalhörende und Schwerhörige unter Anwesenheit von Störgeräuschen zeigt das Bild 6.

Während Sprache bei Schwerhörigkeit in der Stille noch gut verstanden wird, sinkt die Verständlichkeit im mäßigen Störgeräusch erheblich und bricht im starken Störgeräusch zusammen. Der Normalhörende dagegen wird durch das Störgeräusch kaum beeinträchtigt.

Auch Musikuntermalung von Texten, wie sie im Fernsehen häufig aus dramaturgischen Gründen eingesetzt wird, ist für Guthörende "interessant", verschlechtert aber für Schwerhörige die Sprachverständlichkeit ganz erheblich. Aus diesem Grunde wird z.Zt. mit den ARD-Rundfunkanstalten intensiv darüber verhandelt, bei Verkehrsnachrichten auf die sogenannte "Musikbettung" zu verzichten. Missverständnisse können hier lebensgefährlich sein. Die dort maßgeblichen Damen und Herren sind alle guthörend; sie verstehen Sprache zu gut, als dass sie Verständnis für die Probleme Schwerhöriger haben könnten. Das anschauliche Beispiel nach Bild 6 ist leider nicht "anhörlich".

^ Nachhallzeit

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Nachhallzeit die wesentliche raumakustische Kenngröße. Sie erschließt sich jedem Zuhörer als erstes, bei Musikern häufig mit der Tendenz, dass eine längere Nachhallzeit als "bessere Akustik" eingestuft wird. Dies gilt aber nicht für die Verständlichkeit von Sprache. Hier werden hallige Räume sehr oft beanstandet. Ganz extrem ist die Einstufung durch Personen mit Hörschäden. Von diesen wird die raumakustische Situation generell um so günstiger empfunden, je kürzer die Nachhallzeit ist (3. Planungsaufgabe). Im Gegensatz zu der veralteten Norm über Sprachverständlichkeit in Räumen DIN 18 041 [4] aus dem Jahre 1968 liegt das Optimum der Nachhallzeit nach heutiger Kenntnis nicht bei 0,6 bis 0,9 s, sondern, z.B. für Klassenräume, nur bei 0,3 bis 0,4 s.

Diese Erkenntnis hat zwei Gründe:
Einerseits ist die Nachhallzeit eine Kenngröße dafür, wie schnell die im Raum ehemals vorhandene Schallenergie abgebaut wird. Je schneller dieser Energieabbau erfolgt (je größer also die Schallabsorptionswirkung im Raum ist), desto leiser wird der Raum. Hier ist also eine direkte Auswirkung auf die Höhe des Störgeräuschpegels gegeben.

Interessant ist dabei die häufig zu beobachtende Feststellung, dass in nachhallarmen Räumen (wegen des geringeren Störschallpegels) auch leiser gesprochen werden kann. Dadurch nimmt der durch die Unterhaltungen erzeugte Störschallpegel bei Nachbesserungen oft doppelt so stark ab, wie es allein aufgrund der Nachhallreduzierung zu erwarten wäre. Siehe hierzu z. B. [5].

Andererseits ist in einem halligen Raum der diffus von allen Raumbegrenzungsflächen reflektierte Anteil eines Sprach-Signals größer als in einem Raum mit stark absorbierenden Decken- und Wandflächen. Diese diffusen Sprachschall­anteile enthalten keine für das Sprachverständnis nutzbare Information. Dies gilt übrigens in gleicher Weise für Schwer- und für Guthörende. Ausschließlich der direkte Signalanteil ist für die Verständlichkeit nutzbar und er muss dazu nach den Untersuchungen von Fastl und Oberdanner ausreichend hoch über dem Störsignalanteil liegen. Durch Verkürzen der Nachhallzeit kann man den Hallfeld-Schallpegel absenken und erhält dadurch auch in größeren Abständen von einem Sprecher noch ein ausreichendes Direktschall-Diffusschall-Verhältnis (Bild 7).


^ Planungsaufgaben bei Räumen zur Sprachkommunikation

Unter Berücksichtigung aller dieser Aspekte ergeben sich bei Räumen zur Sprachkommunikation folgende Planungsaufgaben:
  • Störgeräusche absenken/vermeiden,
  • Nutzsignale anheben/erhalten, insbesondere hochfrequente Nutzsignale, die für die Sprachdeutlichkeit wichtig sind und einen brillanten Klang bewirken,
  • kurzzeitig verzögerte Reflexionen fördern, insbesondere energiereiche Deckenreflexionen (für die Lautstärke hinten),
  • langverzögerte Reflexionen vermeiden, weil sie die Sprachverständlichkeit beeinträchtigen; dies gilt insbesondere für Rückwand- und Winkelspiegelreflexionen,
  • gute Sichtbeziehungen zum Sprecher schaffen; deshalb ein Podium und/oder ein ansteigendes Gestühl anordnen, Gesicht und Oberkörper des Sprechers (und ggf. einer Gebärdensprach-Dolmetscherin) müssen gut ausgeleuchtet sein,
  • eine geringe Saalbreite anstreben, damit der Sprecher frontal zu hören und zu sehen ist,
  • kurze Abstände anstreben, um das Absehen vom Mund zu ermöglichen,
  • in öffentlich zugänglichen Räumen zusätzlich zur allgemeinen Saalbeschallungsanlage eine induktive Höranlage vorsehen,
  • in Räumen für geschlossene Personengruppen (z.B. Schulen oder Tagungsräumen der SH-Vereine) sind auch IR- oder FM-Übertragungsanlagen sinnvoll, wobei entsprechende Empfänger zur Verfügung zu stellen und deren Funktion regelmäßig überprüft werden sollte
  • für induktive Höranlagen ausschließlich kurzschlussfeste Konstantstomverstärker verwenden (keine Spannungsverstärker wie für die Lautsprecheransteuerung, keine veraltete "Schleifenübertragetechnik"),
  • für die hohen Ströme bei geringen Spannungen ausreichend großen Kabelquerschnitt vorsehen, die Schleife nur einmal (maximal zweimal) um die zu versorgende Fläche führen, Kupferflachbänder kann man direkt unter dem Bodenbelag einbauen,
  • Verstärker für die Schwerhörigenversorgung mit Aussteuerungsautomatik (AGC) auswählen, der Regelbereich muss mindestens 30 dB betragen,
  • Störgeräusche am Mikrophon und im Signalübertragungsweg sowie Rückkoppelungspfeifen wegen schmerzhafter Lautstärke unbedingt vermeiden,
  • durch ein entsprechendes Hinweisschild (z.B. durch das Logo des DSB, der IFHOH oder der FGH) auf die Saalausstattung hinweisen, so dass die betroffenen Personen die Möglichkeit erhalten, nach den Hörhilfsmitteln nachzufragen,
  • bei Signal- und Informationsanlagen das Zwei-Sinne-Prinzip intensiv nutzen, Lautsprecherdurchsagen durch ausreichend große und kontrastreiche Anzeigen, Notfall- und Warnsignale durch Blitzlampen ergänzen.

^ Zum Schluss eine Bitte an die Planer

Bedenken Sie bei Ihren Planungen, dass etwa 20 Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum mit einer mehr oder weniger starken Hörbehinderung leben müssen. Das sind 17% der Bevölkerung, also fast jeder sechste Bürger. 60% aller Menschen über 65 Jahre sind schwerhörig und 4% aller Menschen zwischen 15 und 35 Jahren haben bereits eine unheilbare Hörschädigung. Nach den heutigen Hörgewohnheiten Jugendlicher ist zu erwarten, dass es im Jahr  2020 allein in Deutschland etwa 26 Millionen Hörgeschädigte geben wird. Große Teile der in Deutschland lebenden Kinder lernen Deutsch nicht als Muttersprache. Auch sie sind akustisch im Nachteil. Gebäude, die jetzt geplant, gebaut oder umgebaut werden, müssen vorausschauend (eigentlich "voraushörend") für diese Personenkreise geplant werden.

Das mangelnde Sprachverständnis Schwerhöriger hat nichts mit Dummheit, sondern nur mit Kommunikationsproblemen zu tun. Wenn man sich vorstellt, z.B. Japanisch nur nach Schriftzeichen aus einem Buch lernen zu müssen, ohne je diese Sprache zu hören, so kann man sich die Schwierigkeiten beim Spracherwerb Gehörloser vergegenwärtigen. Je besser die Kommunikation mit Hörgeschädigten gelingt, desto besser sind sie in die Gemeinschaft zu integrieren. Nicht ohne Grund haben die Begriffe verstehen, Verstand und Verständnis (für jemanden) den selben Wortstamm.

Dipl.Ing. Carsten Ruhe



(aus den BEST News 2001)


^ Literatur

  • ^1) DIN 45 630-2 "Grundlagen der Schallmessung, Normalkurven gleicher Lautstärkepegel", September 1967
  • ^2) Sust, Ch.A. und Lazarus, H.: Auswirkungen von Geräuschen mittlerer Intensität in Schule, Aus- und Weiterbildung; Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 103, BAuA, Dortmund, 1997
  • ^3) Fastl, Hugo und Oberdanner, Hannes: Zum Sprachverständnis von Cochlea-Implantat-Patienten bei Störgeräuschen; DAGA 98, Oldenburg
  • ^4) Loeschcke, Gerhard. und Pourat, Daniela: Integrativ und barrierefrei; Behindertengerechte Architektur für Hochschulen und Wohnheime; Verlag Das Beispiel GmbH, Darmstadt, 1994
  • ^5) DIN 18 041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen", Oktober 1968, z.Zt. in Überarbeitung
  • ^6) Ruhe, Carsten: "Kindertagesstätte - zu hohe Schallpegel infolge zu geringer Schallabsorption" in: Bauschäden-Sammlung, Deutsches Architektenblatt, Heft 1/2000, Seiten 67 bis 70


^ Kontakt

TAUBERT und RUHE GmbH
Beratungsbüro für Akustik und Thermische Bauphysik
Beratende Ingenieure VBI
Bickbargen 151
25469 Halstenbek

Telefon: 04101 - 46525
Telefax: 04101 - 43075

carsten.ruhe {at} taubertundruhe.de




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