|
Nachfolgendes Dokument ist zugeordnet der Rubrik Archiv

Das Überforderungssyndrom bei
hörgeschädigten StudentInnen und AbsolventInnen -
Möglichkeiten der medizinischen und sozialen Rehabilitation
Überforderung bedeutet ein Missverhältnis zwischen den eigenen oder von außen
gestellten Ansprüchen und den tatsächlich gegebenen Möglichkeiten und
Fähigkeiten.
Bei Schwerhörigen kann man sagen, dass die akustischen Signale (im Vergleich
zu gut Hörenden) immer nur bruchstückhaft aufgenommen werden, insbesondere
bei größeren Entfernungen oder unter Störschallbedingungen. Man ist deshalb
kognitiv vor allem damit beschäftigt, erst mal das Gesprochene zu verstehen,
für die inhaltliche Weiterverarbeitung der aufgenommenen Informationen stehen
nur noch wenige geistige Kapazitäten zur Verfügung. Ein deutlich erhöhter
Konzentrationsaufwand bei jeder Form des Zuhörens ist deshalb erforderlich,
oft muss der Schwerhörige zusätzliche Informationen über Lippenabsehen,
Körpersprache des Gegenübers und nonverbale Kommunikation mit einbeziehen.
Da trotz Nutzung aller zur Verfügung stehenden Informationskanäle meist noch
kein vollständiges Verstehen ermöglicht wird, müssen die entstandenen Lücken
über Kombinieren aus dem Sinnzusammenhang geschlossen werden. All dies
bedeutet einen erheblichen zusätzlichen kognitiven und konzentrativen
Aufwand, ich bezeichne dies als "Hörstress". Der permanente Hörstress führt
beim Schwerhörigen zu einer vorzeitigen Erschöpfung, einer vegetativen
Aktivierung und nach und nach zu einem Verlust der Entspannungsfähigkeit,
d.h. man kann sich dann auch in der Freizeit nicht mehr entspannen und
erholen. Natürlich ist das Ausmaß des Hörstress abhängig von der konkreten
Situation, also vor allem vom Störschallpegel, von der Sprechweise des
Gesprächspartners und von den eigenen kommunikativen Fähigkeiten.
Auch für Gehörlose bringt die Kommunikation einen erheblichen Stress mit
sich, auch dann, wenn Dolmetscher zur Verfügung stehen. Da ist zum einen das
angestrengte Hinsehen auf den Dolmetscher, das Problem, dass es nicht für
jedes Fachwort eine Fachgebärde gibt und das weitere Problem, dass der
Dolmetscher zeitlich immer etwas zurück ist, so dass man sich in Diskussionen
nicht im geeigneten Augenblick einbringen kann. Vor allem auch die Tatsache,
dass nicht immer genügend ausreichend qualifizierte Dolmetscher zur Verfügung
stehen und man einen erheblichen Teil seiner Zeit und Energie dafür aufwenden
muss, die Dolmetscher zu organisieren, bedeutet schon eine Menge Stress. Man
kann das dann zwar nicht als "Hörstress" bezeichnen, jedoch ist es ebenfalls
eine Form von kommunikativem Stress, was rasch zur Überforderung führen
kann.
Fachliche Überforderung hat primär nichts mit einer Hörschädigung zu tun. In
Verbindung mit dem oben erwähnten Problem des Hörstress muss jedoch
berücksichtigt werden, dass weniger geistige Kapazitäten zur Verfügung
stehen, um die aufgenommenen Informationen auch inhaltlich schnell und
korrekt einzuordnen und weiter zu verarbeiten. Unabhängig davon ist es
normal, dass jeder Student und auch jeder Berufstätige immer wieder in
Situationen kommt, wo man sich fachlich überfordert fühlt. Dies führt zu
Angst und innerer Anspannung, was wiederum die Aufnahmefähigkeit für neue
Informationen erheblich einschränkt. Bei einer Hörschädigung wirkt sich dies
automatisch wieder auf die Kommunikation aus. Wohl jeder Schwerhörige und
Gehörlose kennt die Situation, dass man schlechter versteht, wenn man unter
Angst und Anspannung steht. Man kommt dann schnell in einen Teufelskreis von
fachlicher Überforderung - Versagensangst - schlechterem Verstehen - Zunahme
der Informationsdefizite - Zunahme der fachlichen Überforderung.
Eine psychische Überforderung kann sich allein schon aus der o.g.
kommunikativen und fachlichen Überforderung ergeben, wenn Versagensängste
auftauchen und in dem o.g. Teufelskreis von Ängsten - verminderter
kommunikativer Aufnahmefähigkeit - fachlicher Überforderung münden.
Eine psychische Problematik kann jedoch auch noch auf einer ganz anderen
Ebene bestehen: Eine Hörschädigung ist in unserer Gesellschaft mit einer
ausgeprägten Stigmatisierung behaftet. Schwerhörige und Gehörlose werden oft
nicht für voll genommen. Wenn ich während meines Studiums um eine besondere
Unterstützung bitten musste, z.B. das Tragen des Mikrofons für die
Mikroport-Anlage, so begegnete ich häufig Unverständnis nach dem Motto "Warum
muss der auch ausgerechnet Medizin studieren". Das selbe gilt auch heute
noch z.B. bei Fortbildungen. Ich habe oft das Gefühl, mich rechtfertigen zu
müssen, ja sogar beweisen zu müssen, dass ich das kann. Den Chefarzt möchte
man mir auch nicht so recht abnehmen, wenn ich mich irgendwo vorstelle. Ich
denke, das geht vielen von Ihnen genauso. Dieses "Nicht-für-
voll-genommen-Werden" bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche
narzißtische Kränkung, also eine Verletzung des eigenen Selbstbildes. Daraus
resultiert dann eine innere Wut, die in irgendeiner Form kanalisiert werden
muss. Da Wut eine sozial unerwünschte Reaktion ist und sehr viele Menschen
dazu erzogen worden sind, die Wut nicht nach außen zu tragen (Wut gehört sich
nicht für einen zivilisierten Menschen), wird die Wut nach innen verarbeitet,
entweder in Form einer Depression oder in Form von psychosomatischen
Erkrankungen. Depressionen und psychosomatische Erkrankungen können somit
verstanden werden als unterdrückte Aggressionen und innere Wut auf Vorgänge
und Lebensereignisse, für die die Betreffenden keine adäquaten
Bewältigungsmöglichkeiten mehr finden können.
In diesem Zusammenhang muss auch der chronische Tinnitus erwähnt werden.
Fast alle Hörgeschädigten haben ständig oder latent Tinnitus. Ob der
Tinnitus bewältigt werden kann oder als störend empfunden wird, hängt
entscheidend von der subjektiven Bewertung und der emotionalen Situation ab.
Bei einer bestehenden Überforderung, egal ob kommunikativ, fachlich oder
psychisch, tritt der Tinnitus immer störender in den Vordergrund und führt
seinerseits zu erheblichen psychosozialen Folgen.
Die verschiedenen Formen der Überforderung können unabhängig voneinander
gleichzeitig bestehen oder aufeinander aufbauen. So kann es z.B. sein, dass
sich aufgrund einer kommunikativen Überforderung eine fachliche Überforderung
einstellt und dann, wenn der Druck zu groß wird, auch eine psychische
Überforderung.
Ein Überforderungszustand hat - im Gegensatz zu einer vorübergehenden
Erschöpfung - Krankheitswert, die Medizin hat dafür den Begriff
"burn-out-Syndrom" geprägt. Dieser kommt eigentlich aus der Arbeitswelt, ist
jedoch häufig auch schon bei Studenten zu beobachten. In der Rehaklinik
sagen wir dazu auch "psychovegetativer Erschöpfungszustand".
Für die Behandlung reicht es meist nicht aus, sich im Urlaub etwas zu
erholen, da danach die Probleme, die zur Überforderung geführt haben, ja
weiterbestehen und man sich ohne Perspektive auf eine Veränderung erst gar
nicht richtig erholen kann. Es sind deshalb weitergehende Maßnahmen
erforderlich, die neben der notwendigen Erholung mit körperlicher und
psychischer Stabilisierung auch darauf abzielen, etwas an der bestehenden
Situation zu verändern. Hierbei muß man unterscheiden zwischen inneren und
äußeren Veränderungen. Mit inneren Veränderungen meine ich, dass etwas an
der eigenen Person verändert wird, z.B. Verbesserungen der kommunikativen
Fähigkeiten, aber auch im psychischen Bereich durch Überprüfung der eigenen
Einstellung, der Motivation oder der gesteckten Ziele. Äußere Veränderungen
sind z.B. Umgestaltung am Arbeitsplatz, Verbesserung der Akustik, ein
klärendes Gespräch mit dem Chef etc..
Ein solcher Prozess, der langfristige Veränderungen zum Ziel hat, um die
Arbeitsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen, bezeichnet man als
Rehabilitation.
Allgemein bedeutet Rehabilitation "Wiederherstellung oder
Wiedereingliederung".
Da chronische Krankheiten und Behinderungen nicht geheilt werden können, ist
es Aufgabe der Rehabilitation, gesundheitliche, berufliche und soziale Folgen
der Krankheit oder der Behinderung zu behandeln oder zu lindern und durch
geeignete Maßnahmen eine bestmögliche Lebensqualität sowie die bestmögliche
berufliche und soziale Integration sicherzustellen.
Unter medizinische Rehabilitation fallen nicht nur die rein körperlich (=
somatisch) orientierten Therapieverfahren, sondern auch psychotherapeutische
und psychosomatische Behandlungen. Bei Patienten mit einer Hörschädigung,
die unter einer Überforderungssymptomatik leiden, stehen vor allem die
psychovegetative Stabilisierung und die Erarbeitung von
Bewältigungsmöglichkeiten (Coping-Strategien) im Vordergrund. Hier hat die
stationäre Behandlung in einer Reha-Klinik einen herausragenden Stellenwert,
da eine solche Behandlung die Herausnahme aus der Alltagssituation
ermöglicht. Nur so kann man sich für einige Zeit abgrenzen von der täglichen
Stressbelastung, kann die Verantwortung einmal abgeben, kann sich einmal auf
sich selbst konzentrieren, ohne ständig Rücksicht nehmen zu müssen auf
andere, kann den Hörstress reduzieren und positive Erfahrungen in einem
geeigneten Umfeld machen.
Von den verschiedenen Schwerpunkten, die wir im Rahmen einer stationären
Rehabilitationsbehandlungen in der Baumrainklinik setzen, soll hier nur
einer, die Selbstreflektion zur besseren Integration der Hörschädigung in das
eigene Selbstbild näher erläutert werden: Während Gehörlose in der Regel
eine stabile Identität und positive Einstellung zu ihrer Gehörlosigkeit
haben, fällt es den meisten Schwerhörigen schwer, ihre Schwerhörigkeit auch
innerlich anzunehmen und emotional zu akzeptieren. Frühschwerhörige sind
dabei weniger betroffen als Menschen, die erst später ihr Gehör verloren
haben und diejenigen, die in einer Schwerhörigenschule waren, kommen wiederum
besser zurecht als Schwerhörige, die eine Regelschule besucht haben.
Die Integration der Schwerhörigkeit in das Selbstbild kann m.E. nur dann
positiv verlaufen, wenn man positive Gruppenerlebnisse in einer Gruppe von
Gleichbetroffenen erfährt. Die meisten Schwerhörigen fühlen sich im Alltag
als Einzelkämpfer, unverstanden von der hörenden Welt, sogar unverstanden von
der eigenen Familie. Dies führt automatisch dazu, dass man versucht, die
eigene Behinderung zu verstecken und zu verleugnen. Um einen konstruktiven
Umgang mit der Schwerhörigkeit erreichen zu können, ist jedoch der Einsatz
von technischen Hilfen und Kommunikationsstrategien unumgänglich. Dies
wiederum kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Betroffene in der Lage ist,
sich auf die Situation so optimal wie möglich einzustellen. Der ewige
Vorwurf "die anderen sprechen zu undeutlich" oder "die Professoren laufen
immer nur herum und geben sich keine Mühe" hilft überhaupt nicht weiter.
Auch wenn meine Aussage, dass man seine Hörschädigung akzeptieren muss,
selbstverständlich erscheinen mag, so sieht die Realität doch anders aus.
Wenn ich in der Klinik unseren Patienten einen Empfänger für die
Mikroport-Anlage anbiete, kommt in aller Regel die Antwort: "Das brauche ich
nicht". Dann sehe ich während des Vortrages, wie sich die Betroffenen damit
quälen, den Inhalt zu verstehen und dann doch nur die Hälfte mitbekommen.
Wenn ich sie dann am Ende des Vortrages darauf anspreche, dass es mit einem
Empfänger vielleicht doch leichter gewesen wäre, bekomme ich in der Regel die
Antwort: "Ich habe doch alles verstanden und außerdem haben Sie sehr
undeutlich gesprochen".
Mit solchen Aussagen wird zum einen verleugnet, dass man vieles doch nicht
mitbekommt und dann wird "den Hörenden, die ja keine Ahnung haben, was es
bedeutet hörgeschädigt zu sein" die Schuld für die kommunikativen
Schwierigkeiten gegeben. Wer sich jedoch immer nur als unschuldiges "Opfer"
fühlt und sich moralisch über die "Täter" entrüstet, kommt nicht weiter (vgl.
den Beitrag von Frau Liss). Vielmehr haben die
Hörgeschädigten hier eine "Bringschuld": Sie müssen von ihrer Seite aus
alles tun was möglich ist, um die Kommunikation zu verbessern, das mindeste
dabei ist, eine Mikroportanlage zu tragen und sich in die erste Reihe zu
setzen.
Meist verhalten sich die Schwerhörigen jedoch so, dass sie ihre
Hörbehinderung verstecken oder bagatellisieren. Dadurch schaden sie sich
letzten Endes aber selbst, da sich dann auch die Anderen nicht auf die
Situation einstellen können.
Solche Zusammenhänge zu erarbeiten, zu reflektieren auch innere Gefühle wie
Wut und Trauer über die verlorene Hörfähigkeit anzusprechen und konstruktive
Bewältigungsmöglichkeiten zu erarbeiten, ist eine der Hauptaufgaben der
medizinischen Rehabilitation für Hörgeschädigte.
Hierzu gehören alle Maßnahmen, die die Kommunikation in irgendeiner Form
verbessern. Bei Schwerhörigen und CI-Trägern muss dabei überprüft werden, ob
alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist immer wieder
traurig, wie wenige Schwerhörige wirklich gut oder sogar optimal mit
Hörgeräten versorgt sind. Gerade für Studium und Beruf ist auch der Einsatz
technischer Hilfsmittel wie Mikroport-Anlage, Telefonverstärker u.a. sehr
wichtig. Da die Lösungen immer sehr individuell auf den Einzelfall
zugeschnitten werden müssen, muss man sich informieren über das Angebot an
technischen Hilfen und dann selbst überlegen, wie das am jeweiligen
Studienort oder am Arbeitsplatz umgesetzt werden kann.
Zur kommunikativen Rehabilitation gehören natürlich auch Lippenabsehtraining,
Hörtraining und das Erlernen von Gebärdensprache. Lippenabsehen braucht man
immer dann, wenn z.B. bei hohem Störschallpegel eine akustische
Verständigung nicht mehr möglich ist, und so etwas kommt sehr häufig vor.
Der Begriff Hörtraining kommt vor allem aus dem CI-Bereich, da CI-Träger nach
der Implantation das Hören wieder lernen müssen. In der Baumrainklinik haben
wir allerdings die Erfahrung gemacht, dass auch für Hörgeräteträger, für die
ein CI noch nicht indiziert ist, mit entsprechendem Hörtraining das Verstehen
noch enorm verbessert werden kann. Mit Erlernen von Gebärdensprache meine
ich natürlich nicht die Gehörlosen, die können das nämlich schon. Gemeint
sind hier Schwerhörige, Ertaubte und CI-Träger, die trotz optimaler
technischer Versorgung und Lippenabsehen sehr häufig an ihre Grenzen stoßen,
z.B. bei Gruppenseminaren, größeren Besprechungen u.ä.. Hier ist der
Einsatz von Dolmetschern oft die einzige Möglichkeit, etwas zu verstehen. Um
einen Dolmetscher nutzen zu können, muss man jedoch selbst die
Gebärdensprache beherrschen. Für mich persönlich wäre mein beruflicher
Aufstieg zum Chefarzt ohne Gebärdensprache und Dolmetscher nicht möglich
gewesen.
Sie müssen sich also überlegen, welche Verbesserungen zur Kommunikativen
Situation es gibt. Und dann müssen sie das auch konkret umsetzen. Haben Sie
bloß nicht die Illusion, dass irgend ein netter Professor oder
Abteilungsleiter zu Ihnen kommt und sagt: "Ach, guten Tag Herr Meier, ich
habe gehört, Sie sind schwerhörig. Da sollten wir doch mal eine
Konferenzanlage im Raum installieren, die Sitzordnung verändern und den
Gesprächsverlauf in den Besprechungen besser strukturieren". Solche
Veränderungen müssen Sie selbst organisieren, sie müssen die Initiative
ergreifen. Sie müssen sich überlegen, wie Ihre kommunikativen Bedürfnisse
sind, müssen dafür konkrete Lösungsvorschläge ausarbeiten und diese mit dem
Arbeitgeber und dem Kostenträger abstimmen. Wenn sie das alles gut planen,
gibt es in der Regel auch viel weniger Schwierigkeiten, das so umzusetzen,
auch kostenmäßig. Meist scheitern solche konstruktiven Lösungen jedoch
daran, dass die Leute ihre Schwerhörigkeit verschweigen oder herunterspielen,
sei es aus Angst vor negativen Auswirkungen am Arbeitsplatz oder aus
Scham.
Die berufliche und soziale Rehabilitation betrifft in erster Linie Menschen,
die bereits im Berufsleben stehen und ihren Beruf aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr ausüben können oder am jetzigen Arbeitsplatz nicht mehr
tätig sein können. Die berufliche Rehabilitation greift auch dann, wenn
absehbar ist, dass der Arbeitsplatz gefährdet ist oder absehbar ist, dass
eine mittel- oder längerfristige Beschäftigung in diesem Beruf oder an diesem
Arbeitsplatz nicht mehr möglich sein wird.
In Deutschland gibt es das so genannte "gegliederte System" mit einer
Vielzahl von Kostenträgern, die für rehabilitative Maßnahmen in Frage kommen.
Hierzu gehören:
- die Rentenversicherungsträger (BfA, LVA'en) bei Berufstätigen, die
bereits eine Rentenanwartschaft erworben haben durch mindestens
15-jährige Beitragszeiten
- die Hauptfürsorgestelle für Schwerbehinderte mit einem GdB von
mindestens 50% oder von 30% und einer Gleichstellung durch das
Arbeitsamt
- die Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen oder beruflich
bedingten Erkrankungen
- das Arbeitsamt für alle übrigen Rehabilitanden, für die kein anderer
Kostenträger zuständig ist.
Die Krankenkassen sind dagegen nur in Ausnahmefällen für berufliche oder
soziale Rehabilitationsleistungen zuständig.
Die Leistungen, die gewährt werden können, kann man wie folgt unterteilen:
- Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes:
Hierzu gehören vor allem technische Hilfen und bauliche Maßnahmen. Bei
Hörgeschädigten zählen hierzu insbesondere technische Hilfsmittel, aber
auch Schalldämmungsmaßnahmen bei hohem Störschallpegel, Umsetzung vom
Großraumbüro in ein Einzelzimmer, die Einrichtung eines Intranets um
die Kommunikation innerhalb des betriebs zu verbessern etc.. Auch die
Zuzahlung für höherwertige Hörgeräte soll hier erwähnt werden, als
Kostenträger kommt nicht nur die Hauptfürsorgestelle in Frage, sondern
auch das Arbeitsamt oder die Rentenversicherungen, wenn kein GdB von
50% oder keine Gleichstellung vorhanden ist. Dies ist insbesondere der
Fall bei Menschen mit eher leichtgradiger Schwerhörigkeit, aber sehr
kommunikationsintensiven Berufen, die für ihre berufliche Tätigkeit
eine optimale Hörgeräteversorgung und weitere technische Hilfsmittel
benötigen. Erwähnt werden soll in diesem Zusammenhang auch, dass alle
diese Hilfsmittel auch beantragt werden können, wenn sie zwar nicht am
Arbeitsplatz, aber für notwendige Fortbildungen benötigt werden. - Maßnahmen zur innerbetrieblichen Umsetzung:
Wenn absehbar ist, dass der derzeitige Arbeitsplatz trotz technischer
oder baulicher Umgestaltung nicht weiter ausgeübt werden kann, kommt
eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz in
Frage. Beispiel kann sein die Herausnahme eines Arbeiters aus der
Produktion in der lauten Werkshalle z.B. in den Bereich der
Qualitätskontrolle. Oft sind solche Umsetzungen auch verbunden mit
Weiterbildungs- oder Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die dann ebenfalls
vom Rehabilitationsträger bezahlt werden. Umsetzungen können natürlich
auch mit einer Gehaltsänderung nach oben oder unten verbunden sein,
wobei teilweise Lohnkostenzuschüsse bezahlt werden, teilweise
Gehaltseinbußen auch in Kauf genommen werden müssen. - Umschulungs- oder Weiterqualifizierungsmaßnahmen:
Wenn absehbar ist, dass mit der derzeitigen beruflichen Qualifikation
innerhalb der Firma keine geeignete Stelle gefunden werden kann und
auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Vermittlungsaussichten
bestehen, kann eine Umschulung oder eine Weiterqualifizierung
erforderlich werden. Da dies eine sehr weit reichende Entscheidung
ist, erfordert dies eine ausführliche Beratung und eine genaue Prüfung
des Einzelfalls, vor allem auch im Hinblick auf die zukünftigen Chancen
am Arbeitsmarkt im neuen Beruf. Die Vermittlungsquoten für solche
Umschüler und Rehabilitanden sind mit etwa 75% jedoch sehr gut, so dass
vor allem jüngere Betroffene diese Möglichkeit als ernsthafte
Alternative betrachten sollten. - Arbeitserprobungszentren, Selbsthilfefirmen:
Wenn unklar ist, wie das Leistungsvermögen eines Rehabilitanden
einzuschätzen ist, kann eine Arbeitserprobung in einem entsprechenden
Zentrum sinnvoll sein.
Selbsthilfefirmen sind Firmen, die mit Unterstützung der verschiedenen
Leistungsträger geführt und von diesen gefördert werden und die somit
nicht den harten wirtschaftlichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes ausgesetzt sind. Dies kommt in Frage für Leute, die auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr eingliederbar sind, für die
jedoch eine Werkstatt für Behinderte eine Unterforderung bedeuten
würde.
Insgesamt ist das Angebot an beruflichen und sozialen
Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Zuständigkeiten der Kostenträger für einen
Laien (und teilweise auch für die Fachleute) nicht mehr überschaubar, weshalb
qualifizierte Beratung und Prüfung des Einzelfalles unumgänglich ist. Bei
Patienten, die sich zur stationären Rehabilitationsbehandlungen in unserer
Klinik befinden, können wir im Entlassungsbericht ankreuzen "Berufsfördernde
Maßnahmen werden angeregt". Dann wird der Rentenversicherungsträger prüfen,
welcher Kostenträger und welche Maßnahmen im Einzelfall in Frage kommen. Für
Schwerbehinderte bietet sich als erste Anlaufstelle auch die
Hauptfürsorgestelle an, teilweise gibt es in den einzelnen Bundesländern auch
spezielle Fachdienste für Hörgeschädigte oder psychosoziale Dienste, die auch
das nötige Fachwissen für die Problematik einer Hörschädigung mitbringen.
Für diejenigen, die überhaupt nicht wissen, wer für sie zuständig ist,
empfehle ich, sich zunächst an das Arbeitsamt zu wenden, dort um eine
Beratung zu bitten und einen Rehabilitationsantrag zu stellen.
Folgende Punkte sind dabei wichtig, um eine Überforderung schon von
vornherein zu vermeiden:
- Selbstsicherheit, Selbstbewußter Umgang mit der eigenen
Hörschädigung.
- Optimales Ausnutzen der zur Verfügung stehenden technischen und
nonverbalen Kommunikationshilfen.
- Kräfte sinnvoll einteilen, auf ausreichende Regeneration achten,
Warnsignale des Körpers (z.B. Hörsturz, Tinnitus) nicht ignorieren.
Nicht nur arbeiten und lernen, auch für Ausgleich sorgen.
- Realistische Ziele setzen, sowohl im Studium, als auch im Beruf.
Ehrgeiz ist wichtig und notwendig, aber nur im Rahmen des Erreichbaren.
- Motivation überprüfen. Will ich das, was ich tue, auch wirklich?
Weiß ich überhaupt, was ich will? Die eigene Motivation ist sehr
wichtig, dagegen ist es nicht sinnvoll, einen Beruf zu ergreifen, der
in erster Linie dem Wunsch der Familie entspricht.
- Kontakt zu Kollegen, Vorgesetzten, Mitstudenten u.a. positiv gestalten, sich
z.B. auch an gemeinsamen Freizeitaktivitäten beteiligen. Konflikte kosten zusätzlich
Kraft und Nerven, deshalb müssen Reibungspunkte erkannt, kritisch hinterfragt
und dann gelöst werden. Bei der Bewältigung eines Konfliktes immer versuchen,
bei sich selbst anfangen.
Dr. Roland Zeh, der Autor des Beitrags, ist inzwischen Chefarzt der Abteilung
für Hörgeschädigte und Tinnitus-Betroffene an der Kaiserbergklinik in Bad
Nauheim. Er ist seit seinem siebten Lebensjahr fast völlig ertaubt und seit
zwei Jahren CI-Träger. In der Kaiserberg Klinik werden stationär Rehabilitationsbehandlungen
für Gehörlose, Schwerhörige, Ertaubte sowie CI-Träger durchgeführt, außerdem
haben sie ein spezielles Behandlungsprogramm für Patienten mit chronischem
Tinnitus.
|