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Nachteilsausgleich bei Prüfungen
zur Begründung
Prof. Lindner, ehem. Lehrstuhlinhaber für Phonetik an der Humbold-Universität
in Berlin, wurde vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung gebeten, eine
Denkschrift zur Situation Hörgeschädigter beim
Studium zu verfassen. Die Schrift führt folgende Gründe für
eine Prüfungszeitverlängerung an:
- Der Sprachauf und -ausbau verläuft bei Hörbehinderten nicht automatisch,
sondern er erfordert große zusätzliche Anstrengungen, die von der
Schule und darüber hinaus von jedem einzelnen zu leisten sind.
- Erschwert wird dieser lebenslange Prozeß durch die zahlreichen Mehrdeutigkeiten
im Deutschen und durch den umfangreichen Wortschatz von mind. 30000 Wörtern,
über den ein durchschnittlicher Student verfügt.
- Sprachproduktion erfordert bei Hörbehinderten im Vergleich zu Hörenden
zusätzliche Reflexion über Sprache, d.h. sie haben einen erhöhten
Zeitbedarf.
- Bei der Bewertung von schriftlichen Prüfungsaufgaben wird auch die
sprachliche Bewältigung berücksichtigt, eine Prüfungszeitverlängerung
ist deshalb gerechtfertigt.
Die Denkschrift schließt mit den Worten:
"Wer dem Hörgeschädigten die Zeit für zusätzliche
Denkvorgänge verweigert, beweist damit nur, daß er weder über
einen Einblick in die Besonderheiten der deutschen Sprache verfügt, noch
sich je bemüht hat, sich mit den Schwie-rigkeiten der künstlichen
Sprachanbildung auseinanderzusetzen." Prof. Lindner argumentiert hier aus der Perspektive eines Sprachwissenschaftlers
und Hörgeschädigtenpädagogen. Seine Aussagen lassen sich weiter
stützen durch Erkenntnisse aus dem Bereich der Neurophysiologie. Vor allem
us-amerikanische Studien weisen sog. "kritische Perioden" in der kindlichen
Sprachentwicklung nach. Das sind Zeitabschnitte, in denen qualitativ unterschiedene
Bereiche des Sprachvermögens sukzessive ausgebaut werden. Man nimmt drei
Perioden des Sprachlernens an:
- Periode Diskrimination von Phonemen bis zum ersten Lebensjahr;
- Periode semantische Organisation um das 4. Lebensjahr;
- Periode syntaktische Entwicklung bis zum 15. Jahr;
Eine Beeinträchtigung des Hörens während einer dieser kritischen
Perioden (v.a. während der ersten Periode) kann eine Beeinträchtigung
der Sprachkompetenz zur Konsequenz haben. In medizinischen Forschungsberichten
werden negative Auswirkungen frühkindlicher Mittelohrentzündungen
auf die Sprachentwicklung von Schulkindern nachwiesen.
Wenn schon eine nur vorübergehende Hörstörung solche Konsequenzen
hat, um wieviel mehr muß sich eine dauerhafte Hörbehinderung auf
die Entfaltung der Sprachkompetenz auswirken!
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