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Nachteilsausgleich bei Prüfungen

zur Begründung

Prof. Lindner, ehem. Lehrstuhlinhaber für Phonetik an der Humbold-Universität in Berlin, wurde vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung gebeten, eine Denkschrift zur Situation Hörgeschädigter beim Studium zu verfassen. Die Schrift führt folgende Gründe für eine Prüfungszeitverlängerung an:

  1. Der Sprachauf und -ausbau verläuft bei Hörbehinderten nicht automatisch, sondern er erfordert große zusätzliche Anstrengungen, die von der Schule und darüber hinaus von jedem einzelnen zu leisten sind.
  2. Erschwert wird dieser lebenslange Prozeß durch die zahlreichen Mehrdeutigkeiten im Deutschen und durch den umfangreichen Wortschatz von mind. 30000 Wörtern, über den ein durchschnittlicher Student verfügt.
  3. Sprachproduktion erfordert bei Hörbehinderten im Vergleich zu Hörenden zusätzliche Reflexion über Sprache, d.h. sie haben einen erhöhten Zeitbedarf.
  4. Bei der Bewertung von schriftlichen Prüfungsaufgaben wird auch die sprachliche Bewältigung berücksichtigt, eine Prüfungszeitverlängerung ist deshalb gerechtfertigt.
Die Denkschrift schließt mit den Worten:
"Wer dem Hörgeschädigten die Zeit für zusätzliche Denkvorgänge verweigert, beweist damit nur, daß er weder über einen Einblick in die Besonderheiten der deutschen Sprache verfügt, noch sich je bemüht hat, sich mit den Schwie-rigkeiten der künstlichen Sprachanbildung auseinanderzusetzen."

Prof. Lindner argumentiert hier aus der Perspektive eines Sprachwissenschaftlers und Hörgeschädigtenpädagogen. Seine Aussagen lassen sich weiter stützen durch Erkenntnisse aus dem Bereich der Neurophysiologie. Vor allem us-amerikanische Studien weisen sog. "kritische Perioden" in der kindlichen Sprachentwicklung nach. Das sind Zeitabschnitte, in denen qualitativ unterschiedene Bereiche des Sprachvermögens sukzessive ausgebaut werden. Man nimmt drei Perioden des Sprachlernens an:

  1. Periode Diskrimination von Phonemen bis zum ersten Lebensjahr;
  2. Periode semantische Organisation um das 4. Lebensjahr;
  3. Periode syntaktische Entwicklung bis zum 15. Jahr;

Eine Beeinträchtigung des Hörens während einer dieser kritischen Perioden (v.a. während der ersten Periode) kann eine Beeinträchtigung der Sprachkompetenz zur Konsequenz haben. In medizinischen Forschungsberichten werden negative Auswirkungen frühkindlicher Mittelohrentzündungen auf die Sprachentwicklung von Schulkindern nachwiesen.

Wenn schon eine nur vorübergehende Hörstörung solche Konsequenzen hat, um wieviel mehr muß sich eine dauerhafte Hörbehinderung auf die Entfaltung der Sprachkompetenz auswirken!

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