|
Nachfolgendes Dokument ist zugeordnet der Rubrik Studium

An best für Hörgeschädigte können sich Studierende wenden ...
-
... bei Fragen zum Zulassungsverfahren für hörbehinderte Bewerber an Hochschulen -
z.B. zu Anrechnungszeiten beim Antrag auf Wartezeitverkürzung oder zu den
Möglichkeiten der Härtefallregelung,
-
... bei der Antragstellung zum Nachteilsausgleich im Studium - z.B.
zur Modifikation mündlicher Prüfungen oder zur Prüfungszeitverlängerung,
-
... bei Fragen zur Finanzierung des Studiums und des behinderungsbedingten
Mehraufwandes - z.B. BAföG, Eingliederungshilfe, Stipendien,
-
... bei dem Wunsch nach Kontakt zu und Erfahrungsaustausch mit anderen hörgeschädigten
Studenten und Absolventen.
Erfahrungen aus er der Arbeit von best für HörgeschädigteEin Studium aufzunehmen ist für hörgeschädigte Absolventen heute
nichts so Außergewöhnliches mehr, wie es das vor 10 oder 20 Jahren
vielleicht noch war. Dazu tragen gesetzliche Rahmenbedingungen (im Gleichstellungsgesetz
und im Hochschulrahmengesetz wurde der Gedanke des Nachteilsausgleichs verbindlich
aufgenommen) und eine größere gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen
mit Behinderungen ebenso bei wie ein gestiegenes Selbstbewusstsein der heutigen
Schülergeneration.
In einem insgesamt positiveren Umfeld werden mögliche Schwierigkeiten
jedoch leicht übersehen. Die Studienfächer und die Hochschulstandorte
bieten eben sehr unterschiedliche Bedingungen für hörgeschädigte
Studierende. Leider können auch heute noch schulisch gut qualifizierte
Studierende an einer falschen Wahl des Studiums oder des Studienorts scheitern.
In einer besonders schwierigen Situation befinden sich gebärdensprachlich
orientierte Studierende, wenn sie feststellen müssen, dass die Bereitstellung
und Finanzierung von Dolmetschern alles andere als gesichert ist. Egal ob die Absolventen in Richtung Studium oder Beruf tendieren, eine frühzeitige
Beschäftigung mit diesem Thema ist in jedem Fall notwendig. Was uns als
Berater an einer Fachoberschule aber immer wieder überrascht, ist dass
Entscheidungen zu lange hinausgeschoben werden. Wir haben daraus die Konsequenz
gezogen, möglichst frühzeitig auf unsere Klientel zuzugehen. In unserem
aktuellen Beratungsangebot setzten wir demnach folgende Schwerpunkte:
1. Hörgeschädigten Schülern bis zur Mittleren Reife (SH-Realschule
und externen Schüler) bieten wir die Teilnahme an dem Berufsinteressenstest
„Explorix“ an. Ratsuchenden, die bereits in der Oberstufe sind,
empfehlen wir den Test des "geva- Instituts" durchzuführen. Die
Tests sind einerseits Katalysator für die eigenen Gedanken zur Berufsfindung,
andererseits dienen sie uns als Baustein bei der individuellen Beratung. Für
hörgeschädigte Teilnehmer übernimmt der Verein zur Förderung
körperbehinderter Hochbegabter die Kosten. (Näheres unter: Berufseignungstest)
2. Für die 11. Klassen der Samuel-Henicke-FOS sowie für externe
Gymnasiasten und Fachoberschüler führen wir jährlich einen
Informationstag zur Berufs- und Studienwahl durch. Dazu laden wir immer Experten
aus Bereichen wie Arbeitsvermittlung, Rehabilitation und Studienberatung ein,
die grundlegende Vorträge übernehmen. Außerdem bitten wir
Studierende, Auszubildende und junge Berufstätige, ihr Studium bzw. ihren
Beruf vorzustellen. Dabei reflektieren die Gäste immer auch ihre eigene
Hörschädigung.
Das Foto zeigt Teilnehmer am Informationstag zur Berufs- und Studienwahl
im Jahr 2005. Und hier sehen Sie das damalige Programm.
|
|
Viele der Referate sind im Internet abrufbar (siehe: Erfahrungsberichte).
3. Zu Beginn der 12. Klasse werden in mehreren Workshops das Bewerbungsschreiben
und das Vorstellungsgespräch thematisiert und mit externen Personalreferenten
geübt. Daraus ergibt sich ein individuell variierender Bedarf nach weiterer
Begleitung im Bewerbungsprozess. Was wir über diese Aktivitäten hinaus leisten können, ist eine
Durchsicht von Bewerbungsmappen und ggf. deren Ergänzung um Hinweise für
Arbeitgeber (siehe: Tipps
für Arbeitgeber). Unser Hauptaktionsfeld liegt also in der Beratung vor der Aufnahme
der Ausbildung bzw. des Studiums. Von bereits im Studium oder im Beruf stehenden
Personen werden wir meist bei Fragen zum Nachteilsausgleich, zu Härtefallregelungen
und zur Studienfinanzierung konsultiert. Seltener wird unsere Unterstützung
bei der Stellensuche gewünscht. In Einzelfällen wird der Wunsch geäußert,
mit uns Probleme, die sich im Beruf oder Studium auftun, intensiv zu erörtern.
Die Personen, die uns kontaktieren, sind größtenteils Absolventen
unserer Schule oder ehemalige Schüler, die über den überregionalen
MSD in Verbindung zu uns stehen. Darüber hinaus wenden sich Klienten
an uns, die über unsere Öffentlichkeitsarbeit auf uns aufmerksam
werden. Wir sind davon überzeugt, dass der Anteil Hörgeschädigter unter
den Studierenden am besten über eine solide schulische Qualifizierung,
verbunden mit frühzeitiger Beratung angehoben werden kann. Die seit etwa
15 Jahren geführte Diskussion über die Einrichtung von Studiendiensten
für Hörgeschädigte an den Hochschulen hat aus verschiednen Gründen
wenig Früchte getragen. Wir denken mit unserem schulischen Angebot einen
praktikablen Weg gefunden zu haben, um die berufliche Qualifizierung und die
akademische Bildung von Hörgeschädigten zu fördern.
[überarbeitet im Juni 2006]
|