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An best für Hörgeschädigte können sich Studierende wenden ...

  • ... bei Fragen zum Zulassungsverfahren für hörbehinderte Bewerber an Hochschulen - z.B. zu Anrechnungszeiten beim Antrag auf Wartezeitverkürzung oder zu den Möglichkeiten der Härtefallregelung,

  • ... bei der Antragstellung zum Nachteilsausgleich im Studium - z.B. zur Modifikation mündlicher Prüfungen oder zur Prüfungszeitverlängerung,

  • ... bei Fragen zur Finanzierung des Studiums und des behinderungsbedingten Mehraufwandes - z.B. BAföG, Eingliederungshilfe, Stipendien,

  • ... bei dem Wunsch nach Kontakt zu und Erfahrungsaustausch mit anderen hörgeschädigten Studenten und Absolventen.


Erfahrungen aus er der Arbeit von best für Hörgeschädigte

Ein Studium aufzunehmen ist für hörgeschädigte Absolventen heute nichts so Außergewöhnliches mehr, wie es das vor 10 oder 20 Jahren vielleicht noch war. Dazu tragen gesetzliche Rahmenbedingungen (im Gleichstellungsgesetz und im Hochschulrahmengesetz wurde der Gedanke des Nachteilsausgleichs verbindlich aufgenommen) und eine größere gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen ebenso bei wie ein gestiegenes Selbstbewusstsein der heutigen Schülergeneration.

In einem insgesamt positiveren Umfeld werden mögliche Schwierigkeiten jedoch leicht übersehen. Die Studienfächer und die Hochschulstandorte bieten eben sehr unterschiedliche Bedingungen für hörgeschädigte Studierende. Leider können auch heute noch schulisch gut qualifizierte Studierende an einer falschen Wahl des Studiums oder des Studienorts scheitern. In einer besonders schwierigen Situation befinden sich gebärdensprachlich orientierte Studierende, wenn sie feststellen müssen, dass die Bereitstellung und Finanzierung von Dolmetschern alles andere als gesichert ist.

Egal ob die Absolventen in Richtung Studium oder Beruf tendieren, eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema ist in jedem Fall notwendig. Was uns als Berater an einer Fachoberschule aber immer wieder überrascht, ist dass Entscheidungen zu lange hinausgeschoben werden. Wir haben daraus die Konsequenz gezogen, möglichst frühzeitig auf unsere Klientel zuzugehen. In unserem aktuellen Beratungsangebot setzten wir demnach folgende Schwerpunkte:

1. Hörgeschädigten Schülern bis zur Mittleren Reife (SH-Realschule und externen Schüler) bieten wir die Teilnahme an dem Berufsinteressenstest „Explorix“ an. Ratsuchenden, die bereits in der Oberstufe sind, empfehlen wir den Test des "geva- Instituts" durchzuführen. Die Tests sind einerseits Katalysator für die eigenen Gedanken zur Berufsfindung, andererseits dienen sie uns als Baustein bei der individuellen Beratung. Für hörgeschädigte Teilnehmer übernimmt der Verein zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter die Kosten. (Näheres unter: Berufseignungstest)

2. Für die 11. Klassen der Samuel-Henicke-FOS sowie für externe Gymnasiasten und Fachoberschüler führen wir jährlich einen Informationstag zur Berufs- und Studienwahl durch. Dazu laden wir immer Experten aus Bereichen wie Arbeitsvermittlung, Rehabilitation und Studienberatung ein, die grundlegende Vorträge übernehmen. Außerdem bitten wir Studierende, Auszubildende und junge Berufstätige, ihr Studium bzw. ihren Beruf vorzustellen. Dabei reflektieren die Gäste immer auch ihre eigene Hörschädigung.

Das Foto zeigt Teilnehmer am Informationstag zur Berufs- und Studienwahl im Jahr 2005. Und hier sehen Sie das damalige Programm.

Foto: Auditorium

Viele der Referate sind im Internet abrufbar (siehe: Erfahrungsberichte).

3. Zu Beginn der 12. Klasse werden in mehreren Workshops das Bewerbungsschreiben und das Vorstellungsgespräch thematisiert und mit externen Personalreferenten geübt. Daraus ergibt sich ein individuell variierender Bedarf nach weiterer Begleitung im Bewerbungsprozess.

Was wir über diese Aktivitäten hinaus leisten können, ist eine Durchsicht von Bewerbungsmappen und ggf. deren Ergänzung um Hinweise für Arbeitgeber (siehe: Tipps für Arbeitgeber).

Unser Hauptaktionsfeld liegt also in der Beratung vor der Aufnahme der Ausbildung bzw. des Studiums. Von bereits im Studium oder im Beruf stehenden Personen werden wir meist bei Fragen zum Nachteilsausgleich, zu Härtefallregelungen und zur Studienfinanzierung konsultiert. Seltener wird unsere Unterstützung bei der Stellensuche gewünscht. In Einzelfällen wird der Wunsch geäußert, mit uns Probleme, die sich im Beruf oder Studium auftun, intensiv zu erörtern.

Die Personen, die uns kontaktieren, sind größtenteils Absolventen unserer Schule oder ehemalige Schüler, die über den überregionalen MSD in Verbindung zu uns stehen. Darüber hinaus wenden sich Klienten an uns, die über unsere Öffentlichkeitsarbeit auf uns aufmerksam werden.

Wir sind davon überzeugt, dass der Anteil Hörgeschädigter unter den Studierenden am besten über eine solide schulische Qualifizierung, verbunden mit frühzeitiger Beratung angehoben werden kann. Die seit etwa 15 Jahren geführte Diskussion über die Einrichtung von Studiendiensten für Hörgeschädigte an den Hochschulen hat aus verschiednen Gründen wenig Früchte getragen. Wir denken mit unserem schulischen Angebot einen praktikablen Weg gefunden zu haben, um die berufliche Qualifizierung und die akademische Bildung von Hörgeschädigten zu fördern.

[überarbeitet im Juni 2006]




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