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Aktuelles
Termine, News
Sommerzeit ist Eventzeit!
Auch in diesem Sommer (und Herbst) gibt's vielfältige Aktivitätsangebote
und interessante Workshops für junge Hörgeschädigte im deutschsprachigen
Raum!
Besonders auf die folgenden möchten wir Euch gerne aufmerksam machen:
Sa, 24. Juli 2010: Sencity Berlin - Musikevent für Gehörlose, Schwerhörige
und Hörende
27. - 29. Aug. 2010: Jugehörig-Weekend am Greyerzersee (Charmey, Schweiz)
24. - 26. Sept. 2010: Usher-Workshop in Heidelberg
25. Sept. 2010: ADAC-Fahrsicherheitstraining für junge CI-Träger in
Leipzig
15. - 17. Okt. 2010: Kreativ-Phantasie-Workshop in Hamburg
Statt zu jedem einzelnen Event eine separate Rundmail zu verschicken, haben
wir sämtliche Infomaterialien (zum Downloaden) bzw. zugehörige Webseiten
auf unserer Homepage verlinkt. Ein Besuch auf unserer Homepage lohnt sich also
allemal, bei Gelegenheit auch ein Blick auf die „News“-Seite!
Sonnige Grüße aus München,
euer JuGru-Team, Anna www.jugru-muenchen.de
Ausbildung für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige zum/zur „Arbeitserzieher/in“ (Unterricht in DGS)
Ausbildungsdauer: 2 Jahre in Vollzeit mit anschließendem Berufspraktikum
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- gute DGS-Kenntnisse
- gute Schriftsprachkenntnisse
- Fähigkeit im Umgang mit Menschen
Nächster Kursbeginn: September 2011 Ausbildung für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige zum/zur Heilerziehungspfleger/in“ (Unterricht in DGS)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre in Vollzeit
Voraussetzungen: - mittlere Reife (Realschulabschluss)
- gute DGS-Kenntnisse
- gute Schriftsprachkenntnisse
- Fähigkeit im Umgang mit Menschen
Nächster Kursbeginn: September 2011
Infos und Bewerbungen:
Gotthilf-Vöhringer-Schule gGmbH
Ausbildungen für Hörgeschädigte
Claudia Madei-Hötzel
Hoffmannstr. 25
88271 Wilhelmsdorf
Tel. 07503 – 929-302
Fax 07503 – 929-309
email: madei-hoetzel.claudia@zieglersche.de
neue Ausbildungsgänge für Gehörlose, Schwerhörige und
CI-Träger/innen
die Gehörlosenfachschule des Instituts für berufliche Aus- und
Fortbildung (IBAF) startet in wenigen Monaten neue Ausbildungsgänge.
Gehörlose, Schwerhörige und CI-Träger/innen können folgende
soziale Berufe erlernen:
- Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (Beginn: 23.8.2010)
- Staatlich anerkannte/r sozialpädagogische/r Assistent/in (Beginn: 23.8.2010)
- Altenpfleger/in (Beginn: auf Anfrage)
- Altenpflegehelfer/in (Beginn: auf Anfrage)
Infos: gehoerlosenfachschule
IBAF-Gehörlosenfachschule, Arsenalstr. 2-10, 24768 Rendsburg,
Tel: 04331 1267-0 Fax -14 oder per E-Mail an gehoerlosenfachschule@ibaf.de
Usher-Workshop für Jugendliche ab 16 Jahren
Der Workshop wird vom 24. bis 26. September 2010 in Heidelberg stattfinden
und richtet sich in erster Linie an Jugendliche im Alter von 16 bis 35 Jahren.
Der Schwerpunkt des diesjährigen Usher-Workshops liegt beim Thema "Entspannungsmethoden
und Stressbewältigung". Darüber hinaus ist eine Stadtbesichtigung
geplant.
Die Kosten für den Workshop belaufen sich auf günstige 40 EUR. Die
Teilnehmerkosten verstehen sich inklusive Übernachtung und Verpflegung.
Reisekosten werden zur Hälfte erstattet.
Veranstalter des Usher-Workshops ist die Pro Retina Deutschland e.V.!
Mehr Informationen zum Workshop sind über diese WebSite
abrufbar. Ebenso ist dort auch das Anmeldeformular hinterlegt.
Freundliche Grüße,
Hendrik Klaes-Klagge
Abiturientenmessen
Für Hochschulabsolventen gibt es das ja schon seit Jahren: Eine Vielzahl
von Messen, auf denen sich Firmen präsentieren. Nicht nur für Firmen
, auch für Hochschulen sind Schüler eine Zielgruppe, um die es intensiv
zu werben gilt. Grundsätzlich eine gute Entwicklung - denn die Chance,
sich bei vielen Institutionen am selben Tag ganz persönlich informieren
zu können, sollte man sich nicht entgehen lassen.
EINSTIEG Abi
Die Abiturientenmesse EINSTIEG Abi informiert Schülerinnen und Schüler
der Oberstufe über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten nach dem
Abitur. Neben den Informations- und Orientierungsangeboten der Aussteller
gibt es ein umfassendes Programm, das in Vorträgen, Talkrunden und Präsentationen
Ausbildungsberufe, Studiengänge und Berufswelten vorstellt. -
10. + 11. September 2010: EINSTIEG Abi Messe in Dortmund
Startschuss Abi
Die Informationsveranstaltung Startschuss Abi bietet motivierten Oberstufenschülern
und Abiturienten die Möglichkeit, sich bei renommierten Hochschulen und
Unternehmen über Studiengänge und Ausbildungs- programme zu informieren.
Daneben erwartet die Schüler ein umfangreiches Programm mit Vorträgen
der Aussteller und Einführungsvorträgen zu Themen wie Studien- finanzierung,
Wege ins Ausland und Bewerben. Teilnehmer müssen sich online registreien
lassen. Erwartet wird ein Notenschnitt von mind. 2,5 (!)
Höhere Krankenkassen-Beiträge zu Hörgeräten nachträglich
einfordern!
Ergänzung zum Pressebericht des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009
(siehe unten)
Antrag nach § 44 Abs.1 SGB X:
Schwersthörgeschädigte Personen, die für ihre frühere
Hörgeräteversorgung nur Zuschüsse in Höhe des Festbetrages
erhalten haben, könnten diese alten Entscheidungen der Krankenkassen
auch nachträglich noch angreifen. Dies gilt selbst dann, wenn Betroffene
gegen eine ablehnende Entscheidung der Krankenkasse keine Rechtsmittel wie
Widerspruch oder Klage einlegten oder Rechtsmittel erfolglos blieben, also
z. B. Widerspruch oder Klage zurückgewiesen wurden.
Notwendig ist hierzu, dass bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag
nach § 44 Abs. 1 SGB X auf eine nachträgliche rechtliche Überprüfung
des Ablehnungsbescheides gestellt wird. Denn nach § 44 Abs. 1 SGB X ist
ein Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse auch nach dem er unanfechtbar
geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurück zu nehmen
oder zu berichtigen, wenn sich später herausgestellt hat, dass die Entscheidung
rechtswidrig war. Zu beachten ist jedoch, dass abgelehnte Leistungen in der
Regel längstens für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nachgezahlt
werden (vgl. § 44Abs. 4 SGB X).
Formulierungsvorschlag für einen Überprüfungsantrag
an die Krankenkasse:
„......Hiermit beantrage ich gemäß § 44 Abs. 1 SGB X
die Überprüfung und Abänderung des Ablehnungsbescheides vom
___ betreffend die Versorgung mit dem beantragten hochwertigen digitalen Hörgerät
_____. Aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009, Az. B
3 KR 20/08 R, haben Sie bei Erlass des Ablehnungsbescheides rechtswidrig eine
Begrenzung auf den Festbetrag vorgenommen. Aufgrund meiner schweren Hörbehinderung
habe ich Anspruch auf die Versorgung mit dem beantragten hochwertigen digitalen
Hörgerät. Ich beantrage daher, den Ablehnungsbescheid aufzuheben
und die mir entstandenen zusätzlichen Kosten in Höhe von
€ ____, die über den von Ihnen erstatteten Festbetrag hinausgehen,
zu erstatten.......“
SIGN IN MAGDEBURG!
Gehörlose Studierende an die Hochschule!!
Hat nicht jeder ein Recht auf ein Studium, um sich seinen Traumberuf zu verwirklichen?
Diese Frage stellten wir, Studierende des Faches Gebärdensprachdolmetschen
an der HS Magdeburg-Stendal (FH) uns, als wir von den schwierigen Studienmöglichkeiten
gehörloser Menschen in Deutschland erfuhren.
Mit unserem Projekt "Sign In Magdeburg"(SIM) wollen wir gehörlosen
und schwerhörigen Studieninteressierten einen barrierefreien Weg ins
Studium ermöglichen. „Sign in Magdeburg“ hat zwei Bedeutungen:
1. Gebärden in Magdeburg,
2.Einschreiben (Anmelden) in Magdeburg.
Unser erster Schritt soll sein, den Studiengang Soziale Arbeit für
Gehörlose zugänglich zu machen. Es gibt aber auch noch
andere interessante Studiengänge an der HS Magdeburg-Stendal!
Nähere Informationen findet Ihr unter SIGN
IN!! Schaut es euch an und meldet Euch schnell!!! Wir freuen uns auf Informationen,
Unterstützung und vor allem über Studieninteressierte!!
SIGN IN!
Oticon bringt neuen FM-Empfänger auf den Markt
Hamburg, April 2010. Mehr Bandbreite, bessere Optik, mehr
Komfort – das sind auf einen Nenner gebracht die Vorzüge von Amigo
Arc. Dieser FM-Empfänger eignet sich gleichermaßen für Nutzer
von Cochlea-Implantaten und Hörgeräten (HdO und IdO-Geräte),
die über eine T-Spule verfügen – was in der Mehrzahl aller
handelsüblichen Modelle der Fall ist. Zugleich ist Amigo Arc kompatibel
mit Hörgeräten und FM-Anlagen anderer Hersteller. So bleibt der
Nutzer nicht mehr an einen einzigen Anbieter gebunden, falls er sich zu einer
Nachversorgung bzw. Modernisierung von FM-Systemteilen und/oder Hörgerät
entscheidet.
FM-Systeme stellen eine direkte Sprachverbindung zwischen zwei oder mehreren
Personen her. Sie bestehen aus einem Sender und einem Empfänger. Der
externe Sender wird in unmittelbarer Nähe des Sprechers platziert. UKW-Wellen
leiten die Stimme des Sprechers dann über den Empfänger in die Hörgeräte
der angeschlossenen Nutzer weiter. Dadurch ist es möglich, negative Einflüsse
wie Echos und Nebengeräusche, die das Sprachverstehen hemmen, zu beseitigen.
Zugleich kann die Lautstärke nach Bedarf verstärkt oder verringert
werden. Auf diese Weise wird die Sprache deutlich und klar übertragen.
Davon profitieren insbesondere stark hörgeminderte Menschen, denen das
Leistungsvermögen von Hörgeräten alleine nicht ausreicht.
Amigo Arc ist ein FM-Empfänger, der – anders als alternative Lösungen
– nicht als „Audioschuh“ direkt an jeweils beiden Hörgeräten
befestigt wird. Auch verzichtet er vollständig auf eine Kabelverbindung.
Stattdessen lässt er sich per Ringschleife um den Hals tragen. Daraus
ergeben sich zwei Vorteile. Erstens benötigt der Nutzer anstatt zwei
nur noch einen FM-Empfänger. Dadurch wird der Umgang mit dem FM-System
komfortabler, handlicher und einfacher. Und der Nutzer spart Geld, weil die
Anschaffungskosten für den zweiten FM-Empfänger entfallen. Zweitens
bietet diese Lösung optische Vorzüge. Da die Hörgeräte
nicht mehr mit einem Audioschuh und Empfänger „aufgestockt“
und räumlich erweitert werden, nehmen sie hinter dem Ohr weniger Platz
ein und lassen sie sich diskreter und nahezu unsichtbar platzieren.
Großen Einfluss auf die Klangqualität kommt der Bandbreitengröße
zu. Diese gibt Auskunft über den Umfang des Klangspektrums, der übertragen
wird. Eine Bandbreite von 10.000 Hz ist in der Lage, alle Töne zwischen
0 und 10.000 Hz zu erfassen und wiederzugeben. Während die leistungsstärksten
Hörsysteme der Gegenwart über eine Bandbreite von bis 10.000 Hz
verfügen, übertrug der leistungsstärkste, induktive FM-Empfänger
bislang nur eine Bandbreite von 5.500 Hz. Mit Amigo Arc steht nun zum ersten
Mal ein FM-Empfänger zu Verfügung, der bis zu 7.000 Hz überträgt.
Das ist ein enormer Fortschritt, der die Klangqualität nachhaltig verbessert.
In Deutschland nutzen rund 2,5 Millionen Menschen Hörgeräte. Schätzungen
zufolge weisen innerhalb dieser Gruppe 125.000 bis 250.000 Personen einen
so starken Hörverlust auf, dass sie auf FM-Anlagen als zusätzliches
Hilfsmittel angewiesen sind bzw. ihr Einsatz sinnvoll wäre. Für
diese Zielgruppe bietet Oticon mit „Amigo“ eine komplette FM-Produktreihe
an, die in Schule und Unterricht eingesetzt werden kann. Sie stellt die preisgünstigste
Komplett-Lösung dar, die in Deutschland gegenwärtig erhältlich
ist. Zudem lässt sie sich ebenfalls mit Produkten anderer Hersteller
kombinieren. [Presseinfo Oticon]
Leistungsstarkes Infrarot Stereo Hörsystem an der LMU München
In vier großen Hörsälen der LMU wurde ein leistungsstarkes
Infrarot Stereo Hörsystem zur Verbesserung der Hörbedingungen hörbehinderter
Studierender installiert
Die Zentrale Studienberatung / Bereich Barrierefrei Studieren hat auf konkrete
Anregungen hörbehinderter Studierender in vier großen Hörsälen
der LMU (Audimax A 030, Hörsaal B101 und B 201 im Hauptgebäude sowie
Hörsaal 2 U01 in der Leopoldstraße 13) ein leistungsstarkes Infrarot
Stereo TV Hörsystem installieren lassen, das hörbehinderten Studierenden
mit Hörgerät oder Cochleaimplantat (CI-System) durch kabelloses
Infrarot ein verbessertes, ungestörtes Hören in optimaler Sendequalität
ermöglicht. Ideal zum Anschluss an Hörgeräte und Kopfhörer
bietet dieses neuartige System optimierte Sprachverständlichkeit und
einen hervorragenden Klang, der sich z.B. durch individuelle Höranhebung
individuell anpassen lässt. Empfangsgeräte mit mitgelieferter Induktionsschlinge,
an die alternativ aber auch Induktionskoppler und Kopfhörer anschließbar
sind, können in der Behindertenberatung ausgeliehen werden. Dank des
großen Einsatzes von Referat V.1, der LMU eigenen Hörsaal- und
Elektrotechnik konnten die Einbaukosten, die aus Studienbeitragsmitteln des
Bereichs Barrierefrei Studieren finanziert wurden, um die Hälfte gesenkt
werden.
Nähere Informationen bei Irene Mosel
oder dem Zivildienstleistenden der Behindertenberatung an der LMU
Bundessozialgericht meldet am 17. Dezember 2009
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden
Festbetragshörgeräten verweisen
Viele hörbehinderte Menschen wünschen digitale Hörgeräte,
die analogen Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer
sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Krankenkasse
die Kosten für ein digitales Hörgerät zu tragen hat und ob
sie ihre Leistungspflicht auf einen die Kosten der Versorgung unter Umständen
nicht vollständig abdeckenden Festbetrag begrenzen kann, ist nunmehr
höchstrichterlich abschließend geklärt. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts
hat heute entschieden, dass die Krankenkasse für die medizinisch notwendige
Versorgung eines nahezu ertaubten Versicherten mit einem digitalen Hörgerät
über den bereits übernommenen Teilbetrag von 987,31 Euro hinaus
auch die restlichen Kosten in Höhe von 3.073 Euro zu tragen hat. Zum
Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung
mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik
die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben
und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im
Alltagsleben bieten. Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen
ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte
Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für
den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht.
Das beurteilt sich nach den Versorgungsanforderungen der jeweils betroffenen
Gruppe von Versicherten, hier der etwa 125.000 Personen mit einem Hörverlust
von nahezu 100%. Sie konnten zur Überzeugung des Bundessozialgerichts
mit den für Baden-Württemberg im Jahr 2004 geltenden Festbeträgen
nicht ausreichend versorgt werden.
Hinweise zur Rechtslage:
§ 33 Abs 1 Satz 1 SGB V
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken,
orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich
sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung
vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. …
§ 36 Abs 1 Satz 1 SGB V
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt Hilfsmittel, für die
Festbeträge festgesetzt werden. …
§ 36 Abs 2 Satz 1 SGB V
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen setzt für die Versorgung mit
den nach Abs 1 bestimmten Hilfsmitteln einheitliche Festbeträge fest.
…
§ 36 Abs 3 mit Verweis auf § 35 Abs 5 SGB V
Die Festbeträge sind so festzusetzen, dass sie im Allgemeinen eine ausreichende,
zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte
Versorgung gewährleisten. …
Hörgeräteakustiker-Kongress 2009 in Nürnberg
Hören lernt man, indem man wiederkehrende Muster erkennt, sich merkt
und später wiedererkennt. Auch das Hören mit Hörgeräten
will erlernt sein. Sei es, man erhält zum ersten Mal eine Hörhilfe
angepasst oder man steigt auf ein neues Gerät um. Denn Hörgeräte
verstärken nicht einfach den Schall, sondern sie verändern das akustische
Ereignis je nach individuellem Hörverlust und nach gegebener Hörsituation.
Deshalb kann sich der Anpassprozess eines Hörgeräts über Wochen
und Monate hinziehen und womöglich sind die technischen Möglichkeiten
des Hörsystems und die Gewöhnung des Ohrs an die neuen Höreindrücke
erst nach einem Jahr abgeschlossen.
Die Veranstalter des Kongesses legen wert auf diese Feststellung, schließlich
sind Hörgeräteakustiker nicht nur die Verkäufer teurer elektronischer
Geräte, sondern die Fachleute, die die beschriebene Anpassung vornehmen.
Angesichts der Superlativen der Technik, mit denen der 53. Internationale
Hörgeäteakustiker- Kongress im Oktober 2009 in Nürnberg aufwartet,
heben sie noch ein weiteres Faktum hervor:
Die Grundversorgung der Bevölkerung durch gute Hörgeräte ist
weiterhin ohne Zuzahlung gesichert. Kassen zahlen einen Festbetrag in Höhe
von 1224 € für zwei Hörgeräte (bei einer Eigenbeteiligung
von je 10 € und höherer Festbeträge in der Kinderversorgung).
Der Anteil solcher Standardversorgung macht immerhin 20-40 % ihres Umsatzes
aus. Im Zentrum der Messe stehen allerdings innovative Geräte, die ein
Vielfaches dessen kosten, was die Kassen übernehmen: über 6.000
€ bei beidseitiger Versorgung. Wer in die sogenannte „Ober- oder
Mittelklasse“ einsteigen will, muss die Differenz zum Festbetrag aus
eigener Tasche zahlen.
Allerdings ist die Technik, die heute als state of the art vorgestellt wird,
schon in zwei bis drei Jahren in der mittleren Preisklasse und in vier bis
fünf Jahren in der Grundversorgung verfügbar. Die Geschwindigkeit
der Produktentwicklung hat sich seit der Einführung der digitalen Verarbeitung
enorm beschleunigt. Sie ist einerseits abhängig von der Rechengeschwindigkeit
der verfügbaren Chips, andererseits von der Speicherkapazität, die
in kleinsten Geräten Platz findet. Die mögliche Leistung wird auch
durch einen zeitlichen Faktor begrenzt: Die Signalverarbeitung muss innerhalb
von 7-15 ms erfolgen, damit „Echtzeit“, d.h. die Lippensynchronisation
erhalten bleibt.
Die durch digitale Technik gegebenen Möglichkeiten stehen im Mittelpunkt
des diesjährigen Kongresses:
- Neue Algorithmen zur binauralen Verarbeitung kommen zum Einsatz.
- Die Einbindung von Unterhaltungselektronik via Bluetooth wird ausgebaut.
- Neue Strategien bei mobilen Hör-Sprech-Anlagen
In einem Kurzbericht
stellen wir einige dieser Neuerungen an wenigen Beispielen vor.
Weiterbildungsbörse für gehörlose Menschen
die aktuelle/neue Weiterbildungsbörse für gehörlose Menschen
in Nordrheinwestfalen I / 2010 ist ab sofort auf der Internetseite Weiterbildungsbörse
abrufbar.
Irina Lampe, Landschaftsverband Westf.-Lippe
Abteilung Soziales, Pflege und Rehabilitation
48133 Münster
Tel.: 0251/591-5958, Fax: 0251/591-6725
Neues zur Zulassung
neue ZVS Studiengänge in Bayern
Abiturienten, die sich zum Wintersemester 2009 / 2010 für das Studium
der Psychologie an den Universitäten in Erlangen-Nürnberg, Regensburg
und Würzburg bewerben möchten, senden Ihre Bewerbung bis zum 15.
Juli 2009 an die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS).
Die ZVS vergibt die Studienplätze im Auftrag der Hochschulen im sogenannten
Serviceverfahren.
Auch die LMU München nutzt das Serviceangebot der ZVS für die Vergabe
der Plätze in den Studiengängen BWL und Jura.
neuer Studiengang: „Prävention, Integration und Rehabilitation
bei Hörschädigung“
Ein neuer innovativer Studiengang steht allerdings bereits fest. Das Studium
„Prävention, Integration und Rehabilitation bei Hörschädigung“
vermittelt fachspezifisches Wissen im Bereich der medizinischen Grundlagen,
der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, der Didaktik, Audiologie,
Psychologie und Phonetik sowie Grundlagen in der Gebärdensprache. Es
qualifiziert zunächst für Tätigkeiten im vor-, neben- und nachschulischen
Bereich, z.B. in Beratungsstellen, in der Frühförderung, Rehazentren,
Kliniken und Integrationsfachdiensten. Mit einem daran anschließenden
Master-Studiengang ist auch der Weg in das Lehramt an Sonder- und Förderschulen
möglich.
Wegfall der Verwaltungsgebühren an bayerischen Hochschulen
Studieren in Bayern wird wieder etwas günstiger. Ab dem Sommersemester
2009 verzichtet die Bayerische Staatsregierung auf die Verwaltungsgebühr
von 50 € pro Semester. Bereits entrichtete Beträge können die
Studierenden auf Antrag von der Hochschule zurückfordern. Die bisherigen
Verwaltungsgebühren flossen nicht direkt in den Haushalt der Hochschulen,
sondern in den der Staatsregierung.
Mentoring-Programm für Studentinnen mit Behinderung
Ich bin auf eine hochinteressante Adresse gestoßen, die für alle
angehenden oder gegenwärtigen hörgeschädigten oder sonst behinderten
Studenteninnen sehr nützlich sein könnte: www.mentoring-projekt.de/
Dabei handelt es sich um eine Art Trainingsprogramm für Studenteninnen
mit Handicap (oder auch ohne, die von einem Mentoren mit Handicap angeleitet
werden). Ein im Berufsleben stehender Mentor, behindert oder nichtbehindert,
kümmert sich ein Jahr lang um eine Studentenin, der entweder behindert
ist oder die Problematik kennen lernen möchte. Er gibt Erfahrungen weiter
und lässt die Studentin auch einige Tage in sein Unternehmen hineinschnuppern.
Kosten für Fahrten werden vom Hildegardisverein übernommen, die
Programmkosten selbst in Höhe von 400 Euro können durch ein rückzahlungsfreies
Stipendium in Höhe von 300 Euro gemindert werden.
[Kerstin Ströhl]
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