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Aktuelles

Termine, News

Termine: ^

 

Sommerzeit ist Eventzeit!

Auch in diesem Sommer (und Herbst) gibt's vielfältige Aktivitätsangebote und interessante Workshops für junge Hörgeschädigte im deutschsprachigen Raum!
Besonders auf die folgenden möchten wir Euch gerne aufmerksam machen:

Sa, 24. Juli 2010: Sencity Berlin - Musikevent für Gehörlose, Schwerhörige und Hörende
27. - 29. Aug. 2010: Jugehörig-Weekend am Greyerzersee (Charmey, Schweiz)
24. - 26. Sept. 2010: Usher-Workshop in Heidelberg
25. Sept. 2010: ADAC-Fahrsicherheitstraining für junge CI-Träger in Leipzig
15. - 17. Okt. 2010: Kreativ-Phantasie-Workshop in Hamburg

Statt zu jedem einzelnen Event eine separate Rundmail zu verschicken, haben wir sämtliche Infomaterialien (zum Downloaden) bzw. zugehörige Webseiten auf unserer Homepage verlinkt. Ein Besuch auf unserer Homepage lohnt sich also allemal,

bei Gelegenheit auch ein Blick auf die „News“-Seite!

Sonnige Grüße aus München,

euer JuGru-Team, Anna www.jugru-muenchen.de


Ausbildung für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige zum/zur

„Arbeitserzieher/in“ (Unterricht in DGS)

Ausbildungsdauer: 2 Jahre in Vollzeit mit anschließendem Berufspraktikum

Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- gute DGS-Kenntnisse
- gute Schriftsprachkenntnisse
- Fähigkeit im Umgang mit Menschen

Nächster Kursbeginn: September 2011

Ausbildung für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige zum/zur

Heilerziehungspfleger/in“ (Unterricht in DGS)

Ausbildungsdauer: 3 Jahre in Vollzeit

Voraussetzungen:
- mittlere Reife (Realschulabschluss)
- gute DGS-Kenntnisse
- gute Schriftsprachkenntnisse
- Fähigkeit im Umgang mit Menschen

Nächster Kursbeginn: September 2011

Infos und Bewerbungen:

Gotthilf-Vöhringer-Schule gGmbH
Ausbildungen für Hörgeschädigte
Claudia Madei-Hötzel
Hoffmannstr. 25
88271 Wilhelmsdorf
Tel. 07503 – 929-302
Fax 07503 – 929-309
email: madei-hoetzel.claudia@zieglersche.de


neue Ausbildungsgänge für Gehörlose, Schwerhörige und CI-Träger/innen

die Gehörlosenfachschule des Instituts für berufliche Aus- und Fortbildung (IBAF) startet in wenigen Monaten neue Ausbildungsgänge. Gehörlose, Schwerhörige und CI-Träger/innen können folgende soziale Berufe erlernen:

- Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (Beginn: 23.8.2010)
- Staatlich anerkannte/r sozialpädagogische/r Assistent/in (Beginn: 23.8.2010)
- Altenpfleger/in (Beginn: auf Anfrage)
- Altenpflegehelfer/in (Beginn: auf Anfrage)

Infos: gehoerlosenfachschule IBAF-Gehörlosenfachschule, Arsenalstr. 2-10, 24768 Rendsburg, Tel: 04331 1267-0 Fax -14 oder per E-Mail an gehoerlosenfachschule@ibaf.de


Usher-Workshop für Jugendliche ab 16 Jahren

Der Workshop wird vom 24. bis 26. September 2010 in Heidelberg stattfinden und richtet sich in erster Linie an Jugendliche im Alter von 16 bis 35 Jahren. Der Schwerpunkt des diesjährigen Usher-Workshops liegt beim Thema "Entspannungsmethoden und Stressbewältigung". Darüber hinaus ist eine Stadtbesichtigung geplant.
Die Kosten für den Workshop belaufen sich auf günstige 40 EUR. Die Teilnehmerkosten verstehen sich inklusive Übernachtung und Verpflegung. Reisekosten werden zur Hälfte erstattet.
Veranstalter des Usher-Workshops ist die Pro Retina Deutschland e.V.!
Mehr Informationen zum Workshop sind über diese WebSite abrufbar. Ebenso ist dort auch das Anmeldeformular hinterlegt.

Freundliche Grüße,
Hendrik Klaes-Klagge


Abiturientenmessen

Für Hochschulabsolventen gibt es das ja schon seit Jahren: Eine Vielzahl von Messen, auf denen sich Firmen präsentieren. Nicht nur für Firmen , auch für Hochschulen sind Schüler eine Zielgruppe, um die es intensiv zu werben gilt. Grundsätzlich eine gute Entwicklung - denn die Chance, sich bei vielen Institutionen am selben Tag ganz persönlich informieren zu können, sollte man sich nicht entgehen lassen.

EINSTIEG Abi

Die Abiturientenmesse EINSTIEG Abi informiert Schülerinnen und Schüler der Oberstufe über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten nach dem Abitur. Neben den Informations- und Orientierungsangeboten der Aussteller gibt es ein umfassendes Programm, das in Vorträgen, Talkrunden und Präsentationen Ausbildungsberufe, Studiengänge und Berufswelten vorstellt. -

10. + 11. September 2010: EINSTIEG Abi Messe in Dortmund

Startschuss Abi

Die Informationsveranstaltung Startschuss Abi bietet motivierten Oberstufenschülern und Abiturienten die Möglichkeit, sich bei renommierten Hochschulen und Unternehmen über Studiengänge und Ausbildungs- programme zu informieren. Daneben erwartet die Schüler ein umfangreiches Programm mit Vorträgen der Aussteller und Einführungsvorträgen zu Themen wie Studien- finanzierung, Wege ins Ausland und Bewerben. Teilnehmer müssen sich online registreien lassen. Erwartet wird ein Notenschnitt von mind. 2,5 (!)


News^

Höhere Krankenkassen-Beiträge zu Hörgeräten nachträglich einfordern!

Ergänzung zum Pressebericht des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 (siehe unten)

Antrag nach § 44 Abs.1 SGB X:
Schwersthörgeschädigte Personen, die für ihre frühere Hörgeräteversorgung nur Zuschüsse in Höhe des Festbetrages erhalten haben, könnten diese alten Entscheidungen der Krankenkassen auch nachträglich noch angreifen. Dies gilt selbst dann, wenn Betroffene gegen eine ablehnende Entscheidung der Krankenkasse keine Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage einlegten oder Rechtsmittel erfolglos blieben, also z. B. Widerspruch oder Klage zurückgewiesen wurden.
Notwendig ist hierzu, dass bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag nach § 44 Abs. 1 SGB X auf eine nachträgliche rechtliche Überprüfung des Ablehnungsbescheides gestellt wird. Denn nach § 44 Abs. 1 SGB X ist ein Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse auch nach dem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurück zu nehmen oder zu berichtigen, wenn sich später herausgestellt hat, dass die Entscheidung rechtswidrig war. Zu beachten ist jedoch, dass abgelehnte Leistungen in der Regel längstens für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nachgezahlt werden (vgl. § 44Abs. 4 SGB X).
Formulierungsvorschlag für einen Überprüfungsantrag an die Krankenkasse:
„......Hiermit beantrage ich gemäß § 44 Abs. 1 SGB X die Überprüfung und Abänderung des Ablehnungsbescheides vom ___ betreffend die Versorgung mit dem beantragten hochwertigen digitalen Hörgerät _____. Aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R, haben Sie bei Erlass des Ablehnungsbescheides rechtswidrig eine Begrenzung auf den Festbetrag vorgenommen. Aufgrund meiner schweren Hörbehinderung habe ich Anspruch auf die Versorgung mit dem beantragten hochwertigen digitalen Hörgerät. Ich beantrage daher, den Ablehnungsbescheid aufzuheben und die mir entstandenen zusätzlichen Kosten in Höhe von
€ ____, die über den von Ihnen erstatteten Festbetrag hinausgehen, zu erstatten.......“


SIGN IN MAGDEBURG!

Gehörlose Studierende an die Hochschule!!
Hat nicht jeder ein Recht auf ein Studium, um sich seinen Traumberuf zu verwirklichen?
Diese Frage stellten wir, Studierende des Faches Gebärdensprachdolmetschen an der HS Magdeburg-Stendal (FH) uns, als wir von den schwierigen Studienmöglichkeiten gehörloser Menschen in Deutschland erfuhren.
Mit unserem Projekt "Sign In Magdeburg"(SIM) wollen wir gehörlosen und schwerhörigen Studieninteressierten einen barrierefreien Weg ins Studium ermöglichen. „Sign in Magdeburg“ hat zwei Bedeutungen:
1. Gebärden in Magdeburg,
2.Einschreiben (Anmelden) in Magdeburg.
Unser erster Schritt soll sein, den Studiengang Soziale Arbeit für Gehörlose zugänglich zu machen. Es gibt aber auch noch andere interessante Studiengänge an der HS Magdeburg-Stendal!
Nähere Informationen findet Ihr unter SIGN IN!! Schaut es euch an und meldet Euch schnell!!! Wir freuen uns auf Informationen, Unterstützung und vor allem über Studieninteressierte!!
SIGN IN!


Oticon bringt neuen FM-Empfänger auf den Markt

Hamburg, April 2010. Mehr Bandbreite, bessere Optik, mehr Komfort – das sind auf einen Nenner gebracht die Vorzüge von Amigo Arc. Dieser FM-Empfänger eignet sich gleichermaßen für Nutzer von Cochlea-Implantaten und Hörgeräten (HdO und IdO-Geräte), die über eine T-Spule verfügen – was in der Mehrzahl aller handelsüblichen Modelle der Fall ist. Zugleich ist Amigo Arc kompatibel mit Hörgeräten und FM-Anlagen anderer Hersteller. So bleibt der Nutzer nicht mehr an einen einzigen Anbieter gebunden, falls er sich zu einer Nachversorgung bzw. Modernisierung von FM-Systemteilen und/oder Hörgerät entscheidet.

FM-Systeme stellen eine direkte Sprachverbindung zwischen zwei oder mehreren Personen her. Sie bestehen aus einem Sender und einem Empfänger. Der externe Sender wird in unmittelbarer Nähe des Sprechers platziert. UKW-Wellen leiten die Stimme des Sprechers dann über den Empfänger in die Hörgeräte der angeschlossenen Nutzer weiter. Dadurch ist es möglich, negative Einflüsse wie Echos und Nebengeräusche, die das Sprachverstehen hemmen, zu beseitigen. Zugleich kann die Lautstärke nach Bedarf verstärkt oder verringert werden. Auf diese Weise wird die Sprache deutlich und klar übertragen. Davon profitieren insbesondere stark hörgeminderte Menschen, denen das Leistungsvermögen von Hörgeräten alleine nicht ausreicht.

Amigo Arc ist ein FM-Empfänger, der – anders als alternative Lösungen – nicht als „Audioschuh“ direkt an jeweils beiden Hörgeräten befestigt wird. Auch verzichtet er vollständig auf eine Kabelverbindung. Stattdessen lässt er sich per Ringschleife um den Hals tragen. Daraus ergeben sich zwei Vorteile. Erstens benötigt der Nutzer anstatt zwei nur noch einen FM-Empfänger. Dadurch wird der Umgang mit dem FM-System komfortabler, handlicher und einfacher. Und der Nutzer spart Geld, weil die Anschaffungskosten für den zweiten FM-Empfänger entfallen. Zweitens bietet diese Lösung optische Vorzüge. Da die Hörgeräte nicht mehr mit einem Audioschuh und Empfänger „aufgestockt“ und räumlich erweitert werden, nehmen sie hinter dem Ohr weniger Platz ein und lassen sie sich diskreter und nahezu unsichtbar platzieren.

Großen Einfluss auf die Klangqualität kommt der Bandbreitengröße zu. Diese gibt Auskunft über den Umfang des Klangspektrums, der übertragen wird. Eine Bandbreite von 10.000 Hz ist in der Lage, alle Töne zwischen 0 und 10.000 Hz zu erfassen und wiederzugeben. Während die leistungsstärksten Hörsysteme der Gegenwart über eine Bandbreite von bis 10.000 Hz verfügen, übertrug der leistungsstärkste, induktive FM-Empfänger bislang nur eine Bandbreite von 5.500 Hz. Mit Amigo Arc steht nun zum ersten Mal ein FM-Empfänger zu Verfügung, der bis zu 7.000 Hz überträgt. Das ist ein enormer Fortschritt, der die Klangqualität nachhaltig verbessert.

In Deutschland nutzen rund 2,5 Millionen Menschen Hörgeräte. Schätzungen zufolge weisen innerhalb dieser Gruppe 125.000 bis 250.000 Personen einen so starken Hörverlust auf, dass sie auf FM-Anlagen als zusätzliches Hilfsmittel angewiesen sind bzw. ihr Einsatz sinnvoll wäre. Für diese Zielgruppe bietet Oticon mit „Amigo“ eine komplette FM-Produktreihe an, die in Schule und Unterricht eingesetzt werden kann. Sie stellt die preisgünstigste Komplett-Lösung dar, die in Deutschland gegenwärtig erhältlich ist. Zudem lässt sie sich ebenfalls mit Produkten anderer Hersteller kombinieren. [Presseinfo Oticon]


Leistungsstarkes Infrarot Stereo Hörsystem an der LMU München

In vier großen Hörsälen der LMU wurde ein leistungsstarkes Infrarot Stereo Hörsystem zur Verbesserung der Hörbedingungen hörbehinderter Studierender installiert

Die Zentrale Studienberatung / Bereich Barrierefrei Studieren hat auf konkrete Anregungen hörbehinderter Studierender in vier großen Hörsälen der LMU (Audimax A 030, Hörsaal B101 und B 201 im Hauptgebäude sowie Hörsaal 2 U01 in der Leopoldstraße 13) ein leistungsstarkes Infrarot Stereo TV Hörsystem installieren lassen, das hörbehinderten Studierenden mit Hörgerät oder Cochleaimplantat (CI-System) durch kabelloses Infrarot ein verbessertes, ungestörtes Hören in optimaler Sendequalität ermöglicht. Ideal zum Anschluss an Hörgeräte und Kopfhörer bietet dieses neuartige System optimierte Sprachverständlichkeit und einen hervorragenden Klang, der sich z.B. durch individuelle Höranhebung individuell anpassen lässt. Empfangsgeräte mit mitgelieferter Induktionsschlinge, an die alternativ aber auch Induktionskoppler und Kopfhörer anschließbar sind, können in der Behindertenberatung ausgeliehen werden. Dank des großen Einsatzes von Referat V.1, der LMU eigenen Hörsaal- und Elektrotechnik konnten die Einbaukosten, die aus Studienbeitragsmitteln des Bereichs Barrierefrei Studieren finanziert wurden, um die Hälfte gesenkt werden.

Nähere Informationen bei Irene Mosel oder dem Zivildienstleistenden der Behindertenberatung an der LMU


Bundessozialgericht meldet am 17. Dezember 2009

Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen

Viele hörbehinderte Menschen wünschen digitale Hörgeräte, die analogen Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten für ein digitales Hörgerät zu tragen hat und ob sie ihre Leistungspflicht auf einen die Kosten der Versorgung unter Umständen nicht vollständig abdeckenden Festbetrag begrenzen kann, ist nunmehr höchstrichterlich abschließend geklärt. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass die Krankenkasse für die medizinisch notwendige Versorgung eines nahezu ertaubten Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über den bereits übernommenen Teilbetrag von 987,31 Euro hinaus auch die restlichen Kosten in Höhe von 3.073 Euro zu tragen hat. Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten. Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht. Das beurteilt sich nach den Versorgungsanforderungen der jeweils betroffenen Gruppe von Versicherten, hier der etwa 125.000 Personen mit einem Hörverlust von nahezu 100%. Sie konnten zur Überzeugung des Bundessozialgerichts mit den für Baden-Württemberg im Jahr 2004 geltenden Festbeträgen nicht ausreichend versorgt werden.
Hinweise zur Rechtslage:

§ 33 Abs 1 Satz 1 SGB V
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. …

§ 36 Abs 1 Satz 1 SGB V
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden. …

§ 36 Abs 2 Satz 1 SGB V
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen setzt für die Versorgung mit den nach Abs 1 bestimmten Hilfsmitteln einheitliche Festbeträge fest. …

§ 36 Abs 3 mit Verweis auf § 35 Abs 5 SGB V
Die Festbeträge sind so festzusetzen, dass sie im Allgemeinen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisten. …


Hörgeräteakustiker-Kongress 2009 in Nürnberg

Hören lernt man, indem man wiederkehrende Muster erkennt, sich merkt und später wiedererkennt. Auch das Hören mit Hörgeräten will erlernt sein. Sei es, man erhält zum ersten Mal eine Hörhilfe angepasst oder man steigt auf ein neues Gerät um. Denn Hörgeräte verstärken nicht einfach den Schall, sondern sie verändern das akustische Ereignis je nach individuellem Hörverlust und nach gegebener Hörsituation. Deshalb kann sich der Anpassprozess eines Hörgeräts über Wochen und Monate hinziehen und womöglich sind die technischen Möglichkeiten des Hörsystems und die Gewöhnung des Ohrs an die neuen Höreindrücke erst nach einem Jahr abgeschlossen.

Die Veranstalter des Kongesses legen wert auf diese Feststellung, schließlich sind Hörgeräteakustiker nicht nur die Verkäufer teurer elektronischer Geräte, sondern die Fachleute, die die beschriebene Anpassung vornehmen. Angesichts der Superlativen der Technik, mit denen der 53. Internationale Hörgeäteakustiker- Kongress im Oktober 2009 in Nürnberg aufwartet, heben sie noch ein weiteres Faktum hervor:

Die Grundversorgung der Bevölkerung durch gute Hörgeräte ist weiterhin ohne Zuzahlung gesichert. Kassen zahlen einen Festbetrag in Höhe von 1224 € für zwei Hörgeräte (bei einer Eigenbeteiligung von je 10 € und höherer Festbeträge in der Kinderversorgung). Der Anteil solcher Standardversorgung macht immerhin 20-40 % ihres Umsatzes aus. Im Zentrum der Messe stehen allerdings innovative Geräte, die ein Vielfaches dessen kosten, was die Kassen übernehmen: über 6.000 € bei beidseitiger Versorgung. Wer in die sogenannte „Ober- oder Mittelklasse“ einsteigen will, muss die Differenz zum Festbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Allerdings ist die Technik, die heute als state of the art vorgestellt wird, schon in zwei bis drei Jahren in der mittleren Preisklasse und in vier bis fünf Jahren in der Grundversorgung verfügbar. Die Geschwindigkeit der Produktentwicklung hat sich seit der Einführung der digitalen Verarbeitung enorm beschleunigt. Sie ist einerseits abhängig von der Rechengeschwindigkeit der verfügbaren Chips, andererseits von der Speicherkapazität, die in kleinsten Geräten Platz findet. Die mögliche Leistung wird auch durch einen zeitlichen Faktor begrenzt: Die Signalverarbeitung muss innerhalb von 7-15 ms erfolgen, damit „Echtzeit“, d.h. die Lippensynchronisation erhalten bleibt.

Die durch digitale Technik gegebenen Möglichkeiten stehen im Mittelpunkt des diesjährigen Kongresses:
  • Neue Algorithmen zur binauralen Verarbeitung kommen zum Einsatz.
  • Die Einbindung von Unterhaltungselektronik via Bluetooth wird ausgebaut.
  • Neue Strategien bei mobilen Hör-Sprech-Anlagen

In einem Kurzbericht stellen wir einige dieser Neuerungen an wenigen Beispielen vor.


Weiterbildungsbörse für gehörlose Menschen


die aktuelle/neue Weiterbildungsbörse für gehörlose Menschen in Nordrheinwestfalen I / 2010 ist ab sofort auf der Internetseite Weiterbildungsbörse abrufbar.

Irina Lampe, Landschaftsverband Westf.-Lippe
Abteilung Soziales, Pflege und Rehabilitation
48133 Münster
Tel.: 0251/591-5958, Fax: 0251/591-6725


Neues zur Zulassung

neue ZVS Studiengänge in Bayern

Abiturienten, die sich zum Wintersemester 2009 / 2010 für das Studium der Psychologie an den Universitäten in Erlangen-Nürnberg, Regensburg und Würzburg bewerben möchten, senden Ihre Bewerbung bis zum 15. Juli 2009 an die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS). Die ZVS vergibt die Studienplätze im Auftrag der Hochschulen im sogenannten Serviceverfahren.

Auch die LMU München nutzt das Serviceangebot der ZVS für die Vergabe der Plätze in den Studiengängen BWL und Jura.

neuer Studiengang: „Prävention, Integration und Rehabilitation bei Hörschädigung“

Ein neuer innovativer Studiengang steht allerdings bereits fest. Das Studium „Prävention, Integration und Rehabilitation bei Hörschädigung“ vermittelt fachspezifisches Wissen im Bereich der medizinischen Grundlagen, der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, der Didaktik, Audiologie, Psychologie und Phonetik sowie Grundlagen in der Gebärdensprache. Es qualifiziert zunächst für Tätigkeiten im vor-, neben- und nachschulischen Bereich, z.B. in Beratungsstellen, in der Frühförderung, Rehazentren, Kliniken und Integrationsfachdiensten. Mit einem daran anschließenden Master-Studiengang ist auch der Weg in das Lehramt an Sonder- und Förderschulen möglich.

Wegfall der Verwaltungsgebühren an bayerischen Hochschulen

Studieren in Bayern wird wieder etwas günstiger. Ab dem Sommersemester 2009 verzichtet die Bayerische Staatsregierung auf die Verwaltungsgebühr von 50 € pro Semester. Bereits entrichtete Beträge können die Studierenden auf Antrag von der Hochschule zurückfordern. Die bisherigen Verwaltungsgebühren flossen nicht direkt in den Haushalt der Hochschulen, sondern in den der Staatsregierung.


Mentoring-Programm für Studentinnen mit Behinderung

Ich bin auf eine hochinteressante Adresse gestoßen, die für alle angehenden oder gegenwärtigen hörgeschädigten oder sonst behinderten Studenteninnen sehr nützlich sein könnte: www.mentoring-projekt.de/

Dabei handelt es sich um eine Art Trainingsprogramm für Studenteninnen mit Handicap (oder auch ohne, die von einem Mentoren mit Handicap angeleitet werden). Ein im Berufsleben stehender Mentor, behindert oder nichtbehindert, kümmert sich ein Jahr lang um eine Studentenin, der entweder behindert ist oder die Problematik kennen lernen möchte. Er gibt Erfahrungen weiter und lässt die Studentin auch einige Tage in sein Unternehmen hineinschnuppern. Kosten für Fahrten werden vom Hildegardisverein übernommen, die Programmkosten selbst in Höhe von 400 Euro können durch ein rückzahlungsfreies Stipendium in Höhe von 300 Euro gemindert werden.
[Kerstin Ströhl]


 




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